Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 477 05. 09. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Auswirkungen der Neuausrichtung des Förderprogramms im Bereich Umweltverbund/Straße K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Innerhalb welcher Zeitplanung beabsichtigt sie die angekündigte Neuregelung der kommunalen Förderung im Bereich Umweltverbund/Straße mit einer Umkehr des Förderanteils von bisher 60 % der Mittel für Straßenbau und 40 % für den Umweltverbund (Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr) rechtlich umzusetzen? 2. Wie soll die Binnendifferenzierung des Anteils von 40 % für den Umweltverbund zwischen Radverkehr und öffentlichem Personennahverkehr sowie jeweils für Neubau, Unterhaltung und Sanierung ausgestaltet werden? 3. In welcher Weise wurden die Betroffenen, insbesondere die Kommunalen Landesverbände , bei der Meinungsbildung zu der bereits angekündigten Neuregelung vorab beteiligt? 4. Um welchen konkreten Betrag verringern sich die Mittel für den Straßenbau und welche Maßnahmen können deshalb nicht mehr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt finanziert werden? 5. Ist es angedacht, aufgrund der unter Ziffer 1. benannten Maßnahme zur Erfüllung der Zielsetzung im Koalitionsvertrag, ab dem Jahr 2012 die Haushaltsmittel für den Erhalt der Landesstraßen zu erhöhen, das Finanzvolumen insgesamt weiter zu erhöhen und ggf. eine höhere Neuverschuldung in Kauf zu nehmen? 6. Welche konkreten Maßnahmen sollen aufgrund der geplanten Neuausrichtung der Förderung im Bereich des Umweltverbundes zusätzlich finanziert werden? 05. 09. 2011 Haußmann FDP/DVP Eingegangen: 05. 09. 2011 / Ausgegeben: 11. 10. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 477 2 B e g r ü n d u n g Der Minister für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg hat am 31. August 2011 verkündet, dass es eine Neuregelung der kommunalen Förderung entsprechend der Fragestellung der K-leinen Anfrage geben soll. In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, wie die von der Neuregelung Betroffenen beteiligt wurden und welche konkreten Auswirkungen die angesprochenen Veränderungen auf den Straßenbau, den sogenannten Umweltverbund und ggf. auf den Landeshaushalt haben. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Oktober 2011 Nr. 3–3894.0/983/1 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Innerhalb welcher Zeitplanung beabsichtigt sie die angekündigte Neuregelung der kommunalen Förderung im Bereich Umweltverbund/Straße mit einer Umkehr des Förderanteils von bisher 60 % der Mittel für Straßenbau und 40 % für den Umweltverbund (Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr) rechtlich umzusetzen? Die angekündigte Neuausrichtung der Fördermittelaufteilung bezieht sich auf die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ). Die Änderung der Aufteilungsquote soll schrittweise über die nächsten zwei Jahre erfolgen. 2. Wie soll die Binnendifferenzierung des Anteils von 40 % für den Umweltverbund zwischen Radverkehr und öffentlichem Personennahverkehr sowie jeweils für Neubau, Unterhaltung und Sanierung ausgestaltet werden? Eine feste und dauerhafte Aufteilung der auf den Umweltverbund entfallenden Fördermittel (künftiger Anteil: 60 %, nicht 40 %) zwischen Fahrradverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist nicht beabsichtigt. Die jährliche Quote wird jeweils im Lichte der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel und dem angemeldeten Bedarf für das laufende Förderjahr festgesetzt. Entsprechendes gilt für die Aufteilung der Mittel für den Neubau und die Sanierung. Kommunale Unterhaltungsmaßnahmen können nicht mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz gefördert werden. 3. In welcher Weise wurden die Betroffenen, insbesondere die Kommunalen Landesverbände , bei der Meinungsbildung zu der bereits angekündigten Neuregelung vorab beteiligt? Die Neuausrichtung der Fördermittelaufteilung ist im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung enthalten. 4. Um welchen konkreten Betrag verringern sich die Mittel für den Straßenbau und welche Maßnahmen können deshalb nicht mehr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt finanziert werden? Durch die vorgesehene Umschichtung der verfügbaren Fördermittel zu Gunsten der Infrastruktur des Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Fußgängerverkehr, Schnittstellen) können bei der Förderung im kommunalen Straßenbau künftig Engpässe bei der Programmaufnahme, Förderung und Bewilligung entstehen. Damit die Umschichtung der Fördermittel zeitnah erfolgen kann, räumt die Landesregierung in den kommenden Jahren bei der Gewährung von Zuwendungen den bereits im Bau befindlichen Straßenprojekten höchste Priorität ein. Bewilligungen von neuen Vorhaben werden grundsätzlich erst dann wieder möglich sein, wenn die große Menge der bereits bewilligten Straßenprojekte abfinanziert und das durch Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 477 3 die Umschichtung zu Gunsten der Infrastruktur des Umweltverbundes vorgegebene Ziel erreicht ist. Ab 2014 stehen für den Förderbereich des kommunalen Straßenbaus voraussichtlich jährlich rund 35 Mio. Euro weniger zur Verfügung. Inwiefern die Umschichtung dazu führt, dass Maßnahmen nicht mehr oder erst später gefördert werden können, ist noch zu prüfen. Unter anderem muss dazu die jährliche Fortschreibung des Landesförderprogrammes für den kommunalen Straßenbau im Frühjahr 2012 abgewartet werden. Es ist beabsichtigt, die Kommunen, deren Projekte auf der Zeitachse betroffen sein werden, zu gegebener Zeit zu unterrichten. Die Kommunalen Landesverbände werden von der Landesregierung hiervon unterrichtet. 5. Ist es angedacht, aufgrund der unter Ziffer 1. benannten Maßnahme zur Erfüllung der Zielsetzung im Koalitionsvertrag, ab dem Jahr 2012 die Haushaltsmittel für den Erhalt der Landesstraßen zu erhöhen, das Finanzvolumen insgesamt weiter zu erhöhen und ggf. eine höhere Neuverschuldung in Kauf zu nehmen? Die Finanzierung der Landesstraßen ist hinsichtlich der Finanzierungssystematik grundsätzlich getrennt zu sehen von der Förderung kommunaler Maßnahmen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Ziel der Landesregierung ist es, die Erhaltungsmittel für die Landesstraßen zu erhöhen. Da die Beratungen der Landesregierung und des Landtags zum Staatshaushaltsplan 2012 noch nicht abgeschlossen sind, kann über die Höhe noch keine Aussage getroffen werden. 6. Welche konkreten Maßnahmen sollen aufgrund der geplanten Neuausrichtung der Förderung im Bereich des Umweltverbundes zusätzlich finanziert werden? Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das Grundlage für die Förderung von Vorhaben mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz ist, enthält mehrere neue Fördertatbestände im Bereich des Umweltverbundes (Bau selbstständiger Radwege, Grunderneuerung von großen Schieneninfrastrukturmaßnahmen). Die zusätzlichen Mittel sollen für diese Vorhaben, u. a. für Maßnahmen im Bereich der Fahrradinfrastruktur, eingesetzt werden. Sie dienen aber auch der Förderung bereits angemeldeter, aber mangels ausreichender Fördermittel bisher noch nicht umgesetzter Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur