Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4958 18. 03. 2014 1Eingegangen: 18. 03. 2014 / Ausgegeben: 06. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Radtouristikfahrten als Breitensportveranstaltungen finden nach ihren Erkenntnissen jährlich in Baden-Württemberg statt? 2. Aus welchen Gründen unterliegen Radtouristikfahrten (Breitensportveranstaltungen ) mit mehr als 100 Personen derzeit einer Genehmigungspflicht? 3. Plant sie, zur Förderung des Radbreitensports und zur Verwaltungsvereinfachung auf die Genehmigungspflicht dieser Kategorie von Radveranstaltungen zu verzichten ? 4. Welche Länder haben nach ihrer Erkenntnis bereits auf die Genehmigungspflicht verzichtet? 18. 03. 2014 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Radtouristikfahrten in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4958 2 B e g r ü n d u n g In Baden-Württemberg unterliegen Radtouren mit mehr als 100 Personen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV- StVO) der Erlaubnispflicht. Darunter fallen auch die sogenannten Radtouristik - fahrten (Breitensportveranstaltungen), die aber einen ganz eigenen Charakter haben. Radtouristikfahrten werden in der Regel von Vereinen als Breitensportveranstaltungen für Jedermann angeboten. Vom Veranstalter werden dabei verschieden lange Tourenstrecken über landschaftlich schöne und wenig befahrene Wege empfohlen oder vorgeschlagen. Für die Bewältigung der Strecke wird weder ein bestimmtes Tempo verlangt, noch kommt es im Ergebnis auf die erzielte Gesamtfahrzeit an. Start-, Ziel- und Kontrollpunkte haben keinerlei Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum. Jeder Teilnehmer wird außerdem vor dem Start explizit auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung hingewiesen. Aufgrund des großen Startzeitfensters von mehreren Stunden (beispielsweise von 7:00 bis 10:00 Uhr) und der unterschiedlichen Länge der Touren ist unterwegs mit Einzelfahrern oder maximal mit zufällig gebildeten Kleingruppen zu rechnen. Man kann diese Veranstaltung also gut mit dem Volkswandern vergleichen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. April 2013 (Az.: 5 K 568/13) ist für eine Radtour ein Gruppen- und Geselligkeitselement charakte - ristisch, womit verbunden ist, dass die Tour in der Gemeinschaft, d. h. im „Pulk“, absolviert wird. Fehlt dieses Gruppen- und Gesellschaftselement allerdings, wie dies bei den sogenannten Radtouristikfahrten als Breitensportveranstaltungen der Fall ist, stellt sich die Frage, ob die Erlaubnispflicht noch erforderlich ist. Die Erlaubnisfreiheit von Radtouristikfahrten wird beispielsweise in Hessen bereits seit Längerem praktiziert, ohne dass dem Vernehmen nach damit negative Erfahrungen gemacht wurden. Dort gibt es mittlerweile einen Erlass des zustän - digen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, wonach Radtouristikfahrten unter Erfüllung gewisser Kriterien unabhängig von der Gesamtteilnehmerzahl erlaubnisfrei sind. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 17. April 2014 Nr. 3-3852.5/59 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Radtouristikfahrten als Breitensportveranstaltung finden nach ihren Erkenntnissen jährlich in Baden-Württemberg statt? Die Erlaubnisse zur Durchführung von radsportlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilen überwiegend die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Regierungspräsidien. Die Anzahl der von den unteren und höheren Straßenverkehrsbehörden erlaubten Veranstaltungen wird statistisch nicht erfasst. 2. Aus welchen Gründen unterliegen Radtouristikfahrten (Breitensportveranstaltungen ) mit mehr als 100 Personen derzeit einer Genehmigungspflicht? Die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnispflicht für Radtouren mit mehr als 100 Per - sonen ergibt sich aus § 29 Abs. 2 StVO und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO). *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4958 3. Plant sie, zur Förderung des Radbreitensports und zur Verwaltungsvereinfachung auf die Genehmigungspflicht dieser Kategorie von Radveranstaltungen zu verzichten? Nein! Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind von den Straßenverkehrsbehörden in Baden-Württemberg zu beachten. 4. Welche Länder haben nach ihrer Erkenntnis bereits auf die Genehmigungspflicht verzichtet? Die Regelungen in den anderen Ländern sind nicht im Einzelnen bekannt. Die Landesregierung geht aber davon aus, dass das maßgebliche Bundesrecht bei der Bewertung der Erlaubnispflicht auch von den anderen Ländern beachtet wird. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice