Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5070 10. 04. 2014 1Eingegangen: 10. 04. 2014 / Ausgegeben: 14. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche unterschiedlichen Formen der Hilfegestaltung für Menschen mit Behinderungen sind stationär, teilstationär und ambulant in Baden-Württemberg vorhanden? 2. Welche Hilfeform wird am häufigsten benötigt und aus welchem Grund? 3. Wie viele schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen befinden sich in welchen Komplexeinrichtungen in Baden-Württemberg und wie stellt sich die Nachfrage nach stationären Versorgungsangeboten in diesen Einrichtungen dar? 4. Wie viele schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen wurden seit 2005 außerhalb des jeweiligen Herkunftslandkreises versorgt? 5. Hat die Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2005 Auswirkungen auf die regionale stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderungen gehabt? 6. Welche Auswirkungen erwartet sie durch die Dezentralisierung der Komplexeinrichtungen , insbesondere auf den ländlichen Raum, hinsichtlich der Einwohnerzahlen , Arbeitsplätze sowie der Volkswirtschaftsanteile? 7. Welche Wohn- und Hilfeformen sieht sie als Ersatz für das bisherige Rundumangebot der Komplexeinrichtungen vor? 10. 04. 2014 Raab CDU Kleine Anfrage des Abg. Werner Raab CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Auswirkungen der Auflösung von Komplexeinrichtungen auf den ländlichen Raum Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5070 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. April 2014 Nr. 32-0141.5/15/5070 beantwortet das Minis - terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Innenministe - rium, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche unterschiedlichen Formen der Hilfegestaltung für Menschen mit Behinderungen sind stationär, teilstationär und ambulant in Baden-Württemberg vorhanden? Nach Mitteilung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) umfassen die derzeit in Baden-Württemberg vorhandenen stationären Angebote • das stationäre Wohnen in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe mit Tagesstruktur (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen [WfbM], Fördergruppe oder Tagesstruktur für Senioren) in unmittelbarer Nähe des Wohnangebotes (bei Senioren oder Menschen mit sehr schwerer oder mehrfacher Behinderung in Einzelfällen auch im Wohngebäude) an einem Komplexstandort sowie • das Wohnen in gemeindeintegrierten Wohnheimen oder Außenwohngruppen (in der Regel maximal 10 Bewohnerinnen bzw. Bewohner), meist in Verbindung mit einer Tagesstruktur in einer WfbM oder Fördergruppe, die nicht an das Wohnen angegliedert ist, teilweise auch mit integrierter Tagesstruktur. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 erhielten in Baden-Württemberg 20.381 erwachsene Menschen mit Behinderungen Eingliederungshilfe in Form von stationärem Wohnen. Als teilstationäre Angebote werden in der Regel die Beschäftigung in einer WfbM bzw. der Besuch einer Förder- und Betreuungsgruppe oder Seniorengruppe ohne gleichzeitige Betreuung im stationären Wohnen bezeichnet. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 erhielten in Baden-Württemberg 20.284 erwachsene Menschen mit Behinderungen Eingliederungshilfe in Form von teil - stationären Hilfen. Zu den ambulanten Wohnangeboten in Baden-Württemberg gehören das sogenannte „Ambulant betreute Wohnen“ (ABW) sowie das Begleitete Wohnen in Gastfamilien (BWF). Ambulant betreutes Wohnen kann sowohl Einzel- oder Paarwohnen mit ambulanter Begleitung als auch das Wohnen in einer Wohngemeinschaft bedeuten. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 erhielten in Baden-Württemberg 11.344 erwachsene Menschen mit Behinderungen Eingliederungshilfe in Form von ambulant betreutem Wohnen bzw. begleitetem Wohnen in Gastfamilien. 2. Welche Hilfeform wird am häufigsten benötigt und aus welchem Grund? Hinweise auf die Verteilung der Wohnformen gibt unter anderem der Statistik - bericht zu den Fallzahlen und Ausgaben der Eingliederungshilfe des KVJS. Danach wohnten von den mehr als 47.000 erwachsenen Leistungsempfängern in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg am Stichtag 31. Dezember 2012 43 Prozent stationär, 24 Prozent ambulant und 33 Prozent ohne Eingliederungshilfe beim Wohnen. Der Anteil der stationären Wohnformen hat sich in den letzten 7 Jahren von fast 48 Prozent im Jahr 2005 auf 43 Prozent im Jahr 2012 verringert. Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil ambulanter Wohnformen von 18 auf 24 Prozent. Ursache für diese Verschiebung ist vor allem der gezielte Ausbau der ambulanten Wohnangebote in Verbindung mit dem Ausbau des Fallmanagements (Suche nach passgenauen Unterstützungsangeboten im Einzelfall). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5070 Die Wohnform ist abhängig von der Art und Schwere der Behinderung und vom Alter: • Erwachsene Menschen mit einer geistigen und körperlichen Behinderung wohnten Stand Ende des Jahres 2012 zu 50 Prozent stationär, zu 14 Prozent ambulant und zu 36 Prozent ohne Eingliederungshilfe beim Wohnen. Menschen mit einer seelischen Behinderung wohnten lediglich zu 29 Prozent stationär , zu fast 45 Prozent ambulant und zu 26 Prozent ohne Eingliederungshilfe beim Wohnen. • WfbM-Beschäftigte wohnen im Alter von unter 50 Jahren mehrheitlich (53 Pro - zent) privat (bei ihren Angehörigen) und nur zu 30 Prozent stationär. Bei den über 60-jährigen WfbM-Beschäftigten kehrt sich dieses Verhältnis um (50 Prozent stationär und 35 Prozent privat). • Menschen mit einer sehr schweren oder mehrfachen Behinderung, die eine Fördergruppe besuchen, wohnen bereits im Alter von unter 50 Jahren zu 70 Prozent stationär; bei den über 60-Jährigen steigt der Anteil des stationären Wohnens auf 90 Prozent. • Auch die Menschen, die eine spezielle Tagesstruktur für Senioren erhalten, wohnen bisher fast ausschließlich stationär. 3. Wie viele schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen befinden sich in welchen Komplexeinrichtungen in Baden-Württemberg und wie stellt sich die Nachfrage nach stationären Versorgungsangeboten in diesen Einrichtungen dar? Über die Verteilung der Menschen, die aktuell in sog. Komplexeinrichtungen betreut werden, liegen weder dem KVJS noch der Landesregierung Erkenntnisse vor. Zum Begriff der Komplexeinrichtungen sowie zu den schätzungsweisen Gesamtzahlen der in Komplexträgereinrichtungen in Baden-Württemberg lebenden Menschen, wird auf die Beantwortung der Landtagsdrucksache 15/1589 verwiesen . Der KVJS teilt mit, dass nach Auskunft der Träger vor allem für Menschen mit Doppeldiagnosen (geistige und psychische Behinderung) und ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten weiterhin eine Nachfrage nach stationären Wohnplätzen in Komplexeinrichtungen bestehe. 4. Wie viele schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen wurden seit 2005 außerhalb des jeweiligen Herkunftslandkreises versorgt? Hierzu liegen weder dem KVJS noch der Landesregierung entsprechende Daten vor. 5. Hat die Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2005 Auswirkungen auf die regionale stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderungen gehabt? Seit der Verwaltungsstrukturreform sind in vielen Städten und Gemeinden mit Unterstützung der Investitionskostenförderung des Landes dezentrale Wohn- und Tagesstrukturangebote entstanden. Nach Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien 2013 wurden allein im ersten Jahr 12 neue gemeindeintegrierte Vorhaben in 9 Stadt- und Landkreisen gefördert. Parallel haben die Kreise auch ihre ambulanten Wohnangebote für Menschen mit höherem Hilfebedarf weiterqualifiziert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5070 4 6. Welche Auswirkungen erwartet sie durch die Dezentralisierung der Komplex - einrichtungen, insbesondere auf den ländlichen Raum, hinsichtlich der Einwohnerzahlen , Arbeitsplätze sowie der Volkswirtschaftsanteile? Der Ministerrat hat im vergangenen Jahr auf Initiative des Sozialministeriums eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) zur Konversion von Komplexträgereinrichtungen der Behindertenhilfe auf der Ebene der Amtschefs eingerichtet. Die IMA hatte den Auftrag, bestehende Problemlagen der Dezentralisierung von Komplexträgerstandorten der Behindertenhilfe zu lokalisieren, mögliche Lösungs - möglichkeiten aus Sicht des Landes aufzuzeigen und dem Ministerrat über die gefundenen Ergebnisse zu berichten. Mittlerweile ist die Arbeit der IMA abgeschlossen und die erzielten Ergebnisse wurden vom Ministerrat gebilligt. Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dem Sozial - ministerium Informationen zum Vorgehen bei der Konversion von Bundeswehrstandorten zur Verfügung gestellt und zwar insbesondere zu räumlichen Wirkungsanalysen und Entwicklungskonzepten. Das Sozialministerium prüft, inwieweit sich dieses Vorgehen auf die Konversion von Behinderteneinrichtungen übertragen lässt, um die konkreten Auswirkungen der Dezentralisierung für die Standortkommunen zu erfassen. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob für Standortkommunen im ländlichen Raum spezifische Maßnahmen notwendig sind. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat den Umgang mit den bauplanungsrechtlich festgesetzten bzw. dargestellten Sondergebieten mit den Regierungspräsidien im Rahmen einer Dienstbesprechung erörtert und entsprechende Maßgaben im Wege eines Erlasses übermittelt. Die Regierungspräsidien sind gehalten , die städtebauliche Entwicklungsaufgabe der Konversion von Komplexstandorten der Behindertenhilfe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Flächennutzungspläne als örtlich oder regional bedingte Besonderheit innerhalb der Plausibilitätsprüfung zu berücksichtigen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat zugesichert, die Standortkommunen im Bereich Städtebauförderung analog zur militärischen Konversion beratend zu unterstützen. Im Einzelfall ist bei Vorliegen eines städtebaulichen Missstands eine Förderung möglich. Darüber hinaus konnte geklärt werden, unter welchen zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen ein Verzicht auf Rückforderungen für die nicht mehr zweckentsprechende Verwendung von im Rahmen der Investitionsförderung geförderten Anlagen möglich ist. 7. Welche Wohn- und Hilfeformen sieht sie als Ersatz für das bisherige Rundum - angebot der Komplexeinrichtungen vor? Diese Fragestellung wurde erstmals im Rahmen des sog. Gültstein-Prozesses sowie bei der Erstellung des daraus entstandenen Impulspapiers Inklusion thematisiert . Auf dieser Basis wurde bereits Mitte 2013 zunächst die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Investitionsförderung von Behinderteneinrichtungen überarbeitet. Die aktuelle Förderrichtlinie legt einen Förderschwerpunkt auf dezentrale, gemeindenahe Wohn- und Beschäftigungsangebote. Damit soll den betroffenen Menschen mit Behinderungen das ihnen von der UN-Behindertenrechtskonvention garantierte Wunsch- und Wahlrecht im Bereich Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden. Zusätzlich werden erstmals sog. innovative und inklusive Wohn- und Beschäftigungsangebote gefördert, für deren Förderung eine Einbettung in den Sozialraum zu gewährleisten ist. Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit zwischen den bis - herigen Hilfeformen – also eine Überwindung der Trennung von stationärer und ambulanter Hilfeform – möglich sein. Weitere Kriterien zur Konkretisierung der Begriffe „innovativ“ und „inklusiv“ wurden vom Förderausschuss für die Investitionsförderung beschlossen, der beim Kommunalverband für Jugend und Soziales angesiedelt ist. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5070 Im Rahmen der oben unter Nr. 6 angesprochenen interministeriellen Arbeits - gruppe hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zugesagt, im Bereich der allgemeinen sozialen Mietwohnraumförderung bei der Förderung des Neubaus und des Erwerbs neuen Mietwohnraums für Zwecke des ambulanten betreuten Wohnens die Antragsmindestgröße von 10 Wohneinheiten im Landeswohnraumförderungsprogramm fallen zu lassen und im Programm langfristig attraktive Förderkriterien für barrierefreien Wohnraum vorzusehen. Diese Zusage wurde bereits in der aktuellen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2014 (VwV-LWFPr 2014) in Nr. 3.5 (Verbesserung der Förderbedingungen) und Nr. 4.1.1 (keine Antragsmindestgröße mehr) umgesetzt. Auch diesbezüglich verspricht sich das Land neue Impulse zur Verbesserung des dezentralen Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen als Alternative zum Wohnen in einer Komplexeinrichtung. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice