Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5177 09. 05. 2014 1Eingegangen: 09. 05. 2014 / Ausgegeben: 20. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern kann der Kormoran vor dem Hintergrund, dass er nach den Vorschriften der EU-Vogelschutz-Richtlinie nicht bejagt werden darf, in das Jagdgesetz aufgenommen werden? 2. Wirkt sich eine Aufnahme des Kormorans in das Jagdgesetz auf die bestehende Kormoranverordnung in Baden-Württemberg aus? Wenn ja, wie? 3. Wie wirkt sich die durch das Schalenmodell im Gesetzesentwurf resultierende weitreichendere Zuständigkeit der Naturschutzbehörden auf eine Kormoranvergrämung außerhalb von Naturschutzgebieten aus? 4. Ergibt sich bei der Aufnahme des Kormorans in das Jagdgesetz eine Hegepflicht für die Jäger für diese Vogelart und wie wäre diese gegebenenfalls ausgestaltet ? 5. Besteht aus ihrer Sicht Anlass zur Befürchtung, dass mit der geplanten Gesetzesnovelle kontraproduktive Wirkungen zulasten der Wasserlebewelt einher - gehen? 08. 05. 2014 Reuther CDU Kleine Anfrage des Abg. Wolfgang Reuther CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Harmonisierung der Kormoranverordnung mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5177 2 B e g r ü n d u n g Die durch strenge Schutzmaßnahmen gestiegene Zahl an Kormoranen bedroht an vielen Stellen die Erfolge beim Schutz der heimischen Fische in Baden-Württemberg . Im Sinne eines gleichrangigen Fischartenschutzes gegenüber dem Vogelschutz ermöglicht aktuell die Kormoranverordnung der Landesregierung das Töten von Kormoranen an Gewässern. Außerhalb der Schutzgebiete und der bebauten Bereiche dürfen Kormorane vom 16. August bis 15. März eines jeden Jahres ohne behördliche Genehmigung abgeschossen werden. Durch diese naturschutzfach - liche Regelung wurden bisher sowohl die Erfordernisse der Vogelwelt, als auch der durch den invasiven Kormoran massiv beeinträchtigten Fischbestände angemessen berücksichtigt. Durch die beabsichtigte Aufnahme des Kormorans in die Schutzschale des Schalenmodells wird diese Tierart jedoch dem jagdlichen Zugriff entzogen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Juni 2014 Nr. Z(62)-0141.5/370F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern kann der Kormoran vor dem Hintergrund, dass er nach den Vorschriften der EU-Vogelschutz-Richtlinie nicht bejagt werden darf, in das Jagdgesetz aufgenommen werden? Zu 1.: Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) unterliegt als europäische Vogelart den Schutzbestimmungen der §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geht in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf die entsprechenden Regelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) zurück. Eine Bejagung des Kormorans ist demnach nicht zulässig. Ausnahmen vom Tötungsverbot können nur auf der Grundlage des § 45 Absatz 7 BNatSchG zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zuge - lassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert. Eine Aufnahme des Kormorans in das Jagdrecht ist möglich, sofern das entsprechende Jagdgesetz den durch die Vogelschutzrichtlinie vorgegebenen Schutz über eine ganzjährige Schonzeit übernimmt. Durch die Aufnahme des Kormorans in das Schutzmanagement gemäß § 7 Absatz 6 Ziff. 3 lit. b) des Entwurfs des Jagdund Wildtiermanagementgesetzes (JWMG-E) in Verbindung mit § 7 Absatz 7 JWMG-E ist eine Bejagbarkeit des Kormorans ausgeschlossen. Im Rahmen der Anhörung gingen Forderungen ein, den Kormoran nicht in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Dies wird die Landesregierung im weiteren Verfahren prüfen – ebenso wie alle anderen Anregungen aus der Anhörung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5177 2. Wirkt sich eine Aufnahme des Kormorans in das Jagdgesetz auf die bestehende Kormoranverordnung in Baden-Württemberg aus? Wenn ja, wie? 3. Wie wirkt sich die durch das Schalenmodell im Gesetzesentwurf resultierende weitreichendere Zuständigkeit der Naturschutzbehörden auf eine Kormoranvergrämung außerhalb von Naturschutzgebieten aus? Zu 2. und 3.: Die auf der Grundlage des § 45 Absatz 7 BNatSchG erlassene „Verordnung der Landesregierung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane“ (Kormoranverordnung – KorVO) vom 20. Juli 2010 erlaubt die letale Vergrämung von Kormoranen. Die Aufnahme des Kormoran in den zur Anhörung freigegebenen Gesetzentwurf des JWMG-E löst keine Änderung oder Aufhebung der KorVO aus, eine solche ist auch nicht beabsichtigt. 4. Ergibt sich bei der Aufnahme des Kormorans in das Jagdgesetz eine Hegepflicht für die Jäger für diese Vogelart und wie wäre diese gegebenenfalls ausgestaltet ? Zu 4.: Der Gesetzentwurf sieht vor, die derzeit geltende Regelung, wonach mit dem Jagdrecht die Pflicht zur Hege verbunden ist (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesjagd - gesetz), zu übernehmen. Danach besteht eine Hegepflicht für alle dem Jagdrecht unterliegenden Arten, selbst wenn sie einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen. Das träfe dementsprechend auch auf die Arten zu, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf dem Schutzmanagement zugeordnet werden. Welche Anforderungen die Hegepflicht stellt, ist abhängig von der Wildart und den Umständen des Einzelfalls . Allgemeine Bestimmungen hierzu enthält § 1 Absatz 2 Bundesjagd - gesetz. Der gegenwärtig diskutierte Gesetzentwurf entwickelt die allgemeinen Ziele der Hege und allgemeinen Anforderungen an die Hege weiter (§ 5 Absatz 3 und 4 des Entwurfs). 5. Besteht aus ihrer Sicht Anlass zur Befürchtung, dass mit der geplanten Gesetzesnovelle kontraproduktive Wirkungen zulasten der Wasserlebewelt einher - gehen? Zu 5.: Das Ministerium sieht keinen Anlass zu der Befürchtung, dass mit der derzeit diskutierten Gesetzesnovelle des JWMG-E kontraproduktive Wirkungen zulasten der Wasserlebewelt einhergehen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice