Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4779 14. 02. 2014 1Eingegangen: 14. 02. 2014 / Ausgegeben: 21. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind nach ihrer Kenntnis die Mehrausgaben des Einzelhandels und der Kommunen in Baden-Württemberg hinsichtlich des Rundfunkbeitrags im Vergleich zur vorherigen Gebührenregelung? 2. Welche Maßnahmen sind zur Entlastung des Einzelhandels und der Kommunen geplant? 3. Ist geplant, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) errechneten Mehreinnahmen zur Entlastung einzelner Härtefälle zu verwenden? 4. Wie bewertet sie das vom Handelsverband Deutschland in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. C. D., in dem das neue Beitragsmodell als nicht verfassungskonform beurteilt wird? 07. 02. 2014 Paal, Pauli, Schütz CDU Kleine Anfrage der Abg. Claus Paal, Günther-Martin Pauli und Katrin Schütz CDU und Antwort des Staatsministeriums Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4779 2 B e g r ü n d u n g Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde eine einheitliche Rundfunkabgabe geregelt, die unter anderem für den Einzelhandel zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen geführt hat. Vor allem Filialbetriebe sehen sich mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert. Mit dieser Kleinen Anfrage soll geklärt werden, in welcher Weise den entstandenen Nachteilen entgegengewirkt werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Februar 2014 Nr. III-3451.113 beantwortet das Staats - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind nach ihrer Kenntnis die Mehrausgaben des Einzelhandels und der Kommunen in Baden-Württemberg hinsichtlich des Rundfunkbeitrags im Vergleich zur vorherigen Gebührenregelung? Der Landesregierung sind bislang keine objektiven belastbaren Daten bekannt, die Rückschlüsse auf konkrete Mehrausgaben des Einzelhandels und der Kommunen in Baden-Württemberg aufgrund der Reform der Rundfunkfinanzierung zulassen . Hierzu trifft auch der Entwurf des 19. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) keine Aussage. Entsprechende Daten, die eine branchenscharfe Unterscheidung der Beitragsbelastung im nicht privaten Bereich zuließen, dürfen von den Rundfunkanstalten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben werden und stehen daher auch nicht zur Verfügung . Was den Prognosen der KEF im Entwurf ihres 19. Berichts entnommen werden kann, ist allerdings die sektorale Verteilung des Beitragsaufkommens auf den privaten und den nicht privaten Bereich. Danach entfallen im neuen Beitragssystem 9,47 % der Einnahmen auf den nicht privaten, 90,53 % auf den privaten Bereich. Demgegenüber lag die prozentuale Belastung des nicht privaten Sektors nach dem früheren Gebührenmodell bei 9,58 %. Die genannten Werte lassen also derzeit keine wesentliche Verschiebung zwischen diesen beiden Sektoren erkennen. Den Rundfunkanstalten liegen im Übrigen lediglich eine Reihe eigener Angaben von Kommunen und Einzelhandel zu den Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags vor. Nach Auskunft des SWR differierten diese Angaben allerdings sehr stark und reichten von Minderbelastungen bis zu deutlichen Mehrbelastungen. Bei den eigenen Angaben der Betroffenen sei zudem zu berücksichtigen, dass als Vergleichszahl die tatsächlichen Zahlungen der Vergangenheit ins Verhältnis zu den Soll-Zahlungen des neuen Rundfunkbeitrages gesetzt würden. Es werde also nicht verglichen, was in der Vergangenheit hätte gezahlt werden müssen, was dazu führe, dass die übermittelten Vergleichszahlen vielfach nicht hinreichend aussagekräftig seien. Aufgrund des Fehlens verlässlicher Daten hatten sich die Rundfunkanstalten im Jahr 2013 dazu entschlossen, in einen Dialogprozess u. a. mit den Kommunalund Einzelhandelsverbänden einzutreten, um vermeintliche Mehrbelastung unter Einschaltung eines wirtschaftswissenschaftlichen Instituts überprüfen zu lassen und auf ihre Ursachen hin zu untersuchen. Nach Angaben der Rundfunkanstalten hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) allerdings im Laufe der Gespräche erklärt, aufgrund des erkennbar hohen Aufwands einer Mitwirkung bei den erforderlichen Abfragen bei ihren Mitgliedsunternehmen nicht näher - treten zu wollen. Ferner lägen dem DIHK ausreichend eigene Beispiele vor. Im Bereich der Kommunen sollen hingegen weitere Untersuchungen durchgeführt werden, die nach deren Abschluss ins Verfahren der von den Ländern durchgeführten Evaluierung des Rundfunkbeitrags eingespeist werden sollen. Insofern ist allerdings noch abzuwarten, ob diese Abfragen zu verwertbaren zusätzlichen Erkenntnissen führen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4779 Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag hat seinerseits zur Ermittlung der Auswirkungen des Modellwechsels auf die gewerbliche Wirtschaft und ihre einzelnen Branchen eine Umfrage bei über 18.000 Mitgliedsunternehmen durchgeführt, an der sich etwa 10 Prozent der Unternehmen beteiligt haben. Der Umfrage zufolge gab es Hinweise auf gewisse durchschnittliche Mehrbelastungen bei jenen Unternehmen, die sich an der Befragung beteiligt hatten . Den Ergebnissen fehlt es jedoch an der notwendigen Repräsentativität, was auch die von der KEF ermittelten Zahlen belegen, mit welchen sich die Umfrageergebnisse nicht in Einklang bringen lassen. 2. Welche Maßnahmen sind zur Entlastung des Einzelhandels und der Kommunen geplant? 3. Ist geplant, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) errechneten Mehreinnahmen zur Entlastung einzelner Härtefälle zu verwenden? Ein wesentliches Ziel der Reform der Rundfunkfinanzierung ist es, die sektorale Belastung im privaten wie im nicht privaten Bereich konstant zu halten. Die unter Ziff. 1 genannten Werte lassen derzeit keine wesentliche Verschiebung zwischen diesen beiden Sektoren erkennen. Ungeachtet dessen werden die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks derzeit mit Unterstützung des Beratungsunternehmens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, der DIW econ GmbH, als unabhängiger sachverständiger Stelle evaluiert. Im Rahmen der Evaluierung werden dabei insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag sowie die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der neu geschaffenen Anknüpfungstatbestände für den Rundfunkbeitrag überprüft. Die Landesregierung wird sich bei den anstehenden Entscheidungsprozessen im Länderkreis dafür einsetzen, dass neben einer möglichen generellen Entlastung aller auch an den Zielen der Evaluierung festgehalten wird und finanzielle Spielräume erhalten bleiben, um in einem zweiten Schritt nach Abschluss der Evaluierung strukturelle Änderungen umsetzen zu können, sofern ungerechtfertigte Mehrbelastungen festgestellt werden sollten. 4. Wie bewertet sie das vom Handelsverband Deutschland in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. C. D., in dem das neue Beitragsmodell als nicht verfassungskonform beurteilt wird? Aufgrund der stark durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch hinsichtlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geprägten Ausgestaltung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit erscheint es nicht ungewöhnlich , dass angesichts der tiefgreifenden Reform der Rundfunkfinanzierung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion unterschiedliche Rechtsauffassungen ver - treten werden. So stehen der Auffassung von Prof. Dr. C. D. gutachterliche Stellungnahmen von Prof. Dr. P. K. und Prof. Dr. H. K. gegenüber, die von der grundsätzlichen Verfassungskonformität des Rundfunkbeitragsmodells ausgehen. Auch aus der bisherigen Rechtsprechung sind bislang keine Fälle bekannt, die auf einen Verfassungsverstoß schließen lassen. So haben etwa der Bayerische Staatsgerichtshof , aber etwa auch das Verwaltungsgericht Stuttgart unterschiedliche Eilanträge mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass jedenfalls keine offensicht - liche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erkennbar sei. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dagegen noch nicht zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags geäußert. Krebs Ministerin im Staatsministerium << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice