Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5188 13. 05. 2014 1Eingegangen: 13. 05. 2014 / Ausgegeben: 20. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern trifft es zu, dass bei der Projektplanung zur Klosterlandschaft Maulbronn die Stadtverwaltung bei wesentlichen Entscheidungen zum Thema „Pufferzone “ bzw. Be- und Entwässerungssystem nicht einbezogen wurde? 2. Trifft es zu, dass die Entscheidung ohne Einbindung der Stadtverwaltung sowie der kommunalpolitischen Gremien getroffen wurde? 3. Wie bewertet sie dieses Vorgehen mit Blick auf die allseits geforderte Trans - parenz und Mitwirkung aller beteiligten Akteure sowie dem üblichen Kodex partnerschaftlichen Miteinanders? 4. Wie bewertet sie die Tatsache, dass der Kommune keinerlei schriftliche Informationen zum Sachverhalt vorlagen? 5. Wie erklärt sie das Vorgehen gegenüber den Maulbronner Bürgerinnen und Bürgern, die in langjährigen Verfahren gemeinsam einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten diskutiert haben und nun vor vollendete Tatsachen gestellt werden ? 6. Welche Beteiligungs- und Anhörungsverfahren sind in Maulbronn zum Sachstand derzeit und in Zukunft noch möglich (mit Angabe, welche Verfahren in der Vergangenheit durchgeführt wurden)? 7. Warum wurde eine neue Pufferzone ausgewiesen (mit Angabe, welche recht - lichen und tatsächlichen Konsequenzen aus der Pufferzonen-Ausweisung für Maulbronn und seine Nachbarkommunen resultieren)? 13. 05. 2014 Viktoria Schmid CDU Kleine Anfrage der Abg. Viktoria Schmid CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Maulbronn – Wo bleibt die Politik des Gehörtwerdens? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5188 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Juni 2014 Nr. 6-255+.-Maulbronn/8/1 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern trifft es zu, dass bei der Projektplanung zur Klosterlandschaft Maulbronn die Stadtverwaltung bei wesentlichen Entscheidungen zum Thema „Pufferzone “ bzw. Be- und Entwässerungssystem nicht einbezogen wurde? 7. Warum wurde eine neue Pufferzone ausgewiesen (mit Angabe, welche recht - lichen und tatsächlichen Konsequenzen aus der Pufferzonen-Ausweisung für Maulbronn und seine Nachbarkommunen resultieren)? Zu 1. und 7.: Im Rahmen der Projektplanung zur Klosterlandschaft Maulbronn seit 2009, bei der die Stadtverwaltung umfassend beteiligt wurde – zuletzt mit einem Symposium im November 2013 –, war das Wassersystem der Klosteranlage bzw. die Ausweisung einer sog. Pufferzone kein Entscheidungsgegenstand. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) erhielt vom Welterbezentrum in Paris (WHC) über das Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultus - minister der Länder (KMK) am 3. Dezember 2013 die Mitteilung, wonach das großflächige zisterziensische Wassersystem originärer Teil des eingetragenen Welterbes ist. Seitens des WHC bzw. der KMK wurde die Vorlage einer dieser Feststellung Rechnung tragenden Karte bis 20. Januar 2014 gefordert. Das umfangreiche Regelwerk der UNESCO fordert im Interesse der Erhaltung von Welterbestätten das Bestehen eines Schutzsystems mit einer die Stätte umgebenden sog. Pufferzone. Innerhalb dieser Zone muss durch vor Ort bestehende recht - liche Regelungen ein angemessener Umgebungsschutz der Welterbestätte gewährleistet sein. Die dem WHC 2005 engräumiger vorgeschlagene Pufferzone war deshalb nach der Mitteilung des WHC kurzfristig nach denkmalfachlichen Kriterien kartografisch auf eine das Wassersystem umgebende Zone anzupassen. Mit der Übermittlung einer Karte an das Welterbezentrum wurde 2014 seitens des Landes gegenüber dem WHC ohne Darlegung von Einzelheiten erklärt, auf welcher Fläche für die Nutzung und Entwicklung rechtliche Restriktionen bestehen, die nach Auffassung des Landes den von der UNESCO geforderten angemes senen Umgebungsschutz der eingetragenen Welterbestätte Maulbronn gewähr leis ten. Die notwendig gewordene Neuzonierung folgte den vor Ort bereits be stehenden rechtlichen Gegebenheiten (Restriktionen v. a. aufgrund der §§ 2 und 12 des Denkmalschutzgesetzes des Landes). Durch die Übermittlung einer Karte an das WHC ausweislich einer Pufferzone wurde daher die Rechtslage vor Ort nicht verändert. Welche Konsequenzen aus der Bestätigung seitens des WHC folgen, wonach das Wassersystem Bestandteil des Welterbes ist, wird in der Antwort zur Frage 6 dargelegt. 2. Trifft es zu, dass die Entscheidung ohne Einbindung der Stadtverwaltung sowie der kommunalpolitischen Gremien getroffen wurde? 3. Wie bewertet sie dieses Vorgehen mit Blick auf die allseits geforderte Transparenz und Mitwirkung aller beteiligten Akteure sowie dem üblichen Kodex partnerschaftlichen Verhaltens? 4. Wie bewertet sie die Tatsache, dass der Kommune keinerlei schriftliche Informationen zum Sachverhalt vorlagen? 5. Wie erklärt sie das Vorgehen gegenüber den Maulbronner Bürgerinnen und Bürgern , die in langjährigen Verfahren gemeinsam einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten diskutiert haben und nun vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Zu 2. bis 5.: Die Entscheidung bzw. die Bestätigung, wonach das Wassersystem der Klosteranlage Maulbronn Bestandteil des Welterbes ist, traf das WHC Ende 2013 als das hierfür zuständige Organ der UNESCO. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5188 Gemäß dem baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist die gesamte Klosteranlage Maulbronn in Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal nach § 2 DSchG. Für den ummauerten Klosterkomplex – ein Kulturdenkmal von beson derer Bedeutung nach § 12 DSchG – greift der Umgebungsschutz nach § 15 DSchG. Da das Wassersystem im Jahr 1993 von Seiten des WHC aufgrund einer Anmerkung des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) einer Pufferzone zugeschrieben wurde, traten über Jahre hinweg Unklarheiten über den Umfang der Eintragung Maulbronns als Welterbestätte bzw. über die Existenz einer dementsprechenden Pufferzone und deren Ausmaß auf. Eine Pufferzone wurde seitens des Landes zum Zeitpunkt der Antragstellung formell gegenüber dem WHC nicht ausgewiesen. Nach einem Diskussionsprozess zwischen der Landesdenkmalpflege und betroffenen Akteuren vor Ort im Zusammenhang mit dem bestehenden Umgebungsschutz für den Klosterkomplex nach § 15 DSchG wurde im Jahr 2005 gegenüber dem WHC eine Pufferzone ausgewiesen. Diese Pufferzone bezog sich allein auf den ummauerten Klosterkomplex. Das WHC wies diesen Vorstoß des Landes zurück und legte eine Karte vor, die die gesamte Gemarkung Maulbronns umfasste. Diese Karte war bis Ende des Jahres 2013 auf der offiziellen Website des WHC unter der Rubrik „Maps“ und hierbei mit der Dokumentenbezeichnung „Map showing the buffer zone“ abzurufen. Das MFW hat sich als Oberste Denkmalschutzbehörde des Landes nach der Mitteilung des WHC vom 3. Dezember 2013 über den Umfang der Welterbestätte Maulbronn in der Pflicht gesehen, den verbindlich vorgegebenen Termin einzuhalten . Die Gemeinde Maulbronn wurde nach Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege über die Mitteilung des WHC, wonach das Wassersystem Bestandteil des Welterbes ist, per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Dass über die kurzfris - tige Erstellung einer Karte ausweislich einer Pufferzone mit der Gemeinde keine Abstimmung mehr möglich war, wird seitens des MFW bedauert. Dem MFW liegt bisher keine Antwort des WHC hinsichtlich der übermittelten kartografischen Informationen vor. Akzeptiert das WHC diese Darstellung ein - schließlich der Pufferzone, bestehen für das weitere denkmalrechtliche Verfahren auf Landesebene Mitwirkungsmöglichkeiten für die vor Ort betroffenen Akteure (vgl. auch Antwort zu Ziffer 6). 6. Welche Beteiligungs- und Anhörungsverfahren sind in Maulbronn zum Sachstand derzeit und in Zukunft noch möglich (mit Angabe, welche Verfahren in der Vergangenheit durchgeführt wurden)? Zu 6.: Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung nach § 12 DSchG sind in das Denkmalbuch des Landes einzutragen. Das Maulbronner Wassersystem selbst unterliegt bisher nicht den Bestimmungen nach § 12 in Verbindung mit § 15 DSchG. Eine Eintragung des Wassersystems wurde bisher nicht vorgenommen. Die Landesregierung wird bei einer Eintragung die Beteiligung der Betroffenen sicherstellen. In der Landesdenkmalpflege wird in Kürze eine Projektstelle zur vertieften wissenschaftlichen Erforschung des Maulbronner Wassersystems eingerichtet werden . In dem Zusammenhang soll auch ein Schutz- und Pflegekonzept für das his - torische Wassersystem und seine Umgebung entwickelt werden. Bei der Formulierung dieses Schutz- und Pflegekonzepts wird die Landesdenkmalpflege wie bei der Projektplanung zur Klosterlandschaft Maulbronn alle Beteiligten einbeziehen. Der Landesregierung ist sehr daran gelegen, dass das Weltkulturerbe Maulbronn in seiner Gesamtheit erhalten werden kann. In einem fairen und partnerschaft - lichen Miteinander aller Akteure sollen für alle rechtlichen und tatsächlichen Folgen , die sich aus der Bestätigung des WHC über den Umfang der eingetragenen Welterbestätte Maulbronn ergeben, Lösungen entwickelt werden. In Vertretung Rust Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice