Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4783 14. 02. 2014 1Eingegangen: 14. 02. 2014 / Ausgegeben: 20. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie Angebot und Nachfrage im Bereich des barrierefreien Tourismus in Baden-Württemberg? 2. Welche Strategie verfolgt sie, um den barrierefreien Tourismus in Baden-Württemberg zu stärken? 3. Wie wird sie die im Jahr 2013 vorgestellten bundeseinheitlichen Kennzeichnungen für barrierefreie Angebote in Baden-Württemberg umsetzen? 4. Werden bei der Prüfung von Anträgen für das Tourismusinfrastrukturprogramm Aspekte der Barrierefreiheit und die Belange von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt? 5. Welche Maßnahmen und Investitionen hat sie in den vergangenen fünf Jahren getätigt, um gezielt die Barrierefreiheit im Tourismus zu erhöhen? 6. Inwieweit werden im neuen Nationalpark Schwarzwald die Anforderungen an die Barrierefreiheit für die Besucherinnen und Besucher sowie dessen Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt? 14. 02. 2014 Storz SPD Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Barrierefreier Tourismus in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4783 2 B e g r ü n d u n g Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention u. a. dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen . Dies gilt auch für den Tourismus in Baden-Württemberg. Urlaubsund Freizeitangebote sind daher auch unter dem Aspekt zu betrachten, inwieweit sie die Belange von Menschen mit Handicaps berücksichtigen. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Tendenz zur älterwerdenden Gesellschaft und der seit Jahren wachsenden Anzahl von Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Schwer- und Schwerstbehinderungen wird der Bedarf nach Barrierefreiheit im Tourismus weiter steigen. Das Bundeswirtschaftsminis - terium konstatiert bereits jetzt eine enorme Nachfrage, die das vorhandene Angebot bei weitem übersteigt. Der Abbau von Defiziten und der Aufbau einer barriere - freien Servicekette im Tourismus bieten große Chancen für das Land BadenWürttemberg , sich national und international optimal zu positionieren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. März 2014 Nr. Z(64)-0141.5/338F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie Angebot und Nachfrage im Bereich des barrierefreien Tourismus in Baden-Württemberg? Zu 1.: Im Zuge der bundesweiten Zielvereinbarung des DEHOGA Bundesverbandes und des Hotelverbandes Deutschland (IHA) mit den fünf großen Interessensverbänden für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen nach § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) hat sich im Hotel- und Gaststättengewerbe die Zahl der barrierefreien Angebote in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Die Zielvereinbarung regelt die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie. Aufgrund der gesetzlichen Normierung in der Landesbauordnung (LBO) und nachgelagerten DIN-Vorschriften sind anlässlich zahlreicher (Neu-)Bauvorhaben barrierefreie Vorgaben umgesetzt worden. Darüber hinaus beschäftigen sich viele Betriebe mit dem Thema Barrierefreiheit und bieten in diesem Segment spezielle Angebote für diese Zielgruppe an, um sich von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern abzu - heben und ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Insgesamt kann festgehalten werden, dass zahlreiche Angebote im Gastgewerbe bestehen. Allerdings bleibt die Nachfrage deutlich hinter diesem Angebot zurück. Belegt wird dies durch eine Umfrage des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die deutschlandweit im Juni/ Juli 2013 durchgeführt wurde. 1.244 Hotelbetriebe mit einer Gesamtzahl von über 70.000 Betten haben sich hieran beteiligt. Nach den Angaben der Betriebe stehen ca. 6.500 barrierefreie Betten im Sinne der Zielvereinbarung gem. § 5 BBG zur Verfügung. Dies macht einen Anteil von ca. 9,3 Prozent der Gesamtbettenzahl aus. Die durchschnittliche Auslastung aller in die Umfrage einbezogenen Hotelzimmer lag bei 55,2 Prozent. Einen deutlichen Unterschied gibt es jedoch bei den als „barrierefrei“ titulierten Zimmern: Diese sind im Durchschnitt zu lediglich 14,9 Prozent ausgelastet. Einbezogen ist hierin auch die Vermietung der Zimmer an nicht-beeinträchtigte Gäste. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4783 Baden-Württemberg verfügt mit der TMBW-Broschüre „Baden-Württemberg barrierefrei erleben“ und der dazu gehörigen Datenbank auf www.tourismus-bw.de über eine umfangreiche Informationsquelle mit geprüften, verlässlichen Angaben zur Barrierefreiheit von Einrichtungen und Betrieben. Diese beiden Marketing - instrumente haben sich über die vergangenen Jahre bewährt. Die TMBW stößt mit diesem Projekt auf eine positive Resonanz, insbesondere in Situationen des direkten Kundenkontakts auf Messen, wie der Rehacare oder der Rehab. Viele Gäste mit Mobilitätseinschränkungen oder betroffenen Familienmitgliedern freuen sich über geprüfte Angebote und zuverlässige Informationen. 2. Welche Strategie verfolgt sie, um den barrierefreien Tourismus in Baden-Württemberg zu stärken? Zu 2.: Die Landesregierung verfolgt die Strategie, den barrierefreien Tourismus sowohl im investiven Bereich als auch im Marketing über geeignete Unterstützungen zu stärken. Barrierefreiheit ist in der Vermarktung durch die TMBW auf Landesebene sowohl im Print- als auch im Online-Bereich als Thema präsent. Der DEHOGA ist an dem Projekt des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. und der Nationalen Koordinierungsstelle Tourismus für Alle in Deutschland (NatKo) „Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland“ beteiligt. Das Vorhaben eines einheitlichen Erfassungs- und Kennzeichnungssystem für den gesamten Tourismus im Bereich Barrierefreiheit wird daher aktiv unterstützt. Entscheidend für die Weiterentwicklung des barrierefreien Tourismus aus Sicht des Gastgewerbes ist die Stärkung der Nachfrage. Auch bei gesundheitlich nicht beeinträchtigten Gäs - ten muss die Bereitschaft gefördert werden, barrierefreie Zimmer in Anspruch zu nehmen, wofür nicht zuletzt ansprechende, moderne Zimmerkonzepte zu entwickeln wären. Die TMBW bearbeitet das Thema seit über 10 Jahren und streut gezielt Informationen an die Regionen. Darüber hinaus setzt die TMBW auf Qualität : im Projekt „Baden-Württemberg barrierefrei erleben“ finden sich nur Betriebe , die durch externe, geschulte Erhebungen nach den gängigen DIN-Normen auf ihre Barrierefreiheit überprüft wurde. In Anlehnung an den „Tag des Barrierefreien Tourismus“, der am 7. März 2014 von der Deutschen Zentrale für Tourismus auf der ITB veranstaltet wurde, plant das MLR Ende des Jahres gemeinsam mit der TMBW, dem DEHOGA und der IHK Nordschwarzwald einen landesweiten Kongress zum barrierefreien Tourismus durchzuführen. Dabei soll das neue, bundeseinheitliche Kennzeichnungs - system vorgestellt werden. Mit Best-Practice Beispielen aus dem In- und Ausland , Selbsterfahrungsworkshops und Informationen über Fördermöglichkeiten sollen neue Impulse für die Weiterentwicklung bestehender und Erarbeitung neuer barrierefreier Angebote im Tourismus in Baden-Württemberg gegeben werden. Auch der Heilbäderverband Baden-Württemberg e. V. hat das Projekt „Tourismus für Alle“ (bundeseinheitliche Kennzeichnung für barrierefreie Angebote) seit Anfang an mit begleitet. Im Zuge der Demografischen Entwicklung sieht der Verband hier die Möglichkeit speziell für die Zielgruppe 80+ spezielle Pauschalangebote auf den Markt zu bringen , die in Bezug auf ihre Leistungserbringer mit der bundeseinheitlichen Kennzeichnung zertifiziert sind. Damit wären die Heilbäder und Kurorte im Land die ersten, die in ihren Pauschalangeboten nur auf geprüfte Anbieterinnen und Anbieter zurückgreifen. Der Schwerpunkt der Angebote wird auf den Bereichen Sicherheit und Komfort liegen. Die Heilbäder und Kurorte im Land haben im Jahr 2002 im Rahmen des von der Landesregierung geförderten Pilotprojektes „Barrierefreier Kurort“ einen Handlungsleitfaden entwickelt, um den barrierefreien Urlaub in den höherprädikatisierten Orten zu fördern. Der Handlungsleitfaden geht besonders auf die zielgruppenspezifischen Erfordernisse im Bereich der Infrastruktur und der Kundenorientie- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4783 4 rung ein. Seit dem Jahr 2003 steht der Leitfaden den Heilbädern und Kurorten in Land zur Verfügung. Im investiven Bereich stehen zur Unterstützung kommunaler und gewerblicher Investitionen in barrierefreie touristische Infrastruktur das Tourismusinfrastruktur - programm des Landes (vgl. Ziff. 5) und das Programm „Tourismusfinanzierung“ der L-Bank zur Verfügung. Die Landesregierung wird weiter den barrierefreien Tourismus im Rahmen der Erarbeitung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg thematisieren. 3. Wie wird sie die im Jahr 2013 vorgestellten bundeseinheitlichen Kennzeichnungen für barrierefreie Angebote in Baden-Württemberg umsetzen? Zu 3.: Die Landesregierung begrüßt die Vereinheitlichung der Checklisten und Kriterien, um mehr Transparenz für den Gast zu schaffen. Das Land wird sich grundsätzlich an dem Projekt beteiligen. Weitere Details zur Umsetzung des deutschlandweiten Projekts befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Das Projekt „Barrierefrei “ wird sich in den kommenden Jahren auf Bundesebene und in den Ländern verändern. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Fragen, beispielsweise zu Kosten, Investitionen und der Beteiligung von Betrieben, zu klären. Neben einheitlichen Kriterien und Prüfungen ist dabei auch eine Erweiterung in der Zielgruppenansprache zu erörtern. Bisher wurden vornehmlich mobilitätseingeschränkte Menschen angesprochen; künftig sollen auch Blinde, Gehörlose, Allergiker u. a. einbezogen werden. Die Heilbäder und Kurorte Marketing GmbH Baden-Württemberg (HKM) wird in den kommenden Wochen die Lizenz für die Nutzung der Marken „Information zur Barrierefreiheit“, „Barrierefreiheit geprüft“, „Reisen für Alle“ sowie alle zum Kennzeichnungssystem gehörenden Zielgruppen- und Angebotspiktogramme sowie die den Marken zugrunde liegenden Erhebungskriterien zur Erhebung für das System „Reisen für Alle“ erwerben. Im Anschluss werden zwei Prüfer ausgebildet , welche die Zertifizierung/Kennzeichnung der Betriebe und Leistungsträger in den Heilbädern und Kurorten aber auch in den Destinationen im Land übernehmen . Für das Jahr 2014 rechnet die HKM GmbH, dass in 10 Kurorten jeweils mindestens ein Pauschalangebot mit allen Anbieterinnen und Anbietern nach dem bundeseinheitlichen Kennzeichungssystem zertifiziert werden kann. Auf den geplanten landesweiten Kongress zum barrierefreien Tourismus und der Vorstellung des bundeseinheitlichen Kennzeichnungssystems zu Ende des Jahres 2014 wird weiter hingewiesen (vgl. Ziff. 2). 4. Werden bei der Prüfung von Anträgen für das Tourismusinfrastrukturprogramm Aspekte der Barrierefreiheit und die Belange von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt? Zu 4.: Die demografische Entwicklung in Deutschland und den weiteren europäischen Quellmärkten des Tourismusstandorts Baden-Württemberg ist eine der größten Herausforderungen für die Tourismusinfrastruktur unseres Landes. Durch den stetig wachsenden Anteil älterer Menschen in der Gesellschaft steigt das Durchschnittsalter der Touristen und damit der Anteil an mobilitätseingeschränkten Personen , die in Baden-Württemberg Urlaub machen. Für die weitere touristische Entwicklung in Baden-Württemberg ist daher eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der kommunalen Tourismusinfrastruktur von besonderer Bedeutung. Die Landesregierung unterstützt deshalb die Kommunen in Baden-Württemberg mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm gezielt bei der Umsetzung von nachhaltigen Tourismusinfrastrukturvorhaben. So gehört neben der Stärkung der wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere der Ausbau der Barrierefreiheit von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen im Sinne 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4783 eines „Tourismus für Alle“ zu den wichtigsten Förderzielen der einschlägigen Förderrichtlinie. Für eine Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramms ist es Grundvoraussetzung , dass die beantragte Maßnahme im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften , wie beispielsweise der Landesbauordnung (LBO), steht. Sofern Förderungen für Einrichtungen beantragt werden, die von § 39 Abs. 2 LBO erfasst werden, müssen daher die beantragten Maßnahmen so umgesetzt werden, dass die geförderten Bereiche der jeweiligen Einrichtungen von behinderten oder alten Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können („barrierefreie Anlagen“ gem. § 39 Abs. 1 LBO ). Alle für ein Programmjahr eingereichten förderfähigen Zuschussanträge werden im Rahmen des jährlichen Bewilligungsverfahrens entsprechend ihrer Förderwürdigkeit priorisiert. Beantragte Vorhaben, die sozial nachhaltig sind und zur Stärkung der Barrierefreiheit beitragen, erhalten aufgrund der somit vorliegenden Förderwürdigkeit eine hohe Priorität und werden entsprechend vorrangig gefördert. 5. Welche Maßnahmen und Investitionen hat sie in den vergangenen fünf Jahren getätigt, um gezielt die Barrierefreiheit im Tourismus zu erhöhen? Zu 5.: Seit 2009 wurden im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 99 kommunale Tourismusinfrastrukturvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt rund 24,3 Mio. Euro gefördert. Mit diesen Förderungen wurden Investitionen in Höhe von rund 85,4 Mio. Euro angestoßen. Im Rahmen der beiden zwischenzeitlich ausgelaufenen Sonderprogramme „Sanfter Tourismus“ und „Nachhaltige Tourismusinfrastruktur“ wurden in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 86 Vorhaben mit Zuschüssen in Höhe von rund 18,1 Mio. Euro gefördert, wodurch Investitionen in Höhe von rund 51,3 Mio. Euro angestoßen wurden. Ein Großteil der geförderten Vorhaben war umfassend auf Nachhaltigkeit aus - gerichtet und hat somit neben einer Stärkung der ökonomischen und der ökologischen Komponente auch zu einem Ausbau der Barrierefreiheit beigetragen. Dabei war die Schaffung der Barrierefreiheit häufig Bestandteil von umfangreichen Sanierungs - und Modernisierungsmaßnahmen. Nachfolgend aufgeführte Forderungen verdeutlichen exemplarisch die große Bandbreite der in den vergangenen fünf Jahren geförderten Vorhaben, die zu einer Stärkung der Barrierefreiheit im Tourismus beigetragen haben: • Im Zuge der im Jahr 2013 mit rund 1,1 Mio. Euro geförderten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Panoramatherme in Beuren wurden die Barrierefreiheit im Eingangsbereich geschaffen und barrierefreie Toilettenanlagen installiert . • Im Jahr 2013 wurde die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Donauquelle mit einem Zuschuss in Höhe von rund 490.000 Euro gefördert. • Im Zuge der im Jahr 2013 mit rund 993.000 Euro geförderten Modernisierungs - und Sanierungsmaßnahmen wurde das Kurhaus in Bernau barrierefrei ausgebaut. • Im Jahr 2013 wurde die barrierefreie Neugestaltung des Platzes zwischen Kurhaus , Musikpavillon und Kurmittelhaus in Bad Bellingen mit einem Zuschuss in Höhe von 216.000 Euro gefördert. • Im Zuge der im Jahr 2012 mit rund 115.000 Euro geförderten Modernisierungs - und Sanierungsmaßnahmen auf dem Campingplatz in Schluchsee wurden die Sanitärgebäude barrierefrei ausgebaut. • Im Jahr 2012 wurde die Schaffung einer barrierefreien Sanitäreinrichtung im Kurhaus in Bad Bellingen mit rund 23.000 Euro gefördert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4783 6 • Im Jahr 2009 wurden die Neugestaltung eines barrierefreien Eingangsbereichs und neue Behindertenstellplätze am Eugen-Keidel-Mineralbad in Freiburg mit einem Zuschuss in Höhe von 250.000 Euro gefördert. • Im Jahr 2009 wurde die barrierefreie Gestaltung des Seeuferrundwegs im Bereich Aha/Amalienruhe in Schluchsee mit 135.000 Euro gefördert. • Im Jahr 2009 wurde der barrierefreie Neubau des Umkleidebereichs und des Sanitärbereichs sowie der Neubau eines behindertengerechten Therapiebeckens in der Vita Classica Therme in Bad Krozingen mit einem Zuschuss in Höhe von 1,5 Mio. Euro gefördert. • Im Jahr 2009 wurde ein barrierefreier Zugang zur Touristinformation im Rathaus in Schönwald mit einem Zuschuss in Höhe von rund 178.00 Euro gefördert . In den Jahren 2009 bis 2013 konnten im Rahmen des L-Bank Programms „Tourismusfinanzierung “ für insgesamt 333 Vorhaben rund 96 Mio. Euro für zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung gestellt werden. In allen Bewilligungsjahren ist festzustellen, dass die überwältigende Mehrheit der Vorhaben Modernisierungen sind. Schätzungsweise zwei Drittel dieser Fälle umfassen zumindest Teilaspekte der Barrierefreiheit. Dabei sind beispielhaft zu nennen: – Modernisierungen des Eingangsbereiches sind häufig mit der Erstellung rollstuhlgerechter Rampen verbunden, – Zimmermodernisierungen bestehen häufig aus ebenerdig begehbaren Dusch - kabinen, – Aufzüge dienen im Grunde immer der Barrierefreiheit, – bei Neubauten ist Barrierefreiheit ohnehin nach Baurecht zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Jahr 2011 für die Umsetzung des speziell auf die Bedürfnisse von älteren Personen zugeschnittenen Projekts „Kur im Süden – Seniorenwirtschaft“ eine Zuwendung an die Heilbäder und Kurorte Marketing GmbH Baden-Württemberg in Höhe von 60.000 Euro gewährt. Für das Projekt „Konsolidierung der Seniorenwirtschaft“ wurde im Jahr 2012 zusätzlich eine Förderung in Höhe von 20.000 Euro bewilligt. Neben den Landesprogrammen werden auch im Rahmen von LEADER Projekte gefördert, die dem barrierearmen Tourismus dienen. LEADER ist ein Instrument der Regionalentwicklung der Europäischen Union, um gebietsbezogene Entwicklungsstrategien in lokalen Aktionsgebieten umzusetzen. Gerade für die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ist die Regionalentwicklung ein geeignetes Instrument. Deshalb hat sich das MLR im Jahr 2011 dazu entschlossen, bis zum Ende der Förderperiode (2013) kommunale „Initiativen der LEADER Aktionsgruppen (ILAG) zur Barrierefreiheit “ neben der EU-Beteiligung zusätzlich aus Landesmitteln (ELR) finanziell zu unterstützen (kommunaler Fördersatz damit insgesamt 75 % der förderfähigen Nettokosten), soweit die Projekte den nachhaltigen Ausbau von barrierefreien Angeboten im ländlichen Raum betreffen und die Projekte den Fördervoraussetzungen zu LEADER und der VwV zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) entsprechen. In LEADER wurden so in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen zur Barriere - freiheit umgesetzt. Ziel der Maßnahmen war es, neben der Erschließung der großen Potenziale, die sich bereits heute im barrierefreien Tourismus bieten, den ländlichen Raum auch als Wohn- und Arbeitsort für behinderte Menschen und junge Familien (kindergerechte Barrierefreiheit) attraktiv zu gestalten. Eines dieser Vorhaben ist zum Beispiel das Kooperationsprojekt der LEADER-Aktionsgruppen Mittlerer Schwarzwald und Nordschwarzwald „Schwarzwald barrierefrei “. Insgesamt wurden in LEADER 38 Projekte mit einer Förderung von rund 2,8 Mio. Euro im Bereich des barrierefreien Tourismus umgesetzt. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4783 6. Inwieweit werden im neuen Nationalpark Schwarzwald die Anforderungen an die Barrierefreiheit für die Besucherinnen und Besucher sowie dessen Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt? Zu 6.: Die Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit für die Besucherinnen und Besucher des Nationalparks und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind im Nationalparkgesetz (NLPG) rechtlich festgeschrieben. § 13 Abs. 2 Nr. 7 NLPG sieht vor, dass die Nationalparkverwaltung den Besucherund Erholungsverkehr unter der Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Schutzzwecks des Nationalparks und unter Be - rücksichtigung der Vorgaben des Nationalparkplans zu regeln hat. Entsprechende Planungen und Konzepte wird die Nationalparkverwaltung umgehend erarbeiten. 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