Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4759 12. 02. 2014 1Eingegangen: 12. 02. 2014 / Ausgegeben: 19. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Für wie viele Immobilien im Besitz des Landes ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg im Enzkreis zuständig? 2. Wie bewertet sie, dass im Sommer 2013 am Seehaus-See in Pforzheim auf Landesboden ein Ablassbauwerk ohne Genehmigung errichtet wurde? 3. Wie erklärt sie, dass trotz einer Vereinbarung vom 21. August 2013 zwischen Vermögen und Bau und dem Erbauer noch kein Antrag auf Genehmigung des errichteten Ablassbauwerks vorliegt? 4. Inwiefern trifft es zu, dass das Ablassbauwerk aufgrund mangelnder Absicherung eine Gefahr für Spaziergänger und Kinder darstellt? 5. Inwiefern trifft es zu, dass durch das illegale Errichten des Ablassbauwerks das Ökosystem des Sees, des angrenzenden Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiets Mangerwiese-Wotanseiche und somit die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt vor Ort bedroht werden? 6. Wie erklärt sie, dass Vermögen und Bau trotz der Gefahren für Mensch und Umwelt über einen so langen Zeitraum ein ohne Genehmigung errichtetes Ablassbauwerk auf Landesboden duldet? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Verwaltung der Landesimmobilien durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4759 2 7. Wie erklärt sie, dass der Landesbetrieb Vermögen und Bau nicht auf die Anliegen des Angelsportverein Pforzheim e. V., der die Fischereirechte am SeehausSee vom Land gepachtet hat und für dessen Hege verantwortlich ist, reagiert? 8. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Situation zeitnah im Sinne von Mensch und Natur zu lösen? 12. 02. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 12. März 2014 Nr. 4-33PF/35 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für wie viele Immobilien im Besitz des Landes ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg im Enzkreis zuständig? Zu 1.: Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist für 941 landes - eigene Immobilien im Enzkreis zuständig. Davon sind 138 Immobilien bebaut. Des Weiteren hat der Landesbetrieb im Enzkreis weitere 31 bebaute Immobilien zur Behördenunterbringung angemietet. 2. Wie bewertet sie, dass im Sommer 2013 am Seehaus-See in Pforzheim auf Landesboden ein Ablassbauwerk ohne Genehmigung errichtet wurde? Zu 2.: Das Land ist Eigentümer des Grundstücks des Seehaus-Sees in Pforzheim. Der See ist durch Aufstau eines Baches im 18. Jahrhundert entstanden. Die Fischereirechte am See sind an einen Angelsportverein verpachtet. Auf dem benachbarten städtischen Grundstück befindet sich das historische Seehaus, das im Erbbaurecht an einen Gastronomiebetrieb vergeben ist. Das Gebiet dient der örtlichen Nah - erholung. Am Seehaus sind im Juni 2013 durch anhaltenden Starkregen Hochwasserschäden entstanden. Der Geschäftsführer des Gastronomiebetriebs ließ daraufhin beim Damm des Sees ein Ablassbauwerk durch ein Landschaftsbauunternehmen errichten , damit sich der Wasserspiegel des Sees absenken lässt. Die Maßnahmen wurden ohne Beteiligung und Abstimmung mit der Stadt Pforzheim und ohne Einwilligung des Landes durchgeführt. Nachdem der Angelsportverein am 31. Juli 2013 das Land über Bauarbeiten am Damm des Sees informiert hatte, ließ das Land die Bauarbeiten unverzüglich einstellen und veranlasste die Sicherung des Dammes. Vor Ort wurde am 21. August 2013 mit dem Gastronomiebetreiber, der Stadt Pforzheim und dem Land die Vereinbarung getroffen, dass der Gastronomie - betreiber für das Ablassbauwerk die wasserrechtliche Genehmigung herbeiführt und für den entsprechenden Antrag die fachlichen Unterlagen von einem geeigneten Ingenieurbüro erstellen lässt. Sofern sich die Genehmigung nicht herbeiführen *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4759 lässt, sollte der Rückbau auf Kosten des Gastronomiebetreibers erfolgen. Zur Vermeidung von Gefahren sollte das Ablassbauwerk weiterhin fachgerecht abgedichtet werden. 3. Wie erklärt sie, dass trotz einer Vereinbarung vom 21. August 2013 zwischen Vermögen und Bau und dem Erbauer noch kein Antrag auf Genehmigung des errichteten Ablassbauwerks vorliegt? Zu 3.: Bei der Vereinbarung am 21. August 2013 war jeder Seite bewusst, dass die Erstellung der entsprechenden Unterlagen, d. h. die wasserwirtschaftliche und auch naturschutzfachliche Beurteilung, aufwendig ist und der zeitintensiven Bearbeitung durch einen Fachplaner bedarf. Das Land hat vor diesem Hintergrund den Gastronomiebetreiber unter Fristsetzung bis zum 31. Januar 2014 aufgefordert, die wasserrechtliche Genehmigung qualifiziert bei der Stadt zu beantragen. Nachdem seitens des Gastronomiebetreibers Unterlagen bzw. Gutachten vorgelegt worden sind, die aber aus Sicht der Stadt Pforzheim nicht geeignet sind, die wasserrechtliche Genehmigung herbeizuführen, hat die Stadt Pforzheim am 4. Februar 2014 gegenüber dem Gastronomiebetreiber angeordnet, die am Damm des Seehaus-Sees durchgeführten baulichen Maßnahmen fachgerecht zurückzubauen und den bis zum Juli 2013 vorhandenen Zustand wiederherzustellen. Der Rückbau hat unter der Bauleitung eines geeigneten Fachbüros für Wasserwirtschaft sowie unter Aufsicht einer ökologischen Baubegleitung zu erfolgen. Entsprechende Beauftragungen sind der Stadt bis spätestens 10. März 2014 zu bestätigen. Mit dem Rückbau ist ab Anfang Mai 2014 zu beginnen. Die Rückbaumaßnahmen sind in enger Abstimmung mit dem Land sowie der Stadt Pforzheim durchzuführen. Für den Fall der Nichtbeachtung der Anordnung ist die Festsetzung von Zwangsgeldern angedroht worden. 4. Inwiefern trifft es zu, dass das Ablassbauwerk aufgrund mangelnder Absicherung eine Gefahr für Spaziergänger und Kinder darstellt? Zu 4.: Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die am Damm durchgeführten Maßnahmen eine erhöhte Gefahr für Spaziergänger und Kinder darstellen. Die Stadt Pforzheim und das eingeschaltete Sachverständigenbüro für Wasserbau und Wasserkraft halten das Ablassbauwerk für standsicher. 5. Inwiefern trifft es zu, dass durch das illegale Errichten des Ablassbauwerks das Ökosystem des Sees, des angrenzenden Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiets Mangerwiese-Wotanseiche und somit die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt vor Ort bedroht werden? Zu 5.: Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass durch das Ablassbauwerk das Ökosystem des Sees, das angrenzende Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Mangerwiese-Wotanseiche oder die Tier- und Pflanzenwelt vor Ort bedroht sind. Die Stadt Pforzheim hat angeordnet , dass der Wasserspiegel des Sees nicht eigenmächtig abgesenkt wird. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4759 4 6. Wie erklärt sie, dass Vermögen und Bau trotz der Gefahren für Mensch und Umwelt über einen so langen Zeitraum ein ohne Genehmigung errichtetes Ablassbauwerk auf Landesboden duldet? Zu 6.: Der Landesbetrieb Vermögen und Bau hat zu keiner Zeit das ohne Genehmigung errichtete Ablassbauwerk geduldet. 7. Wie erklärt sie, dass der Landesbetrieb Vermögen und Bau nicht auf die Anliegen des Angelsportverein Pforzheim e. V., der die Fischereirechte am SeehausSee vom Land gepachtet hat und für dessen Hege verantwortlich ist, reagiert? Zu 7.: Der Landesbetrieb Vermögen und Bau hat auf die nicht genehmigten Baumaßnahmen auch mit Blick auf die Belange des Angelsportvereins unverzüglich reagiert . Die vom Angelsportverein beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ist über den Sachstand und die geplanten Maßnahmen informiert. 8. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Situation zeitnah im Sinne von Mensch und Natur zu lösen? Zu 8.: Der Landesbetrieb Vermögen und Bau handelt in enger Abstimmung mit der Stadt Pforzheim. Gegebenenfalls wird das Land selbst den fachgerechten Rückbau der am Damm des Seehaus-Sees durchgeführten baulichen Maßnahmen veranlassen und wegen der Kosten Rückgriff beim Verursacher nehmen. In Vertretung Rust Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice