Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5229 21. 05. 2014 1Eingegangen: 21. 05. 2014 / Ausgegeben: 23. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden der Sprachstand und die Sprachentwicklung von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg vor Schuleintritt erfasst? 2. Welche Instrumente und Testverfahren werden dabei angewendet und welche Erfahrungen hat man mit diesen angewandten Methoden gemacht? 3. Nach welchen Kriterien wurden die Sprachstandsverfahren ausgewählt und wie bewertet sie die aktuell verwendeten Verfahren zur Sprachstandserhebung? 4. Wie werden die pädagogischen Fachkräfte für die diagnostische Situation gezielt qualifiziert und geschult? 5. Werden bei den Verfahren die Sprachbiografie eines Kindes und die Einschätzung der Eltern zur Entwicklung ihres Kindes mit berücksichtigt? 6. Bei wieviel Prozent der Kinder wird pro Jahr ein Förderbedarf festgestellt und welche Maßnahmen werden daraufhin ergriffen? 7. Werden und wurden diese Instrumente und Testverfahren zur Sprachstands - erhebung evaluiert (ggf. mit Angabe der Ergebnisse)? 20. 05. 2014 Deuschle CDU Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Sprachstandserhebung vor Schuleintritt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5229 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Juni 2014 Nr. 33-6640.0/886/1 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden der Sprachstand und die Sprachentwicklung von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg vor Schuleintritt erfasst? 2. Welche Instrumente und Testverfahren werden dabei angewendet und welche Erfahrungen hat man mit diesen angewandten Methoden gemacht? Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 führt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter im Rahmen der Einschulungsuntersuchung (ESU) ein Screening zum Sprachstand durch. Dabei kommt das Heidelberger Auditive Screening in der Einschulungsuntersuchung (HASE) zum Einsatz. Bei Kindern mit einem auffälligen Befund im Screening wird entsprechend der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Durchführung einer Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung“ vom 18. Dezember 2008 (K. u. U. 2009, S. 1) eine Sprachstandsdiagnose mit dem standardisierten Sprachentwicklungstest für drei- bis fünfjährige Kinder (SETK 3–5) durchgeführt. Die Untersuchungen durch das Gesundheitsamt finden in der Regel im Kindergarten statt. Die amtsärztliche Feststellung eines zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarfs wird entsprechend dokumentiert. Im Rahmen der ESU ist eine gute Zusammenarbeit des kinder- und jugendärzt - lichen Dienstes der Gesundheitsämter mit den Trägern und Eltern gegeben. Über regelmäßige Treffen der kinder- und jugendärztlichen Dienste auf Ebene der Regierungsbezirke mit dem Landesgesundheitsamt und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg ist ein stetiger und zeitnaher Informationsfluss gewährleistet. Der beim Sozialministerium ansässige Fachbeirat ESU hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2013 u. a. festgestellt, dass die Gesundheitsämter im SETK 3–5 ein geeignetes Instrument für die Sprachstandsdiagnostik bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache sehen. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, können ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 sprachförderbedürftige Kinder bereits ab dem ersten Kindergartenjahr (ab 3. Lebensjahr) bis zum Schuleintritt landesweit gefördert werden. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Sprach - förderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZRichtlinie ) vom 17. Juli 2012. Im ersten und zweiten Kindergartenjahr kann ein zusätzlicher intensiver Sprachförderbedarf von der pädagogischen Fachkraft – gegebenenfalls durch ein Sprachstandserhebungsverfahren – festgestellt werden. 3. Nach welchen Kriterien wurden die Sprachstandsverfahren ausgewählt und wie bewertet sie die aktuell verwendeten Verfahren zur Sprachstandserhebung? Im Vorfeld der Entscheidung für das Verfahren HASE und den SETK 3–5 wurden auch andere Verfahren geprüft, die laut der Expertise zu Sprachstands - erhebungen für Kindergartenkinder und Schulanfänger, die 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Deutschen Ju gendinstitut in München erstellt wurde, sehr unterschiedliche Funktionen er - füllen. Die Auswahl des SETK 3–5 erfolgte auf der Grundlage einer Expertise vom August 2007 von Herrn Prof. Dr. Marcus Hasselhorn, damals Universität Göttingen , über die seinerzeit verfügbaren wissenschaftlich fundierten Verfahren einer umfassenden Sprachstandsdiagnostik bei Vier- und Fünfjährigen. Prof. Hasselhorn kam zusammenfassend zu der Feststellung, „dass für den Zweck eines flächendeckenden Einsatzes für alle die Kinder, die im Screening der Schuleingangsuntersuchung (in Baden-Württemberg durch HASE) als potenziell sprach- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5229 beeinträchtigt identifiziert wurden, der SETK 3–5 in der Summe das derzeit beste und damit zu empfehlende Verfahren darstellt.“ Dieses Expertiseergebnis und die Tatsache, dass der SETK 3–5 als normiertes Verfahren zur Verfügung stand und somit diese zwingende Voraussetzung er - füllte, waren letztlich ausschlaggebend für die 2009 getroffene Entscheidung. Das Kultusministerium sieht sich durch die positiven Erfahrungen mit dem HASE und dem SETK 3–5 in der Entscheidung für diese Verfahren bestätigt. Die Auswahl der von der pädagogischen Fachkraft gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Sprachstandserhebungsverfahren bei Kindern im ersten und zweiten Kindergartenjahr liegt in der Verantwortung des jeweiligen Einrichtungsträgers und der Einrichtung. 4. Wie werden die pädagogischen Fachkräfte für die diagnostische Situation gezielt qualifiziert und geschult? In der Ausbildung befassen sich die angehenden Erzieherinnen und Erzieher mit Erhebungen und Dokumentationen zum Entwicklungs- und Bildungsstand von Kindern. Sie nehmen das Sprachverhalten eines Kindes auch auf dem Hintergrund der häuslichen Umwelt, insbesondere bei Migrantenfamilien, wahr. So können Erzieherinnen und Erzieher durch ihre Fachkompetenz und durch die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern einen flankierenden Beitrag bei der Einschulungsuntersuchung leisten. Sie sind aber nicht für die Übernahme medizinischer Aufgaben ausgebildet. Zur Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher führte das Kultusministerium bereits 2009 fünf regionale eintägige Fachtagungen „Sprachstandsdiagnose“ durch. Frau Professorin Dr. Hannelore Grimm, Autorin des SETK 3–5, stellte die Handreichung zum SETK 3–5 vor, die vorab allen Kindergärten zur Verfügung gestellt wurde. Weiter waren bei den Fachtagungen Herr Professor Dr. Hermann Schöler als Mitautor des HASE von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und Herr Professor Dr. Marcus Hasselhorn vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung Frankfurt als ein weiterer führender Wissenschaftler auf dem Gebiet der frühkindlichen Bildung und Förderung beteiligt. Diese Fach - tagungen und darauf folgende Fortbildungsveranstaltungen der Fortbildungsträger haben den Erzieherinnen und Erziehern Gelegenheit gegeben, sich intensiv mit dem SETK 3–5 und den aus den Ergebnissen abzuleitenden Sprachförderansätzen zu befassen. Im Juni 2013 ist die dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage der Handreichung für Erzieherinnen und Erzieher zum SETK 3–5 erschienen. Die Erweiterung betrifft insbesondere Kinder mit Deutsch als Zweitsprache. In der Handreichung werden das Sprachstandsdiagnoseverfahren und mögliche Befunde erläutert. Sie enthält auch Hinweise für mögliche Fördermaßnahmen und für die Elternberatung . Im Herbst 2013 haben alle Kindertageseinrichtungen diese Handreichung erhalten. Darüber hinaus ist der Themenkomplex Sprache (Sprachbildung, Sprachbegleitung und Sprachförderung) u. a. Schwerpunkt von Qualifizierungsangeboten für pädagogische Fachkräfte. Vereinbart ist das in den Gemeinsamen Empfehlungen des Kultusministeriums, der kommunalen Landesverbände, der kirchlichen und sonstigen freien Kindergartenträgerverbände sowie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in Kinder - tageseinrichtungen auf der Grundlage der politischen Übereinkunft von Land und kommunalen Landesverbänden vom 24. November 2009 (KiTaEQP vom 17. Juni 2013). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5229 4 5. Werden bei den Verfahren die Sprachbiografie eines Kindes und die Einschätzung der Eltern zur Entwicklung ihres Kindes mit berücksichtigt? Die Sprachbiografie eines Kindes und die Einschätzung der Eltern zur Entwicklung ihres Kindes fließen in das Verfahren ein. Bereits im Vorfeld der ESU erhalten Eltern ein Informationsschreiben und den freiwilligen Elternfragebogen. Mit diesem werden Angaben zur familiären, gesundheitlichen und psychosozialen Situation der Kinder sowie zum Medienkonsum, einem möglichen Lese-Rechtschreib -Schwäche-Risiko und zu den familiären Ressourcen als Vorbereitung für die Untersuchung erbeten. Darüber hinaus können Eltern bei der Untersuchung ihres Kindes im Kindergarten teilnehmen. Bei der Sprachstandsdiagnose mit dem SETK 3–5 erfolgt die ärztliche Bewertung auch unter Einbeziehung sonstiger relevanter Befunde der schulärztlichen Untersuchung wie Hörvermögen, Sehvermögen, Entwicklung der Feinmotorik sowie – mit Einverständnis der Eltern – der Beobachtungsergebnisse der sprachlichen Entwicklung durch die Erzieherin oder den Erzieher der Kindertageseinrichtung bzw. des Schulkindergartens. Somit hebt auch die Sprachstandsdiagnose auf die Beobachtung und Beurteilung des Sprachförderbedarfs durch die Erzieherinnen und Erzieher gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Sprachbiografie des Kindes ab. In jedem Fall haben Eltern die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit dem Arzt oder der Ärztin des kinder- und jugendmedizinischen Dienstes der Gesundheitsämter die Untersuchungsergeb - nisse ihres Kindes zu besprechen. Darüber hinaus können auf Wunsch von Eltern am Runden Tisch mit Eltern, dem Gesundheitsamt, dem Kindergarten, der Schule und ggf. der Frühförderstelle Fördermöglichkeiten gemeinsam beraten werden. 6. Bei wieviel Prozent der Kinder wird pro Jahr ein Förderbedarf festgestellt und welche Maßnahmen werden daraufhin ergriffen? Der Anteil der Kinder, bei denen im Rahmen der ESU eine erweiterte Sprachstandsdiagnostik mit dem SETK 3–5 durchgeführt und ein intensiver Sprach - förderbedarf festgestellt wurde, ist für die letzten drei Untersuchungsjahre wie folgt: Eine Aussage über die tatsächlich ergriffenen Fördermaßnahmen ist mangels eines entsprechenden Nachberichtspfades nicht möglich. Wie zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, können sprachförderbedürftige Kinder nach der SPATZ-Richtlinie eine zusätzliche intensive Sprachförderung erhalten. Diese ist vom jeweiligen Träger zu beantragen. Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Teilnahme des Kindes an den Sprachfördermaßnahmen muss vorliegen. Untersuchungsjahr der Kinder Vorgesehenes Einschulungsjahr der Kinder Anteil der Kinder, bei denen der SETK 3–5 durchgeführt wurde Anteil der mit dem SETK 3–5 getesteten Kinder, bei denen intensiver Sprachförderbedarf festgestellt wurde Anteil der Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf von allen im Rahmen der ESU untersuchten Kindern 2010/2011 2012 26,4 % 73,0 % 18,2 % 2011/2012 2013 25,3 % 78,6 % 18,2 % 2012/2013 2014 24,8 % 80,2 % 18,5 % 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5229 7. Werden und wurden diese Instrumente und Testverfahren zur Sprachstands - erhebung evaluiert (ggf. mit Angabe der Ergebnisse)? Der beim Sozialministerium ansässige Fachbeirat ESU befasst sich u. a. mit Rückmeldungen der Gesundheitsämter, der Trägerverbände, der Elternschaft und von Fachleuten zur ESU. Die seitherigen Erfahrungen sind in die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung der Einschulungsuntersuchung und der Jugendzahnpflege (VwV ESU und Jugendzahnpflege) vom 8. Dezember 2011 eingeflossen. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice