Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5051 09. 04. 2014 1Eingegangen: 09. 04. 2014 / Ausgegeben: 15. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Vor dem Hintergrund der Pressemitteilung „Innenminister lobt gute Ermittlungsarbeit nach dem Doppelmord von Albstadt“ des Innenministeriums vom 3. April 2014 stellt sich die Frage, ob sie mit der in der Pressemitteilung vorgenommenen Verbindung von Polizeireform und Engagement der Beamten ausdrücken will, dass die Polizeireform zu einem Motivationsschub bei den Kriminalbeamten geführt hat, die zuvor weniger Engagement gezeigt haben? 2. Wie erfolgte die Organisation und Durchführung der Festnahme des Tatverdächtigen , in einzelnen Schritten dargestellt, beginnend spätestens mit dem auslösenden Moment, der Vermutung, der Tatverdächtige könnte in dem Zug in Hechingen sein? 3. Aus welchen Dienststellen kamen die Polizeibeamten, die den Tatverdächtigen festnahmen? 4. Handelte es sich bei diesen Polizeibeamten um über die normale Polizeiausbildung hinaus speziell für das Ergreifen gefährlicher Tatverdächtiger ausgebildete Beamte (z. B. Spezialeinsatzkommando oder Mobiles Einsatzkommando etc.)? 5. Wieso erfolgte der Zugriff gerade durch diese Beamten und wie manifestiert sich im Einsatz gerade dieser Beamten der Erfolg der Polizeireform? 6. Wie wäre die Festnahme erfolgt, wenn nicht die die Festnahme durchführenden Beamten zur Verfügung gestanden hätten? 7. Durch welche Beamten mit welchem Ausbildungsgrad und auf welche Weise wäre der Zugriff ohne die Umsetzung der Polizeireform erfolgt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Die Polizeireform als Ursache für den Ermittlungserfolg in Sachen „Doppelmord von Albstadt“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5051 2 8. Inwieweit war es während der Ermittlungen förderlich, dass die Sonderkommission aufgrund der Polizeireform ihren Standort in Rottweil hatte, insbesondere im Vergleich zum Standort, an dem sie ohne die Polizeireform Quartier bezogen hätte? 9. Vor dem Hintergrund, dass aus Polizeikreisen zu vernehmen ist, dass man unzufrieden mit dem Standort Rottweil war, wie lässt sich dies mit der Antwort auf Frage 8 und dem Hinweis in der oben genannten Pressemitteilung, dass die Polizeireform förderlich war, in Einklang bringen? 10. Welche ganz konkreten zielführenden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden waren nur durch die Umsetzung der Polizeireform möglich? 09. 04. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Nach der Darstellung des Innenministeriums war die Festnahme des Tatverdächtigen in Sachen „Doppelmord von Albstadt“ ein Erfolg, der „nicht zuletzt“ auf die Polizeireform zurückzuführen sei; die Ermittlungen seien von hohem Engagement der ermittelnden Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten gekennzeichnet gewesen. Dieser Umstand soll näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. April 2014 Nr. 3-1220.1/19/1 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Vor dem Hintergrund der Pressemitteilung „Innenminister lobt gute Ermittlungsarbeit nach dem Doppelmord von Albstadt“ des Innenministeriums vom 3. April 2014 stellt sich die Frage, ob sie mit der in der Pressemitteilung vorgenommenen Verbindung von Polizeireform und Engagement der Beamten ausdrücken will, dass die Polizeireform zu einem Motivationsschub bei den Kriminalamten geführt hat, die zuvor weniger Engagement gezeigt haben? 8. Inwieweit war es während der Ermittlungen förderlich, dass die Sonderkommission aufgrund der Polizeireform ihren Standort in Rottweil hatte, insbesondere im Vergleich zum Standort, an dem sie ohne die Polizeireform Quartier bezogen hätte? 9. Vor dem Hintergrund, dass aus Polizeikreisen zu vernehmen ist, dass man unzufrieden mit dem Standort Rottweil war, wie lässt sich dies mit der Antwort auf Frage 8 und dem Hinweis in der oben genannten Pressemitteilung, dass die Polizeireform förderlich war, in Einklang bringen? 10. Welche ganz konkreten zielführenden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden waren nur durch die Umsetzung der Polizeireform möglich? Zu 1. und 8. bis 10.: Mit der in Rede stehenden Pressemitteilung zum Ermittlungserfolg der Sonderkommission (Soko) „Kreuzbühl“ der Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsi - diums Tuttlingen wurde insbesondere die hervorragende Arbeit in der Gesamtheit , das hohe einzelne Engagement der ermittelnden Kriminalbeamtinnen und 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5051 Kriminalbeamten im Besonderen sowie das Funktionieren der Polizeiarbeit in der neuen Polizeiorganisation lobend herausgestellt. Mithin erscheint der in der Fragestellung aufgeworfene Konnex zwischen Polizeireform und daraus resultierendem Motivationsschub bei Kriminalbeamten, die möglicherweise zuvor weniger Engagement gezeigt hätten, nicht nachvollziehbar. Das Innenministerium geht davon aus, dass das gezeigte Engagement bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Aufklärung des besonders schwerwiegenden Kapitaldelikts aus dem beruflichen Selbstverständnis der Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten erwächst. Nach vorliegenden Erfahrungen des Polizeipräsidiums Tuttlingen erfüllte das Dienstgebäude der Kriminalpolizeidirektion Rottweil die erforderlichen technischen bzw. logistischen Voraussetzungen für die Unterbringung der Soko „Kreuzbühl“ mit im Tagesschnitt bis zu 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zufriedenstellend . Damit stand ein zentraler Standort unter Berücksichtigung umfassender logistischer Rahmenbedingungen zur Verfügung, der auch künftig bei Sonderkommissionen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen genutzt werden soll. So wäre beispielsweise eine Sonderkommission in dieser Größenordnung im Dienstgebäude der ehemaligen Polizeidirektion Balingen nur schwerlich adäquat und zügig unterzubringen gewesen. Die vorläufigen Erfahrungswerte des Polizeipräsidiums Tuttlingen im Zusammen - hang mit der aufbau- und ablauforganisatorischen Einrichtung der Soko „Kreuzbühl “ lassen die Annahme zu, dass durch die Bündelung der ehemals vergleichsweise personalschwachen Organisationseinheiten der Kriminalpolizei bei den einzelnen Polizeidirektionen im jetzigen Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeidirektion Rottweil zu einer höheren personellen Flexibilität sowie schnelleren Verfügbarkeit von Ermittlungskapazitäten und kriminalpolizeilichem Fachwissen führte. Grundlegend hierfür ist unter anderem das einheitliche Führungsverhältnis bei gleichzeitig größerem Personalbestand. So entfielen beispielsweise zeitaufwän - dige Abstimmungen über Personalgestellungen aus anderen Zuständigkeitsbereichen ehemaliger Polizeidirektionen bzw. Koordinierungen über die ehemalige(n) Landespolizeidirektion(en). Konkret standen bereits in der Nacht der Tatentdeckung 28 und bereits einen Tag später über 80 Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte zur Verfügung; im Vergleich dazu umfasste die Gesamtzahl der für den Tatort ehemals zuständigen Kriminalpolizei der Polizeidirektion Balingen insgesamt rund 40 Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte. Eine Verstärkung aus anderen Zuständigkeitsbereichen hätte entsprechende Absprachen erforderlich gemacht. In der Gesamtschau konnte damit von Anfang an eine vergleichsweise hohe Schlagkraft bei der kriminalpolizeilichen Ermittlungsführung und Aufklärung des Kapitaldelikts gewährleistet werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5051 4 2. Wie erfolgte die Organisation und Durchführung der Festnahme von Tatverdächtigen , in einzelnen Schritten dargestellt, beginnend spätestens mit dem auszulösenden Moment, der Vermutung, der Tatverdächtige könnte im dem Zug in Hechingen sein? 3. Aus welchen Dienststellen kamen die Polizeibeamten, die den Tatverdächtigen festnahmen? 4. Handelt es sich bei diesen Polizeibeamten um über die normale Polizeiausbildung hinaus speziell für das Ergreifen gefährlicher Tatverdächtiger ausgebildete Beamte (z. B. Spezialeinsatzkommando oder Mobiles Einsatzkommando etc.)? 5. Wieso erfolgte der Zugriff gerade durch diese Beamte und wie manifestiert sich im Einsatz gerade dieser Beamten der Erfolg der Polizeireform? 6. Wie wäre die Festnahme erfolgt, wenn nicht die die Festnahme durchführenden Beamten zur Verfügung gestanden hätten? 7. Durch welche Beamten mit welchem Ausbildungsgrad und auf welche Weise wäre der Zugriff ohne die Umsetzung der Polizeireform erfolgt? Zu 2. bis 7.: Unabhängig von der thematisierten Festnahme des Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Ermittlungserfolg der Soko „Kreuzbühl“ äußert sich das Innenministerium öffentlich generell nicht zu konkreten polizeitaktischen Vorgehensweisen . Im vorliegenden Fall ist der Fahndungserfolg auf die Ermittlung des Tatverdächtigen durch die besagte Sonderkommission zurückzuführen und die dadurch mög - lichen breit angelegten gezielten Fahndungsmaßnahmen nach dem Flüchtigen durch unterschiedliche Dienststellen der Polizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei. So wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei auf einen Mann (den späteren Tatverdächtigen), der augenscheinlich der Personenbeschreibung des Flüchtigen entsprach, am späten Abend des 2. April 2014 im Bereich des Bahnhofs Tübingen aufmerksam. Dieser stieg in einen Zug (einzelner Verbrennungstriebwagen ) nach Hechingen um. Letztendlich erfolgte die tatsächlich unspektakulär verlaufene Festnahme – aufgrund des sehr engen Zeitfensters und der günstigen Gelegenheit wegen fehlender Fluchtmöglichkeit des Tatverdächtigen – am Bahnhof in Hechingen durch hinzubeorderte Streifendienstbeamte des Polizeirevieres Hechingen (Polizeipräsidium Tuttlingen). Im Übrigen werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der badenwürttembergischen Polizei in Abwehr- und Zugriffstechniken, die insbesondere bei Festnahmen erforderlich sind, im Rahmen des vorgeschriebenen Einsatz - trainings, eng verbunden mit weiteren Trainingselementen wie zum Beispiel psychologische Einsatzkompetenz sowie Zwangsmittel- und Schießtraining, zielgruppenorientiert geschult. Nach der Verwaltungsvorschrift Einsatztraining des Innenministeriums haben Angehörige des Streifendienstes jährlich mindestens 40 Stunden Einsatztraining abzuleisten. Aufgrund verschiedenster Szenarien und Einsatzvarianten können im Einzelfall potenziell gefahrenträchtige Festnahmen nicht immer durch das Spezialeinsatzkommando (SEK) oder die Mobilen Einsatz - kommandos (MEK) des Polizeipräsidiums Einsatz durchgeführt werden. Dies ist nicht ungewöhnlich und unterliegt der lageabhängigen Einzelfallabwägung. Beispielsweise sieht das polizeiliche Einschreiten gegen bewaffnete Amoktäter im Einzelfall kein Abwarten auf Spezialeinheiten vor und erfordert mitunter das unverzügliche Tätigwerden des regulären Streifendienstes. 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