Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5059 09. 04. 2014 1Eingegangen: 09. 04. 2014 / Ausgegeben: 09. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Kennt sie die Zahl der als „Geschenke“ deklarierten Warensendungen, die aus Drittstaaten, insbesondere südostasiatischen Staaten, nach Baden-Württemberg eingeführt werden? 2. Kann sie den tatsächlichen Warenwert bzw. den hierauf jährlich potenziell entfallenden Betrag der Einfuhrumsatzsteuer bzw. sonstiger Abgaben (insbesondere Zölle) der als „Geschenke“ deklarierten Warensendungen beziffern? 3. Sind ihr Häufungen von Warensendungen von bestimmten Absenderadressen (natürliche Personen, juristische Personen, Firmen) bekannt bzw. ist die Feststellung solcher Häufungen möglich? 4. Wie viele Stellen sind nach ihrer Kenntnis in der Bundesfinanzdirektion Südwest , den Hauptzollämtern und den Zollämtern in Baden-Württemberg für die Prüfung bzw. Verifizierung von deklarierter Wert- und Zweckangabe und tatsächlichem Wert und Zweck der Warensendung vorgesehen? 5. Wie viel Personal ist erforderlich, um eine statistisch repräsentative Überprüfung dieser Warensendungen vorzunehmen? 6. Gibt es eine Kooperation mit Speditionsunternehmen oder sonstigen Import - agenten, was den Datenaustausch bezüglich der vorgenannten Warensendungen angeht? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Als „Geschenke“ deklarierte Warensendungen aus Drittstaaten und deren Folgen für die mittelständische Wirtschaft in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5059 2 7. Inwieweit sind ihr andere Bundesländer bzw. sonst innerhalb der Europäischen Union zuständige Zollverwaltungen bekannt, die bereits Ergebnisse bei diesem Thema erzielt haben? 8. Wie wird sichergestellt, dass potenzielle Käufer sich darüber im Klaren sind, dass sie sich ggf. bei der Annahme oder Nicht- bzw. Fehldeklaration einer solchen Warensendung strafbar machen könnten? 08. 04. 2014 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Aus den Medien ist bekannt, dass teilweise Einfuhren in die Europäische Union unter Umgehung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen erfolgen, indem gewerbliche Warensendungen als „Geschenke“ deklariert werden. Die in Frage stehenden Bestimmungen dienen unter anderem dazu, wettbewerbliche Verzerrungen zu vermeiden. Ihre Einhaltung kann für gewerbliche Handelsbetriebe in Baden-Württemberg von existenzieller Wichtigkeit sein. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, Informationen über die tatsächlichen Verhältnisse zu erhalten. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 27. Juni 2014 Nr. 3-Z040.3/5 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: V o r b e m e r k u n g Gemäß § 1 der 392. Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen (Kleinsendungs-FreimengenVerordnung – KF-VO) in Umsetzung der Artikel 25 bis 27 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen sind Waren in Kleinsendungen bis zu einem Warenwert je Sendung von insgesamt 45 Euro frei von Einfuhrabgaben. Kleinsendungen im Sinne dieser Vorschrift sind gelegentliche Sendungen nichtkommerzieller Art, die von einer Privatperson aus einem Staat außerhalb des Europäischen Zollgebiets (sog. Drittland ) unentgeltlich an eine andere Privatperson gesandt werden und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind. Die Regelung wurde seinerzeit eingeführt, um eine übermäßige Belastung privater Kleinsendungen mit Steuern und Abgaben zu vermeiden, da die darin enthaltenen Gegenstände in der Regel bereits im Versandstaat mit Steuern belastet worden sind. Für die Verwaltung der Zölle, der Einfuhrumsatzsteuer und der sonstigen Einfuhrabgaben und damit auch für die Überprüfung von nichtkommerziellen Kleinsendungen im Sinne der o. g. Vorschrift sind die Zollbehörden der Bundesfinanzverwaltung zuständig. Diese unterliegen der Aufsicht des Bundesministers der Finanzen (Artikel 108 Grundgesetz). Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wur- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5059 de daher die Stellungnahme der Zollabteilung des Bundesministeriums der Finanzen eingeholt. Diese wurde dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mit Schreiben vom 10. Juni 2014 übersandt und liegt der nachfolgenden Beantwortung der im Antrag aufgeworfenen Fragen zugrunde. Ich frage die Landesregierung: 1. Kennt sie die Zahl der als „Geschenke“ deklarierten Warensendungen, die aus Drittstaaten, insbesondere südostasiatischen Staaten, nach Baden-Württemberg eingeführt werden? Nach Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen werden im Internationalen Postzentrum am Flughafen Frankfurt am Main, der größten der fünf sog. Auswechslungsstellen in Deutschland, täglich etwa 45.000 Postsendungen aus Drittstaaten unter Beteiligung der Zollverwaltung abgewickelt. Dabei werden auch die Wert-, Inhalts- und Adressangaben überprüft. Erscheint die Angabe „Geschenk“ in der Zollinhaltserklärung einer Sendung nicht nachvollziehbar, z. B. weil ihre Aufmachung auf einen kommerziellen Versender schließen lässt, wird die Sendung an die für die Empfängeradresse zuständige Zollstelle weitergeleitet. Diese prüft auch anhand des Wertes, ob es sich tatsächlich um eine Geschenksendung handelt. Allerdings kann aufgrund der Vielzahl der Sendungen aus Drittstaaten keine 100 %ige Kontrolle durchgeführt werden. Bei den Kontrollen liegt aber das Augenmerk auch auf den als „Geschenke“ deklarierten Warensendungen. Statistische Daten speziell zu als „Geschenke“ deklarierten Warensendungen werden von der Zollverwaltung nicht erhoben. 2. Kann sie den tatsächlichen Warenwert bzw. den hierauf jährlich potenziell entfallenden Betrag der Einfuhrumsatzsteuer bzw. sonstiger Abgaben (insbesondere Zölle) der als „Geschenke“ deklarierten Warensendungen beziffern? Siehe Antwort zu 1. 3. Sind ihr Häufungen von Warensendungen von bestimmten Absenderadressen (natürliche Personen, juristische Personen, Firmen) bekannt bzw. ist die Feststellung solcher Häufungen möglich? Häufungen von Warensendungen von bestimmten Absenderadressen sind nicht bekannt. Eine Feststellung solcher Häufungen wäre aufgrund der Vielzahl an Postsendungen auch nur schwer möglich. 4. Wie viele Stellen sind nach ihrer Kenntnis in der Bundesfinanzdirektion Südwest , den Hauptzollämtern und den Zollämtern in Baden-Württemberg für die Prüfung bzw. Verifizierung von deklarierter Wert- und Zweckangabe und tatsächlichem Wert und Zweck der Warensendung vorgesehen? Sowohl bei den zuständigen Auswechslungszollstellen, als auch bei den zustän - digen Zollämtern (27 in Baden-Württemberg) wird u. a. anhand der Wert- und Zweckangabe geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Geschenksendung handelt. 5. Wie viel Personal ist erforderlich, um eine statistisch repräsentative Überprüfung dieser Warensendungen vorzunehmen? Aus Sicht der deutschen Zollverwaltung findet vor dem Hintergrund der wahrzunehmenden Aufgaben und der vorhandenen Ressourcen eine angemessene Überprüfung dieser Warensendungen statt. Zur Frage, wie viel Personal mit der Überprüfung von als „Geschenke“ deklarierten Postsendungen aus Drittstaaten befasst sind, liegen keine Informationen vor, da diese Tätigkeit nicht gesondert erfasst wird. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5059 4 6. Gibt es eine Kooperation mit Speditionsunternehmen oder sonstigen Import - agenten, was den Datenaustausch bezüglich der vorgenannten Warensendungen angeht? Es gibt keine Kooperation hinsichtlich des Datenaustausches mit Speditionsunternehmen oder sonstigen Importagenten. 7. Inwieweit sind ihr andere Bundesländer bzw. sonst innerhalb der Europäischen Union zuständige Zollverwaltungen bekannt, die bereits Ergebnisse bei diesem Thema erzielt haben? Für die Behandlung von Postsendungen aus Drittstaaten ist in allen Mitgliedstaaten das harmonisierte Zollrecht der Europäischen Union anzuwenden. Daher ist davon auszugehen, dass auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet eine angemessene Überprüfung von als „Geschenke“ deklarierten Postsendungen aus Drittstaaten stattfindet. 8. Wie wird sichergestellt, dass potenzielle Käufer sich darüber im Klaren sind, dass sie sich ggf. bei der Annahme oder Nicht- bzw. Fehldeklaration einer solchen Warensendung strafbar machen könnten? Umfassende Informationen zu der Verfahrensweise von Postsendungen aus Drittstaaten werden unter www.zoll.de zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus steht sowohl das Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung mit seiner zentralen Auskunft als auch jede Zollstelle für Fragen zur Verfügung. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice