Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5217 20. 05. 2014 1Eingegangen: 20. 05. 2014 / Ausgegeben: 25. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird die Notwendigkeit der 380 kV-Leitung Bünzwangen–Goldshöfe nachgewiesen und in welchem Abstand werden auf der geplanten Trasse Querspangen tatsächlich benötigt? 2. Gibt es eine unabhängige Bedarfsprüfung? 3. Zu wieviel Prozent wäre die geplante Trasse ausgelastet und weshalb setzt die garantierte Eigenkapitalrendite nicht einen gewissen Auslastungsgrad der Leitungen voraus? 4. Wie wird das gesetzlich vorgeschriebene NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) in der umgebenden Masche eingehalten? 5. Wie sehen ihre Vorgaben in Bezug auf Denkmalschutz und Landschaftsschutz aus? 6. Was unternimmt sie zur Minimierung eines möglichen Gesundheitsrisikos der Bevölkerung? 7. Wie sind unterschiedliche Abstände der Höchstspannungstrassen zu Wohnbebauungen im Außenbereich und im Bereich „qualifizierter“ Bebauungspläne zu begründen? 8. Wie kann verhindert werden, dass das Raumordnungsverfahren plötzlich von „TransNet“ aufgenommen wird ohne Überprüfung und Nachweis der Notwendigkeit der Trasse? 20. 05. 2014 Dr. Scheffold CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Verschiedene Fragen zur möglichen 380 kV-Leitung Bünzwangen‒Goldshöfe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5217 2 B e g r ü n d u n g Der mögliche Ausbau bzw. die Ertüchtigung der 380 kV-Leitung Bünzwangen– Goldshöfe wirft – ohne die Notwendigkeit des Netzausbaus im Zuge der Energiewende im Grundsatz in Abrede zu stellen – eine Reihe von Einzelfragen auf, denen mit der Kleinen Anfrage nachgegangen werden soll. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Juni 2014 Nr. 6-4552.2 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Ver - braucherschutz und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wird die Notwendigkeit der 380 kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe nachgewiesen und in welchem Abstand werden auf der geplanten Trasse Querspangen tatsächlich benötigt? 2. Gibt es eine unabhängige Bedarfsprüfung? Mit der Aufnahme der Baumaßnahme in das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) wurden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Ausbaubedarf gesetzlich festgestellt. Es gibt deshalb kein offizielles Verfahren der Überprüfung der EnLAG-Projekte wie beim Netzentwicklungsplan. Allerdings haben die Übertragungsnetzbetreiber im ersten Netzentwicklungsplan 2012 auch diese Startnetzprojekte einer Prüfung unterzogen. Eine solche Prüfung kann allerdings nicht jedes Jahr wiederholt werden, da sonst gesetzliche Bedarfsregelungen ihren Sinn verlieren würden. Im Übrigen ist gemäß § 3 EnLAG alle drei Jahre ein Monitoringbericht zu den Bedarfsplan-Vorhaben des EnLAG durch die Bundesnetz - agentur vorzulegen. Hierbei wird geprüft, ob der Bedarfsplan der Entwicklung der Elektrizitätsversorgung anzupassen ist. Der nächste Bericht ist Ende 2015 dem Bundestag vorzulegen. Zur technischen Ausführung des Vorhabens liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. Zu wieviel Prozent wäre die geplante Trasse ausgelastet und weshalb setzt die garantierte Eigenkapitalrendite nicht einen gewissen Auslastungsgrad der Leitungen voraus? Dem Umweltministerium liegen keine verbindlichen Angaben zur Auslastung der geplanten Stromleitung vor. Die Bundesnetzagentur macht hierzu keine öffent - lichen Angaben. Der Auslastungsgrad einer Leitung ist allerdings kein alleiniges Indiz für die Erforderlichkeit einer Leitung. Hierbei ist auch der Einfluss der Maßnahme auf das umgebende Netz zu betrachten. Die Rendite der Betreiber auf die Investitionskosten wird nach geltendem Recht begrenzt und durch die Regulierungsbehörden kontrolliert. Bis zu einer eingesetzten Eigenkapitalquote von 40 % erhalten die Netzbetreiber vor Steuern derzeit eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von etwas über 9 %. Für überschießende Eigenkapitalanteile , d. h. über 40 %, erhalten sie ca. 4 %. Es ist aber nicht möglich, die Rendite von der Auslastung abhängig zu machen, da der Netzbetreiber die Auslastung nicht steuern kann. Die tatsächliche Auslastung ist stark davon abhängig, wer wo Strom produziert, wie die Wetterbedingungen sind und welche Ergebnisse der Strommarkt hervorbringt. Hierauf hat der Netzbetreiber keinen Einfluss. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5217 4. Wie wird das gesetzlich vorgeschriebene NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) in der umgebenden Masche eingehalten? Gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die Netzbetreiber verpflichtet , ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Die Überprüfung dieser Verpflichtung erfolgt durch die Genehmigungs- und Regulierungsbehörden . 5. Wie sehen ihre Vorgaben in Bezug auf Denkmalschutz und Landschaftsschutz aus? Für die Genehmigung des Baus einer Höchstspannungsleitung sind die Durchführung eines Raumordnungs- und eines Planfeststellungsverfahrens gesetzliche Voraussetzungen. In diesen Verfahren werden im jeweils gebotenen Umfang auch die Belange des Denkmalschutzes und des Landschaftsschutzes geprüft. 6. Was unternimmt sie zur Minimierung eines möglichen Gesundheitsrisikos der Bevölkerung? Höchstspannungsleitungen sind Niederfrequenzanlagen im Sinne der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV. Zum Schutz vor Gesundheits - gefahren und anderen schädlichen Umwelteinwirkungen gibt die Verordnung Immissionsgrenzwerte für elektrische und magnetische Felder vor. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss im Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren nachgewiesen werden. Außerdem stellt die 26. BImschV für Niederfrequenzanlagen bestimmte Anforderungen zur Vorsorge, die beim Neubau und bei wesentlichen Änderungen zu berücksichtigen sind. Danach dürfen Niederfrequenzanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen nur so betrieben werden, dass auch keine kurzzei - tigen und kleinräumigen Überschreitungen der Grenzwerte, wie sie z. B. bei Schaltvorgängen oder bei Hitzeperioden aufgrund des größeren Durchhangs der Leiterseile vorkommen können, erfolgen. Darüber hinaus enthält die Verordnung in § 4 Abs. 2 für neue oder wesentlich geänderte Anlagen das Gebot elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Einwirkbereich zu minimieren. Die Umweltministerinnen und -minister sowie die Umweltsenatorin und -senatoren der Länder haben am 9. Mai 2014 im Rahmen der Umweltministerkonferenz unter Vorsitz von Baden-Württemberg die Bundesregierung aufgefordert, das Minimierungsgebot schnellstmöglich durch die angekündigte Verwaltungsvorschrift zu konkretisieren. 7. Wie sind unterschiedliche Abstände der Höchstspannungstrassen zu Wohnbebauungen im Außenbereich und im Bereich „qualifizierter“ Bebauungspläne zu begründen? Rechtliche Vorgaben bezüglich eines Mindestabstands, den Freileitungen von Siedlungsflächen einhalten müssen, existieren in Baden-Württemberg nicht. Für EnLAG-Vorhaben, die als Erdkabel-Pilotstrecken ausgewiesen sind, ist auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde eine Höchstspannungsleitung als Erdkabel zu errichten, wenn die Leitung in einem Abstand von weniger als 400 Meter zu Wohngebäuden im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich bzw. von weniger als 200 Meter im Außenbereich errichtet werden soll. Die Gründe für die unterschiedlichen gesetzlichen Abstandsregelungen sind dem Umweltministerium nicht bekannt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5217 4 8. Wie kann verhindert werden, dass das Raumordnungsverfahren plötzlich von „TransNet“ aufgenommen wird ohne Überprüfung und Nachweis der Notwendigkeit der Trasse? Die kommunale Interessensgemeinschaft „380 kV-Leitung Goldshöfe-Bünzwangen “ hat die TU Graz, Prof. Dr. Stigler, im Mai beauftragt, im Rahmen eines Kompaktgutachtens die Notwendigkeit der Trasse zu untersuchen. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse dieses Gutachtens das weitere Verfahren beeinflussen werden. Im Übrigen steht das Umweltministerium mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Raumordnungsbehörde in Kontakt und lässt sich über das weitere Verfahren berichten. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice