Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5012 03. 04. 2014 1Eingegangen: 03. 04. 2014 / Ausgegeben: 08. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie groß sind in den Spielbanken Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart jeweils die Flächen, auf denen das Kleine Spiel angeboten wird und wie viele Spielgeräte befinden sich jeweils an diesen Standorten (mit Angabe, ob Mehrplatzspielgeräte als ein Gerät oder als Anzahl der Spielplätze gezählt werden)? 2. Wie hoch sind jeweils der Mindesteinsatz und der theoretisch höchstmögliche Gewinn? 3. Welche Maßnahmen ergreifen die jeweiligen Spielbanken zum präventiven Spielerschutz? 4. Wie oft werden die jeweiligen Mitarbeiter der Spielbanken mit welcher Intensität im Umgang mit dem Spielgast geschult (mit Angabe, ob alle neuen Mitarbeiter , also auch z. B. studentische Hilfskräfte geschult werden)? 5. Ist in den drei genannten Spielbanken die kartengestützte Bargeldauszahlung für den Gast möglich? 6. Sind die Spielbanken im Besitz einer Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und wann wurde diese erteilt bzw. welche andere Genehmigung wurde erteilt? 7. In welcher Form ist die strikte räumliche Trennung zwischen Spielbereich und Bargeldbeschaffung gewährleistet? 31. 03. 2014 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Spielbanken in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5012 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. April 2014 Nr. 5-3254.SBSKG-09/40 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie groß sind in den Spielbanken Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart jeweils die Flächen, auf denen das Kleine Spiel angeboten wird und wie viele Spielgeräte befinden sich jeweils an diesen Standorten (mit Angabe, ob Mehrplatzspielgeräte als ein Gerät oder als Anzahl der Spielplätze gezählt werden)? Zu 1.: Die Flächen, auf denen das Kleine Spiel angeboten wird, betragen in: – Baden-Baden: 532,90 m² – Konstanz: 346,00 m² – Stuttgart: 634,76 m² Die Anzahl der Spielgeräte beträgt in: – Baden-Baden: 155 – Konstanz: 133 – Stuttgart: 222 Dabei handelt es sich jeweils um Einzelspielmöglichkeiten. 2. Wie hoch sind jeweils der Mindesteinsatz und der theoretisch höchstmögliche Gewinn? Zu 2.: Der Mindesteinsatz beträgt je nach Spielgerät zwischen 0,01 Euro und 1,00 Euro, der theoretisch höchstmögliche Gewinn 125.000 Euro. 3. Welche Maßnahmen ergreifen die jeweiligen Spielbanken zum präventiven Spielerschutz? Zu 3.: Die von der landeseigenen Baden-Württembergischen Spielbanken GmbH & Co. KG betriebenen Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart sehen ein umfassendes Spielerschutzprogramm vor. Seit dem Jahr 2000 besteht im Bereich des Spielerschutzes eine enge Partnerschaft mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (EVA). An allen drei Standorten wurde im Jahr 2003 ein umfassendes Sozialkonzept unter Federführung eines Schweizer Wissenschaftlers und der EVA eingeführt. Neben einem vollumfänglichen Hilfeangebot durch die EVA existiert ein vollständiges Präventions- und Interventionsprogramm innerhalb der Spielbanken. An allen Standorten kommt ein von der EVA realisiertes umfangreiches und differenziertes Schulungs- und Coachingprogramm zur Anwendung. Das Sozialkonzept umfasst mitarbeiter- und gästebezogene Maßnahmen. Das Sozialkonzept ist im Unternehmensalltag nachhaltig integriert. Es wurden Organisationsstrukturen mit Sozialkonzeptbeauftragten in allen Abteilungen und Standorten etabliert. Die Projektleitung wird zusammen mit dem Abteilungsleiter für Suchtberatung bei der EVA auf Geschäftsleitungsebene wahrgenommen. Die Sozialkonzeptmaßnahmen werden sowohl im Rahmen des Qualitätsmanagements in Audits einbezogen, als auch gesondert extern fachlich bewertet und auditiert . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5012 4. Wie oft werden die jeweiligen Mitarbeiter der Spielbanken mit welcher Intensität im Umgang mit dem Spielgast geschult (mit Angabe, ob alle neuen Mitarbeiter , also auch z. B. studentische Hilfskräfte geschult werden)? Zu 4.: Die Sozialkonzeptbeauftragten erhalten Schulungen und dauerhaftes Coaching im Umfang von mindestens 44 Stunden (Grundschulung, Aufbauschulung, Intensivschulung , Coaching). Die Saalleitungen, Automatenspielmitarbeiter, Kassenmitarbeiter und Rezep - tionsmitarbeiter erhalten Schulungen und dauerhaftes Coaching im Umfang von mindestens 18 Stunden (Grundschulung, Aufbauschulung, Coaching). Alle sonstigen Mitarbeiter mit Gastkontakt erhalten Schulungen im Umfang von mindestens 14 Stunden (Grundschulung, Workshop, eLearning). Alle Schulungen und Coachings werden von der EVA konzipiert und durchgeführt . Das Schulungs- und Coachingprogramm umfasst alle neuen Mitarbeiter, auch studentische Hilfskräfte. 5. Ist in den drei genannten Spielbanken die kartengestützte Bargeldauszahlung für den Gast möglich? Zu 5.: An dem von einer Vollbank in Stuttgart betriebenen Geldausgabeautomat ist eine kartengestützte Bargeldauszahlung möglich. An den Kassenschaltern der Baden-Württembergischen Spielbanken GmbH & Co. KG ist eine kartengestützte Bargeldauszahlung nur in Verbindung mit dem Erwerb von Spielmarken für das Klassische Spiel bzw. von Tickets für das Automatenspiel möglich. 6. Sind die Spielbanken im Besitz einer Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und wann wurde diese erteilt bzw. welche andere Genehmigung wurde erteilt? Zu 6.: Die Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG ist nicht im Besitz einer Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder anderer Genehmigungen im Zusammenhang mit einer kartengestützten Bargeldauszahlung . 7. In welcher Form ist die strikte räumliche Trennung zwischen Spielbereich und Bargeldbeschaffung gewährleistet? Zu 7.: Eine räumliche Trennung zwischen Spielbereich und Bargeldbeschaffung schreibt das Landesglücksspielgesetz nicht vor. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice