Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5095 16. 04. 2014 1Eingegangen: 16. 04. 2014 / Ausgegeben: 26. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie lautete der konkrete Wortlaut, mit dem am 10. Oktober 2011 das Staatsministerium beim Justizministerium Informationen zu Ermittlungs- bzw. Strafverfahren im Zusammenhang mit Stuttgart 21 abforderte? 2. Auf wessen Verlangen hin wurden beim Justizministerium die Informationen abgefragt? 3. Wer stellte konkret die Anfrage und aufgrund welcher Zuständigkeitsregel handelte der Mitarbeiter des Staatsministeriums? 4. Wusste Ministerpräsident Kretschmann bzw. die politische Führung des Staatsministeriums , dass das Staatsministerium vom Justizministerium die Informationen begehrt? 5. Welche Personen waren im Staats- und im Justizministerium und in den nachgeordneten Behörden mit der Angelegenheit direkt oder indirekt befasst? 6. Wie, von wem und zu welchem Zweck sollten die gewonnenen Informationen genutzt werden? 7. Wie wurde das Begehr des Staatsministeriums konkret beantwortet? 8. Auf welchen rechtlichen und politischen Bewertungen des Sachverhalts fußte die Informationsweitergabe des Justizministeriums an das Staatsministerium? 16. 04. 2014 Dr. Rülke, Dr. Timm Kern FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Abfrage unter anderem von Personalien von S 21-Befürwortern und Polizeibeamten durch das Staatsministerium beim Justizministerium Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5095 2 B e g r ü n d u n g Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 15/4957 ergibt sich, dass das Staatsministerium am 10. Oktober 2011 vom Justizministerium Informationen zu Ermittlungs- bzw. Strafverfahren im Zusammenhang mit Stuttgart 21 abforderte. Es gilt, die genaueren Umstände aufzuklären. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Mai 2014 Nr. I-3824.5 S21 UA II beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lautete der konkrete Wortlaut, mit dem am 10. Oktober 2011 das Staatsministerium beim Justizministerium Informationen zu Ermittlungs- bzw. Strafverfahren im Zusammenhang mit Stuttgart 21 abforderte? Zu 1.: Die E-Mail lautete wörtlich wie folgt: „Sehr geehrter Herr A., zunächst möchte ich mich Ihnen als Nachfolgerin von Herrn Dr. R. vorstellen. Seit Anfang Oktober leite ich das Referat Personal, Justiz und Recht im Staatsministerium und werde auch heute nachmittag (zusammen mit Herrn K.) um 16.00 zum Antrittsbesuch bei Frau L. im Justizministerium sein. Ich habe gleich ein fachliches Anliegen. Auf Wunsch von Herrn Ministerpräsidenten und der Ministerin im Staatsministerium bitte ich um kurzfristige Information insbesondere hinsichtlich folgender Fragestellungen: 1. Welche Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sind bzw. waren in den vergangenen 14 Monaten im Zusammenhang mit S 21 (S 21-Gegner und -Befürworter) anhängig ? 2. Gegen wen (DB, Land, Stadt, S 21-Gegner, -Befürworter, Polizeibeamte etc.) richten sich die Verfahren? 3. Wie ist deren aktueller Stand? 4. Gibt es Verfahren das Thema Mischfinanzierung betreffend? 5. Wer ist Anzeigeerstatter (z. B. Juristen zu S 21)? Es wird gebeten, das Staatsministerium hinsichtlich der weiteren Entwicklungen in Bezug auf aktuelle und künftige Verfahren regelmäßig zu informieren. Mit freundlichen Grüßen F. K.“ Eine Abfrage von Personalien etwa im Sinne von § 111 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) von S 21-Befürwortern und Polizeibeamten – wie es der Betreff der Kleinen Anfrage suggerieren will – oder anderen Gruppen erfolgte nicht. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5095 2. Auf wessen Verlangen hin wurden beim Justizministerium die Informationen abgefragt? Zu 2.: Die Anfrage erfolgte auf Anregung des Spiegelreferats für Verkehr und Infrastruktur . 3. Wer stellte konkret die Anfrage und aufgrund welcher Zuständigkeitsregel handelte der Mitarbeiter des Staatsministeriums? Zu 3.: Die Anfrage fand auf Arbeitsebene statt und wurde von der aufgrund des Geschäftsverteilungsplans zuständigen Leiterin des Spiegelreferats Personal, Justiz und Recht gestellt. Der damalige Abteilungsleiter I war eingebunden. 4. Wusste Ministerpräsident Kretschmann bzw. die politische Führung des Staatsministeriums , dass das Staatsministerium vom Justizministerium die Informationen begehrt? Zu 4.: Nein, eine Einbindung der Hausspitze des Staatsministeriums in die Anfrage erfolgte nicht. 5. Welche Personen waren im Staats- und im Justizministerium und in den nachgeordneten Behörden mit der Angelegenheit direkt oder indirekt befasst? Zu 5.: Im Justizministerium waren ausweislich der Akten der damals für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Stuttgart zuständige Referent, der damalige Leiter der Abteilung III, der Leiter der Zentralstelle, Frau Ministerialdirektorin und Herr Minister mit der Angelegenheit befasst. Eine Befassung von Personen aus dem Justizministerium nachgeordneten Behörden ist nicht erfolgt. Im Staatsministerium waren ausweislich der Akten die für das Justizministerium zuständige Leiterin des Referats Personal, Justiz und Recht, der damalige Abteilungsleiter I sowie der damalige Leiter des Referats Verkehr und Infrastruktur befasst . Die Antwort des Justizministeriums wurde innerhalb des Staatsministeriums an die damalige Referentin im Spiegelreferat Justiz, den damaligen Leiter des Referats Verkehr und Infrastruktur sowie den Leiter des Referats Onlinekommunikation , Internet zur Kenntnis und geeigneten Verwendung, insbesondere der Beantwortung von Bürgerschreiben oder ähnlichem, weitergegeben. 6. Wie, von wem und zu welchem Zweck sollten die gewonnenen Informationen genutzt werden? Zu 6.: Stuttgart 21 erlangte zum Zeitpunkt der E-Mail-Anfrage aufgrund des breiten und bundesweit beachteten bürgerlichen Protestes ein großes öffentliches und mediales Interesse. In diesem Zusammenhang wurden auch die dazu anhängigen Justizverfahren immer wieder in der Presse und im parlamentarischen Raum thematisiert . Dies zeigt sich schon daran, dass das Justizministerium in seiner Antwort an das Staatsministerium ausführt, dass vor „dem Hintergrund zu erwartender vermehrter Anfragen aus dem parlamentarischen Raum“ die Staatsanwaltschaft Stuttgart um eine besondere Erhebungsstatistik für die S 21 Verfahren gebeten worden war (s. u. 7.). Das Staatsministerium forderte die Informationen an, um bei der Beantwortung der zahlreichen Bürgereingaben und -schreiben auf anhängige Verfahren verweisen zu können. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5095 4 Insofern war es ein alltäglicher Vorgang, dass sich das zuständige Spiegelreferat auf dem förmlichen Dienstweg mit dem Ziel, die rechtlich zugänglichen Informationen über den aktuellen Stand dieser Verfahren zu erhalten, an das Justizminis - terium wandte. Dass die Antwort des Justizministeriums rechtlichen Rahmenbedingungen wie Datenschutz und Ermittlungsgeheimnis Rechnung tragen würde, war selbstverständlich. Insoweit wurden bei der Formulierung der Fragen schon beispielhaft Personengruppen gebildet, um keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass das Interesse des Staatsministeriums gerade nicht auf personenbezogenen Daten lag. Aus der Fragestellung wird deutlich, dass es sich um ein allgemeines , abstraktes Interesse an einem Überblick über die anhängigen Verfahren handelte, wie es auch bereits zuvor die Mitglieder des Ständigen Ausschusses zum Ausdruck gebracht hatten (vgl. 49. Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 24. Februar 2011, TOP 5). 7. Wie wurde das Begehr des Staatsministeriums konkret beantwortet? Zu 7.: Die Antwort erfolgte durch Schreiben des Justizministeriums vom 12. Oktober 2011 an die Leiterin des Referats Personal, Justiz und Recht im Staatsministerium. Darin wurde zu vorliegenden statistischen Zahlen über die bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz vom 30. September/ 1. Oktober 2010 geführten Verfahren auf das Schreiben des Justizministeriums an den Ständigen Ausschuss vom 27. September 2011 verwiesen, das der Antwort als Anlage beigefügt war. Weiter teilte das Justizministerium unter Voranstellung der maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Grundsätze für die Auskunftserteilung an öffentliche Stellen mit, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart vor dem Hintergrund zu erwartender vermehrter Anfragen aus dem parlamentarischen Raum bereits mit Schreiben vom 11. August 2011 gebeten worden sei, sämtliche Verfahren, die dort im Zusammenhang mit dem Projekt „Stuttgart 21“ anhängig wurden und zukünftig anhängig werden, in der entsprechenden Fachanwendung mit einer Kennung zu ver sehen. Hinsichtlich des in der Anfrage angesprochenen Verfahrens wegen der sog. Mischfinanzierung des Projekts „Stuttgart 21“ informierte das Justizministerium ohne Nennung personenbezogener Daten über die Nichteinleitungsverfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19. September 2011 sowie deren wesentliche Gründe. Dabei wurde erwähnt, dass es sich bei dem Anzeigeerstatter um einen „Rechtsanwalt aus der Region Stuttgart“ handele. Zu der – ebenfalls gesondert angesprochenen – in den Medien bekannt gewordenen Strafanzeige der „Juristen zu S 21“ teilte das Justizministerium – wiederum ohne Nennung personenbezogener Daten – mit, dass die Bewertung einer dem Jus tizministerium seit kurzem vorliegenden Abschlussverfügung noch ausstehe. 8. Auf welchen rechtlichen und politischen Bewertungen des Sachverhalts fußte die Informationsweitergabe des Justizministeriums an das Staatsministerium? Zu 8.: Unter Berücksichtigung der im oben genannten Schreiben erläuterten maßgeb lichen Rechtsgrundlagen (§ 474 Abs. 2 der Strafprozessordnung sowie §§ 12 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und der Sonderbestimmungen in der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen) und Grundsätze für die Aus - kunfts erteilung an öffentliche Stellen wurden – wie ausgeführt – die Informationen mitgeteilt, die bereits in der Öffentlichkeit, vor allem in der Presse, bekannt geworden waren oder keine schützenswerten Belange einzelner Personen betrafen. Eine politische Bewertung des Sachverhalts durch das Justizministerium ist nicht erfolgt. Krebs Ministerin im Staatsministerium << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice