Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 499 15. 09. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernd Murschel GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Tank- und Rastanlage im Enztal/A 8 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Behörden sind bei der Planung und Umsetzung beim Ausbau der Tankund Rastanlage im Enztal bei der Ausfahrt Pforzheim Ost an der A 8 beteiligt? 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand insbesondere nach dem Stand der letzten Kleinen Anfrage (Drucksache 14/3651)? 3. Wie viel Quadratmeter Boden werden für diese Maßnahme neu versiegelt oder teilversiegelt? 4. Wie groß sind die vorgesehenen Anlagen zur Lagerung wassergefährlicher Stoffe (aufgeteilt in Volumen und Einstufung Wassergefährdung)? 5. Durch welche Maßnahmen nach der Anlagenverordnung wird die Sicherung des Oberfl ächen- und Grundwasserschutzes gewährleistet? 6. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die Maßnahme vorgesehen (Art und fi nanzieller Aufwand)? 15. 09. 2011 Dr. Murschel GRÜNE Eingegangen: 15. 09. 2011 / Ausgegeben: 12. 10. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 499 2 B e g r ü n d u n g Im Bereich des Enztales an der Autobahn A 8 wird ein Umbau bzw. die Erweiterung der Tank- und Rastanlage geplant. Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Maß der Erweiterung und deren ökologischer Auswirkung, besonders im Hinblick auf den Trinkwasserschutz in den Enzauen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Oktober 2011 Nr. 23–3953.2–ENZTAL/2 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Behörden sind bei der Planung und Umsetzung beim Ausbau der Tankund Rastanlage im Enztal bei der Ausfahrt Pforzheim Ost an der A 8 beteiligt? Die Planung und Umsetzung des Ausbaus der bestehenden Tank- und Rastanlage Pforzheim zur künftigen Rastanlage „Enztal“ obliegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Beteiligte Behörden sind das Landratsamt Enzkreis, die Stadt Pforzheim , das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und deren vom Vorhaben berührten Fachbehörden. Die Planung und Umsetzung des Neubaus der Tankstelle obliegt der Autobahn Tank & Rast GmbH als Konzessionärin der Nebenbetriebseinrichtungen . 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand insbesondere nach dem Stand der letzten Kleinen Anfrage (Drucksache 14/3651)? Derzeit werden die Planunterlagen nach Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde überarbeitet. Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird noch in diesem Jahr gestellt. 3. Wie viel Quadratmeter Boden werden für diese Maßnahme neu versiegelt oder teilversiegelt? Für den Umbau und die Erweiterung der Tank- und Rastanlage werden unter Berücksichtigung der Entsiegelungsfl ächen rund 1,7 Hektar an Flächen neu versiegelt . 4. Wie groß sind die vorgesehenen Anlagen zur Lagerung wassergefährlicher Stoffe (aufgeteilt in Volumen und Einstufung Wassergefährdung)? Die Autobahn Tank & Rast GmbH plant zur Lagerung von Diesel- und Ottokraftstoffen als Ersatz für die vorhandenen Lagertanks den Einbau von drei Lagertanks mit je 100 Kubikmeter Fassungsvermögen. Jeder Tank besteht aus drei Einzelkammern . Zusätzlich wird zur Lagerung von Stoffen für die Nachbehandlung von Abgasen ein Lagertank mit einem Fassungsvermögen von 10 Kubikmeter installiert. 5. Durch welche Maßnahmen nach der Anlagenverordnung wird die Sicherung des Oberfl ächen- und Grundwasserschutzes gewährleistet? Der Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage und die in diesem Zusammenhang erforderliche Verlegung der Tankanlage innerhalb des dortigen Wasserschutzgebietes erfüllt grundsätzlich die Anforderungen nach der „Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe – VAwS vom 11. Februar 1994 (GBl. S. 182)“. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen nach §§ 3 bis 5 der VAwS. Darüber hinaus wurde einvernehmlich mit den zuständigen Wasserbehörden festgelegt, dass die Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 499 3 Tankanlage nach § 7 der VAwS über die anerkannten Regeln der Technik hinaus weitergehenden Anforderungen zu genügen hat. Folgende Maßnahmen wurden zur Sicherung und zum Schutz des Oberfl ächen- und Grundwassers festgelegt: Im Bereich der Tankanlage: – Sicherstellung eines erhöhten Schutzkonzeptes für die Tankanlage durch die Autobahn Tank & Rast GmbH als Bauherr und Betreiber. Dazu gehören u. a. fl üssigkeitsdichte Fahrbahnen im Tankstellenbereich, Stahl-Lagertanks und Domschächte mit glasfaserverstärkter Ummantelung anstelle von Bitumenabdichtungen , doppelwandige Saugleitungen, Anordnung der Tankinseln auf Betonsockeln , zentrale Anordnung aller Füllstutzen der Tankbefüllungsanlagen in einem verschließbaren Füllschrank mit kompletter Einhausung aller Füllstutzen. – Einbau von Abschottungen mit geeignetem (bindigen) Bodenmaterial in regelmäßigen Abständen entlang der unterirdischen Leitungsführungen. – Erstellung eines Betriebshandbuchs für die Tankstelle mit Bestandsunterlagen, Betriebs- und Wartungsplänen sowie Notfallplänen. – Begleitung des Rückbaus der alten Tankanlage durch einen unabhängigen Fachgutachter . Im Bereich der Verkehrsanlagen und angrenzenden Grünfl ächen: – Gewährleistung einer hohen bis sehr hohen Schutzfunktion der Deckschicht über der grundwasserführenden Schicht bezogen auf die Planumsebene über die gesamte Verkehrsanlage. – Anordnung von Hochbeeten in Bereichen mit schnell fl ießendem Verkehr und hohem Verkehrsaufkommen. Dies betrifft die Aus- und Zufahrtsbereiche von und zur Autobahn sowie die Durchfahrtsspur und Bereiche innerhalb der Lkw-Stellfl ächen. Zur Verkehrsfl äche hin erfolgt eine Abgrenzung der Hochbeete durch Betongleitwände. – Abgrenzung der übrigen Grünfl ächen und Gehwegbereiche von den Fahrgassen und Parkfl ächen mit Hochborden. – Abdichtung der Grünfl ächen auf der Planumsebene zum Schutz des Grundwassers in den Schutzgebietszonen IIB bzw. IIIA mit speziellen Dichtungsmatten (Bentonitmatten). – Anfallendes Sickerwasser wird in der Frostschutzschicht kontrolliert der Drainage zugeführt, die an die Entwässerungskanäle angeschlossen wird. – Verzicht auf das Verlegen von großen Steinen als Überfahrschutz für die Grünbereiche , um Fahrzeugschäden an den Benzintanks und dadurch mögliche Gefährdungen des Grundwassers zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund Verzicht auf Stahlschutzplanken und Einbau von Betongleitwänden wegen der Gefährdungen bei Unfällen. Mit diesen umfangreichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen wird ein höchstmögliches Schutzniveau für das Grundwasser und damit für die Trinkwasserbrunnen in den Enzauen gewährleistet. Mit der Verlegung und Neuerrichtung der Tankanlagen werden zudem deutliche Verbesserungen beim Grundwasserschutz im Vergleich zur bestehenden Situation erreicht. 6. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die Maßnahme vorgesehen (Art und fi - nanzieller Aufwand)? Für die mit dem Um- und Ausbau der Rastanlage verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen . Dazu gehört im Rastanlagenbereich ein umfangreiches Begrünungskonzept auf den Verkehrs- und Erholungsfl ächen. Damit wird auch dem Anspruch der Verkehrsteilnehmer/-innen auf ansprechende Rast- und Ruhefl ächen Rechnung ge- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 499 4 tragen. Neben Begrünungsmaßnahmen werden großkronige Laubbäume gepfl anzt, die im Sommer für die notwendige Beschattung der Anlage sorgen. Die Randbereiche zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen hin werden zur landschaftlichen Einbindung der Anlage mit einer Sichtschutzpfl anzung aus einheimischen Bäumen und Sträuchern begrünt. Darüber hinaus wurde ein Maßnahmenkonzept entwickelt, das die Enzaue mit ihrem hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzial durch Uferrenaturierung und Entwicklung von fl ussbegleitenden Auengehölzen aufwertet. Ebenso ist die Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen wird auch der besonderen Bedeutung und Empfi ndlichkeit der Aue im Hinblick auf die Trinkwassernutzung Rechnung getragen. Der Flächenbedarf für das Maßnahmenkonzept beträgt rund 2,9 Hektar. Der Kostenumfang für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist mit knapp 1,3 Mio. Euro veranschlagt. Dr. Splett Staatssekretärin für Verkehr und Infrastruktur