Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 478 02. 09. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Viktoria Schmid CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ganztagsschulen im Enzkreis K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ganztagsschulen – aufgeschlüsselt nach Schularten – wurden im Enzkreis bisher eingerichtet? 2. Welche Schulen im Enzkreis haben derzeit Anträge auf Einrichtung und Förderung einer Ganztagsschule gestellt? 3. Bis wann können die betroffenen Schulen mit einem Bescheid rechnen? 4. Welchen Bedarf an Ganztagsschulen sieht sie im Enzkreis und wann wird diesem Bedarf ihrer Auffassung nach ein entsprechendes Angebot gegenüberstehen ? 5. Mit welchen finanziellen Mitteln werden die Ganztagsschulen im Enzkreis gefördert und wie sieht die finanzielle Förderung in den kommenden zwei Jahren aus? 6. Welche pädagogischen Konzepte verfolgen die einzelnen Ganztagsschulen des Enzkreises? 02. 09. 2011 Viktoria Schmid CDU Eingegangen: 02. 09. 2011 / Ausgegeben: 04. 10. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 478 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. September 2011 Nr. 24–/6503.1/796/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ganztagsschulen – aufgeschlüsselt nach Schularten – wurden im Enzkreis bisher eingerichtet? Im Schuljahr 2010/2011 haben lt. vorläufiger Auswertung der amtlichen Schulstatistik (Stichtag 20. Oktober 2010) im Enzkreis 13 öffentliche und private Schulen ein Ganztagsangebot nach KMK-Definition bzw. Landeskonzept bereitgestellt. Davon vier öffentliche Grundschulen, vier öffentliche Werkrealschulen und Hauptschulen , zwei öffentliche Gymnasien, zwei öffentliche Sonderschulen sowie eine private Sonderschule. 2. Welche Schulen im Enzkreis haben derzeit Anträge auf Einrichtung und Förderung einer Ganztagsschule gestellt? 3. Bis wann können die betroffenen Schulen mit einem Bescheid rechnen? Schulträger können Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule nach Landeskonzept im jeweils laufenden Schuljahr bis spätestens 1. November bei der Schulverwaltung stellen, d. h. es können Ganztagsschulanträge für das Schuljahr 2012/2013 bis zum 1. November 2011 von den Schulträgern gestellt werden. Aufgrund der Antragsfrist kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die Anzahl der Anträge zum Schuljahr 2012/2013 gemacht werden. Die Ganztagsschulgenehmigungen sollen im Frühjahr 2012 vor der Lehrerbedarfsmeldung für das nächste Schuljahr erteilt werden. 4. Welchen Bedarf an Ganztagsschulen sieht sie im Enzkreis und wann wird diesem Bedarf ihrer Auffassung nach ein entsprechendes Angebot gegenüberstehen? Die Gesamtverantwortung für die Einrichtung von Betreuungsangeboten vor Ort liegt bei den Kommunen. Das Land kann hierzu keine Vorgaben machen. Die Entscheidung, ob eine Schule als Ganztagsschule eingerichtet wird, obliegt dem Schulträger. Der Schulträger trifft diese Entscheidung nach dem Bedarf vor Ort. 5. Mit welchen finanziellen Mitteln werden die Ganztagsschulen im Enzkreis gefördert und wie sieht die finanzielle Förderung in den kommenden zwei Jahren aus? Das Land fördert und unterstützt die Einrichtung von Ganztagsschulen durch zusätzliche Lehrerwochenstunden. Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung erhalten folgende Stundenzuweisung: – Grundschulen: 8 Lehrerwochenstunden (LWS) je Ganztagsklasse, – Haupt- und Werkrealschulen: 5 LWS je Ganztagsklasse, – Förderschulen: bis zu 0,75 Deputate je Schule im Endausbau. Ganztagsschulen in offener Angebotsform erhalten folgende Stundenzuweisung: – Grundschulen: 6 LWS je Ganztagsklasse, – Haupt- und Werkrealschulen/Realschulen: 2 LWS je Ganztagsklasse, – Gymnasien (Sek. I)/Förderschulen: 1 LWS je Ganztagsklasse. Alle Ganztagsschulen nach Landeskonzept erhalten zusätzlich je eine Anrechnungsstunde für Schulleitungsaufgaben. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 478 3 Zudem fördert das Land Betreuungsangebote im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung auch an Ganztagsschulen. Der Ausbau der Ganztagsschulen und deren Verankerung im Schulgesetz ist ein bildungspolitischer Schwerpunkt der Landesregierung. Die Frage der zukünftigen finanziellen Förderung ist im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Landeskonzepts Ganztagsschule zu klären und im Kontext der Gesamtaufgaben zu entscheiden. Diese Entscheidungen bleiben abzuwarten. 6. Welche pädagogischen Konzepte verfolgen die einzelnen Ganztagsschulen des Enzkreises? Nach der Landeskonzeption ist für die Genehmigung einer Schule als Ganztagsschule ein pädagogisches Konzept erforderlich. Die Ausgestaltung des pädagogischen Konzepts für den Ganztagsbetrieb, das bezogen auf die konkrete Situation vor Ort entwickelt werden soll, obliegt der Schule. Diese entscheidet selbst, abhängig von ihrem Schulkonzept bzw. von den Gegebenheiten vor Ort, über die pädagogischen Schwerpunkte ihres Ganztagsangebots und hat damit auch die Möglichkeit, das pädagogische Konzept sich ändernden Bedarfen anzupassen. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport