Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5037 04. 04. 2014 1Eingegangen: 04. 04. 2014 / Ausgegeben: 12. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Zahl der Wohnungseinbrüche und deren Anstieg um 32 Prozent im Jahr 2013 in Baden-Württemberg und welche Gründe sieht sie dafür? 2. Wie erklärt sie sich die vergleichsweise nur geringe Aufklärungsquote von lediglich elf Prozent und welche Maßnahmen ergreift sie zur Verbesserung derselben ? 3. Wie hat sich konkret die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2013 jeweils in den drei oben genannten Landkreisen entwickelt? 4. Wie waren die Aufklärungsquoten in den o. g. Landkreisen seit 2004 bis heute? 5. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der kriminalwissenschaftlichen Erkenntnisse über die Erfolgsfaktoren einer bestmöglichen und zeitnahen Aufklärungsquote für derartige Delikte die in der Polizeireform beschlossenen neuen räumlichen Zusammenschnitte der Polizeireviere bzw. deren vergrößerter geografischer Zuständigkeitsradius? 6. Ergeben sich in den drei oben genannten Landkreisen Unterschiede bzw. Gefälle zwischen der Anzahl der Delikte in eher städtischen und eher ländlichen Regionen in den jeweils nach der Polizeireform nunmehr geltenden neuen Zuständigkeitsgebieten der einzelnen Dienststellen? 03. 04. 2014 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Wohnungseinbrüche in den Landkreisen Main-Tauber, Hohenlohe und Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5037 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. April 2014 Nr. 3-1212.1/57/1 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Zahl der Wohnungseinbrüche und deren Anstieg um 32 Prozent im Jahr 2013 in Baden-Württemberg und welche Gründe sieht sie dafür? 2. Wie erklärt sie sich die vergleichsweise nur geringe Aufklärungsquote von lediglich elf Prozent und welche Maßnahmen ergreift sie zur Verbesserung derselben ? Zu 1. und 2.: Es wird auf die Ausführungen des Innenministeriums zu den vergleichbaren Fragestellungen der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Wohnungseinbrüche in Pforzheim und im Enzkreis (Drucksache 15/5005) verwiesen . 3. Wie hat sich konkret die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2013 jeweils in den drei oben genannten Landkreisen entwickelt? Zu 3.: Eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die Entwicklung der Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls im Jahr 2013 führt im Vorjahresvergleich zu dem nachfolgend dargestellten Ergebnis. Für den Hohenlohekreis sind mit 82 Fällen (Jahr 2009), für den Landkreis Schwäbisch Hall mit 124 Fällen (Jahr 1997) und für den Main-Tauber-Kreis mit 61 Fällen (Jahr 2004) im Mehrjahresvergleich1 noch höhere Fallzahlen registriert. 4. Wie waren die Aufklärungsquoten in den o. g. Landkreisen seit 2004 bis heute? Zu 4.: Die Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchdiebstahl ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Generell ist zu konstatieren, dass es bei einem im Verhältnis zu den Gesamtfallzahlen eher niedrigen Fallzahlenniveau mit Blick auf die Aufklärung möglicher Tatserien im jeweiligen Erfassungszeitraum zu starken statistischen Schwankungen in den einzelnen Berichtsjahren kommen kann. Entwicklung der Fallzahlen 2012 2013 Differenz Differenz in % Baden-Württemberg 8.572 11.295 2.723 31,8 Hohenlohekreis 80 80 0 0,0 Landkreis Schwäbisch Hall 98 105 7 7,1 Main-Tauber-Kreis 40 54 14 35,0 Aufklärungsquote (in %) 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Baden-Württemberg 16,2 18,3 17,7 19,2 19,7 14,7 16 16,4 12,7 10,9 Hohenlohekreis 13,4 28 22,2 14,3 13,8 14,6 17,8 15,9 12,5 13,8 Landkreis Schwäbisch Hall 24,3 28 15,4 18,4 10,5 19,5 19 13,6 17,3 20 Main-Tauber-Kreis 26,2 34 43,8 20 1,9 5,9 6,5 7,1 22,5 7,4 _____________________________________ 1 Mehrjahresvergleiche (vgl. Antwort zu Frage Nr. 4.) unter Berücksichtigung der Mittelwertbildung für die Jahre 2003/2004 wegen Systemumstellung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5037 5. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der kriminalwissenschaftlichen Erkenntnisse über die Erfolgsfaktoren einer bestmöglichen und zeitnahen Aufklärungsquote für derartige Delikte die in der Polizeireform beschlossenen neuen räumlichen Zusammenschnitte der Polizeireviere bzw. deren vergrößerter geografischer Zuständigkeitsradius? Zu 5.: Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs ist ein landesweiter Schwerpunkt polizeilicher Arbeit. Um der negativen Entwicklung entgegenzuwirken, werden sowohl präventive als auch repressive Strategien und Konzepte verfolgt. Die Umsetzung der Polizeireform zum 1. Januar 2014 führt zusätzlich auch zu strukturellen Veränderungen bei der Bekämpfung dieses Deliktsbereichs, wobei sich an den räumlichen Zuständigkeitsbereichen der Polizeireviere nichts geändert hat. Durch die reformbedingte Erhöhung der Personalstellen der Polizeireviere sowie die Zentralisierung der Kriminalpolizei ist zu erwarten, dass sich die Schlagkraft der Ermittlungs- und Fahndungseinheiten insgesamt erhöht. Hierdurch ist von einer Intensivierung der operativen Maßnahmen, aber auch der Präsenz der Schutzpolizei auszugehen. Auf örtliche bzw. regionale Kriminalitätsbrennpunkte kann vor diesem Hintergrund künftig noch schneller und flexibler reagiert werden. Zuständig für die drei genannten Landkreise sind die Polizeipräsidien Heilbronn und Aalen. Am Sitz der jeweiligen Kriminalpolizeidirektionen wurde eine zentrale Kriminaltechnik eingerichtet. Durch die damit verbundene weitere qualitative Verbesserung der Spurensicherung sollen besonders Tat- bzw. Täterzusammenhänge besser erkannt werden. In Tauberbischofsheim, Künzelsau und Schwäbisch Hall wurde darüber hinaus ein Kriminalkommissariat für die Bearbeitung von Straftaten im örtlichen Zuständigkeitsbereich eingerichtet. Damit ist gewährleistet, dass sich die konkreten Bekämpfungsmaßnahmen weiterhin an den örtlichen und regionalen Besonderheiten sowie der örtlichen Kriminalitätslage orientieren. Ferner wurde die kriminalpolizeiliche Fahndungseinheit mit der Autobahnfahndung im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn fusioniert. Von dieser Organisationseinheit werden die Streckenabschnitte der Bundesautobahnen (BAB) 81 und BAB 6 in den drei genannten Landkreisen abgedeckt. Damit soll u. a. die verbesserte Vernetzung der unterschiedlichen operativen Fahndungsmaßnahmen sichergestellt werden. Auch dem Phänomen von überörtlich agierenden und reisenden Tätern in diesem Deliktsbereich wird damit Rechnung getragen. 6. Ergeben sich in den drei oben genannten Landkreisen Unterschiede bzw. Gefälle zwischen der Anzahl der Delikte in eher städtischen und eher ländlichen Regionen in den jeweils nach der Polizeireform nunmehr geltenden neuen Zuständigkeitsgebieten der einzelnen Dienststellen? Zu 6.: Trotz der vergleichsweise geringen landesweiten Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchdiebstahl ist nach allen bisherigen polizeilichen Erkenntnissen die Entwicklung der Fallzahlen multikausal. Eine deliktsspezifische Häufung der Fallzahlen im urbanen Gebiet dürfte beispielsweise auf günstige Tatgelegenheitsstrukturen in Verbindung mit einer vergleichsweise eher vorherrschenden Anonymität zurückzuführen sein. Mitunter begünstigt die Häufung von Wohnungseinbrüchen an bestimmten Örtlichkeiten erfahrungsgemäß die Möglichkeit einer schnellen Anund Abreise zum Tatort, wie beispielsweise die Nähe zur BAB 81 bzw. BAB 6. Bezogen auf die neuen Zuständigkeitsbereiche der regionalen Polizeipräsidien trifft dies mit Blick auf die absoluten Fallzahlen für das Jahr 2013 insbesondere für den Rems-Murr-Kreis (376 Fälle), den Stadt- und Landkreis Heilbronn (268 Fälle) sowie den Ostalbkreis (170 Fälle) zu. Dagegen fallen die Fallzahlen in ländlichen Räumen im engeren Sinne wie in den in der Antwort zu Frage 3. genannten Landkreisen eher gering aus. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice