Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5263 26. 05. 2014 1Eingegangen: 26. 05. 2014 / Ausgegeben: 04. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Warum werden die Bedürfnisse gehörloser Menschen im Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 16. Juli 2013 nicht gesondert berücksichtigt? 2. Welche Verbände von Menschen mit Hörbehinderungen wurden in die Beratungen zu oben genanntem Gesetz mit eingebunden? 3. Was gedenkt sie dafür zu tun, dass entsprechende spezielle Rauchmelder in den sog. Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden? 4. Inwieweit können die Kosten von speziellen Rauchmeldern dem Grunde nach im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen übernommen werden, ggf. als behinderungsbedingter Teilhabebedarf? 23. 05. 2014 Raab CDU Kleine Anfrage des Abg. Werner Raab CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Lichtsignal-Rauchmelder für gehörlose Menschen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5263 2 B e g r ü n d u n g In Baden-Württemberg ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in der Landesbauordnung grundsätzlich gesetzlich geregelt. Für gehörlose Menschen bedeutet dies jedoch auch eine große finanzielle Belastung, da diese nicht auf preisgünstige akustische Rauchwarnmelder zurückgreifen können. Spezielle Melder, die über Lichtsignale oder Vibrationsmelder verfügen, kosten ein Vielfaches eines konventionellen Rauchmelders. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Juni 2014 Nr. 32-0141.5/15/5263 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Warum werden die Bedürfnisse gehörloser Menschen im Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 16. Juli 2013 nicht gesondert berücksichtigt? Mit dem Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 16. Juli 2013 (GBl. S. 209) sind Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Durch das Gesetz verpflichtet sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Räume . Die gesetzliche Verpflichtung knüpft, dem Regelungsbereich der LBO entsprechend , allgemein und mit einem Mindeststandard an die Gebäude bzw. Räum lichkeiten an. Die spezifischen Belange von Nutzerinnen und Nutzern, die einem ständigen Wechsel unterliegen, sind dagegen nicht als Standard Gegenstand der Regelung. Das Gesetz schreibt daher einen Mindestschutz mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 4604 durch die Eigentümerinnen und Eigentümer vor. Diese können selbstverständlich entsprechend ihren eigenen Bedarfen über den vorgeschriebenen Mindest-Standard hinausgehen. Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sind jedoch nicht verpflichtet , technische Zusatzausstattungen in Form von Blitzeinrichtungen oder Rüttelkissen für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter anzubringen , haben jedoch ggf. deren Einbau zu dulden. 2. Welche Verbände von Menschen mit Hörbehinderungen wurden in die Beratungen zu oben genanntem Gesetz mit eingebunden? Zu dem aus der Mitte des Landtags eingebrachten Gesetzentwurf hat die Landesregierung im Auftrag des Landtags und in Abstimmung mit diesem eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In die Anhörung einbezogen war dabei die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg; Verbände speziell von Menschen mit Hörbehinderungen waren nicht zusätzlich eingebunden. An der vom Landtag selbst durchgeführten anschließenden mündlichen Anhörung betroffener Verbände waren nach Kenntnis der Landesregierung Behindertenverbände nicht beteiligt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5263 3. Was gedenkt sie dafür zu tun, dass entsprechende spezielle Rauchmelder in den sog. Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden? Gehörlose Menschen haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch gegen ihre Gesetzliche Krankenkasse auf die Übernahme der Kosten eines Rauchmelders mit Lichtsignalanlage. Die Krankenkassen sind nach der Rechtsprechung hierfür nicht zuständig, wie zuletzt das Landessozialgericht Hamburg (LSG) mit Urteil vom 27. September 2012 entschied (L 1 KR 147/11). Dies gilt auch dann, wenn die Landesbauordnungen explizit die Installation von Rauchmeldern vorsehen, so das LSG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 4. Dezember 2013 (L 4 KR 11/11). Rauchmelder stellen keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V dar, da sie nicht auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind. Von Funktionsweise und Zweck werden Rauchmelder vielmehr der Gefahrenabwehr zugeordnet. Gegenstände , die allein Zwecken der Unfallverhütung dienen, sind nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen (Bundessozialgericht – BSG – vom 24. April 2008, B 3 KR 24/07 B); vgl. im Übrigen auch die (ebenfalls abschlägigen ) Urteile des LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2011 (L 5 KR 44/10) und LSG Sachsen, Urteil vom 13. Juni 2007 (L 1 KR 107/05) sowie den hierauf bezogenen Zurückweisungsbeschluss des BSG vom 24. April 2008 (B 3 KR 24/07 B). Die Entscheidung darüber, welche Hilfsmittel Eingang in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung finden, liegt ausschließlich beim Bund bzw. den Partnern der Selbstverwaltung. Das Sozialministerium hat diesbezüglich keine Möglichkeit, auf die Krankenkassen einzuwirken. 4. Inwieweit können die Kosten von speziellen Rauchmeldern dem Grunde nach im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen übernommen werden, ggf. als behinderungsbedingter Teilhabebedarf? Die Kosten für die Anschaffung, Installation und Wartung von Rauchmeldern werden gemeinhin dem Unterkunftsbedarf zugeordnet. Ob entsprechende Kosten dem Grunde nach im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff. SGB XII) übernommen werden können, also gegebenenfalls als behinderungsbedingter (sozialer ) Teilhabebedarf (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 5 SGB IX) zu qualifizieren sind, ist – soweit ersichtlich – richterlich noch nicht entschieden worden. In der Literatur wird vertreten, dass etwa Klingelleuchten als Hilfsmittel im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX angesehen werden können (siehe Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 54 Rz. 26). Da die Rechtslage insoweit zumindest offen ist, hat das Sozialministerium keine Handhabe, auf eine entsprechende Verwaltungspraxis der Sozialhilfeträger hinzuwirken. Diese vollziehen das SGB XII als weisungsfreie Pflichtaufgabe (vgl. § 1 Abs. 3 AGSGB XII). Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice