Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5248 25. 06. 2014 1Eingegangen: 25. 06. 2014 / Ausgegeben: 22. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass seit den Anträgen (Landtagsdrucksachen 15/1896 und 15/2757) weiterhin Lämmer von Raben angegriffen wurden und den Angriffen zum Opfer fielen? 2. Entspricht es der Tatsache, dass diese Übergriffe auch vermehrt in bebauten Gebieten geschehen sind, anstatt früher vor allem auf freien Feldern und wenn ja, wie ist dies zu erklären? 3. Haben sich die Bestände der Rabenvögel, Kolkraben, Dohle und Krähe in den letzten zehn Jahren weiter nach oben entwickelt? 4. Sind Rückgänge beim Singvögelbestand zu verzeichnen und wenn ja, gibt es einen Zusammenhang mit dem Bestand der Rabenvögel? 5. Zieht sie in Erwägung, die betroffenen Schafhalter zu entschädigen? 6. Was gedenkt sie gegen die Übergriffe von Rabenvögeln künftig zu tun? 7. Erachtet sie den hohen Schutz des Raben im Vergleich z. B. zu Lämmern für weiterhin sinnvoll und wie bewertet sie dies unter Tierschutzbedingungen? 23. 06. 2014 Burger, Rombach CDU Kleine Anfrage der Abg. Klaus Burger und Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Lämmersterben – ein Zweiklassentierschutz? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5248 2 B e g r ü n d u n g Nach wie vor erreichen uns Berichte und Hilferufe von Haltern von Schafen. Aufgrund des hohen Schutzes des Kohlraben nimmt die Population Jahr für Jahr zu. Raben verletzen und töten neugeborene Lämmer, selbst auf Weiden, welche sehr nahe an Wohngebieten liegen. Ausgepickte Augen oder aufgepickte Schädel führen zu einem qualvollen Tod der neugeborenen Junglämmer. Den Raben um jeden Preis zu schützen und die Nachteile für andere Tierarten wie Schafe und Singvögel zu dulden, ist auch unter den Gesichtspunkten des Naturschutzes nicht haltbar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Juli 2014 Nr. Z(62)-0141.5/386F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass seit den Anträgen (Landtagsdrucksachen 15/1896 und 15/2757) weiterhin Lämmer von Raben angegriffen wurden und den Angriffen zum Opfer fielen? Zu 1.: Der Landesregierung sind Fälle mit Pickverletzungen an Schafen aus den Jahren 2013 und 2014 bekannt. Im Landkreis Freudenstadt wurden im Jahr 2013 von zwei Betrieben Pickverletzungen an Lämmern, jedoch auch an adulten Schafen gemeldet. Die konkrete Anzahl der Fälle ist nicht dokumentiert. Ebenso ist unbekannt , ob die Pickverletzungen bei toten Schafen den Tod der Tiere verursachten. Im Kreis Reutlingen konnten in zwei Schafherden Tiere mit frischen oder verheilten Pickverletzungen festgestellt werden. Wie viele Tiere angepickt wurden, wurde nicht festgehalten. Auch in diesen Fällen ist bei den verendeten Tieren nicht bekannt, ob die Pickverletzungen ursächlich für den Tod waren. Im Jahr 2014 sind bislang für den Landkreis Freudenstadt Pickverletzungen bekannt geworden, zu denen jedoch keine näheren Informationen vorliegen. In einem Fall vom April 2014 im Kreis Reutlingen wird berichtet, dass insgesamt vier Lämmer, z. T. schon sechs Wochen alt, angefallen wurden. Die zugefügten Verletzungen führten zum Tod der Tiere. Bei den Lämmern handelte es sich nachweislich um gesunde Tiere. 2. Entspricht es der Tatsache, dass diese Übergriffe auch vermehrt in bebauten Gebieten geschehen sind, anstatt früher vor allem auf freien Feldern und wenn ja, wie ist dies zu erklären? Zu 2.: Die unter 1. aufgeführten Angriffe ereigneten sich innerhalb von Schafherden. Ob auch Übergriffe in bebauten Gebieten erfolgten, ist nicht bekannt. 3. Haben sich die Bestände der Rabenvögel, Kolkraben, Dohle und Krähe in den letzten zehn Jahren weiter nach oben entwickelt? Zu 3.: Kolkraben, Dohlen und Krähen (Raben- und Saatkrähe) zählen zur Familie der Rabenvögel (Corvidae), der auch die ebenfalls in Baden-Württemberg vorkommenden Arten Elster, Eichel- und Tannenhäher zuzurechnen sind. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5248 Für Aussagen zum Bestand und zur Entwicklung der Rabenvogelbestände liegen Daten im Zusammenhang mit der Erstellung der Roten Listen der Brutvogelarten sowie Daten aus früheren Untersuchungen und Literatur vor. Die nachstehende Tabelle gibt die Erkenntnisse zum Brutbestand und zu dessen Entwicklung der sieben in Baden-Württemberg vorkommenden Rabenvogelarten wieder. Die deutliche Zunahme von Kolkrabe und Saatkrähe lässt sich auf die Einschränkung der Verfolgung dieser Vogelarten durch den Menschen zurückführen. Die Dohle hat nach einem massiven Bestandsrückgang in den 1970er Jahren vor allem in den Siedlungen stark zugenommen. Für die Arten Rabenkrähe und Elster sind regional lebensraumspezifische Veränderungen dahingehend erkennbar, dass örtlich einer Abnahme der Vögel in der offenen Landschaft eine Zunahme im Siedlungsraum gegenübersteht. Abweichend vom dargestellten Trend für den Zeitraum 1985 bis 2009 lassen die Daten des Brutvogelmonitorings 1999 bis 2010 für Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher auf einen leichten Rückgang schließen. 4. Sind Rückgänge beim Singvogelbestand zu verzeichnen und wenn ja, gibt es einen Zusammenhang mit dem Bestand der Rabenvögel? Zu 4.: Die Familie der Rabenvögel (Corvidae) zählt zur Unterordnung der Singvögel innerhalb der Ordnung der Sperlingsvögel, deren Bestandsentwicklung unter Ziffer 3 dargestellt wurde. Für weitere Singvogelarten dokumentieren aktuelle Ergebnisse des Vogelmonitorings teilweise drastische Bestandsrückgänge. Besonders stark betroffen sind insbesondere Arten der offenen Agrarlandschaft, wie Feldlerche, Grauammer, Baumpieper und Bluthänfling. Auch in den Siedlungslebensräumen sind Rückgänge bei Singvogelarten dokumentiert (z. B. Haussperling und Mehlschwalbe ). Vertreter der Bodenbrüter und Langstreckenzieher sind ebenfalls stark von Rückgängen betroffen. Diese für einige Arten europaweit festzustellenden Entwicklungen sind nicht nur bei seltenen, spezialisierten Arten markant, es werden vielmehr auch die Bestände von „Allerweltsarten“ durch diese Trends charakterisiert (Haussperling, Feldlerche etc.). Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen über die Rabenvögel in Deutschland kommen zu dem Ergebnis, dass die Rabenvogelarten nicht für den Rückgang anderer Vogelarten verantwortlich sind. Nur in Ausnahmefällen können Rabenvögel einen nennenswerten Prädationsdruck z. B. auf stark geschwächte Restbestände von Wiesenbrütern ausüben. In der Regel spielen andere Faktoren eine wesentlich bedeutsamere Rolle. Als Ursachen für die oben genannten Rückgänge von Singvogelarten seien beispielhaft die Nutzungsintensivierung der Landschaft, die zunehmende Eutrophierung (z. B. Eintrag von Luftstickstoff) und die Lebensraumzerstörung (Versiegelung, Fragmentierung etc.) genannt. Saatkrähen treten generell nur selten als Vogelprädatoren auf. Gerade in Siedlungsbereichen konnte kein erheblicher negativer Einfluss von Rabenvögeln auf die Singvogelpopulationen nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Siedlungen mit hoher Dichte der Rabenvogelvorkommen. Art Brutbestand (2005–2011 ) Bestandsentwicklung (Trend 1985–2009) Dohle (Corvus monedula) 3.000 – 4.000 markante Zunahme Eichelhäher (Garrulus glandarius) 75.000 – 100.000 gleichbleibend Elster (Pica pica) 50.000 – 70.000 leichte Zunahme Kolkrabe (Corvus corax) 520 – 580 markante Zunahme Rabenkrähe (Corvus corone) 90.000 – 100.000 gleichbleibend Saatkrähe (Corvus frugilegus) 8.000 – 8.500 markante Zunahme Tannenhäher (Nucifraga caryocatactes) 800 – 1.200 gleichbleibend Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5248 4 5. Zieht sie in Erwägung, die betroffenen Schafhalter zu entschädigen? Zu 5.: Hinsichtlich der Möglichkeit einer Entschädigung wird auf die Antwort zu Ziffer 4 der Kleinen Anfrage des Abg. Gerd Scheffold CDU „Schäden in der Landwirtschaft durch Saatkrähen“, Landtagsdrucksache 12/3119, verwiesen. 6. Was gedenkt sie gegen die Übergriffe von Rabenvögeln künftig zu tun? Zu 6.: Es ist vorgesehen, noch im Jahr 2014 eine Untersuchung zum Verhalten von Kolk raben gegenüber Schafen an die Universität Hamburg zu vergeben. Diese war bereits in der Vergangenheit mit der Thematik befasst. Es soll insbesondere ein Schema zur Untersuchung angepickter Tiere entwickelt werden, um über standardisierte Untersuchungsmethoden eine vergleichende Auswertung auftretender Pickverletzungen zu ermöglichen. Es sind darüber hinaus Untersuchungen zur Bestandsentwicklung der Raben sowie zur Klärung bestimmter „Pickmuster“ vorgesehen . Ferner sollen die Haltungsformen identifiziert werden, diese „Pickmus - ter“ begünstigen, um daraus Handlungsempfehlungen zur künftigen Vermeidung dieser Verletzungsformen ableiten zu können. Teil der Untersuchung soll darüber hinaus die Entwicklung von Vergrämungsschemata von Kolkraben sein, sofern bei diesen eine spezifische Bindung an eine bestimmte Schafherde oder eine Region erkennbar ist. 7. Erachtet sie den hohen Schutz des Raben im Vergleich z. B. zu Lämmern für weiterhin sinnvoll und wie bewertet sie dies unter Tierschutzbedingungen? Zu 7.: Der Kolkrabe (Corvus corax) unterliegt als europäische Vogelart den Schutzbestimmungen der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. Ferner ist er nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstabe b), bb) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Damit unterliegt der Kolkrabe den Schutzbestimmungen der §§ 44 f. BNatSchG. Eine Änderung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus liegt außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg. Ferner unterliegt der Kolkrabe gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 2 Bundesjagdgesetz den Bestimmungen des Jagdrechts. Schafe unterliegen als Nutztiere nicht den Bestimmungen des Naturschutzrechts. Sowohl der Kolkrabe als auch Schafe unterliegen den Bestimmungen des Tierschutzrechts. Da das Tierschutzrecht jedoch nicht das Verhältnis zwischen Tieren, sondern zwischen Mensch und Tier regelt und sich daher an den tierhaltenden Menschen richtet, sind dessen Bestimmungen hier nicht anwendbar. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Haltungseinrichtungen so ausgestattet sein, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden. Es ist ein natürlicher Vorgang, dass Tiere anderen Tieren Schaden zufügen insbesondere zwischen fleischfressenden Tieren und ihren Beutetieren. Der Mensch greift in diese natürlichen Prozesse immer dann ein, wenn Tiere in ihrem natür - lichen Verhalten in Interessensbereiche des Menschen – aus der Sicht des Menschen – schädigend eingreifen, indem beispielsweise Nutztiere verletzt werden. Eine Bestandsreduktion des Kolkraben ist angesichts des geschilderten Sachverhalts aus populationsbiologischen Gründen wenig zielführend und vor dem Hintergrund der Schutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie nicht zulässig. Daher kommen zur Vermeidung von weiteren Verletzungen von Schafen durch Kolkraben in erster Linie Vergrämungsmaßnahmen in Betracht, wie dies in anderen Fallkonstellationen bisher schon praktiziert wird (Kormoran, Rabenkrähe, Elster). 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5248 Auf der Grundlage von § 45 Abs. 7 BNatSchG können u. a. zur Abwendung erheb - licher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaft licher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art Ausnahmen von den Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG zugelassen werden, wenn zumut bare Alterna - tiven nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Popula tion einer Art nicht verschlechtert. Auf dieser Basis kann die zuständige Behörde geeignete Vergrämungsmaßnahmen zulassen. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice