Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4950 17. 03. 2014 1Eingegangen: 17. 03. 2014 / Ausgegeben: 16. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte aus der Landesverwaltung Baden-Württembergs wiesen im jeweiligen Bewerbungszeitraum die Qualifikationen, die zur Bewerbung auf die Stellenausschreibungen für die Besetzung der Polizeipräsidenten /Polizeivizepräsidenten des ersten bzw. zweiten Bewerbungsverfahrens berechtigten, auf (jeweils nach Auswahlverfahren und dabei unter Abspaltung der Posten für Technik, Logistik, Service der Polizei von den übrigen Präsidenten /Vizepräsidenten unterteilt)? 2. Vor dem Hintergrund, dass in den Stellenausschreibungen Frauen „ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert“ werden, wie viele Frauen aus der Landesverwaltung Baden-Württembergs entsprachen den jeweiligen Bewerbungsprofilen der beiden Ausschreibungen, hätten sich also theoretisch bewerben können und wie viele Frauen haben sich schlussendlich jeweils beworben? 3. Wie gliedert sich schematisch das Feld aller Bewerber des ersten und zweiten Auswahlverfahrens (unter Abspaltung der Posten für Technik, Logistik, Service der Polizei von den übrigen Präsidenten/Vizepräsidenten) zahlenmäßig in a) Personen, die die zweiten Ausschreibungskriterien erfüllen und sich im ersten und zweiten Besetzungsverfahren beworben haben, b) Personen, die sich im ersten Besetzungsverfahren beworben haben, die neuen Kriterien nicht erfüllen, sich aber erneut beworben haben, Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Einzelheiten zu den Auswahlverfahren zur Besetzung der Polizeipräsidenten/Polizeivizepräsidenten im Rahmen der Polizeistrukturreform Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4950 2 c) Personen, die sich im ersten Besetzungsverfahren beworben haben, die neuen Kriterien nicht erfüllen und sich nicht mehr beworben haben, d) Personen, die sich erstmalig im zweiten Auswahlverfahren beworben haben und e) Personen, die sich nur im ersten Auswahlverfahren beworben haben und nicht unte einer der vorgenannten Gruppen fallen? 4. Aus welchen Gründen (geteilt nach Posten für Technik, Logistik, Service der Polizei und den übrigen Präsidenten/Vizepräsidenten) gehörte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft zum bewerbungsberechtigten Personenkreis bzw. gehörte er nicht zu diesem Personenkreis im ersten und zweiten Auswahlverfahren? 5. Inwieweit lassen sich aus der subjektiven Überzeugung, die Polizeireform sei in der vorliegenden Form verfehlt, Rückschlüsse auf die Eignung als Polizeipräsident oder Vizepräsident ziehen? 6. Welche Beschränkungen des bewerbungsberechtigten Personenkreises wurden in den beiden Bewerbungsverfahren aus welchen Gründen vorgenommen und aus welchen Gründen wurden die Beschränkungen vom ersten zum zweiten Auswahlverfahren verändert? 7. Wie lässt sich die Beschränkung des bewerbungsberechtigten Personenkreises in der zweiten Ausschreibung durch die abschließende Aufzählung bestimmter Stationen im beruflichen Lebenslauf mit dem sogenannten „Bewerbungsverfahrensanspruch “ eines jeden Beamten in Einklang bringen? 8. Welche Bedeutung haben dienstpostenbezogene Anforderungen im zweiten Auswahlverfahren im Vergleich zum ersten Auswahlverfahren? 17. 03. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die beiden Auswahlverfahren zur Besetzung der Polizeipräsidenten und Vizepräsidenten verdienen angesichts der erheblichen Bedeutung der Polizeistruktur - reform eine besondere parlamentarische Beachtung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4950 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. April 2014 Nr. 3-0300.0/30 beantwortet das Innenministe - rium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte aus der Landesverwaltung Baden-Württembergs wiesen im jeweiligen Bewerbungszeitraum die Qualifikationen, die zur Bewerbung auf die Stellenausschreibungen für die Besetzung der Polizeipräsidenten /Polizeivizepräsidenten des ersten bzw. zweiten Bewerbungsverfahrens berechtigten, auf (jeweils nach Auswahlverfahren und dabei unter Abspaltung der Posten für Technik, Logistik, Service der Polizei von den übrigen Präsidenten /Vizepräsidenten unterteilt)? Zu 1.: Die insgesamt 23 vom Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 2014 betroffenen Dienstposten wurden am 24. Februar 2014 mit Bewerbungsfrist 12. März 2014 öffentlich ausgeschrieben. Dies sind acht Dienstposten des Polizeipräsidenten/der Polizeipräsidentin bei einem regionalen Polizeipräsi - dium, elf Dienstposten des Polizeivizepräsidenten/der Polizeivizepräsidentin bei einem regionalen Polizeipräsidium, der Dienstposten des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Präsidiums Technik, Logistik , Service der Polizei, der Dienstposten des Polizeivizepräsidenten/der Polizeivizepräsidentin beim Polizeipräsidium Einsatz und der Dienstposten des Vizepräsidenten /der Vizepräsidentin bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg . Bewerber um einen Dienstposten des Polizeipräsidenten/der Polizeipräsidentin bei einem regionalen Polizeipräsidium müssen gemäß dem Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung dem höheren Polizeivollzugsdienst des Landes ange - hören sowie einen von ca. 701 dort im einzelnen aufgeführten Dienstposten inne - haben oder -gehabt haben. Bewerber um den Dienstposten des Polizeivizepräsidenten /der Polizeivizepräsidentin bei einem regionalen Polizeipräsidium oder dem Polizeipräsidium Einsatz sowie um den Dienstposten des Vize präsi - denten/der Vizepräsidentin bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg müssen gemäß dem Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung dem höheren Polizeivollzugsdienst des Landes angehören sowie einen von ca. 802 dort im einzelnen aufgeführten Dienstposten innehaben oder -gehabt haben. Bewerber um den Dienstposten des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei müssen gemäß dem Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung dem höheren Polizeivollzugsdienst oder dem höheren Verwaltungsdienst angehören und über mehrjährige Berufserfahrung im höheren Dienst der Landesverwaltung Baden-Württemberg verfügen. Die Zahl der Personen, die die genannten Anforderungen erfüllen , kann nicht näher beziffert werden. Weitere Bewerbungsverfahren hat es nicht gegeben. 2. Vor dem Hintergrund, dass in den Stellenausschreibungen Frauen „ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert“ werden, wie viele Frauen aus der Landesverwaltung Baden-Württembergs entsprachen den jeweiligen Bewerbungsprofilen der beiden Ausschreibungen, hätten sich also theoretisch bewerben können und wie viele Frauen haben sich schlussendlich jeweils beworben? Zu 2.: Die Zahl der Frauen in der Landesverwaltung, die das Anforderungsprofil für den Dienstposten des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei erfüllen, kann _____________________________________ 1 Lt. Zählung des LPP exakt 69, es sind jedoch unterschiedliche Zählweisen denkbar. 2 Lt. Zählung des LPP exakt 85, es sind jedoch unterschiedliche Zählweisen denkbar. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4950 4 nicht beziffert werden. Bewerbungen von Frauen liegen nicht vor. Bezüglich der anderen Dienstposten gibt es derzeit in der Landesverwaltung keine Frauen, die das Anforderungsprofil erfüllen. 3. Wie gliedert sich schematisch das Feld aller Bewerber des ersten und zweiten Auswahlverfahrens (unter Abspaltung der Posten für Technik, Logistik, Service der Polizei von den übrigen Präsidenten/Vizepräsidenten) zahlenmäßig in a) Personen, die die zweiten Ausschreibungskriterien erfüllen und sich im ersten und zweiten Besetzungsverfahren beworben haben, b) Personen, die sich im ersten Besetzungsverfahren beworben haben, die neuen Kriterien nicht erfüllen, sich aber erneut beworben haben, c) Personen, die sich im ersten Besetzungsverfahren beworben haben, die neuen Kriterien nicht erfüllen und sich nicht mehr beworben haben, d) Personen, die sich erstmalig im zweiten Auswahlverfahren beworben haben und e) Personen, die sich nur im ersten Auswahlverfahren beworben haben und nicht unter eine der vorgenannten Gruppen fallen? Zu 3.: Personalauswahlverfahren – wie Personalmaßnahmen überhaupt – unterliegen der Vertraulichkeit. Das Innenministerium sieht sich deshalb außerstande, im laufenden Verfahren Auskünfte zu den Bewerbern um die ausgeschriebenen Präsidenten - und Vizepräsidentendienstposten zu erteilen. Weitere Bewerbungsverfahren hat es, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, nicht gegeben. 4. Aus welchen Gründen (geteilt nach Posten für Technik, Logistik, Service der Polizei und den übrigen Präsidenten/Vizepräsidenten) gehörte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft zum bewerbungsberechtigten Personenkreis bzw. gehörte er nicht zu diesem Personenkreis im ersten und zweiten Auswahlverfahren? Zu 4.: Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft hat am 13. März 2014 öffentlich verlautbart, dass er sich im aktuellen Bewerbungsverfahren um die Stellen der Polizeipräsidenten bzw. Polizeivizepräsidenten nicht mehr beworben habe. Ein Hinderungsgrund für eine Bewerbung des Landesvorsitzenden um diese Ämter ist für das Innenministerium nicht ersichtlich. 5. Inwieweit lassen sich aus der subjektiven Überzeugung, die Polizeireform sei in der vorliegenden Form verfehlt, Rückschlüsse auf die Eignung als Polizeipräsident oder Vizepräsident ziehen? Zu 5.: Das Recht der Meinungsäußerungsfreiheit gilt auch für Beamtinnen und Beamte. Im Rahmen des besonderen Treue- und Loyalitätsverhältnisses zum Staat sind den Beamtinnen und Beamten daher Meinungsäußerungen gestattet. Des Weiteren haben auch Beamtinnen und Beamte das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen, und dürfen wegen Betätigung für ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. Äußerungen im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit dürfen sich daher nicht zu ihrem Nachteil auswirken, solange sie nicht wider besseres Wissen getätigt werden, die Verschwiegenheitspflicht verletzen oder Vorwürfe beinhalten, für die keine sachlichen Anhaltspunkte gegeben sind. Äußerungen , die sich innerhalb des beschriebenen Rahmens bewegen, können die Eignung für einen Dienstposten nicht beeinträchtigen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4950 6. Welche Beschränkungen des bewerbungsberechtigten Personenkreises wurden in den beiden Bewerbungsverfahren aus welchen Gründen vorgenommen und aus welchen Gründen wurden die Beschränkungen vom ersten zum zweiten Auswahlverfahren verändert? 7. Wie lässt sich die Beschränkung des bewerbungsberechtigten Personenkreises in der zweiten Ausschreibung durch die abschließende Aufzählung bestimmter Stationen im beruflichen Lebenslauf mit dem sogenannten „Bewerbungsverfahrensanspruch “ eines jeden Beamten in Einklang bringen? 8. Welche Bedeutung haben dienstpostenbezogene Anforderungen im zweiten Auswahlverfahren im Vergleich zum ersten Auswahlverfahren? Zu 6. bis 8.: Es liegt im organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, wie er seinen Dienst - posten zuschneiden will und welche Anforderungen demgemäß der Bewerberauswahl zugrunde zu legen sind. Allerdings ist bei der Bestimmung des Anforderungsprofils eine Einengung des nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leis - tung zu vergleichenden Bewerberkreises um ein öffentliches Amt nur aufgrund leistungsbezogener Erwägungen möglich. Innerhalb dieses Rahmens werden mit den in der Ausschreibung benannten Anforderungen die Kriterien bestimmt, die Bewerber für den konkret zu besetzenden Dienstposten erfüllen müssen, um eine optimale Besetzung zu gewährleisten. Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr dann an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, da er andernfalls in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenerfüllung gerät. Für potenzielle Bewerber wurde so auch Klarheit darüber geschaffen, wer für die Besetzung der ausgeschriebenen Dienstposten in Frage kommt oder von vornherein ausscheidet. Die so getroffenen Festlegungen beeinträchtigen nicht den Bewerberverfahrensanspruch, der jedem Bewerber um ein öffentliches Amt einen Anspruch darauf gibt, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes gedeckt sind. Tragendes Element für die Festlegung der Anforderungsprofile war bei den ausgeschriebenen Dienstposten insbesondere die Tatsache, dass es um die Leitung bzw. die stellvertretende Leitung von Dienststellen geht, die direkt unterhalb der Ebene des Innenministeriums angesiedelt zentrale Aufgaben im Sicherheitsbereich wahrnehmen. Hinzu kam bei den dem Polizeivollzugsdienst vorbehaltenen Dienstposten die Überlegung, dass eine qualifizierte Führungsarbeit in der Polizei das aus dem täglichen Dienst erworbene Erfahrungswissen um die spezifischen Anforderungen und Probleme der praktischen Polizeiarbeit voraussetzt; dies ist erfahrungsgemäß auch Voraussetzung für die Akzeptanz der Führungskräfte bei den Mitarbeitern. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice