Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4778 14. 02. 2014 1Eingegangen: 14. 02. 2014 / Ausgegeben: 20. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schulen und wie viele Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg beteiligten sich 2013 am Schulobstprogramm (unterteilt nach Schularten)? 2. Wie viele Schulen beteiligen sich nach ihrer Kenntnis bundesweit an diesem Programm? 3. Ist ihr bekannt, in welchen weiteren Ländern der Europäischen Union das Schulobstprogramm umgesetzt wird? 4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Schulobstprogramm in Baden-Württemberg und wie werden diese anteilig finanziert (Zuschuss der Europäischen Union, Haushaltsmittel des Landes, Haushaltsmittel der Kommunen, Zuschüsse Dritter)? 5. Werden im Schulobstprogramm in Baden-Württemberg nur regionale oder auch andere Produkte verteilt? 6. Wie ist der Anteil von Obst aus biologischem Anbau seit 2010 gestiegen? 7. Wird das mit dem Schulobstprogramm angestrebte Ziel, Schulkinder zu einem gesünderen Essverhalten anzuhalten, in Baden-Württemberg erreicht (mit Angabe , wie dies geprüft bzw. gemessen wird)? 8. Wie will der Minister für Kultus, Jugend und Sport das Essverhalten in den Leitprinzipien des Bildungsplans verankern? 13. 02. 2014 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Schulobstprogramm Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4778 2 B e g r ü n d u n g Das Schulobstprogramm hat vor allem das Ziel, das Essverhalten von Schülern zu verändern. Das Programm schreibt deswegen eine Begleitung vor, mit welcher überprüft werden soll, ob dieses Ziel erreicht wird. Vor allem über die Ergebnisse dieser Begleitung lässt sich feststellen, ob das Ziel erreicht wird oder nicht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. März 2014 Nr. Z(210)-0141.5/330M beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schulen und wie viele Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg beteiligten sich 2013 am Schulobstprogramm (unterteilt nach Schularten)? Zu 1.: Die entsprechenden Zahlen für das Schulfruchtprogramm in Baden-Württemberg im Jahr 2013 können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Quelle: Regierungspräsidium Tübingen, Abrechnungsdaten 2. Wie viele Schulen beteiligen sich nach ihrer Kenntnis bundesweit an diesem Programm? Zu 2.: Bundesweit beteiligen sich knapp 12.400 Schulen, Lehr- und Betreuungseinrichtungen mit insgesamt rund 1,33 Mio. Kindern an dem EU-Schulobstprogramm (Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Eine Differenzierung nach Einrichtungsarten ist leider nicht möglich. Einrichtungsart Anzahl Kinder Kindergarten/Kindertageseinrichtung 852 45.374 Grundschule 268 38.539 Grund- und Hauptschule/Grund- und Werkrealschule 233 62.872 Sonderschule 109 9.759 Sonstige Schulen (z. B. Waldorfschulen) 27 4.575 Hauptschule 27 6.297 Realschule 52 22.511 Gymnasium 48 27.313 Berufsschule 28 14.099 Gesamt 1.644 231.339 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4778 3. Ist ihr bekannt, in welchen weiteren Ländern der Europäischen Union das Schulobstprogramm umgesetzt wird? Zu 3.: Das Schulobstprogramm wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt, außer in Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich. 4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Schulobstprogramm in Baden-Württemberg und wie werden diese anteilig finanziert (Zuschuss der Europäischen Union, Haushaltsmittel des Landes, Haushaltsmittel der Kommunen, Zuschüsse Dritter)? Zu 4.: Die Kosten für die Früchtelieferungen in die schulischen und vorschulischen Einrichtungen werden zur Hälfte von der Europäischen Union getragen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten für die Früchtelieferung auch bis zu 75 % durch die Europäische Kommission zu finanzieren . Die Nutzung dieser Option hängt von derzeit noch nicht feststehenden Rahmenbedingungen ab. Im Schuljahr 2013/2014 werden die in Baden-Württemberg dafür zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rund 2,66 Mio. Euro voraussichtlich vollständig ausgeschöpft. Die andere Hälfte der Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer wird in Baden-Württemberg durch Sponsoren getragen. Dies können zum Beispiel Lieferanten, Kommunen, Unternehmen, Fördervereine oder Privatpersonen sein. Eine Statistik, welche Sponsoren im Rahmen des Schulfruchtprogramms aktiv sind und wie hoch deren finanzielle Beteiligung ausfällt, ist nicht vorhanden. Die Kosten für die Programmumsetzung, die Programmevaluierung, die pädagogische Begleitung sowie die Kosten für Kommunikationsmaßnahmen werden vom Land Baden-Württemberg getragen. Jährlich fallen dafür Ausgaben in Höhe von etwa 250.000 Euro an. Ab dem Haushaltsjahr 2014 ist vorgesehen, die förderfähigen Nebenkosten (insbesondere Kommunikationsmaßnahmen) in die EU-Kofinanzierung einzubeziehen. 5. Werden im Schulobstprogramm in Baden-Württemberg nur regionale oder auch andere Produkte verteilt? Zu 5.: Die Herkunft der im Rahmen des Schulfruchtprogramms verteilten Produkte wird statistisch nicht erfasst. Es gibt eine Empfehlung des Landes für die Verteilung regionaler Produkte und es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der verteilten Erzeugnisse eine regionale Herkunft hat. Selbstverständlich werden auch Produkte mit überregionaler Herkunft verteilt. So liegt der Anteil von Südfrüchten und Bananen, die definitiv nicht aus Baden-Württemberg stammen, an der Gesamtzahl der verteilten Produkte bei etwa 12 %. 6. Wie ist der Anteil von Obst aus biologischem Anbau seit 2010 gestiegen? Zu 6.: Die Erzeugungsart der im Rahmen des Schulfruchtprogramms verteilten Produkte wird statistisch nicht unmittelbar erfasst. Seit der Einführung des Bio-Portionspreises im Mai 2012 kann der Anteil der Erzeugnisse angegeben werden, die mit dem Bio-Portionspreis abgerechnet werden. Dieser Anteil liegt aktuell bei rund 2,5 %. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Inanspruchnahme des Bio-Portionspreises an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist und daher auch BioErzeugnisse an schulische und vorschulische Einrichtungen abgegeben werden, die nicht mit dem Bio-Portionspreis abrechenbar sind. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4778 4 7. Wird das mit dem Schulobstprogramm angestrebte Ziel, Schulkinder zu einem gesünderen Essverhalten anzuhalten, in Baden-Württemberg erreicht (mit Angabe , wie dies geprüft bzw. gemessen wird)? Zu 7.: Das Schulfruchtprogramm in Baden-Württemberg wird jährlich evaluiert. Dazu werden Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen in Grundschulen mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens vor der Teilnahme und nach einem Jahr Teilnahme befragt. Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass sich das Essverhalten der Kinder sowie die Kenntnisse der Kinder über Obst und Gemüse durch die Teilnahme an dem Programm positiv entwickeln. 8. Wie will der Minister für Kultus, Jugend und Sport das Essverhalten in den Leitprinzipien des Bildungsplans verankern? Zu 8.: Zu den Neuerungen des Bildungsplans gehört die Verankerung der fünf zukunfts - orientierten Leitprinzipien Berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung , Medienbildung, Prävention und Gesundheitsförderung sowie Verbraucherbildung . Bei den Leitprinzipien handelt es sich um Themen, die nicht einem einzigen Fach zugeordnet werden, sondern übergreifend in verschiedenen Fä chern behandelt werden sollen. Die Bildungsplankommissionen haben daher die Auf - gabe, für deren Verankerung in den einzelnen Fächern zu sorgen. Ziel sind altersgerechte , passende und fachdidaktisch begründete Kompetenzformulierungen. In Bezug auf das Essverhalten findet sich ein starker Bezug in drei Leitprinzipien. Das Leitprinzip „Prävention und Gesundheitsförderung“ hat in diesem Zusammenhang zum Ziel, Kompetenzen zu fördern, die ein Erkennen und Reflektieren des Zusammenhangs von körperlicher und seelischer Gesundheit mit Ernährung, Bewegung und Entspannung ermöglichen. Im Rahmen des Leitprinzips Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) können an der pädagogischen Auseinandersetzung u. a. mit Konsum- und Lebensstilfragen (somit auch dem Essverhalten) bzw. der gesellschaftlichen Herausforderung im Kontext der Bevölkerungsentwicklung und der sich daraus ergebenden Welt - ernährungsproblematik zentrale Kompetenzen des Leitprinzips BNE erworben werden. Neben dem Leitprinzip der BNE sind die Fragen des Essverhaltens, der Esskultur und der Ernährungsstile usw. zentraler Gegenstand des Leitprinzips Verbraucherbildung. Die Kinder und Jugendlichen sollen die physischen, psychischen, sozialen und kulturellen Funktionen von Ernährung verstehen und ihre Konsumentscheidungen , auch im Zusammenhang mit der Entwicklung der Alltagskultur, reflektieren. Die Verankerung dieser Kompetenz ist im Zusammenhang mit vielfältigen Themenstellungen (z. B. Essverhalten, Esskulturen und Ernährungsstile, Ernährung, Inhaltsstoffe der Nahrung, Kennzeichnung von Lebensmitteln, Gentechnik, Gesundheitsrisiken , Genuss- und Suchtmittel, Moden) und in vielen Fächern möglich (z. B. Alltagskultur, Ernährung und Soziales, Biologie, Chemie, Deutsch, Geographie, Ethik, Gemeinschaftskunde, Sachunterricht). Verbraucherbildung, als ein Leitprinzip des neuen Bildungsplans, hat die Entwicklung eines selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Verbraucherverhaltens zum Ziel. Verbraucherbildung als lebenslanger Prozess stärkt Kinder und Jugendliche in ihren Alltagskompetenzen, sodass sie ihr Leben eigen- und sozialverantwortlich sowie selbstbestimmt führen können. Dazu gehört zum Beispiel auch das Essverhalten. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice