Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4765 13. 02. 2014 1Eingegangen: 13. 02. 2014 / Ausgegeben: 14. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Vor dem Hintergrund, dass aus der Antwort auf die Kleine Anfrage Druck - sache 15/4619 hervor geht, dass die als Vizepräsidenten zu entbindenden 14 Bei - geladenen bei den regionalen Polizeipräsidien und beim Polizeipräsidium Einsatz weiter Funktionen wahrnehmen, stellt sich die Frage, an welcher Stelle in der Rangfolge der rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten des höheren Diensts in den einzelnen Polizeipräsidien und dem Polizeipräsidium Einsatz die jeweils einzelnen Beigeladenen stehen? 2. Welche Funktionen nehmen die Polizeibeamten, die in der Rangfolge vor den jeweiligen Beigeladenen stehen, wahr? 3. Für welche Dienstposten/Funktionen werden die Beigeladenen aufgrund ihrer jeweiligen Funktion, ihrer Stellung innerhalb der Rangliste oder einer anderweitigen Regelung, z. B. im jeweiligen Geschäftsverteilungsplan, (Abwesenheits -)Vertretungen wahrnehmen können? 4. Wie wird sichergestellt, dass Beigeladene nicht aufgrund ihrer Stellung in der Rangliste der rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten des höheren Diensts des jeweiligen Polizeipräsidiums in Anwendung der in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 15/4619 dargelegten Abwesenheitsvertretungsregel (Vertretung durch den rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten) zeitweise Aufgaben wahrnehmen, die einen Bewährungsvorteil darstellen, z. B. die Stellvertretung des kommissarischen Leiters? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Besetzung der Polizeipräsidenten und Vizepräsidenten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4765 2 5. Welche Polizeivollzugsbeamten werden aufgrund ihrer Stellung in der Rang - liste der rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten des höheren Diensts des jeweiligen Polizeipräsidiums oder aufgrund einer dann konkret zu benennenden Vorschrift die kommissarisch eingesetzten Präsidenten vertreten? 12. 02. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. März 2014 Nr. 3-0300.0/30/16 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Vor dem Hintergrund, dass aus der Antwort auf die Kleine Anfrage Druck - sache 15/4619 hervorgeht, dass die als Vizepräsident zu entbindenden 14 Beigeladenen bei den regionalen Polizeipräsidien und beim Polizeipräsidium Einsatz weiter Funktionen wahrnehmen, stellt sich die Frage, an welcher Stelle in der Rangfolge der rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten des höheren Diensts in den einzelnen Polizeipräsidien und dem Polizeipräsidium Einsatz die jeweils einzelnen Beigeladenen stehen? Zu 1.: Die Stellung in der Rangfolge in den betroffenen regionalen Polizeipräsidien und dem Polizeipräsidium Einsatz ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Polizeipräsidium Stellung in der Rangfolge Aalen 1 Freiburg 1 Heilbronn 2 Karlsruhe 1 Konstanz 2 Ludwigsburg 1 Offenburg 2 Reutlingen 1 Stuttgart 1 Tuttlingen 1 Ulm 1 Einsatz 1 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4765 2. Welche Funktionen nehmen die Polizeibeamten, die in der Rangfolge vor den jeweiligen Beigeladenen stehen, wahr? Zu 2.: Polizeipräsidium Heilbronn Beim Polizeipräsidium Heilbronn nimmt der in der Rangdienstfolge vorstehende Beamte die Funktion des Leiters der Direktion Polizeireviere wahr. Polizeipräsidium Konstanz Beim Polizeipräsidium Konstanz nimmt der in der Rangdienstfolge vorstehende Beamte die Funktion des Leiters des Führungs- und Einsatzstabes wahr. Polizeipräsidium Offenburg Beim Polizeipräsidium Offenburg nimmt der in der Rangdienstfolge vorstehende Beamte die Funktion des Leiters der Direktion Polizeireviere wahr. 3. Für welche Dienstposten/Funktionen werden die Beigeladenen aufgrund ihrer jeweiligen Funktion, ihrer Stellung innerhalb der Rangliste oder einer anderweitigen Regelung, z. B. im jeweiligen Geschäftsverteilungsplan, (Abwesenheits -)Vertretungen wahrnehmen können? Zu 3.: Polizeipräsidium Aalen Abwesenheitsvertretung für den kommissarischen Leiter des Polizeipräsidiums Aalen Polizeipräsidium Freiburg Abwesenheitsvertretung für den Leiter des Polizeipräsidiums Freiburg Polizeipräsidium Heilbronn Zweiter Abwesenheitsvertreter, wenn neben dem Leiter des Polizeipräsidiums Heilbronn auch dessen erster Abwesenheitsvertreter nicht anwesend ist Polizeipräsidium Karlsruhe Abwesenheitsvertretung für den kommissarischen Leiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe Polizeipräsidium Konstanz Zweiter Abwesenheitsvertreter, wenn neben dem kommissarischen Leiter des Polizeipräsidiums Konstanz auch dessen erster Abwesenheitsvertreter nicht anwesend ist Polizeipräsidium Ludwigsburg Abwesenheitsvertretung für den kommissarischen Leiter des Polizeipräsidiums Ludwigsburg Polizeipräsidium Offenburg Der Beigeladene nimmt derzeit keine Abwesenheitsvertretung des kommissarischen Leiters des Polizeipräsidiums Offenburg wahr; neben seinem Dienstposten wird von ihm kommissarisch die Leitung der Verwaltung wahrgenommen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4765 4 Polizeipräsidium Reutlingen Abwesenheitsvertretung für den kommissarischen Leiter des Polizeipräsidiums Reutlingen Polizeipräsidium Stuttgart Abwesenheitsvertretung für den Leiter des Polizeipräsidiums Stuttgart Polizeipräsidium Tuttlingen Abwesenheitsvertretung für den kommissarischen Leiter des Polizeipräsidiums Tuttlingen Polizeipräsidium Ulm Abwesenheitsvertretung für den Leiter des Polizeipräsidiums Ulm Polizeipräsidium Einsatz Abwesenheitsvertretung für den Leiter des Polizeipräsidiums Einsatz 4. Wie wird sichergestellt, dass Beigeladene nicht aufgrund ihrer Stellung in der Rangliste der rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten des höheren Diensts des jeweiligen Polizeipräsidiums in Anwendung der in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 15/4619 dargelegten Abwesenheitsvertretungs - regel (Vertretung durch den rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten) zeitweise Aufgaben wahrnehmen, die einen Bewährungsvorteil darstellen, z. B. die Stellvertretung des kommissarischen Leiters? Zu 4.: Die Beigeladenen nehmen in Hauptfunktion bei den regionalen Polizeipräsidien und beim Polizeipräsidium Einsatz weiter ihre Tätigkeit als Leiter des Führungsund Einsatzstabes, der Direktion Polizeireviere oder der Kriminalpolizeidirektion wahr. Sofern ihnen als rangdienstälteste Polizeibeamte zeit- und anlassbezogen Vertretungsaufgaben zugewiesen sind, erledigen sie in Nebenfunktion die laufenden , alltäglich notwendigen Dienstgeschäfte nach Vorgabe und Vorstellung des abwesenden Leiters. Anders als bei der kommissarischen Übertragung eines Dienstpostens, die prinzipiell mit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung des zugewiesenen Aufgabenbereichs einhergeht, vermittelt die lediglich vertretungsweise Ausübung der Dienstgeschäfte der Rechtsprechung zufolge keinen qualitativen Unterschied in der Aufgabenwahrnehmung, der einen beurteilungs- und auswahlrelevanten Erfahrungsvorsprung nach sich zieht. 5. Welche Polizeivollzugsbeamten werden aufgrund ihrer Stellung in der Rang - liste der rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten des höheren Diensts des jeweiligen Polizeipräsidiums oder aufgrund einer dann konkret zu benennenden Vorschrift die kommissarisch eingesetzten Präsidenten vertreten? Zu 5.: Die Abwesenheitsvertretung der kommissarisch eingesetzten Leiter erfolgt nach dem für solche Konstellationen allgemein anerkannten Anciennitätsprinzip. Auf die Antwort zu 1. bis 3. wird insoweit verwiesen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice