Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4876 27. 02. 2014 1Eingegangen: 27. 02. 2014 / Ausgegeben: 02. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Großprojekte im Natur- und Landschaftsschutz gibt es derzeit in Baden-Württemberg und welche Zielrichtung wird von ihr mit der Einrichtung von Großprojekten verfolgt? 2. Welchen flächenmäßigen und finanziellen Umfang haben die einzelnen Groß - projekte im Natur- und Landschaftsschutz in Baden-Württemberg? 3. Welche ökologische Zielsetzung beinhaltet das Naturschutzgroßprojekt „Pfrunger -Burgweiler Ried“ und wann wird es abgeschlossen? 4. Haben nach ihrer Kenntnis Kommunen in Baden-Württemberg Probleme, ökologische Ausgleichsflächen darzustellen, wenn auf ihrer Gemarkung Flächen für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden? 5. Müssen die Sitzgemeinden eines Großprojekts bei der Erschließung von neuen Baugebieten und ähnlichen Maßnahmen separat neue ökologische Ausgleichsflächen ausweisen oder ist es möglich, dass sie ihren Bedarf an Ausgleichsflächen im bestehenden Großprojekt darstellen können? 6. Wie können Kommunen, die einen Bedarf an ökologischen Ausgleichsflächen haben, diesen durch nicht auf ihrer Gemarkung befindliche Naturschutzgroß - projekte abdecken? 26. 02. 2014 Gurr-Hirsch, Köberle CDU Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch und Rudolf Köberle CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Großprojekte im Natur- und Landschaftsschutz und ihre Relevanz für ökologische Ausgleichsflächen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4876 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. März 2014 Nr. Z(61)-0141.5/342 F beantwortet das Minis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Großprojekte im Natur- und Landschaftsschutz gibt es derzeit in Baden-Württemberg und welche Zielrichtung wird von ihr mit der Einrichtung von Großprojekten verfolgt? 2. Welchen flächenmäßigen und finanziellen Umfang haben die einzelnen Groß - projekte im Natur- und Landschaftsschutz in Baden-Württemberg? Zu 1. und 2.: Das Ziel von Naturschutzgroßprojekten ist der Schutz und die langfristige Sicherung national bedeutsamer und repräsentativer Naturräume mit gesamtstaatlicher Bedeutung. Mit diesen Projekten leisten Bund und Land zusammen einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unseres nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supranationaler Naturschutzverpflichtungen. Naturschutzgroßprojekte erhalten eine Förderung aus dem Förderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“. Die Förderung erfolgt stets an - teilig, wobei der Bund i. d. R. 65 %, in Einzelfällen bis zu 75 % der Gesamtkosten trägt. Die restlichen 25 bis 35 % teilen sich das jeweils beteiligte Land und der Projektträger. Träger der Projekte sind meist Landkreise, Städte, Gemeinden, Naturschutzorganisationen oder Zweckverbände. Derzeit werden in Baden-Württemberg zwei Naturschutzgroßprojekte durchgeführt : 3. Welche ökologische Zielsetzung beinhaltet das Naturschutzgroßprojekt „Pfrun - ger-Burgweiler Ried“ und wann wird es abgeschlossen? Zu 3.: Das Naturschutzgroßprojekt „Pfrunger-Burgweiler Ried“ wird Ende des Jahres 2015 abgeschlossen. Die wichtigsten Ziele, die mit dem Projekt verfolgt werden, sind: – Regeneration der Moore durch Wiedervernässung – Erhaltung und Entwicklung eines extensiv genutzten Grünlandgürtels – Beruhigung der zentralen Moorbereiche durch Besucherlenkung. Projekt Laufzeit Fläche (Hektar) voraussichtliche Gesamtkosten (Mio. Euro) Anteil Bund (Mio. Euro) Anteil Land (Mio. Euro) PfrungerBurgweiler Ried 2002 – 2015 1.453 10,18 6,62 2,55 Baar 2013 – 2023 4.690 5,74 4,30 0,86 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4876 4. Haben nach ihrer Kenntnis Kommunen in Baden-Württemberg Probleme, ökologische Ausgleichsflächen darzustellen, wenn auf ihrer Gemarkung Flächen für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden? Zu 4.: Wie einfach oder schwierig sich die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen gestaltet, hängt von den konkreten Gegebenheiten im Einzelfall in der jeweiligen Kommune ab. Dabei spielen insbesondere der Umfang der Baugebietsausweisungen , die Bevorratungspraxis der Gemeinde (sog. Ökokonto mit zeitlich vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen) und der Umfang der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Gemeindegebiet eine Rolle. Das Baugesetzbuch (BauGB) bietet insoweit über die maßgeblichen Regelungen der §§ 1 a Abs. 3, 135 a Abs. 2 und 200 a (Verzicht auf den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich, Möglichkeit des Ökokontos sowie Berücksichtigung des Ausgleichs im Rahmen der Abwägungsentscheidung) die notwendige Flexibilität, um auch in schwierigen Fallkonstellationen eine Lösung zu finden. Konkrete Problemfälle zum städtebaulichen Eingriffsausgleich sind der Landes - regierung derzeit nicht bekannt. 5. Müssen die Sitzgemeinden eines Großprojekts bei der Erschließung von neuen Baugebieten und ähnlichen Maßnahmen separat neue ökologische Ausgleichsflächen ausweisen oder ist es möglich, dass sie ihren Bedarf an Ausgleichsflächen im bestehenden Großprojekt darstellen können? Zu 5.: Maßnahmen zugunsten von Natur und Landschaft, die ohne jede Ausrichtung auf ein städtebauliches Ökokonto oder einen städtebaulichen Ausgleichszweck durchgeführt wurden, können nicht als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB bewertet werden. Dies hat u. a. den Sinn, dass die zur Finanzierung verpflichteten Vorhabenträger bzw. Eigentümer der Eingriffsgrundstücke in den künftigen Plangebieten erfahren können, welche Kosten in der Form von Ausgleichsmaßnahmen auf sie zukommen werden. Die Ausgleichsfunktion der Maßnahme muss im Vordergrund stehen und erkennbar sein; die Maßnahme darf nicht vorrangig anderen Zwecken dienen. Auch eine nachträgliche „Umwidmung “ anderer Naturschutzmaßnahmen zu Ausgleichsmaßnahmen scheidet aus. Damit kommen im Gebiet eines Naturschutzgroßprojektes nur solche Maßnahmen als kommunale Ausgleichsmaßnahmen in Betracht, die nicht im Rahmen des Projekts vom Projektträger – in dessen Verantwortung und mit Fördermitteln des Förderprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ – durchgeführt werden. Denkbar sind somit zusätzliche, unterstützende Maßnahmen im übrigen Projektgebiet außerhalb des sog. Projektkerngebiets. Aber auch Maßnahmen, die im Laufe des Projektfortschritts vom Projektträger nicht weiter verfolgt und nicht umgesetzt werden, können von der Gemeinde als Ausgleichsmaßnahmen auf - gegriffen werden. In der Regel können nämlich in der Praxis nicht alle der in einem Pflege- und Entwicklungsplan eines Naturschutzgroßprojekts enthaltenen Maßnahmen im Rahmen eines Projekts finanziert und realisiert werden. Im Rahmen der abwägenden bauleitplanerischen Entscheidung über den gebotenen Ausgleich ist aber grundsätzlich auch die ökologische Gesamtsituation der Gemeinde zu berücksichtigen. Ist diese aufgrund anderer vorausgegangener oder geplanter Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege (z. B. auch im Rahmen eines Naturschutzgroßprojekts) im Gemeindegebiet entsprechend positiv und nachhaltig, wird dies bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sein. Die Gemeinde kann dann – je nach den Umständen des Einzelfalles – unter Umständen teilweise auf Ausgleichsmaßnahmen verzichten bzw. den Umfang der Ausgleichsmaßnahmen verringern, soweit dies durch die positive ökologische Gesamtsituation im Gebiet gerechtfertigt erscheint. Dies ist letztlich Gegenstand der planerischen Abwägung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4876 4 6. Wie können Kommunen, die einen Bedarf an ökologischen Ausgleichsflächen haben, diesen durch nicht auf ihrer Gemarkung befindliche Naturschutzgroß - projekte abdecken? Zu 6.: Ausgleichsmaßnahmen können grundsätzlich auch auf Flächen außerhalb des Gemeindegebiets durchgeführt werden. Diese Flächen sind zwar nicht der gemeindlichen Planung zugänglich. Die Ausgleichsmaßnahmen können jedoch durch vertragliche Vereinbarungen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden (§ 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB). Sollen die Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen innerhalb eines Naturschutzgroßprojektes erfolgen, gelten die unter Ziffer 5 dargestellten Einschränkungen. Das heißt, bei den Ausgleichsmaßnahmen darf es sich nicht um Projektmaßnahmen des Naturschutzgroßprojekts handeln, die vom Projekt - träger eigenverantwortlich durchgeführt und – mit entsprechenden Fördermitteln – finanziert werden. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice