Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5247 22. 05. 2014 1Eingegangen: 22. 05. 2014 / Ausgegeben: 27. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche gesundheitlichen Risiken von Elektro-Shishas sind ihr bekannt? 2. Wie schätzt sie Elektro-Shishas hinsichtlich ihrer Wirkung als Einstiegsdroge für den Tabakkonsum insbesondere bei Jugendlichen ein? 3. Welche Kenntnisse hat sie über die aktuellen Verbreitungstendenzen von Elektro -Shishas unter Jugendlichen? 4. Plant sie Maßnahmen, um die Verbreitung von Elektro-Shishas unter Jugend - lichen einzudämmen oder zu unterbinden? 5. Welche Handlungsempfehlungen gibt sie Schulen, um auf den Konsum von Elektro-Shishas durch ihre Schüler zu reagieren? 22. 05. 2014 Dr. Engeser CDU Kleine Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Elektro-Shishas – Gefahr für Jugendliche? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5247 2 B e g r ü n d u n g Elektro-Shishas haben sich in jüngster Zeit unter Jugendlichen stark verbreitet. So kommt es etwa in den Schulen Pforzheims immer häufiger zu deren Konsum durch Jugendliche, teilweise im Alter von erst zehn Jahren (vgl. Berichterstattung in der Pforzheimer Zeitung vom 22. März 2014). Dabei sind sowohl deren Zusammensetzung als auch ihre gesundheitlichen Auswirkungen unklar. Sowohl ihre direkten gesundheitlichen Risiken als auch ihre indirekten Risiken als Einstiegsdroge in den Tabakkonsum sollen mit dieser Kleinen Anfrage in Erfahrung gebracht werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Juni 2014 Nr. 0141.5/15/5247 beantwortet das Ministe - rium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche gesundheitlichen Risiken von Elektro-Shishas sind ihr bekannt? Die Funktionsweise und auch der Aufbau einer Elektro-Shisha sind mit denen einer Elektro-Zigarette vergleichbar. Sie setzt sich aus einem Mundstück (das bei der Elektro-Shisha häufig dem einer Wasserpfeife ähnelt), einem Akku bzw. einer Batterie, einem elektrischen Verdampfer sowie einer Kartusche mit der zu verdampfenden Flüssigkeit (Liquid) zusammen. Beim Konsum der Elektro-Shisha wird der bei der Verdampfung der Flüssigkeit entstandene Nebel (Aerosol) inhaliert . Die Flüssigkeit besteht aus einem Gemisch verschiedener Chemikalien, als Grundsubstanzen dienen Propylenglykol und bzw. Glyzerin. Als Zusatzstoffe werden Aromastoffe wie zum Beispiel vom Typ Mango, Marshmallow, Menthol, Vanillin oder Schokolade zugemischt. Eine Gesundheitsgefährdung durch Elektro -Shishas lässt sich derzeit nicht ausschließen. Bei der Nutzung von ElektroShishas werden große Mengen Propylenglykol aufgenommen und gelangen über die Atemwege in die Lunge. Atemwegsreizungen, Husten, Beeinträchtigung der Lungenfunktion, Augenreizungen, Reizungen des Mundes, Zahnfleischbluten, Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit und Schlaflosigkeit können hervorgerufen werden. Die zugesetzten Aromastoffe können Allergien begünstigen. Enthalten Elektro-Shishas Nikotin, können alle Beeinträchtigungen, die das Nervengift verursacht , auch eine Abhängigkeit, auftreten. Vereinzelt wurden in Liquids auch krebserregende Stoffe wie Nitrosamine nachgewiesen. Aufgrund des großen Spektrums und der Möglichkeit zum Mischen der Liquids ist derzeit keine klare Aussage zu treffen, wie die Raumluft durch Elektro-Shishas beeinträchtigt wird. Beim Gebrauch von Elektro-Zigaretten in geschlossenen Räumen gelangen Substanzen in die Raumluft, die von Nichtkonsumenten eingeatmet werden. Eine gesundheitliche Belastung Dritter kann demnach nicht aus - geschlossen werden. Zu den Langzeitwirkungen des Konsums von Elektro-Shishas oder auch ElektroZigaretten auf die Gesundheit liegen derzeit noch keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5247 2. Wie schätzt sie Elektro-Shishas hinsichtlich ihrer Wirkung als Einstiegsdroge für den Tabakkonsum insbesondere bei Jugendlichen ein? Elektro-Shishas sind sowohl in ihrem Aufbau (bunt bedruckt oder Ähnlichkeit mit Kugelschreibern) als auch in der Ausgestaltung (süßliche Aromen, die allerdings auch bei herkömmlichen Shishas verwendet werden) attraktiv für Kinder und Jugendliche . Es ist daher zu befürchten, dass gerade bei dieser Zielgruppe ElektroShishas positiv wahrgenommen werden und sie so möglicherweise die Hemmschwelle zur Nutzung von herkömmlichen Tabakprodukten wie Wasserpfeifen oder Zigaretten senken. Ein wissenschaftlicher Nachweis über eine solche Tendenz ist in Deutschland jedoch derzeit nicht erbracht. 3. Welche Kenntnisse hat sie über die aktuellen Verbreitungstendenzen von Elektro -Shishas unter Jugendlichen? Da Elektro-Shishas erst seit Kurzem verwendet werden, gibt es zum Nutzungsverhalten noch keine belastbaren Daten. Dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport liegen auch keine fundierten, auf Erhebungen beruhenden Informationen zur Verbreitung von Elektro-Shishas unter Schülerinnen und Schülern vor. Einzelne mündliche Anfragen von Schulen bei den Schulaufsichtsbehörden belegen jedoch die Relevanz des Themas für die Schulen. 4. Plant sie Maßnahmen, um die Verbreitung von Elektro-Shishas unter Jugend - lichen einzudämmen oder zu unterbinden? 5. Welche Handlungsempfehlungen gibt sie Schulen, um auf den Konsum von Elektro-Shishas durch ihre Schüler zu reagieren? In der praktischen Arbeit der Suchtberatungsstellen und der Beauftragten für Suchtprophylaxe vor Ort in den kommunalen Suchthilfenetzwerken wird das Thema Elektro-Zigaretten und Elektro-Shishas bei Jugendlichen im Rahmen der allgemeinen Tabakprävention behandelt. Dazu gehören interaktive, geschlechtsspezifisch ausgestaltete Einheiten mit Jugendlichen, wie zum Beispiel im Rahmen des vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren geförderten Moduls „Mädchen SUCHT Junge“. Außerdem wird das Thema bei Elternveranstaltungen und in den Schulen angesprochen mit dem Ziel, dass Eltern eine klare Haltung gegen das Rauchen auch von Elektro-Zigaretten und Elektro-Shishas beziehen und ein Konsumverbot auf dem Schulgelände in der Schulkonferenz festgelegt werden kann, welches bei Verstößen klare Konsequenzen definiert. Die Entwicklungen zu Elektro-Shishas und Elektro-Zigaretten werden vor Ort sehr aufmerksam verfolgt, um neue Trends in bewährte Projekte einzubauen . Hierfür haben sich insbesondere die Suchthilfenetzwerke auf kommunaler Ebene bewährt, in denen sich Akteure und Fachleute vor Ort aus den unterschiedlichsten Behörden und Organisationen zu suchtspezifischen Fragestellungen regelmäßig austauschen können. Neben diesen spezifischen Maßnahmen ist es außerdem ein Schwerpunkt der universell präventiven Maßnahmen, eine grundsätzlich ablehnende Haltung und ein Risikobewusstsein gegenüber dem Konsum illegaler und legaler Substanzen zu entwickeln. Hierdurch sollen Kinder und Jugendliche gestärkt werden, dem Gruppendruck zu widerstehen und nein sagen zu können, gerade auch wenn es um den Konsum neuer und in der Risikobewertung noch eher unbekannter Substanzen und Suchtmittel geht. Die Gesundheitsförderung an Schulen ist auch ein zentrales Anliegen des Minis - teriums für Kultus, Jugend und Sport. Beim landesweiten Präventionskonzept „stark.stärker.WIR.“ ist die Suchtprävention und Gesundheitsförderung neben der Gewaltprävention ein wesentlicher Bereich. Ferner werden Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Gesundheitsgefahren und Risiken von Elektro-Zigaretten auf der Homepage des Kontaktbüros Prävention beim Kultusministerium den Schulen zur Verfügung gestellt und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5247 4 Als gesicherte Erkenntnis der Suchtprävention gilt, dass Verhaltensprävention und Verhältnisprävention aufeinander abgestimmt werden müssen. Gerade im Bereich der Raucherprävention lässt sich erkennen, dass strukturelle Maßnahmen Erfolge zeigen. Der deutliche Rückgang des Rauchens bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird vor allem auf die verhältnispräventiven Maßnahmen der letzten Jahre zurückgeführt. Als Verhältnisprävention muss hier vor allem das Nichtraucherschutzgesetz genannt werden mit der Umsetzung von Rauchverboten in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden, sowie das Heraufsetzen des Mindest - alters von 16 auf 18 Jahre, die Umrüstung der Zigarettenautomaten und die Steuererhöhung auf Tabakprodukte. Nach § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Was Tabakwaren sind, richtet sich nach dem Tabakrecht. Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderwei - tigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind. Den Tabakerzeugnissen stehen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes gleich: Rohtabak sowie Tabakerzeugnissen ähnliche Waren, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind. E-Shishas werden von Seiten der Überwachung in Baden-Württemberg als eine den Tabakerzeugnissen ähnliche Ware i. S. v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes eingestuft . Die rechtliche Einstufung ist innerhalb Deutschlands jedoch sehr uneinheitlich . Manche Bundesländer beurteilen die Inhaltstoffe der Elektro-Zigaretten nach dem Chemikalienrecht. Am 14. März 2014 fiel die Entscheidung des EU-Ministerrats zur Neuregelung der Tabakrichtlinie 2014/40/EU. Diese Richtlinie beinhaltet Regelungen für nikotinhaltige Elektro-Zigaretten, jedoch nicht für nikotinfreie Produkte. Die neue Tabakrichtlinie ist seit dem 20. Mai 2014 in Kraft und muss in Deutschland innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Sobald Deutschland die Richtlinie entsprechend umsetzt, sind die rechtlichen Regelungen für nikotinhaltige ElektroShishas eindeutig. Durch die eindeutige Zuordnung von Apparaten, die Nikotin verdampfen, zu den Tabakprodukten würden mit Umsetzung dieser EU-Richtlinie auch rechtliche Zweifel beseitigt, ob nikotinhaltige Elektro-Zigaretten und Elektro -Shishas unter die Regelungen der Nichtraucherschutzgesetze fallen. Nikotinfreie Elektro-Shishas könnten im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie mit erfasst werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufzufordern, die durch die neugefasste Tabak-Richtlinie 2014/40/EU gegebene Möglichkeit zu nutzen, die unzureichende Rechtslage bei der Beurteilung von nikotinfreien Elektro -Zigaretten bzw. Elektro-Shishas durch die Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht zu bereinigen. Derzeit wird vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Verwaltungsvorschrift „Suchtprävention in der Schule“ überarbeitet und um weitere Aspekte der Prävention erweitert. In die geplante Verwaltungsvorschrift „Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule“ soll auch das Thema Elektro-Zigaretten/Elektro -Shishas aufgenommen und festgelegt werden, dass die Regelung des § 2 Landesnichtraucherschutzgesetz zur „Rauchfreiheit in Schulen“ auch auf Elektro- Zigaretten und Elektro-Shishas Anwendung findet. Damit werden rechtliche Zwei fel ausgeräumt, ob der Konsum von Elektro-Zigaretten oder Elektro-Shishas Rauchen im Sinne dieser Bestimmung darstellt. Durch die Aufnahme dieses Themas in die Verwaltungsvorschrift sollen die Schulen im Hinblick auf mögliche Gesundheitsrisiken von Elektro-Zigaretten/Elektro-Shishas sensibilisiert und bei ihrer präventiven Arbeit unterstützt werden. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice