Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 49 30. 05. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Zugang zu schnellem Internet im Enzkreis K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wo im Enzkreis bestehen noch Lücken bei der Versorgung mit schnellen Breitband -Internetanschlüssen? 2. Wie stellen sich im Enzkreis lokale Unterschiede zwischen den Übertragungsraten dar? 3. Was unternimmt sie, um zu erreichen, dass in allen Ortsteilen der Gemeinde Neuhausen eine Übertragungsrate von mindestens 16.000 Kilobit pro Sekunde erreicht wird? 4. Was unternimmt sie, um einen zügigen Ausbau der Internetversorgung in Neuhausen -Hamberg und Neuhausen-Steinegg zu erreichen? 27. 05. 2011 Dr. Rülke FDP/DVP Eingegangen: 30. 05. 2011 / Ausgegeben: 24. 06. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 49 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Juni 2011 Nr. Z–0141.5/5 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wo im Enzkreis bestehen noch Lücken bei der Versorgung mit schnellen Breitband -Internetanschlüssen? Zu 1.: Die Breitbandversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und fällt in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird daher in Sachen Breitband nur auf Bitten der kommunalen Gebietskörperschaften subsidiär tätig. Auf die Drucksachen 14/6100 und 14/6910 wird verwiesen. 2. Wie stellen sich im Enzkreis lokale Unterschiede zwischen den Übertragungsraten dar? Zu 2.: Informationen zur aktuellen Versorgung lassen sich mit Einschränkungen über den Breitbandatlas des Bundes ermitteln. Er ermöglicht auch einen Überblick über die eingesetzten Technologien und Übertragungsraten. Auf die Drucksachen 14/6100 und 14/6910 wird verwiesen. 3. Was unternimmt sie, um zu erreichen, dass in allen Ortsteilen der Gemeinde Neuhausen eine Übertragungsrate von mindestens 16.000 Kilobit pro Sekunde erreicht wird? 4. Was unternimmt sie, um einen zügigen Ausbau der Internetversorgung in Neuhausen -Hamberg und Neuhausen-Steinegg zu erreichen? Zu 3. und 4.: Es ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches und regionalpolitisches Ziel der Landesregierung , nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in weniger verdichteten Räumen leistungsfähige Infrastrukturen, zu denen auch die Breitbandanbindung zählt, vorzuhalten. Die Gemeinden erhalten umfassende Informationen zum Breitbandausbau über regelmäßige Veranstaltungen der Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg und konkrete Handlungshinweise über die Clearingstelle „Neue Medien im Ländlichen Raum“ und die Regierungspräsidien. Auf der Homepage der Clearingstelle (http://www.clearingstelle-bw.de) befi nden sich zudem umfangreiche Informationen und Handreichungen. Auch zur Förderung und Antragstellung sind Informationen im Internet (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1244391/ index.html) abrufbar. Seit Anfang 2008 besteht die Möglichkeit Gemeinden zu fördern, in denen der freie Markt den Anschluss an die Datenautobahn nicht schafft. Die Umsetzung der Förderung erfolgt im Rahmen der Sonderlinie „Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), erstmalig mit Ausschreibung des Jahresprogramms 2008 am 31. März 2008. Seit Bestehen der Förderung wurden die Ausschreibungen mehrmals den aktuellen Entwicklungen angepasst, zuletzt am 11. März 2011. Die von der EU-Kommission genehmigte „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ im Bereich des Glasfaserausbaus wird hierbei berücksichtigt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 49 3 Der Landtag hat mit dem Beschluss des Nachtragshaushalts am 2. Februar 2011 weitere 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Breitbandförderung fortsetzen zu können. Gefördert werden kommunale Vorhaben innerhalb der räumlichen Abgrenzung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 14. Februar 2011, GABl. vom 30. März 2011, S. 198 ff. Soweit die Gemeinde Neuhausen festgestellt hat, dass ihre erforderliche Breitbandversorgung über den freien Markt nicht zustande kommt, steht es ihr frei unter Beachtung der Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union entsprechend initiativ zu werden. Sollte hierzu bei der Gemeinde Neuhausen zusätzlich zu den oben beschriebenen öffentlich zugänglichen Informationsquellen Beratungsbedarf zum Beispiel zu technischen Fragen oder zum Förderverfahren vorhanden sein, stehen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz oder das zuständige Regierungspräsidium für weitere Auskünfte zur Verfügung. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor