Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4998 28. 03. 2014 1Eingegangen: 28. 03. 2014 / Ausgegeben: 02. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Engagement von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Freiwilligen Feuerwehren vor? 2. Inwieweit sollte das Engagement von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Freiwilligen Feuerwehren von den jeweiligen Dienstherren gefördert werden ? 3. Welche Möglichkeiten gibt es, das ehrenamtliche Engagement in einer Freiwilligen Feuerwehr als sogenanntes weiches Auswahlkriterium in eine Personalauswahl einfließen zu lassen? 4. Inwieweit kann bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst der Wunsch nach einer zukünftigen Mitgliedschaft in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr aufgeführt werden? 5. Welche Auswirkung hätte die Aufnahme eines solchen Wunsches auf das Stellenbesetzungsverfahren ? 6. Welche Möglichkeiten sieht sie, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für ein Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr an ihrem Dienstort zu gewinnen? 26. 03. 2014 Epple CDU Kleine Anfrage des Abg. Konrad Epple CDU und Antwort des Innenministeriums Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4998 2 B e g r ü n d u n g Die Tagesverfügbarkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren ist angespannt bzw. oft sind Feuerwehrleute tagsüber nicht erreichbar. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes könnten diese Lücke schließen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. April 2014 Nr. 4-1500.0/0 beantwortet das Innenministe - rium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Engagement von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Freiwilligen Feuerwehren vor? Zu 1.: Über das Engagement von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Freiwilligen Feuerwehren liegen keine Erkenntnisse vor. Angaben zu beruflichen Tätigkeiten und zu Dienstherr oder Arbeitgeber von ehrenamtlich tätigen Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren werden statistisch nicht erhoben. 2. Inwieweit sollte das Engagement von Beschäftigten des öffentlichen Diensts in Freiwilligen Feuerwehren von den jeweiligen Dienstherren gefördert werden? Zu 2.: Bei der Gewinnung von ehrenamtlichen Mitgliedern stehen die Gemeinden und ihre Feuerwehren in Konkurrenz zu Vereinen, Gruppierungen und Organisationen , die ebenfalls wichtige Aufgaben im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich für die Gesellschaft erfüllen. Ungeachtet des besonderen Statuses der Frei - willigen Feuerwehr als Gemeindeeinrichtung, liegt es im Interesse der öffentlichen Dienstherren, die ehrenamtliche Tätigkeit in allen Einrichtungen, Vereinen und Organisationen zu unterstützen. Vorgaben zur Förderung des Engagements in einzelnen Bereichen sind nicht möglich. Der besonderen Verpflichtung der Gemeinden, rund um die Uhr den Einsatz der Gemeindefeuerwehren sicherzustellen, wird im Feuerwehrgesetz durch besondere Freistellungs- und Entschädigungsregelungen Rechnung getragen. Ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehren sind nach § 15 Absatz 1 Feuerwehrgesetz (FwG) für Einsätze sowie die Aus- und Fortbildung der Feuerwehren kraft Gesetzes von der Arbeits- oder Dienstleistung gegen Ersatz ihres Verdienstausfalls freigestellt. Ihnen wird damit ermöglicht, ihren Pflichten zur Teilnahme an Feuerwehrdiensten nachzukommen. Öffentliche Dienstherren können die ehrenamtliche Tätigkeit in den Gemeindefeuerwehren dadurch unterstützen, dass sie es den Feuerwehrangehörigen so weit wie möglich erleichtern, ihre Dienstpflichten in den Feuerwehren zu erfüllen. Ferner sollten sie darauf achten, dass den Frei - gestellten durch ihre Tätigkeit in einer Gemeindefeuerwehr keine beruflichen Nachteile entstehen. 3. Welche Möglichkeiten gibt es, das ehrenamtliche Engagement in einer Freiwilligen Feuerwehr als sogenanntes weiches Auswahlkriterium in eine Personalauswahl einfließen zu lassen? Zu 3.: Einstellungen im öffentlichen Dienst erfolgen gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Für die Ernennung von Beamtinnen und Beamten werden diese Kriterien dahingehend ergänzt, 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4998 dass sie ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft , Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen sind (§ 9 des Beamtenstatusgesetzes ). Die Eignung im Sinne dieser Vorschriften umfasst die gesamte Persönlichkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers über rein fachliche Gesichtspunkte hinaus. Welche Anforderungen für den jeweiligen Dienstposten über die formale Befähigung hinaus vorausgesetzt und erwartet werden, legt der jeweilige Dienstherr in Dienstpostenbeschreibungen und daraus entwickelten Anforderungsprofilen fest. Bei der überwiegenden Zahl der Dienstposten im öffentlichen Dienst kann im Anforderungsprofil eher kein Bezug zum ehrenamtlichen Engagement in einer Freiwilligen Feuerwehr hergestellt werden. Dem steht jedoch nicht entgegen, dass im Rahmen einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers ganz allgemein deren ehrenamtliche Tätigkeiten in der Freizeit, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr, in Bezug auf die Eignung für den zu besetzenden Dienstposten ergänzend positiv gewürdigt werden kann. 4. Inwieweit kann bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst der Wunsch nach einer zukünftigen Mitgliedschaft in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr aufgeführt werden? Zu 4.: Bei den Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber in Stellenausschreibungen wird grundsätzlich unterschieden zwischen solchen, die zwingend erfüllt werden müssen, um in das Auswahlverfahren einbezogen zu werden (konstitutive Anforderungen), und solchen, die einen allgemeinen, beschreibenden Charakter haben. Ob die Mitgliedschaft bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr wegen ihres zwingenden Bezugs zu den dienstlichen Aufgaben zu einem zwingenden Auswahlkriterium erhoben werden kann, muss im konkreten Einzelfall fest - gestellt werden. Als bloßes beschreibendes Kriterium dürfte der Wunsch nach einer zukünftigen Mitgliedschaft in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr ohne praktischen Belang sein, denn die Tatsache, ob jemand der Freiwilligen Feuerwehr beitritt oder bei ihr bleibt, ist ohne Auswirkung auf das Dienstverhältnis im Hauptamt. 5. Welche Auswirkung hätte die Aufnahme eines solchen Wunsches auf das Stellenbesetzungsverfahren ? Zu 5.: Soweit im konkreten Auswahlverfahren dem Wunsch nach einer zukünftigen Mitgliedschaft in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr aus sachlichen Gründen kein zwingender Charakter beigemessen werden kann, dürfte er im Übrigen als Element des Anforderungsprofils keine sachliche Rechtfertigung haben. Die Auswahlentscheidung dürfte im Vergleich zu anderen gleichermaßen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern nicht auf die Zusage einer künftigen Mitgliedschaft bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr gestützt werden. 6. Welche Möglichkeiten sieht sie, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für ein Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr an ihrem Dienstort zu gewinnen? Zu 6.: Wegen der Förderung des ehrenamtlichen Dienstes in der Gemeindefeuerwehr durch öffentliche Dienstherren wird auf die Stellungnahme zu Frage 2 verwiesen. Die Aufnahme von ehrenamtlich Tätigen in eine Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr ist nicht vom Status als Einwohner oder Bürger der Gemeinde ab - hängig. Rechtliche Hindernisse stehen einer Aufnahme von ehrenamtlich Tätigen in die Feuerwehr am Dienstort von daher auch dann nicht entgegen, wenn dies nicht der Wohnort ist. Eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr des Dienstortes dürfte insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Betreffende Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4998 4 bereits der Feuerwehr seiner Wohngemeinde angehört. § 7 Absatz 3 FwG lässt die Mitgliedschaft in einer weiteren Gemeindefeuerwehr ausdrücklich zu, wenn dies im Interesse der Feuerwehren liegt. Es ist den Gemeinden und ihren Feuerwehren unbenommen, im Rahmen ihrer Werbemaßnahmen für ein ehrenamtliches Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr gezielt auch Personen anzusprechen, die ihren Arbeitsplatz bei einem öffentlichen Dienstherrn in der jeweiligen Gemeinde haben. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice