Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5119 28. 04. 2014 1Eingegangen: 28. 04. 2014 / Ausgegeben: 30. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Härtereien in Baden-Württemberg waren im vergangenen Jahr als energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage teilweise befreit? 2. Wie viele Arbeitnehmer haben diese Unternehmen im vergangenen Jahr beschäftigt ? 3. Trifft es zu, dass Härtereien, deren Stromintensität mehr als 25 Prozent beträgt, in der Branchenliste der weiterhin zu entlastenden Betriebe nicht mehr enthalten sind? 4. Wenn ja, wie bewertet sie dies? 5. Welche Auswirkungen erwartet sie im Falle einer Belastung durch die EEGUmlage für die Zukunft dieser Unternehmen und der von ihnen geschaffenen Arbeitsplätze? 6. Ist sie bereit, sich für eine Härtefallregelung im Sinne der Härtereibranche einzusetzen ? 25. 04. 2014 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Drohender Verlust von Arbeitsplätzen in energieintensiven Härtereien infolge einer Belastung durch die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5119 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Mai 2014 Nr. 6-4502.4/68 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Härtereien in Baden-Württemberg waren im vergangenen Jahr als energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage teilweise befreit? Das für die Prüfung der Anträge im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nennt aus der Branche „Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung“ insgesamt 25 Unternehmen aus Baden-Württemberg, die 2014 von der Zahlung der EEG-Umlage teilweise befreit waren. 2. Wie viele Arbeitnehmer haben diese Unternehmen im vergangenen Jahr beschäftigt ? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Angaben zur Anzahl der Beschäftigten der Branche „2561 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ vor. Auch aus Datenschutzgründen können diese Daten nicht ohne Weiteres durch die zuständigen Verbände herausgegeben werden. Im Verarbeitenden Gewerbe Baden-Württembergs gab es im Jahr 2013 in der Wirtschaftsbranche „2561 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ 168 Betriebe, die 20 und mehr Beschäftigte haben. Es ist anzunehmen, dass es aufgrund der Struktur dieses Wirtschaftszweiges viele Unternehmen gibt, die weniger als 20 Beschäftigte haben, und somit nicht in der Industriestatistik erfasst sind. 3. Trifft es zu, dass Härtereien, deren Stromintensität mehr als 25 Prozent beträgt , in der Branchenliste der weiterhin zu entlastenden Betriebe nicht mehr enthalten sind? Die am 9. April 2014 von der EU-Kommission angenommenen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien geben den Rahmen vor, in dem energieintensive Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage teilweise befreit werden dürfen. Weitergehende Befreiungen sind dem EU-Wettbewerbsrecht entsprechend nicht möglich . Es können laut Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien Unternehmen aus den Branchen befreit werden, die im Anhang 3 dieser Leitlinien aufgeführt sind. Darüber hinaus können einzelne Unternehmen befreit werden, wenn sie eine Stromintensität von mindestens 20 % und eine Handelsintensität mit dem außer - europäischen Ausland von mindestens 4 % aufweisen. Der von der Bundesregierung am 7. Mai 2014 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung orientiert sich an den neuen EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Anlage 4 des Gesetzesentwurfs listet die Branchen auf, die prinzipiell künftig teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage entlastet werden können, wenn sie bestimmte Schwellenwerte bei der Energieintensität nachweisen sowie weitere Vorgaben erfüllen. Die Branche „Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung“ ist in dieser Anlage, entsprechend den europäischen Auflistungen , nicht enthalten. § 99 des Gesetzesentwurfs sieht jedoch eine Härtefallregelung vor, die auf Unternehmen Anwendung finden soll, die im Rahmen der derzeitigen besonderen Ausgleichsregelung bisher eine reduzierte EEG-Umlage gezahlt haben, aber den künftigen Kriterien nicht mehr entsprechen. Diese Härtefallregelung könnte daher auch Anwendung finden auf Unternehmen der Branche „Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung“, einschließlich Härtereien. Die Härtefallregelung soll unbefristet gelten und sieht vor, dass diese Unternehmen ab 2015 nur für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage zahlen und im Übrigen 20 % der EEGUmlage . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5119 4. Wenn ja, wie bewertet sie dies? Grundsätzlich wird das Anliegen der Bundesregierung unterstützt, eine angemessene Härtefallregelung für die Unternehmen, die künftig nicht mehr den Kriterien für eine Befreiung entsprechen, zu schaffen. Für einige Unternehmen könnte das sofortige Ausscheiden aus der Besonderen Ausgleichsregelung existenzbedrohend sein. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft weist darauf hin, dass die in § 99 Absatz 4 des Gesetzentwurfs bislang vorgesehene Härtefallregelung wettbewerbsverzerrend wirken würde, da sie nur die Unternehmen, die bereits 2014 von der teilweisen Zahlung der EEG-Umlage befreit sind, nunmehr dauerhaft mit einer reduzierten EEG-Umlage privilegiert und somit Unternehmen, die bislang nicht entlastet waren oder Unternehmen, die neu in den Markt kommen und die gleichen Kriterien erfüllen würden, benachteiligt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wird sich deshalb für eine angemessene und damit wiederum die Zielsetzungen des Gesetzentwurfs nicht in Frage stel - lende, aber zugleich wettbewerbskonforme Härtefallregelung einsetzen. 5. Welche Auswirkungen erwartet sie im Falle einer Belastung durch die EEGUmlage für die Zukunft dieser Unternehmen und der von ihnen geschaffenen Arbeitsplätze? Die Landesregierung geht davon aus, dass dem Verlust von Arbeitsplätzen durch eine angemessene Ausgestaltung einer Härtefallregelung entgegengewirkt werden kann. 6. Ist sie bereit, sich für eine Härtefallregelung im Sinne der Härtereibranche einzusetzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice