Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 476 02. 09. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ausbau der B 30 südlich von Bad Waldsee K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die verkehrliche Situation auf der Bundesstraße 30 südlich der Stadt Bad Waldsee im Hinblick auf die Ortsdurchfahrten Gaisbeuren und Enzisreute sowie der Strecken außerorts insbesondere vor dem Hintergrund des vom Gemeinderat der Stadt Bad Waldsee beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans sowie der „Bad Waldseer Erklärung“? 2. Wird sie sich für die Einstufung entsprechender Maßnahmen der Ortsentlastungen als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan einsetzen und zu gegebener Zeit die notwendigen Planungen durchführen? 3. Wie wird sie hierbei die „Initiative B 30“ beteiligen? 4. Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf die Finanzierung des bereits fertig geplanten und planfestgestellten Bauabschnitts „B 30 Süd“ und inwiefern würde sie ggf. auf eine Beschleunigung hinwirken? 02. 09. 2011 Haußmann FDP/DVP Eingegangen: 02. 09. 2011 / Ausgegeben: 04. 10. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 476 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. September 2011 Nr. 2–39–B30UL–RV/84 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die verkehrliche Situation auf der Bundesstraße 30 südlich der Stadt Bad Waldsee im Hinblick auf die Ortsdurchfahrten Gaisbeuren und Enzisreute sowie der Strecken außerorts insbesondere vor dem Hintergrund des vom Gemeinderat der Stadt Bad Waldsee beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans sowie der „Bad Waldseer Erklärung“? Die verkehrliche Situation auf der B 30 und die „Bad Waldseer Erklärung“ sind der Landesregierung bekannt. Die amtliche Zählstelle zwischen Baindt und Enzisreute bzw. am Ende des Neubaus der B 30 (Nordbogen) weist im Jahre 2005 einen Durchschnittlichen Täglichen Verkehr (DTV) von rund 20.000 Kfz/24 h, bei einem Schwerverkehrsanteil (DTVSV) von ca. 1.500 Kfz/24 h, aus. Die Verkehrsbelastung auf der B 30 bei Enzisreute und Gaisbeuren liegt damit deutlich über der durchschnittlichen Verkehrsstärke auf Bundesstraßen in Baden-Württemberg. 2. Wird sie sich für die Einstufung entsprechender Maßnahmen der Ortsentlastungen als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan einsetzen und zu gegebener Zeit die notwendigen Planungen durchführen? Das Land wird die im Weiteren Bedarf stehenden Vorhaben des zweibahnigen Ausbaus der B 30 bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans und des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen im Hinblick auf den verkehrlichen Nutzen und die ökologische Vertretbarkeit prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig vorbereiten und anmelden. Über die Aufnahme von Maßnahmen in den Bedarfsplan des Bundes für die Bundesfernstraßen entscheidet der Deutsche Bundestag. Die Planung wird entsprechend der Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln erfolgen. 3. Wie wird sie hierbei die „Initiative B 30“ beteiligen? Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Stadt Bad Waldsee im Juni 2011 umfassend über den Stand der bisherigen Planung informiert. Im August 2011 fand im Regierungspräsidium bereits ein Gespräch mit der „Initiative B 30“ statt. Auch weitere Schritte im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans und der B 30 werden von der Landesregierung offen und transparent umgesetzt. Im Übrigen war der Minister persönlich in Bad Waldsee und ließ sich von Bürgermeister und BI informieren. 4. Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf die Finanzierung des bereits fertig geplanten und planfestgestellten Bauabschnitts „B 30 Süd“ und inwiefern würde sie ggf. auf eine Beschleunigung hinwirken? In Baden-Württemberg besteht eine massive Unterfinanzierung der vordringlichen Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Um einen wirtschaftlichen Umgang mit den verfügbaren Mitteln zu gewährleisten, geht es zunächst darum , die im Bau befindlichen Vorhaben mit einem Finanzierungsbedarf von noch rund 1,1 Milliarden Euro zu finanzieren. Angesichts der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, die für Bedarfsplanvorhaben in Baden-Württemberg aktuell 130 Mio. Euro im Jahr 2011, 144 Mio. Euro im Jahr 2012, 115 Mio. Euro im Jahr 2013 und 101 Mio. Euro im Jahr 2014 vorsieht, wird alleine die Finanzierung der laufenden Maßnahmen noch Jahre dauern. Zu welchem Zeitpunkt sich Finanzierungsspielräume für die noch nicht begonnenen vordringlichen Maßnahmen des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ergeben, ist derzeit nicht absehbar . Für die nicht begonnenen vordringlichen Maßnahmen des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wird eine Priorisierung erarbeitet. Dabei wird die Fertigstellung der Ortsumgehung Ravensburg mit einbezogen. Im Land und in der Re- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 476 3 gion Bodensee-Oberschwaben besteht Einvernehmen darüber, dass der VI. Bauabschnitt der Ortsumgehung Ravensburg im Zuge der B 30 innerhalb der Region als vorrangig anzusehen ist. Die Landesregierung sieht den geeignetsten Weg zu einer zeitnahen Verbesserung der Fernstraßeninfrastruktur in der Bodensee-Region in einer verbesserten Haushaltsfinanzierung des Bundes für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Mittelzuweisung für das Land. Hierfür wird sie sich einsetzen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur