Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 498 13. 09. 2011 1Eingegangen: 13. 09. 2011 / Ausgegeben: 13. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen wurden bei der Lehrer/-innenfortbildung für das gemein - same Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung unternommen? 2. Wie wird Inklusion an weiterführenden Schulen umgesetzt und wie verteilen sich die Schülerzahlen auf die jeweiligen Schultypen? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe hatten im vergangenen Schuljahr 2010/2011 einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf und blieben ohne Schulabschluss? 4. Wie hoch ist der Inklusionsanteil in Kindertagesstätten, Grundschulen und in der Sekundarstufe 1? 5. Welche Schulen im Wahlkreis Wiesloch, Wahlkreis Reutlingen und Wahlkreis Lahr/Wolfach setzen Inklusion bereits um (aufgegliedert nach Standort, Schul - art, Zahl der inkludierten Schüler und Schülerinnen und Art der Inklusion: Einzelinklusion , Außenklasse)? 6. Wie können interessierte Eltern umfassende und gebündelte Informationen über Schulen in ihrer Nähe, die Inklusion ermöglichen, erhalten? 12. 09. 2011 Dr. Schmidt-Eisenlohr, Boser, Poreski GRÜNE Kleine Anfrage der Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr, Sandra Boser und Thomas Poreski GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Umsetzung der Inklusion an allgemeinen Schulen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 2 B e g r ü n d u n g Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland rechtsgültig. Die Konvention fordert die Vertragspartner unmissverständlich auf, für „inclusive education“ Sorge zu tragen. Das bedeutet Weiterentwicklung der Schulpolitik und der sonderpädagogischen Förderung. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention soll die Reform des Schulwesens sowie der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen weiter vorangetrieben werden, sodass jedes Kind in seiner Unterschiedlichkeit wertgeschätzt und unter Einbeziehung der sonderpädagogischen Förderung individuell gefördert wird. Im Koalitionsvertrag wurde dieser Zielsetzung zu Recht ein hervorragender Stellenwert zugewiesen. Jetzt stellen sich die Fragen nach einer genauen Bestandsaufnahme der im Vergleich zu anderen Bundesländern bisher sehr unbefriedigenden Umsetzung sowie – darauf aufbauend – nach einer ambitionierten Umsetzungsstrategie für die notwendige Wende hin zu einem inklusiven Schulsystem. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Oktober 2011 Nr. 35-6500.39/26/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen wurden bei der Lehrer/-innenfortbildung für das gemeinsame Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung unternommen? Gemeinsamer Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist Thema der zentralen und regionalen Lehrkräftefortbildung. Im Rahmen der zentralen Lehrkräftefortbildung des Landes erhielt jede Schwerpunktregion im Schuljahr 2010/2011 einen 2,5 tägigen Lehrgang an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen. Dieser Lehrgang richtete sich an zentrale Ansprechpartner in den Schwerpunktregionen. Ziel war die Fortbildungsmaßnahmen für Schulen vorzubereiten und einzuleiten. Von April 2011 bis September 2011 fand die zentrale Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Arbeitsstellen Kooperation“ in den Schwerpunktregionen mit einer Qualifizierungsmaßnahme von insgesamt sechs Tagen statt. Aufgabe der fortgebildeten Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist es, regionale Informationsveranstaltungen für die Schulen durchzuführen, runde Tische einzurichten, Netzwerke aufzubauen und bedarfsorientierte regionale Fortbildungen für die Schulen durchzuführen. Ab Oktober 2011 beginnen die Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der weiteren 16 „Arbeitsstellen Kooperation“ des Landes. Die Kapazitäten für überregionale Fortbildungen an der Landesakademie zur Thematik „Gemeinsamer Unterricht“ für Lehrkräfte wurden um 15 Verrechnungseinheiten (eine Verrechnungseinheit entspricht einer Veranstaltung für 22 Personen mit einer Dauer von 2,5 Tagen) erhöht. Im Rahmen der bedarfsorientierten Lehrkräftefortbildung bieten die Staatlichen Schulämter auf regionaler Ebene Informationstage und Fortbildungen zum Thema „Schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen“ an. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 2. Wie wird Inklusion an weiterführenden Schulen umgesetzt und wie verteilen sich die Schülerzahlen auf die jeweiligen Schultypen? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe hatten im vergangenen Schuljahr 2010/2011 einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf und blieben ohne Schulabschluss? Von den öffentlichen und privaten Sonderschulen wurden im Schuljahr 2010/ 2011 statistisch 53.175 Schülerinnen und Schüler gemeldet. Davon wurden über alle Sonderschultypen und alle Schularten der Partnerschulen hinweg insgesamt 2.201 Schülerinnen und Schüler in 376 Außenklassen an all - gemein bildenden Schulen unterrichtet. Die Schülerzahlen in Außenklassen im Schuljahr 2010/2011 sind in Anlage 1 nach Sonderschultypen und Schularten der Partnerschulen dargestellt. Im Schuljahr 2010/2011 erhielten 20.051 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen im Rahmen der sonderpädagogischen Dienste Unterstützung durch die Sonderpädagogik. In Anlage 2 sind diese Schülerinnen und Schüler nach unterstützenden Sonderschultypen und Schularten der allgemein bildenden Schulen dargestellt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres 2010/2011 von den öffentlichen und privaten Sonderschulen abgegangen sind, wird im Rahmen der amtlichen Schulstatistik im Herbst 2011 erhoben. Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr (Ende April) 2012 vor. Am Ende des Schuljahres 2009/ 2010 haben insgesamt 4.902 Schülerinnen und Schüler die öffentlichen und privaten Sonderschulen verlassen. Von diesen haben 354 Schülerinnen und Schüler keinen Schulabschluss. Schülerinnen und Schüler, die an allgemein bildenden Schulen Unterstützung durch sonderpädagogische Dienste erhalten, zählen statistisch als Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen und werden dort bei den Abgängerzahlen nicht gesondert erhoben. 4. Wie hoch ist der Inklusionsanteil in Kindertagesstätten, Grundschulen und in der Sekundarstufe I? Die Berechnungsparameter zur Darstellung von Inklusionsanteilen sind nicht einheitlich definiert. Das führt dazu, dass in nationalen und internationalen Vergleichsstudien immer wieder unterschiedliche Bezugsgrößen (unterschiedliche Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, unterschiedliche Vergleichsgruppen der Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung) zur Berechnung herangezogen werden. Wirklich bewertbare und vergleichbare Zahlenwerte lassen sich nicht aufzeigen. Aus diesem Grund werden die geforderten Daten so dargestellt, wie sie über die amtliche Schulstatistik erhoben werden. Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten: Kinder mit Behinderung haben wie Kinder ohne Behinderung einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Zum Stichtag 1. März 2010 wurden lt. Teil III. der Kinder- und Jugendhilfestatis - tik an Kindertageseinrichtungen insgesamt 3.834 Kinder betreut, die wegen körperlicher bzw. geistiger Behinderung oder wegen seelischer Behinderung Eingliederungshilfe erhalten. Zum Stichtag 20. Oktober 2010 wurden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik 12.732 Kinder gemeldet, die Unterstützung durch sonderpädagogische Frühför - derung erhielten und gleichzeitig eine allgemeine Kindertageseinrichtung besuchten . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 4 Hierbei kann es zu Mehrfachnennungen kommen, wenn ein Kind sowohl wegen körperlicher bzw. geistiger Behinderung oder wegen seelischer Behinderung Eingliederungshilfe erhält als auch durch die sonderpädagogische Frühförderung unterstützt wird. Außerdem beziehen sich die beiden Erhebungen auf unterschiedliche Stichtage. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung inklusiver Bildungsangebote an Schulen wurde beim Kultusministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die u. a. unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, des Landesjugendamtes und der Behindertenverbände (Lebenshilfe, Verband Mehrfach- und Körperbehin - derte, Lernen Fördern) pragmatische Vorschläge auf der Systemebene und der Gestaltung der Entscheidungsprozesse für eine bessere Koordination, Flexibilisierung und Vernetzung der frühkindlichen Bildungsangebote für Kinder mit Behinderungen erarbeiten soll. Grundschule und Sekundarstufe I: Hier wird auf die Angaben der amtlichen Schulstatistik zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche Schulen im Wahlkreis Wiesloch, Wahlkreis Reutlingen und Wahlkreis Lahr/Wolfach setzen Inklusion bereits um (aufgegliedert nach Standort, Schul - art, Zahl der inkludierten Schüler und Schülerinnen und Art der Inklusion: Einzelinklusion , Außenklasse)? Die Ergebnisse der amtlichen Schulstatistik werden nach den Regionalgliederungen jedoch nicht nach Wahlkreisen aufbereitet. Deshalb wird zur Beantwortung der Kleinen Anfrage die Situation im Rhein-Neckar-Kreis, im Landkreis Reutlingen und im Ortenaukreis dargestellt. Die Meldung der Schülerinnen und Schüler in Außenklassen sowie der Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung durch die sonderpädagogischen Dienste an allgemeinen Schulen erhalten, erfolgt durch die Sonderschulen. An welchen konkreten allgemeinen Schulstandorten die betreffenden Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, ist nicht ersichtlich. Die Kreiszuordnung bezieht sich auf die Hauptstelle der meldenden Sonderschule. In Anlage 3 sind die öffentlichen und privaten Sonderschulen im Rhein-Neckar- Kreis, im Ortenaukreis und im Landkreis Reutlingen, die im Schuljahr 2010/2011 Außenklassen gemeldet haben, sowie die entsprechenden Schülerzahlen, nach Sonderschultyp und Schulart der Partnerschulen/Partnerklassen dargestellt. In Anlage 4 werden die von den öffentlichen und privaten Sonderschulen im Rhein-Neckar-Kreis, im Ortenaukreis und im Landkreis Reutlingen gemeldeten Zahlen der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen dargestellt, die im Schuljahr 2010/11 Unterstützung durch die sonderpädagogischen Dienste erhalten haben. 6. Wie können interessierte Eltern umfassende und gebündelte Informationen über Schulen in ihrer Nähe, die Inklusion ermöglichen, erhalten? An allen Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern stehen interessierten Eltern speziell benannte Ansprechpersonen zur Thematik zur Verfügung. Über diese können die Eltern alle für sie relevanten Fragen klären. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen (s. Anlage 5) können über das Kultusportal Baden-Württemberg bzw. über die zuständigen Staatlichen Schulämter abgerufen werden. Darüber hinaus stellen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Arbeitsstellen Kooperation“ bei den Staatlichen Schulämtern Informationen zur Verfügung und bieten Beratung an. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Arbeitsstellen Kooperation“ sind auf den Homepages der entsprechenden Staatlichen Schulämter veröffentlicht. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 Die Staatlichen Schulämter halten in vielfältiger Weise Materialien für interessierte Personen zur Verfügung, beispielsweise Informationsbroschüren oder kartographische Darstellungen zur Verteilung der Schulen, in denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden. Um Einblicke in die Praxis zu erhalten, werden verschiedene Filmbeispiele zum gemeinsamen Unterricht von jungen Menschen mit und ohne Behinderung zur Verfügung gestellt. Diese können ebenfalls über das Kultusportal eingesehen werden. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 6 A nl ag e 1 Sc hü le rz ah le n in A uß en kl as se n de r öf fe nt lic he n un d pr iv at en S on de rs ch ul en im S ch ul ja hr 2 01 0/ 20 11 So nd er sc hu lty p de r S on de rs ch ul e Sc hu la rt de r P ar tn er sc hu le G ru nd sc hu le W er kr ea ls ch ul e/ H au pt sc hu le Fö rd er sc hu le R ea ls ch ul e A llg . b ild . G ym na si um B er uf lic he Sc hu le Zu sa m m en Fö rd er sc hu le 14 2 87 0 0 0 0 22 9 Sc hu le fü r G ei st ig be hi nd er te 70 9 45 1 0 34 6 42 1. 24 2 Sc hu le fü r K ör pe rb eh in de rte 21 6 87 6 0 11 0 32 0 Sc hu le fü r H ör ge sc hä di gt e 91 14 0 4 0 0 10 9 Sc hu le fü r S pr ac hb eh in de rte 78 9 0 0 0 0 87 Sc hu le fü r E rz ie hu ng sh ilf e 12 7 87 0 0 0 0 21 4 In sg es am t 1. 36 3 73 5 6 38 17 42 2. 20 1 Q ue lle : S ta tis tis ch es L an de sa m t B ad en -W ür tte m be rg . 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 A nl ag e 2 Sc hü le ri nn en u nd S ch ül er in a llg em ei ne n Sc hu le n (o hn e be ru fli ch e Sc hu le n) , d ie U nt er st üt zu ng d ur ch so nd er pä da go gi sc he D ie ns te e rh al te n (e in sc hl ie ßl ic h am bu la nt er S pr ac hh ei lk ur se ) Sc hu lja hr 2 01 0/ 20 11 - ö ff en tli ch e un d pr iv at e Sc hu le n - U nt er st üt ze nd er S on de rs ch ul ty p G ru nd sc hu le W er kr ea l-/ H au pt sc hu le R ea lsc hu le A llg . b ild . G ym na si um zu sa m m en Fö rd er sc hu le 9. 27 1 1. 31 3 15 8 10 .6 07 Sc hu le fü r G ei st ig be hi nd er te 20 3 0 0 23 Sc hu le fü r S eh be hi nd er te 23 0 52 61 90 43 3 Sc hu le fü r B lin de 19 9 63 18 52 33 2 Sc hu le fü r S pr ac hb eh in de rte 2. 08 7 16 8 33 8 2. 29 6 Sc hu le fü r H ör ge sc hä di gt e 48 9 17 5 19 2 17 1 1. 02 7 Sc hu le fü r K ör pe rb eh in de rte 42 2 12 2 73 58 67 5 Sc hu le fü r K ra nk e in lä ng er er K ra nk en ha us be ha nd lu ng 13 3 13 13 42 Sc hu le fü r E rz ie hu ng sh ilf e 2. 42 7 1. 97 6 19 9 14 4. 61 6 Su m m e 15 .1 58 3. 87 5 60 4 41 4 20 .0 51 Q ue lle : S ta tis tis ch es L an de sa m t B ad en -W ür tte m be rg . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 8 Anlage 3 Öffentliche Sonderschulen im Rhein-Neckar-Kreis, im Ortenaukreis und im Landkreis Reutlingen mit Außenklassen im Schuljahr 2010/20111) Förderschule Schulname Schülerzahl der Außenklasse Schulart der Partnerschulen/Partnerklassen Rhein-Neckar-Kreis Erich-Kästner-Schule Neckargemünd 6 Grundschule Sambuga-Schule Walldorf 7 Grundschule Ortenaukreis Förderschule Wolfach 9 Werkrealschule/Hauptschule Schule für Geistigbehinderte Schulname Schülerzahl der Außenklasse Schulart der Partnerschulen/Partnerklassen Rhein-Neckar-Kreis Comenius-Schule Schwetzingen 28 Grundschule 29 Werkrealschule/Hauptschule 28 Berufliche Schule Steinsberg-Schule Sinsheim 12 Grundschule Maria-Montessori-Schule Weinheim 11 Grundschule 12 Werkrealschule/Hauptschule Ortenaukreis Georg-Wimmer-Schule Lahr 13 Grundschule Hansjakob-Schule Offenburg 11 Grundschule 13 Werkrealschule/Hauptschule Astrid-Lindgren-Schule Willstätt-Hesselhurst 11 Grundschule 15 Werkrealschule/Hauptschule Landkreis Reutlingen Karl-Georg-Haldenwang-Schule Münsingen 5 Grundschule Peter-Rosegger-Schule Reutlingen 10 Grundschule 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 - 2 - Schule für Körperbehinderte Schulname Schülerzahl der Außenklasse Schulart der Partnerschulen/Partnerklassen Rhein-Neckar-Kreis Martinsschule Ladenburg 21 Grundschule 24 Werkrealschule/Hauptschule Schule für Sprachbehinderte Schulname Schülerzahl der Außenklasse Schulart der Partnerschulen/Partnerklassen Landkreis Reutlingen Erich-Kästner-Schule Reutlingen 26 Grundschule 1) Kreiszuordnung bezieht sich auf Hauptstelle der meldenden Sonderschule. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 10 - 3 - Private Sonderschulen im Rhein-Neckar-Kreis, im Ortenaukreis und im Landkreis Reutlingen mit Außenklassen im Schuljahr 2010/20111) Förderschule Schulname Schülerzahl der Außenklasse Schulart der Partnerschulen/Partnerklassen Rhein-Neckar-Kreis Tom-Mutters-Schule Wiesloch 13 Grundschule 7 Werkrealschule/Hauptschule Schule für Körperbehinderte Schulname Schülerzahl der Außenklasse Schulart der Partnerschulen/Partnerklassen Rhein-Neckar-Kreis Stephen-Hawking-Schule Neckargemünd 69 Grundschule 11 Werkrealschule/Hauptschule 6 Förderschule Ortenaukreis Oberlinschule Kehl-Kork 3 Grundschule 11 Allg. bild. Gymnasium 1) Kreiszuordnung bezieht sich auf Hauptstelle der meldenden Sonderschule. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 Anlage 4 Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen (ohne berufliche Schulen), die Unterstützung durch sonderpädagogische Dienste erhalten1) (einschließlich ambulanter Sprachheilkurse) Schuljahr 2010/2011 - öffentliche und private Schulen - Rhein-Neckar-Kreis Unterstützender Sonderschultyp Grundschule Werkreal-/Hauptschule Realschule Allg. bild. Gymnasium zusammen Förderschule 381 38 419 Schule für Blinde 13 1 2 7 23 Schule für Sprachbehinderte 17 1 1 19 Schule für Hörgeschädigte 36 9 13 17 75 Schule für Körperbehinderte 146 33 19 18 216 Schule für Erziehungshilfe 46 171 217 Summe 639 253 35 42 969 Ortenaukreis Unterstützender Sonderschultyp Grundschule Werkreal-/Hauptschule Realschule Allg. bild. Gymnasium zusammen Förderschule 408 46 454 Schule für Geistigbehinderte 4 4 Schule für Sprachbehinderte 171 15 2 188 Schule für Körperbehinderte 13 4 3 1 21 Schule für Erziehungshilfe 29 35 2 66 Summe 625 100 7 1 733 Landkreis Reutlingen Unterstützender Sonderschultyp Grundschule Werkreal-/Hauptschule Realschule Allg. bild. Gymnasium zusammen Förderschule 361 54 415 Schule für Sprachbehinderte 165 3 5 5 178 Schule für Erziehungshilfe 44 20 64 Summe 570 77 5 5 657 1) Kreiszuordnung bezieht sich auf Hauptstelle der meldenden Sonderschulen (sonderpädagogische Dienste). Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 12 Anlage 5 Ansprechpersonen für Fragen zur Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote in den Regierungspräsidien (Stand: Schuljahr 2011/2012) Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart Sabine Rösner Tel.: 0711- 904-40144 E-Mail: Sabine.Roesner@rps.bwl.de Regierungspräsidium Karlruhe Hebelstraße 2 76121 Karlsruhe Susanne Eichkorn Tel.: 0721-926-4478 E-Mail: Susanne.Eichkorn@rpk.bwl.de Regierungspräsidium Freiburg Eisenbahnstr. 68 78098 Freiburg Birte Wannig Tel.: 0761-208-6106 E-Mail: Birte.Wannig@rpf.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen Keplerstr. 2 72074 Tübingen Bernhard Straile Tel.: 07071-200-2087 E-Mail: bernhard.straile@rpt.bwl.de Ansprechpersonen für Fragen zur Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote in den Staatlichen Schulämtern (Stand: Schuljahr 2011/2012) Staatliches Schulamt Stuttgart Bebelstr. 48 70193 Stuttgart Petra Schmalenbach Tel.: 0711- 6376-106 E-Mail: petra.schmalenbach@ssa-s.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Böblingen Parkstr. 16 71034 Böblingen Marina Schumacher Tel.: 07031-663-2019 E-Mail: marina.schumacher@ssa-bb.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Nürtingen Postfach 1943 72609 Nürtingen Uwe Maurer Tel.: 07022-26299-18 E-Mail: uwe.maurer@ssa-nt.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Göppingen Burgstr. 14-16 73033 Göppingen Heidrun Storz Tel.: 07161-63-1527 E-Mail: heidrun.storz@ssa-gp.kv.bwl.de 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 Staatliches Schulamt Ludwigsburg Mömpelgardstr. 26 71640 Ludwigsburg Hermine Markert Tel.: 07141-9900-214 E-Mail: hermine.markert@ssa-lb.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Backnang Spinnerei 48 71522 Backnang Inge Bosak Tel.: 07191-3454-138 E-Mail: inge.bosak@ssa-bk.kv.bwl.de Sabine Schoch Tel.: 07191-3454-136 E-Mail: sabine.schoch@ssa-bk.kv.bw.de Staatliches Schulamt Heilbronn Rollwagstr. 14 74072 Heilbronn Thomas Buttendorf Tel.: 07131-64-37710 E-Mail: thomas.buttendorf@ssa-hn.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Künzelsau Allee 16 74653 Künzelsau Gonde Seiler-Clark Tel.: 07940-18-502 E-Mail: gonde.seiler-clark@ssa-kuen.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Karlsruhe Ritterstr. 16-20 76133 Karlsruhe Bärbel Raquet Tel.: 0721-605610-19 E-Mail: Baerbel.raquet@ssa-ka.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Mannheim Augustaanlage 67 68165 Mannheim Daniel Hager-Mann Tel.: 0621-292-4135 E-Mail: daniel.hager-mann@ssa-ma.kv.bwl.de Dr. Sabine Hamann Tel.: 0621-292-4122 E-Mail: sabine.hamann@ssa-ma.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Rastatt Ludwigring 7 76437 Rastatt Stefan Martens Tel.: 07222-9169-103 E-Mail: stefan.martens@ssa-ra.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Pforzheim Maximilianstr. 46 75172 Pforzheim Klaus Blisch Tel.: 07231-6057-419 E-Mail: Klaus.blisch@ssa-pf.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Freiburg Oltmannsstr. 22 79100 Freiburg i.Br. Claudia Bärwaldt Tel.: 0761-595249511 E-Mail: claudia.baerwaldt@ssa-fr.kv.bwl.de Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 498 14 Staatliches Schulamt Offenburg Postfach 2453 77614 Offenburg Doris Maisenbacher Tel.: 0781-120301-15 E-Mail: doris.maisenbacher@ssa-og.kv.bwl.de Gottfried Böhler, Schulrat Tel.: 0781-120301-19 E-Mail: gottfried.boehler@ssa-og.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Donaueschingen Irmastr. 7-9 78166 Donaueschingen Annette Sauter-Schimak E-Mail: annette.sauter-schimak@ssa-ds.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Lörrach Am Alten Markt 2 79539 Lörrach Markus Kistler E-Mail: markus.kistler@ssa-loe.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Konstanz Am Seerhein 6 78467 Konstanz Cornelia Briehl-Niermann Tel.: 07531-80201-23 E-Mail: cornelia.briehl-niermann@ssa-kn.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Albstadt Lautlinger Str. 147-149 72458 Albstadt Gerda Boxler-Schmidt Tel.: 07431-9392-117 E-Mail: gerda.boxler-schmidt@ssa-als.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Biberach Rollinstr. 9 88400 Biberach Norbert Nitsche E-Mail: norbert.nitsche@ssa-bc.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Markdorf Am Stadtgraben 25 88677 Markdorf Hermann Böhm Tel.: 07544-50971-19 E-Mail: hermann.boehm@ssa-mak.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Tübingen Uhlandstr. 15 72072 Tübingen Martin Schüler Tel.: 07071-99902-309 E-Mail: martin.schueler@ssa-tue.kv.bwl.de