Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4970 21. 03. 2014 1Eingegangen: 21. 03. 2014 / Ausgegeben: 06. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert hat für sie die individuelle Mobilität der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum? 2. Teilt sie die Einschätzung, wonach individuelle Mobilität, ein besserer öffent - licher Nahverkehr sowie ein zügiger Aus- und Neubau im Bereich der Verkehrsinfrastruktur ein unverzichtbarer Beitrag dafür sind, Bevölkerungs- und Arbeitsplätzeabwanderung aus dem ländlichen Raum zu stoppen? 3. Wird sie sich dafür einsetzen, die planerischen Möglichkeiten und die finan - ziellen Gegebenheiten für die Kommunen im ländlichen Raum zu verbessern, damit attraktive Arbeitsplätze erhalten bzw. neu entstehen sowie Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden können? 4. Ist sie bereit, Mittel für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, den Ausund Neubau der Verkehrsinfrastruktur und für den Anschluss an Kommunikationsnetze zugunsten des ländlichen Raums umzuschichten? 21. 03. 2014 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Mehr Chancen für den ländlichen Raum bei Mobilität, im Nahverkehr und durch bessere Infrastruktur Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4970 2 B e g r ü n d u n g In den Ballungsräumen und Großstädten stoßen die individuelle Mobilität und die Umweltbelastungen durch den Verkehr an Grenzen der Akzeptanz. Für den ländlichen Raum ist dagegen diese individuelle Mobilität so wenig verzichtbar, wie ein deutlich verbesserter öffentlicher Nahverkehr. Um den ländlichen Raum als Lebensraum und Arbeitsraum zu erhalten und Abwanderungen zu stoppen, müssen öffentliche Mittel für den Ausbau der Infrastruktur, für den öffentlichen Nahverkehr sowie für die Breitbandkommunikation zugunsten dieses Raums umgeschichtet werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 17. April 2014 Nr. 5-0141.5/975-0141.5/97 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert hat für sie die individuelle Mobilität der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum? Mobilität ist Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger und zugleich Ausdruck ihrer persönlichen Freiheit, gleichgültig ob sie im ländlichen Raum oder in städtischen Verdichtungsräumen wohnen. Grundsätzlich hat für die Landesregierung die Mobilität der Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum wie in der Stadt einen gleich hohen Stellenwert. Unterschiedliche Siedlungsstrukturen setzen allerdings unterschiedliche Rahmenbedingungen für Mobilität auf dem Lande und in der Stadt. Öffentliche Verkehrsangebote sind in den städtischen Verdichtungsräumen einfacher, kostengünstiger und mit besserer Bedienungsfrequenz bereitzustellen als im ländlichen Raum. In den städtischen Verdichtungsräumen führt motorisierter Individualverkehr dagegen sehr viel stärker zu Einschränkungen der Lebensqualität. Im Ergebnis ist der motorisierte Individualverkehr für die Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung im ländlichen Raum attraktiver als in den städtischen Siedlungsräumen und hat dort eine größere Bedeutung. Die Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen wird durch zunehmende Zentralisierung z. B. im Einzelhandel für bestimmte Bevölkerungsgruppen eingeschränkt. Dies trifft insbesondere Menschen ohne Pkw-Verfügbarkeit im ländlichen Raum. 2. Teilt sie die Einschätzung, wonach individuelle Mobilität, ein besserer öffent - licher Nahverkehr sowie ein zügiger Aus- und Neubau im Bereich der Verkehrsinfrastruktur ein unverzichtbarer Beitrag dafür sind, Bevölkerungs- und Arbeitsplätzeabwanderung aus dem ländlichen Raum zu stoppen? Die ländlichen Räume und die städtischen Verdichtungsräume stehen miteinander in engen Wechselbeziehungen. Der Bevölkerungsrückgang in vielen ländlichen Bereichen und der Verlust von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum Baden-Württembergs haben vielfältige Ursachen. Ein umfangreiches Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom August 2011 zu wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Zusammenhalt in den länd - liche Räumen Baden-Württembergs hat keine Hinweise darauf ergeben, dass eine unzureichende Infrastrukturausstattung oder Erreichbarkeitsdefizite mit ursächlich für diese Entwicklungen sind. Daher kann die Landesregierung nicht belegen, dass sich der demografische Wandel im ländlichen Raum durch bessere ÖPNV-Angebote oder Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur aufhalten lässt. Die Landesregierung sieht jedoch unabhängig davon in einem guten öffentlichen Verkehrsangebot und in einer angemessenen Verkehrsinfrastruktur wichtige _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4970 Beiträge, die Attraktivität des ländlichen Raumes als Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zukunftsfähig zu stärken. Daher misst die Landesregierung der Entwicklung und Erprobung neuer, flexibler Mobilitätsangebote wie Bürgerbussen, Rufbussen, Anrufsammeltaxis oder Car-Sharing-Systemen zur Ergänzung des ÖPNV eine große Bedeutung bei. Bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) wird ein Kompetenzzentrum für innovative und flexible Bedienformen eingerichtet, das die kommunalen Aufgabenträger berät und unterstützt. Baden-Württemberg zählt zu den wenigen Ländern, die im Bereich des ÖPNV noch eine Busförderung in nennenswerter Höhe anbieten. Davon profitiert der ländliche Raum in besonderer Weise. Die in Vorbereitung befindliche Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung soll den ÖPNV im ländlichen Raum auch bei rückläufigen Schülerzahlen dauerhaft ab - sichern. Im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität II werden 20 zukunftsweisende Demonstrationsprojekte zur Elektromobilität im ländlichen Raum mit 1,5 Millionen Euro gefördert, um innovative und vorbildliche Ideen und Modelle praktisch zu erproben und speziell auf die Mobilitätsbedürfnisse der ländlichen Bevölkerung zugeschnittene Lösungsbeiträge zur Energie- und Verkehrswende und zum Klimaschutz zu erarbeiten. Auch im ländlichen Raum kann der Individualverkehr mit Fuß und Fahrrad eine große Rolle spielen, insbesondere im Umkreis kleiner und mittlerer Städte. Fußund Radverkehr sind überall dort attraktiv, wo Wohn-, Arbeits- und Versorgungseinrichtungen in einem Umkreis bis zu 10 km erreichbar sind. Durch neue Zweiradkonzepte mit Elektromotor, insbesondere das Pedelec, steigt dieser Umkreis noch. Allerdings setzen Fußverkehr und Fahrradnutzung eine sichere und attrak - tive Infrastruktur voraus. Der Bedeutung des motorisierten Individualverkehrs (vgl. Frage 1) wird die Landesregierung durch Sanierung und Erhalt, aber auch durch Neu- und Ausbau von Straßen gerecht. 3. Wird sie sich dafür einsetzen, die planerischen Möglichkeiten und die finan - ziellen Gegebenheiten für die Kommunen im ländlichen Raum zu verbessern, damit attraktive Arbeitsplätze erhalten bzw. neu entstehen sowie Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden können? Der Rechtsrahmen für die kommunale Bauleitplanung, d. h. die Bedingungen, unter denen die Kommunen Bauland entwickeln können, werden vom Bundesgesetzgeber mit dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben. Dieser Rahmen bietet auch den Kommunen im ländlichen Raum den Spielraum, um auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren zu können, so dass derzeit kein Verbesserungsbedarf des planerischen Instrumentariums ersichtlich ist. Wie bereits in der Vergangenheit werden die Gemeinden durch das Land in vielfältiger Weise dabei unterstützt, den vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Rahmen auszufüllen und rechtssichere Bauleitpläne aufzustellen. Das geschieht z. B. durch Publikationen zu wesentlichen Belangen, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden sind, wie beispielsweise dem Klima- und Lärmschutz, und Ausführungen zu häufig gestellten rechtlichen Fragestellungen, beispielweise zur Windkraftplanung, zur Konkretisierung von Vorgaben des BauGB sowie mittels Beratung in konkreten Einzelfällen. Gegenüber der Bundesregierung setzt sich die Landesregierung seit Jahren dafür ein, dass die notwendigen Mittel für Verkehr bereitgestellt werden und die derzeitigen Finanzierungsquellen weiterhin und über 2019 hinaus durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur setzt sich für zusätzliche Mittel für den Erhalt und die nachholende Sanierung von kommunalen Straßen, die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und die Verbesserung der Regionalisierungsmittel ein. Hierzu hat Baden-Württemberg auf der letzten Verkehrsministerkonferenz am 3./4. April 2014 einen einstimmigen Beschluss herbeigeführt. Zudem hat die Landesregierung die Weiterentwicklung der vorhandenen Finanzierungsinstrumente für den ÖPNV in Angriff genommen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4970 4 4. Ist sie bereit, Mittel für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, den Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur und für den Anschluss an Kommunikationsnetze zugunsten des ländlichen Raums umzuschichten? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur setzt die vorhandenen Finanzierungsmittel für den öffentlichen Nahverkehr vollständig ein und verfolgt damit das Ziel einer flächendeckenden Grundversorgung im ÖPNV. Insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), der vom Land verantwortet wird, orientiert sich das künftige Angebot an einheitlichen Maßstäben. Die Grundversorgung wird grundsätzlich mit einem Stundentakt abgedeckt. Ein Angebot darüber hinaus orientiert sich an der tatsächlichen Nachfrage vor Ort. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice