Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 479 02. 09. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erfolgreiche Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige im Landkreis Waldshut erhalten K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige gibt es im Landkreis Waldshut, im Landkreis Lörrach und in Baden-Württemberg? 2. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? 3. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Landkreis Waldshut auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten und wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 4. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Landkreis Waldshut umgegangen, wann werden diese vollzogen und entsprechende Mittel bereitgestellt? 31. 08. 2011 Schreiner CDU Eingegangen: 02. 09. 2011 / Ausgegeben: 26. 09. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 479 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. September 2011 Nr. 33–6937.6/145/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige gibt es im Landkreis Waldshut, im Landkreis Lörrach und in Baden-Württemberg? Im Landkreis Waldshut gibt es drei Bildungshäuser: – Bildungshaus Wutach (Grundschule Wutach und kath. Kindergarten St. Josef) – Bildungshaus Dettighofen (Grundschule Dettighofen Baltersweil und Kindergarten Dettighofen) – Bildungshaus Lottstetten (Grund- und Hauptschule Lottstetten und kath. Kindergarten St. Elisabeth und Kindergarten Lottstetten) Im Landkreis Lörrach gibt es vier Bildungshäuser: – Bildungshaus Rheinfelden-Eichsel (Dinkelbergschule Rheinfelden und Kindergarten Sonnenschein) – Bildungshaus Rheinfelden (Baden) (Christian-Heinrich-Zeller-Grundschule Karsau und Kindergarten Bienenkorb) – Bildungshaus Schopfheim-Langenau (Grundschule Langenau und Kindergarten Langenau) – Bildungshaus Aitern (Grundschule Aitern und Kindergarten Aitern) Mit Start des Modellprojekts „Bildungshaus 3 bis 10“ im Schul- bzw. Kindergartenjahr 2007/2008 wurden in Baden-Württemberg in den Tranchen 1 und 2 insgesamt 33 Standorte, mit Tranche 3 im Frühjahr 2011 weitere 160 Standorte genehmigt . 2. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, der Kleinen Anfrage des Abg. Georg Wacker MdL vom 12. August 2011, Drucksache 15/419, der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wald MdL vom 19. August 2011, Drucksache 15/439 und der Kleinen Anfrage des Abg. Taddäus Kunzmann MdL vom 31. August 2011, Drucksache 15/463 dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebotes gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. Das bedeutet: die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 479 3 3. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Landkreis Waldshut auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten und wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Wie ebenfalls in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439 und 15/463 dargestellt, erhalten die genehmigten Bildungsstandorte auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei bzw. zwei Stunden. Im Landkreis Waldshut erhält das Bildungshaus Wutach sechs Anrechnungsstunden für zwei Klassen bzw. Lerngruppen, die Bildungshäuser Dettighofen und Lottstetten je vier Anrechnungsstunden für jeweils zwei Gruppen. Im Landkreis Lörrach erhalten die Bildungshäuser Rheinfelden-Eichsel und Rheinfelden (Baden) je vier Anrechnungsstunden für jeweils zwei Gruppen und das Bildungshaus Schopfheim-Langenau sechs Anrechnungsstunden für drei Gruppen. Das Bildungshaus Aitern erhält zwei Anrechnungsstunden für eine Gruppe. Das Kultusministerium strebt an, allen Standorten eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439 und 15/463 aufgeführt, wurden die Mittel im Zuge des 3. Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2010/2011 etatisiert, die eine auskömmliche Finanzierung der Grundschulen sicherstellen, die an 90 der neuen Bildungshäuser beteiligt sind. Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser und die bisher eingeplanten Mittel sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden (vgl. Drucksachen 15/376, 15/419, 15/439 und 15/463). 4. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Landkreis Waldshut umgegangen, wann werden diese vollzogen und entsprechende Mittel bereitgestellt? Alle gestellten Anträge wurden bereits bewilligt (siehe Frage 3). Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport