Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5102 17. 04 . 2014 1Eingegangen: 17. 04. 2014 / Ausgegeben: 23. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt sie die Lärmsituation entlang der L 83 im Bereich Altschweier ein? 2. Wie wird sich ihrer Einschätzung nach der Verkehr zukünftig entwickeln, wenn durch den Nationalpark Nordschwarzwald mit 255.000 zusätzlichen Gäs - ten zu rechnen ist und welche Verkehrspläne wird sie generell entwickeln, um Altschweier nicht mit noch mehr Verkehr zu belasten? 3. Warum wurden in den Berechnungen des aktuell vorliegenden Lärmminderungsplans der Stadt Bühl Motorradfahrer nicht eingerechnet und wie würde sich die errechnete Lärmsituation ändern, wenn diese mit berücksichtigt wären? 4. Inwiefern sieht sie Möglichkeiten, besonders den Lkw-Lieferverkehr zum Supermarkt (Bühlertalstraße) zu reduzieren, der hauptsächlich in den Morgenstunden (ab 4:30 Uhr) aus Richtung der Autobahn 5 kommend über den Mattenmühlkreisel anfährt? 5. Welche Lärmminderungsmaßnahmen wären kurzfristig (vgl. Reduzierung der Geschwindigkeit, auch temporär) und welche langfristig durchzuführen? 6. Werden seitens der Behörden Überlegungen angestellt, Durchschnittswerte vor Ort durch Messung zu ermitteln, damit aussagekräftige Daten zur Anzahl der Verkehrsbewegungen, zur Art der Fahrzeuge, zur durchschnittlichen Geschwindigkeit und zur durchschnittlichen Lärmentwicklung vorliegen? 7. Welcher Zeitplan wäre realistisch, damit ein Lärmaktionsplan erfolgreich erstellt und umgesetzt werden kann, um den betroffenen Bürgern vor Ort zu helfen (mit Angabe der möglichen Maßnahmen an den jeweiligen betroffenen Stellen im passiven und aktiven Lärmschutz)? 17. 04. 2014 Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lärmschutz entlang der Landesstraße (L) 83 im Bereich Altschweier Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5102 2 B e g r ü n d u n g Nach Angaben aus der Automatischen Straßenverkehrszählung haben 2012 von Montag bis Sonntag im Schnitt täglich 10 464 Kraftfahrzeuge und 289 Schwerlastfahrzeuge die L 83 passiert. Die Stadt Bühl hat 2009/2010 einen Lärmminderungsplan erstellt. Darin ist aufgeführt, dass es in Altschweier entlang der L 83 (Zubringer) mindestens ca. 300 betroffene Einwohner gibt, die gesundheitsschädlichem , ständigem Lärmpegel ausgesetzt sind [65/55 dB(A)]. Im Jahr 2012 wurde die zweite Lärmkartierung in Baden-Württemberg bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) erstellt. Unabhängig von anstehenden Belagsarbeiten wurden 2013 sämtliche in der Baulast von Bund und Land liegenden Straßenabschnitte in ganz Baden-Württemberg überprüft, die in der Lärmkartierung als hochbelastete Strecken ausgewiesen wurden . Dabei wurden 130 Einzelabschnitte im Zuge von Bundesfernstraßen und 50 Einzelabschnitte im Zuge von Landesstraßen identifiziert. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms 2014 bis 2016 sollen diese Lärmschwerpunkte nun näher untersucht werden, wobei der angesprochene Bereich in Bühl/Altschweier nicht im Programm ist. Für den Stadtteil Altschweier ist der jetzige Umstand nicht länger hinnehmbar. Es gibt einige Brennpunkte die aufzeigen, dass die Menschen so durch Lärm beeinträchtigt sind, dass ihre Lebensqualität erheblich sinkt. Durch den Nationalpark Nordschwarzwald und die Tourismusregion Nordschwarzwald ist mit einer immer größer werdenden Lärmbelastung zu rechnen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Mai 2014 Nr. 5-0141.5/100 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt sie die Lärmsituation entlang der L 83 im Bereich Altschweier ein? Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. Die Lärmwirkungsforschung fordert die Unterschreitung bestimmter Lärmwerte zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen. Die L 83 im Bereich Altschweier ist aufgrund der Verkehrsbelastung in der Lärmkartierung 2012 für Hauptverkehrsstraßen der LUBW enthalten, sodass die Lärmbelastung für die Anwohner/-innen anhand des Kartierungsergebnisses eingeschätzt werden kann (siehe auch Ziffer 5). 2. Wie wird sich ihrer Einschätzung nach der Verkehr zukünftig entwickeln, wenn durch den Nationalpark Nordschwarzwald mit 255.000 zusätzlichen Gästen zu rechnen ist und welche Verkehrspläne wird sie generell entwickeln, um Altschweier nicht mit noch mehr Verkehr zu belasten? Die Landesregierung setzt sich für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Bereich des Nationalparks Schwarzwald ein. Um Einschätzungen zu den heutigen und künftigen Verkehrsströmen am Nationalpark zu erhalten, hat das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur im März 2014 eine Vorstudie als Wissensgrundlage für die Erstellung des Verkehrskonzeptes zum Nationalpark Schwarzwald beauftragt. Besondere Bedeutung haben hierbei u. a. Maßnahmen zur Minimierung des durch den Tourismus verursachten (Straßen-)Verkehrsaufkommens. Die Vorstudie wird Empfehlungen geben, welche Maßnahmen im Verkehrskonzept , dessen Erstellung im Aufgabenbereich des Nationalparkrats liegt, vertieft ausgearbeitet werden sollten. Die Vorstudie soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5102 3. Warum wurden in den Berechnungen des aktuell vorliegenden Lärmminderungsplans der Stadt Bühl Motorradfahrer nicht eingerechnet und wie würde sich die errechnete Lärmsituation ändern, wenn diese mit berücksichtigt wären? Motorradlärm wird bei der Berechnung und Beurteilung des Straßenverkehrslärms grundsätzlich mit berücksichtigt. Die Lärmberechnungen für die Lärmkartierung erfolgt nach der vom Bund eingeführten Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS, BAnz. Nr. 154 a vom 17. August 2006). Die Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen für Lärmschutz an Straßen sind in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) festgelegt. Bei der Berechnung der Lärmpegel nach VBUS oder RLS-90 erfolgt allerdings keine Differenzierung für Motorräder, da deren Anteil im Gesamtverkehr gering ist. Im Übrigen ist die Landesregierung im Bundesrat und gegenüber der EU bemüht, die Lärmbelastung besonders lauter Motorräder durch fahrzeugbezogene Vorschriften abzubauen. Darüber hinaus arbeitet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an der Weiterentwicklung von Lärm-Messverfahren, die neue Handlungsmöglichkeiten gegen Motorradlärm eröffnen sollen. 4. Inwiefern sieht sie Möglichkeiten, besonders den Lkw-Lieferverkehr zum Supermarkt (Bühlertalstraße) zu reduzieren, der hauptsächlich in den Morgenstunden (ab 4:30 Uhr) aus Richtung der Autobahn 5 kommend über den Mattenmühlkreisel anfährt? Der Supermarkt in der Bühlertalstraße wird über den Kreisverkehr an der Mattenmühle (L 83)/Bühlertalstraße (K 3764) angefahren. Aufgrund ihrer Verkehrsfunktion kommen gemäß § 45 StVO zeitlich befristete Lkw-Durchfahrtsverbote aus Verkehrssicherheitsgründen oder aus Lärmschutzgründen auf Landesstraßen (L 83) und auf Kreisstraßen (K 3764) nur im Ausnahmefall in Betracht. Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs auf Straßen des überörtlichen Verkehrs dürfen nach der derzeitigen bundesgesetzlichen Rechtslage nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder Schutz vor Lärm und Abgasen – erheblich übersteigt und, im Falle von Verkehrsverboten, wenn geeignete und zumutbare Alternativrouten auf gleich- oder höherwertigen Straßen des überörtlichen Verkehrs vorhanden sind. Aufgrund des vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Abwägungsgebots und der im Einzelfall sehr unterschiedlichen Verkehrsverhältnisse muss von der vor Ort zuständigen Behörde (Straßenverkehrsbehörde Stadt Bühl) geprüft werden, ob die sachlichen und rechtlichen Vo - raussetzungen für Eingriffe in den fließenden Verkehr auf der L 83 und der K 3764 vorliegen. 5. Welche Lärmminderungsmaßnahmen wären kurzfristig (vgl. Reduzierung der Geschwindigkeit, auch temporär) und welche langfristig durchzuführen? Die Identifizierung und Prüfung möglicher Lärmschutzmaßnahmen ist originärer Inhalt der Lärmaktionspläne, für deren Aufstellung die Städte und Gemeinden zuständig sind. Für die Stadt Bühl liegt ein Lärmminderungsplan aus den Jahren 2009/2010 vor. Mit Vorliegen der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 der Hauptverkehrsstraßen muss dieser Plan gemäß § 47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Es besteht keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Umsetzung von Maßnahmen in Lärmaktionsplänen. Diese können nur umgesetzt werden, wenn sie nach Fachrecht zulässig sind und rechtsfehlerfrei in einen Lärmaktionsplan aufgenommen wurden. Soweit es um straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes geht, kann auf den vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im März 2012 fortgeschriebenen „Kooperationserlass – Lärmaktionsplanung “ verwiesen werden (siehe www.mvi.baden-wuerttemberg.de › Mensch & Umwelt › Lärmschutz › Aktionen gegen Lärm › Lärmaktionspläne). Es ist der Landesregierung ein Anliegen, dass die rechtlichen Spielräume im Sinne der Betroffenen genutzt werden. Das Land setzt sich gleichzeitig für eine Weiterentwicklung Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5102 4 der StVO in Bezug auf die straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten für Lärmschutzmaßnahmen ein. Maßnahmen der Lärmsanierung an Bundes- und Landesstraßen zulasten der Baulastträger kommen in Frage, wenn die Lärmsanierungswerte – in reinen und allgemeinen Wohngebieten 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts bzw. in Kern-, Dorfund Mischgebieten 69 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts oder in Gewerbegebieten 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts (berechnet nach RLS-90) – überschritten sind. Nach der Lärmkartierung der L 83 im Bereich Altschweier ist davon auszugehen , dass diese Lärmsanierungswerte nur an einzelnen Gebäuden überschritten werden. Der Streckenabschnitt wurde deshalb auch nicht in das Lärmsanierungsprogramm 2014 bis 2016 des Landes aufgenommen, in das im Sinne einer sys - tematischen Abarbeitung von Lärmschwerpunkten zunächst Streckenabschnitte aufgenommen wurden, an welchen 15 oder mehr Personen pro 100 Meter Streckenlänge von nächtlichen Lärmpegeln (LNight) über 60 dB(A) betroffen sind. Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung kommen im Rahmen der baulichen Lärm sanierung deshalb an der L 83 im Bereich Altschweier in erster Linie pas - sive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden in Frage. Das Regierungspräsidium hat diesbezüglich bereits Kontakt mit der Stadtverwaltung Bühl aufgenommen. 6. Werden seitens der Behörden Überlegungen angestellt, Durchschnittswerte vor Ort durch Messung zu ermitteln, damit aussagekräftige Daten zur Anzahl der Verkehrsbewegungen, zur Art der Fahrzeuge, zur durchschnittlichen Geschwindigkeit und zur durchschnittlichen Lärmentwicklung vorliegen? Das in Baden-Württemberg flächendeckend eingesetzte Verkehrsmonitoring ersetzt die bisherige manuelle Straßenverkehrszählung im 5-Jahres-Abstand durch automatische, kontinuierliche Verkehrszählungen an wechselnden Standorten. Es ermöglicht die Messung von Verkehrsstärken, Geschwindigkeiten und die Erfassung von Fahrzeugarten. Die Messung erfolgt durch den Einsatz von Seitenradarzählgeräten in Leitpfosten. Lärmmessungen erfolgen mit diesen Geräten bislang nicht. Im Jahr 2011 wurde im Zeitraum vom 2. bis 13. März der Verkehr im Zuge der L 83 gezählt. Durch die Berücksichtigung der beiden Fahrtrichtungen (L 83/ L 85 und L 83/K3753 Altschweier) liegen Daten hinsichtlich Verkehrsstärken für 2011 im Vergleich zu 2005 und 2010, der Unterscheidung nach Fahrzeugkatego - rien und der hochgerechnete Mittelungspegel Lm vor. Die amtlichen Ergebnisse für die Zählstelle 82004 sind auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale abrufbar (http://www.svz-bw.de/fileadmin/verkehrszaehlung/vm/BW_VM_2011_L.pdf). Die nächs te Zählung erfolgt wieder im Jahr 2016. 7. Welcher Zeitplan wäre realistisch, damit ein Lärmaktionsplan erfolgreich erstellt und umgesetzt werden kann, um den betroffenen Bürgern vor Ort zu helfen (mit Angabe der möglichen Maßnahmen an den jeweiligen betroffenen Stellen im passiven und aktiven Lärmschutz)? Die Aufstellung eines qualifizierten Lärmaktionsplans sollte in der Regel nach 1 ½ Jahren abgeschlossen sein. Der Zeitplan für die Umsetzung hängt von den konkret vorgesehenen Maßnahmen ab. Die inhaltliche Ausgestaltung eines Lärm - aktionsplans einschließlich der aufzunehmenden Maßnahmen wiederum obliegt in der Zuständigkeit der Gemeinde, hier der Stadt Bühl. Ein Lärmaktionsplan ist nach spätestens fünf Jahren zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice