Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4900 07. 03. 2014 1Eingegangen: 07. 03. 2014 / Ausgegeben: 10. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft gibt es im Landkreis Esslingen (aufgegliedert nach Schularten)? 2. Wie haben sich die Schülerzahlen in den letzten fünf Jahren an den Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Esslingen entwickelt? 3. Wie beurteilt sie die Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Esslingen? 4. Was sind aus ihrer Sicht die Hauptgründe für die stark steigenden Schülerzahlen an den Schulen in freier Trägerschaft? 5. Wie hoch ist der derzeitige Anteil vom Land beurlaubter verbeamteter Lehrer an den Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Esslingen (aufgegliedert nach Schularten)? 6. Wie hoch ist der Brutto-Kostendeckungsgrad, der an den jeweiligen freien Schulen im Landkreis Esslingen im Schuljahr 2012/2013 erreicht wurde? 7. Wie hoch ist der Brutto-Kostendeckungsgrad, der an den jeweiligen freien Schulen im Landkreis Esslingen im Schuljahr 2013/2014 voraussichtlich erreicht wird? 8. Wie hoch sind die Zuschüsse, welche für die freien Schulen im Landkreis Esslingen ab dem 1. August 2014 laut derzeitiger Haushaltsplanung vorgesehen sind? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Privatschulfinanzierung im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4900 2 9. Von wie vielen Lehrkräften, die ab dem Schuljahr 2014/2015 vom Land an die freien Schulen im Landkreis Esslingen beurlaubt werden, geht sie aus (aufgegliedert nach Schularten)? 10. Wie beurteilt sie den Umstand, dass die Versorgungsabgabe für die Lehrkräfte , die ab dem Schuljahr 2014/2015 vom Land an die Schulen in freier Trägerschaft beurlaubt werden, pauschal 20 Prozent der Entgeltgruppe 13 TV-L in der Endstufe 5 beträgt, die viele Lehrer in ihrer Berufszeit auch im Staatsdienst nicht erreichen? 05. 03. 2014 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Für die vom Land beurlaubten Lehrkräfte muss künftig eine Versorgungsabgabe seitens der Schule entrichtet werden. Diese wird für Lehrkräfte erhoben, die ab dem Schuljahr 2014/2015 vom Land an die freien Schulen beurlaubt werden. Die Versorgungsabgabe beträgt pauschal 20 Prozent der Entgeltgruppe 13 TV-L in der Endstufe 5, die viele Lehrer auch im Staatsdienst nicht erreichen. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil an verbeamteten Lehrkräften an den Gymnasien in freier Trägerschaft wesentlich höher ist als bei anderen Schularten. Es kommt dadurch zwangsläufig zu einem Ungleichgewicht der finanziellen Mehrbelastung der unterschiedlichen Schularten. Die Zielmarke eines Brutto-Kostendeckungsgrads von 80 Prozent durch die Erhöhung der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft wurde bislang noch nicht erreicht. Unter dem Strich wird sich das Defizit der Schulen in freier Trägerschaft künftig erheblich erhöhen, was nur durch eine drastische Erhöhung des Schulgelds oder eine Einschränkung des Leis - tungsspektrums ausgeglichen werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. März 2014 Nr. 24-6462.0/230 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft gibt es im Landkreis Esslingen (aufgegliedert nach Schularten)? In Anlage 1 ist die Anzahl der Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Esslingen , aufgegliedert nach Schularten, dargestellt (vorläufige Ergebnisse). 2. Wie haben sich die Schülerzahlen in den letzten fünf Jahren an den Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Esslingen entwickelt? In Anlage 2 ist die Entwicklung der Schülerzahlen an Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Esslingen in den letzten fünf Jahren dargestellt (vorläufige Ergebnisse). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4900 3. Wie beurteilt sie die Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Esslingen? 4. Was sind aus ihrer Sicht die Hauptgründe für die stark steigenden Schülerzahlen an den Schulen in freier Trägerschaft? Die Schülerzahlen an den privaten Schulen im Landkreis Esslingen sind bezogen auf das Schuljahr 2009/2010 sowohl bei den allgemein bildenden Schulen (mit Ausnahme der Werkreal-/Hauptschulen) als auch an den beruflichen Schulen angestiegen . Dies entspricht dem landesweiten Trend. Die steigenden Schülerzahlen an den Privatschulen machen deutlich, dass Teile der Elternschaft davon überzeugt sind, dass die an Privatschulen erworbenen Bildungsabschlüsse mit den Bildungsabschlüssen an öffentlichen Schulen vergleichbar bzw. gleichwertig sind. Darüber hinaus haben private Träger aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Errichtungsfreiheit die Möglichkeit, kurzfristig solche Bildungsgänge einzurichten, bei denen sie ein starkes Interesse seitens der Schüler sehen, um so zusätzliche Schülerkreise zu gewinnen. Das öffentliche Schulwesen hat in den letzten Jahren innovative Ansätze bei der pädagogischen Konzeption aufgenommen; die freien Träger können aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Privatschulfreiheit Schulen errichten und neue pädagogische Ansätze auch der öffentlichen Schulen aufgreifen und hierdurch an Attraktivität gewinnen. Im Bereich der Gymnasien haben die privaten Schulen die Möglichkeit, am Schulversuch „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur an Gymnasien“ teilzunehmen. Die privaten Gymnasien waren bei der Einrichtung des Schulversuchs weder an eine Zweizügigkeit gebunden, noch war die Anzahl der privaten Versuchsschulen begrenzt. Aufgrund der vielfältigen Angebote der privaten Schulträger entscheiden sich Eltern teilweise gezielt für ein speziell auf ihr Kind zugeschnittenes und erfolgversprechendes pädagogisches Konzept, das eine private Schule anbietet. Dies gilt auch für kirchliche Schulträger. 5. Wie hoch ist der derzeitige Anteil vom Land beurlaubter verbeamteter Lehrer an den Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Esslingen (aufgegliedert nach Schularten)? An Privatschulen im Landkreis Esslingen sind derzeit (Stand: März 2014) insgesamt 14 Lehrkräfte beurlaubt (nur Kopfsatzschulen, ohne Sonderschulen). Davon entfallen 8 Lehrkräfte auf Schulen, die mehrere Schularten führen; bei den übrigen Lehrkräften ist eine Nennung der Schularten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, weil sonst wegen der geringen Anzahl Rückschlüsse auf einzelne Schulen möglich wären. Statistische Angaben über die bei den Privatschulen tätigen Lehrkräfte wurden zum Stand Oktober des Vorjahres erhoben. Auswertungen hierzu liegen noch nicht vor. Wegen des unterschiedlichen Erhebungszeitpunkts kann aktuell kein Anteil der vom Land beurlaubten Lehrkräfte in Bezug zu allen im Landkreis Esslingen bei Privatschulen tätigen Lehrkräften ermittelt werden. 6. Wie hoch ist der Brutto-Kostendeckungsgrad, der an den jeweiligen freien Schulen im Landkreis Esslingen im Schuljahr 2012/2013 erreicht wurde? Im Abstand von drei Jahren werden Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens nach dem sog. Bruttokostenmodell vorgenommen. Dabei werden die Kosten eines Schülers/einer Schülerin einer öffentlichen Schule mit den Pro-Kopf-Zuschüssen des Landes an die entsprechenden Ersatzschulen verglichen und der sog. Kostendeckungsgrad dargestellt. Letztmals erfolgte diese Berechnung im Jahr 2012 unter Zugrundelegung der Kosten des Landes für das Jahr 2011 und der Kosten der kommunalen Schulträger für das Jahr 2010 unter Einbeziehung der strukturellen Zuschussanhebung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2012 (siehe Drucksache 15/2637). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4900 4 Die Berechnungen sind nach der Rechtsprechung erforderlich, um im Rahmen der zulässigen pauschalierten Zuschussfestsetzung die Zuschusshöhe zu überprüfen, wobei sie für alle Schularten, bezogen auf das gesamte Land, durchgeführt werden . Eine Differenzierung der Berechnung und Auswertung in Bezug auf die Schularten in einzelnen Landkreisen ist dabei nicht möglich, weshalb eine Aus - sage über die Höhe des Kostendeckungsgrads an den konkreten freien Schulen im Landkreis Esslingen nicht möglich ist. Die Höhe der Kostendeckungsgrade ist in Anlage 3 dargestellt. 7. Wie hoch ist der Brutto-Kostendeckungsgrad, der an den jeweiligen freien Schulen im Landkreis Esslingen im Schuljahr 2013/2014 voraussichtlich erreicht wird? Es wird auf den Hinweis zu Frage 6 verwiesen. Der Kostendeckungsgrad bezogen auf das Jahr 2013 für alle Schularten im Land Baden-Württemberg ist in Anlage 4 dargestellt. 8. Wie hoch sind die Zuschüsse, welche für die freien Schulen im Landkreis Esslingen ab dem 1. August 2014 laut derzeitiger Haushaltsplanung vorgesehen sind? Die Zuschüsse nach § 17 Abs. 1 PSchG werden für die Schüler gewährt, die am Stichtag der amtlichen Statistik die Schule besuchen. Da derzeit weder die Zuschüsse basierend auf den Schülerzahlen des Schuljahrs 2013/2014 endgültig abgerechnet noch die Schülerzahlen für das Schuljahr 2014/2015 bekannt sind, kann über die Höhe der Zuschüsse keine Aussage getroffen werden. 9. Von wie vielen Lehrkräften, die ab dem Schuljahr 2014/2015 vom Land an die freien Schulen im Landkreis Esslingen beurlaubt werden, geht sie aus (aufgegliedert nach Schularten)? Neueinstellungen von Lehrkräften und deren anschließende Beurlaubung an die freien Schulen können zum Zeitpunkt der Anfrage für das Schuljahr 2014/2015 nicht ermittelt werden, da die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ebenso ist die Frist, sich für eine Beurlaubung an Privatschulen zu entscheiden, noch nicht abgelaufen. 10. Wie beurteilt sie den Umstand, dass die Versorgungsabgabe für die Lehrkräfte , die ab dem Schuljahr 2014/2015 vom Land an die Schulen in freier Trägerschaft beurlaubt werden, pauschal 20 Prozent der Entgeltgruppe 13 TV-L in der Endstufe 5 beträgt, die viele Lehrer in ihrer Berufszeit auch im Staatsdienst nicht erreichen? Rund 75 % der beurlaubten Lehrkräfte sind in Besoldungsgruppe A 13 und höher beurlaubt. Vor diesem Hintergrund wäre als Berechnungsgrundlage der Versorgungsabgabe ein „Ecklehrer“ nach Besoldungsgruppe A 13 zu 30 % heranzuziehen . Zur Berechnung der Versorgungsabgabe wird tatsächlich ein „Ecklehrer“ nach TVL E 13 (Stufe 5) herangezogen und hiervon eine Versorgungsabgabe lediglich in Höhe von 20 % erhoben. Der vereinbarte Prozentsatz von 20 % orientiert sich an der Größenordnung des Rentenversicherungsbeitragssatzes. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4900 A nl ag e 1 A nz ah l d er S ch ul en in fr ei er T rä ge rs ch af t i m L an dk re is E ss lin ge n im S ch ul ja hr 2 01 3/ 20 14 1) Sc hu la rt/ Sc hu lb er ei ch A nz ah l S ch ul en (D ie ns ts te lle n) G ru nd sc hu le n 5 W er kr ea l-/ H au pt sc hu le n 2 R ea ls ch ul en 2 G ym na si en 2 Fr ei e W al do rf sc hu le n 4 So nd er sc hu le n 4 Al lg em ei n bi ld en de S ch ul en in sg es am t (o hn e 2. B ild un gs we g) 2) 14 B er uf lic he S ch ul en 3) 9 1) A llg em ei n bi ld en de S ch ul en : v or lä uf ig e Er ge bn is se . 2) O rg an is at or is ch e Ei nh ei te n, d ie m eh re re r S ch ul ar te n fü hr en , w er de n be i j ed er S ch ul ar t g ez äh lt, je do ch b ei „ A llge m ei n bi ld en de S ch ul en in sg es am t“ n ur e in fa ch . 3) S ch ul en im G es ch äf ts be re ic h de s M in is te riu m s f ür K ul tu s, Ju ge nd u nd S po rt. Za hl d er S ch ul en = Z ah l d er o rg an is at or is ch en E in he ite n. Q ue lle : S ta tis tis ch es L an de sa m t B ad en -W ür tte m be rg . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4900 6 A nl ag e 2 Sc hu la rt 20 09 /2 01 0 20 10 /2 01 1 20 11 /2 01 2 20 12 /2 01 3 20 13 /2 01 43 ) G ru nd sc hu le n 11 9 13 7 15 2 15 2 15 8 W er kr ea l-/ H au pt sc hu le n 26 38 31 43 29 R ea ls ch ul en 10 18 15 26 49 al lg em ei n bi ld en de G ym na si en 13 7 15 5 19 1 21 3 21 1 Fr ei e W al do rf sc hu le n 1. 83 6 1. 81 0 1. 85 7 1. 85 7 1. 86 2 A llg em ei nb ild en de S ch ul en (o hn e So nd er sc hu le n, o hn e 2. B ild un gs w eg ) zu sa m m en 2. 12 8 2. 15 8 2. 24 6 2. 29 1 2. 30 9 B er uf lic he S ch ul en 78 2 86 5 1. 00 1 92 9 1. 06 9 So nd er sc hu le n 20 7 21 6 21 7 23 6 24 4 Q ue lle : S ta tis tis ch es L an de sa m t B ad en -W ür tte m be rg . Sc hü le rz ah le n1 ) a n de n pr iv at en a llg em ei n bi ld en de n2 ) u nd b er uf lic he n Sc hu le n im G es ch äf ts be re ic h de s K ul tu sm in is te ri um s i m L an dk re is E ss lin ge n in d en S ch ul ja hr en 2 00 9/ 20 10 b is 2 01 3/ 20 14 3) 1) A llg em ei n bi ld en de S ch ul en : S ch ül er za hl en a n A uß en st el le n w er de n be i H au pt st el le g ez äh lt; b er uf lic he S ch ul en : S ch ül er za hl en a n A uß en st el le n w er de n in d em K re is g ez äh lt, in d em d ie A uß en st el le li eg t. 2) A llg em ei n bi ld en de S ch ul en : o hn e 2. B ild un gs w eg . 3) A llg em ei n bi ld en de S ch ul en 2 01 3/ 20 14 : v or lä uf ig e Er ge bn is se . 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4900 Anlage 3 Schulart Kostendeckungsgrad 2012 Grundschule, Kl. 1–4 Fr. Waldorfschulen 71,5 % Hauptschule/Werkrealschule 71,5 % Realschule 71,5 % Kl. 5–12 Fr. Waldorfschulen Gymnasium, Kl. 13 Fr. Waldorfschulen 76,6 % Berufliche Gymnasien 71,5 % FS Sozialpädagogik (BK) 72,0 % BFS technisch 71,5 % BFS übrige 71,5 % BK technisch 73,8 % BK übrige 71,5 % FS technisch 62,3 % FS übrige 61,8 % Hinweise: Die strukturelle Zuschussanhebung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2012 ist hierbei berücksichtigt. Fachschulen werden hinsichtlich der Zuschüsse wie Berufsfachschulen behandelt. Für sie gilt das Sonderungsverbot nicht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4900 8 Anlage 4 Hinweis: Die Zuschusserhöhung zum 1. August 2013 ist hierbei berücksichtigt. Schulart Kostendeckungsgrad 2013 Grundschule, Kl. 1–4 Fr. Waldorfschulen 75,4 % Hauptschule/Werkrealschule 75,4 % Realschule 75,4 % Kl. 5–12 Fr. Waldorfschulen Gymnasium, Kl. 13 Fr. Waldorfschulen 77,6 % Berufliche Gymnasien 75,4 % FS Sozialpädagogik (BK) 78,6 % BFS technisch 75,4 % BFS übrige 75,4 % BK technisch 75,4 % BK übrige 75,4 % FS technisch 69,0 % FS übrige 68,5 % << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice