Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4959 19. 03. 2014 1Eingegangen: 19. 03. 2014 / Ausgegeben: 23. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Nach welcher Aufnahmequote werden derzeit die dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel zugeteilten rund 13 Prozent der bundesweiten Flüchtlinge an den Enzkreis und den Stadtkreis Pforzheim weiterverteilt? 2. Inwieweit wurden bei dieser weiteren Verteilung die Ergebnisse des jüngsten Zensus bereits einbezogen bzw. der Einspruch der Stadt Pforzheim gegen das Ergebnis der Volkszählung berücksichtigt? 3. Wie viele Plätze wären zur vorläufigen Unterbringung in Pforzheim und dem Enzkreis vorhanden, wenn bereits heute von einer verpflichtenden Wohn- und Schlaffläche von 7 m² pro Person ausgegangen würde? 4. Wie viele Fälle sind ihr bekannt, in denen im Rahmen einer sogenannten Ausweichunterbringung sogar von der Flächenvorgabe von 4,5 m² je Flüchtling zumindest kurzfristig abgewichen werden musste, da keine hinreichenden Unterbringungsplätze bereitgestellt werden konnten? 5. Welche Handreichungen und Hilfestellungen leistet sie, um die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Landkreise für die Kommunen gerecht und nachvollziehbar zu machen? 6. Wie beurteilt sie Regelungen baden-württembergischer Landkreise, die Kommunen von der Unterbringung von Flüchtlingen zu befreien, wenn dort bereits vom Landratsamt betriebene Gemeinschaftsunterkünfte angesiedelt sind, mit Blick auf die steigenden Flüchtlingszahlen? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Viktoria Schmid CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Flüchtlingsunterbringung in Pforzheim und dem Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4959 2 7. Wie viele Unterbringungen finden aktuell (nach Stadt- und Landkreisen) landesweit in sogenannten Systembauten (Containersiedlungen) statt und welchen Anteil an der Gesamtzahl der Unterbringungsplätze machen diese aus? 8. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht den Vorstoß der Bundesregierung, unter anderem die Staaten Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen , insbesondere mit Blick auf die möglichen Auswirkungen auf die Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge nach der Erstunterbringung in Baden-Württemberg ? 9. Was unternimmt sie, um den liegenschaftsbezogenen Kostenanteil an den Einmalpauschalen , dessen Überprüfung bereits für das Jahr 2014 vorgesehen ist, möglichst zügig zu evaluieren? 18. 03. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP Viktoria Schmid CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. April 2014 Nr. 2-0141.5/15/4959 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Minis - terium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welcher Aufnahmequote werden derzeit die dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel zugeteilten rund 13 Prozent der bundesweiten Flüchtlinge an den Enzkreis und den Stadtkreis Pforzheim weiterverteilt? Zu 1.: Nach § 1 Absatz 1 der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 8. Januar 2014 (DVO FlüAG) erfolgt die landesinterne Zuteilung von Flüchtlingen nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Stadt- oder Landkreises an der Bevölkerung des Landes errechnet. Im Jahr 2014 gelten für die Zuteilung von Asylbewerbern folgende Zuteilungsquoten: Enzkreis: rd. 1,88 %, Stadtkreis Pforzheim: rd. 1,14 %. 2. Inwieweit wurden bei dieser weiteren Verteilung die Ergebnisse des jüngsten Zensus bereits einbezogen bzw. der Einspruch der Stadt Pforzheim gegen das Ergebnis der Volkszählung berücksichtigt? Zu 2.: Nach § 3 Satz 2 DVO FlüAG ist den Zuteilungsschlüsseln die auf der Grundlage des jeweils jüngsten verfügbaren Zensus weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zugrunde zu legen. Die Zuteilungsquoten für das Jahr 2014 wurden auf der Grundlage des Zensus 2011 berechnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4959 3. Wie viele Plätze wären zur vorläufigen Unterbringung in Pforzheim und dem Enzkreis vorhanden, wenn bereits heute von einer verpflichtenden Wohn- und Schlaffläche von 7 m² pro Person ausgegangen würde? Zu 3.: Ausgehend von den derzeit im Stadtkreis Pforzheim vorhandenen 190 Plätzen in regulären Unterkünften wären nach einer Erhöhung der Wohn- und Schlaffläche auf 7 m² pro Person noch rund 115 Plätze vorhanden. Im Enzkreis würde sich die Platzzahl von derzeit 401 Plätzen auf rund 258 Plätze reduzieren. 4. Wie viele Fälle sind ihr bekannt, in denen im Rahmen einer sogenannten Ausweichunterbringung sogar von der Flächenvorgabe von 4,5 m² je Flüchtling zumindest kurzfristig abgewichen werden musste, da keine hinreichenden Unterbringungsplätze bereitgestellt werden konnten? Zu 4.: Mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 hat das Integrationsministerium für die unteren Aufnahmebehörden allgemein eine sogenannte Ausweichunterbringung zugelassen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt- und Landkreise aufgrund der anhaltend schwierigen Unterbringungssituation nach wie vor von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und dass dabei in Einzelfällen zum Teil auch von den Flächenvorgaben abgewichen werden muss. Hierüber liegen keine statistischen Auswertungen vor. 5. Welche Handreichungen und Hilfestellungen leistet sie, um die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Landkreise für die Kommunen gerecht und nachvollziehbar zu machen? 6. Wie beurteilt sie Regelungen baden-württembergischer Landkreise, die Kommunen von der Unterbringung von Flüchtlingen zu befreien, wenn dort bereits vom Landratsamt betriebene Gemeinschaftsunterkünfte angesiedelt sind, mit Blick auf die steigenden Flüchtlingszahlen? Zu 5. und 6.: Für die Errichtung, Verwaltung und den Betrieb von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung sind die unteren Aufnahmebehörden zuständig. Nach § 8 Absatz 3 Satz 4 FlüAG können die unteren Aufnahmebehörden von den kreisange - hörigen Gemeinden verlangen, dass diese bei der Beschaffung geeigneter Grundstücke und Gebäude mitwirken. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass sich die Verantwortung der Städte und Gemeinden nicht allein auf die Anschlussunterbringung bezieht. Vielmehr erfordert die Flüchtlingsunterbringung in allen Verfahrensstadien ein partnerschaftliches Zusammenwirken aller Beteiligten und insoweit auch ein aktives Mitwirken der Kommunen. Die Zuteilung von Flüchtlingen durch die unteren Aufnahmebehörden zur sogenannten Anschlussunterbringung an die Gemeinden nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an der Bevölkerung des Landkreises errechnet. Im Einvernehmen mit den Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen festgelegt werden. Zudem können die unteren Aufnahmebehörden Unterbringungskapazitäten , die in einer Gemeinde für die vorläufige Unterbringung bestehen, ganz oder teilweise anrechnen. Auf diese Weise können die unteren Aufnahmebehörden die Bereitschaft der Gemeinden fördern, bei der Identifizierung und Beschaffung geeigneter Grundstücke und Gebäude für die vorläufige Unterbringung auf ihrer Gemarkung mitzuwirken. Es ist den unteren Aufnahmebehörden unbenommen, solche abweichenden Regelungen einvernehmlich mit den Gemeinden an neue Anforderungen, die sich durch den Flüchtlingszugang ergeben, anzupassen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4959 4 7. Wie viele Unterbringungen finden aktuell (nach Stadt- und Landkreisen) landesweit in sogenannten Systembauten (Containersiedlungen) statt und welchen Anteil an der Gesamtzahl der Unterbringungsplätze machen diese aus? Zu 7.: Die Gesamtzahl der Unterbringungsplätze (Kapazitäten) und der Anteil an Plätzen in Wohncontainern ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Aufgrund der aktuellen Unterbringungssituation ist davon auszugehen, dass die Kapazitäten weitgehend voll belegt sind. Landesweit ergibt sich ein Anteil an Plätzen in Wohncontainern von 9,4 %. Stadt-/Landkreis Gesamtzahl der davon Unterbringungsplätze in regulären Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung in Wohncontainern Anteil der Plätze in Wohncontainern in % Stadtkreis Stuttgart 1.418 1.418 0 0 Böblingen 582 582 0 0 Esslingen 1.145 977 168 14,7 Göppingen 470 343 127 27,0 Ludwigsburg 920 852 68 7,4 Rems-Murr-Kreis 1.104 924 180 16,3 Stadtkreis Heilbronn 139 139 0 0 Heilbronn 745 634 111 14,9 Hohenlohekreis 259 259 0 0 Schwäbisch Hall 398 306 92 23,1 Main-Tauber-Kreis 225 225 0 0 Heidenheim 297 297 0 0 Ostalbkreis 746 646 100 13,4 Stadtkreis Baden-Baden 123 74 49 39,8 Stadtkreis Karlsruhe 0 0 0 0 Karlsruhe 969 789 180 18,6 Rastatt 201 201 0 0 Stadtkreis Heidelberg 510 510 0 0 Stadtkreis Mannheim 450 450 0 0 Neckar-Odenwald-Kreis 320 290 30 9,4 Rhein-Neckar-Kreis 1.150 800 350 30,4 Stadtkreis Pforzheim 250 250 0 0 Calw 503 503 0 0 Enzkreis 401 377 24 6,0 Freudenstadt 267 267 0 0 Stadtkreis Freiburg 649 495 154 23,7 Breisgau-Hochschwarzwald 349 349 0 0 Emmendingen 296 296 0 0 Ortenaukreis 961 961 0 0 Rottweil 289 289 0 0 Schwarzwald-Baar-Kreis 455 455 0 0 Tuttlingen 246 246 0 0 Konstanz 767 767 0 0 Lörrach 418 322 96 23,0 Waldshut 361 225 136 37,7 Reutlingen 554 464 90 16,2 Tübingen 454 454 0 0 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4959 8. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht den Vorstoß der Bundesregierung, unter anderem die Staaten Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen , insbesondere mit Blick auf die möglichen Auswirkungen auf die Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge nach der Erstunterbringung in BadenWürttemberg ? Zu 8.: Eine Einstufung der Staaten Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzego - wina als sichere Herkunftsstaaten kann zu einer weiteren Beschleunigung der Asylverfahren von Personen aus diesen Staaten führen. Dies ist grundsätzlich positiv zu beurteilen. Welche Auswirkungen eine solche Regelung auf die Zugangs- bzw. Unterbringungszahlen von Personen aus diesen Staaten haben wird, bleibt abzuwarten. 9. Was unternimmt sie, um den liegenschaftsbezogenen Kostenanteil an den Einmalpauschalen , dessen Überprüfung bereits für das Jahr 2014 vorgesehen ist, möglichst zügig zu evaluieren? Zu 9.: Das Integrationsministerium hat im Februar 2014 eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Ausgabenerstattungspauschale eingerichtet, an der neben den berührten Landesbehörden auch die kommunalen Landesverbände mitwirken. Derzeit wird eine Erhebung bei den Stadt- und Landkreisen vorbereitet, die deren Ist-Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Unterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zum Gegenstand hat. Öney Ministerin für Integration Stadt-/Landkreis Gesamtzahl der davon Unterbringungsplätze in regulären Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung in Wohncontainern Anteil der Plätze in Wohncontainern in % Zollernalbkreis 271 271 0 0 Stadtkreis Ulm 188 164 24 12,8 Alb-Donau-Kreis 400 400 0 0 Biberach 395 395 0 0 Bodenseekreis 353 283 70 19,8 Ravensburg 533 533 0 0 Sigmaringen 239 239 0 0 Summe: 21.770 19.721 2.049 9,4 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice