Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5266 27. 05. 2014 1Eingegangen: 27. 05. 2014 / Ausgegeben: 04. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchen Umzügen einzelner Bereiche der Polizei innerhalb der Region Karlsruhe führt bzw. führte die Polizeireform? 2. In welchen Bereichen der Polizei, beispielsweise beim Führungs- und Einsatzstab Verkehr, bei der Kriminalpolizei, beim Autobahnrevier, dem Polizeimusikkorps und der Polizeihundestaffel, kommt bzw. kam es durch die Umzüge zu einer räumlichen Zusammenführung einzelner Organisationseinheiten in eine Liegenschaft? 3. Zu Einsparungen in welcher Höhe wird es aufgrund eines nun „kürzeren“ Dienstwegs innerhalb der einzelnen Bereiche der Polizei kommen? 4. In welchen Bereichen der Polizei, beispielsweise beim Führungs- und Einsatzstab Verkehr, bei der Kriminalpolizei, beim Autobahnrevier, dem Polizeimusikkorps und der Polizeihundestaffel, kommt bzw. kam es durch die mit der Polizeireform in Verbindung stehenden Umzüge zu einer räumlichen Trennung einzelner Organisationseinheiten (unter Darstellung, welche Organisationseinheiten in welche Liegenschaften umgezogen sind bzw. umziehen werden)? 5. Zu Mehraufwendungen (zeitlicher und finanzieller Art) in welcher Höhe wird es aufgrund eines nun „längeren“ Dienstwegs in den unter die Frage 4 zu subsumierenden Fällen kommen? 6. Wie hoch werden die Kosten für Büroausstattungen im Bereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe insgesamt sein? 7. Kosten in welcher Höhe werden dabei auf die Büroausstattung des Präsidenten inkl. seines Vorzimmers entfallen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Änderungen im Zusammenhang mit der Polizeireform in der Region Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5266 2 8. Wie viele Mitarbeiter werden unmittelbar von den Kosten für die Büroausstattung profitieren? 9. Ab welcher Personalstärke wird den Organisationseinheiten der Polizei eine Tee- oder Kaffeeküche zur Verfügung stehen? 10. Welche Organisationseinheiten werden völlig ohne eine Tee- oder Kaffee - küche auskommen müssen? 26. 05. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Nach Inkrafttreten der Polizeireform gilt es nun, deren Umsetzung zu begleiten. Angesichts der Berichterstattung zum Polizeipräsidium Karlsruhe stehen hier die Kosten für Umzüge und Ausstattungen im Fokus des Interesses. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. Juni 2014 Nr. 3-112/45 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Zu welchen Umzügen einzelner Bereiche der Polizei innerhalb der Region Karlsruhe führt bzw. führte die Polizeireform? Zu 1.: Durch die Polizeireform kam es zu einer Verschmelzung des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der Polizeidirektion Pforzheim und der Polizeidirektion Calw zum Polizeipräsidium Karlsruhe mit Dienstsitz in Karlsruhe. Mit dieser Organisationsänderung ging eine Aufgabenverlagerung und -veränderung vom Sitz der alten Dienststellen hin zum Dienstsitz des Polizeipräsidiums Karlsruhe einher. Dort werden die Aufgaben – mit Ausnahme der Polizeireviere und Polizeiposten – in neu aufgestellten Organisationseinheiten wahrgenommen. Insofern ist es nicht möglich eine Aussage darüber zu treffen, welche „einzelnen Bereiche“ der Polizei umgezogen sind. Parallel mit der organisatorischen Neuaufstellung des Polizeipräsidiums Karls - ruhe wurden die Beschäftigten im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zu ihren neuen Organisationseinheiten versetzt. Im Rahmen der Versetzungen haben ca. 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Arbeitsplatzwechsel vorgenommen , wobei hierunter auch eine Vielzahl von Arbeitsplatzwechseln innerhalb derselben Liegenschaft enthalten ist. Bedingt durch die umfangreichen Arbeitsplatzwechsel kam es in vielen bereits polizeilich genutzten Liegenschaften auch zu Belegungsänderungen, die den Einsatz von Umzugsunternehmen erforderten. Insgesamt wurden für Umzugsmaßnahmen im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe 28 Aufträge an Umzugsunternehmen erteilt. Für die Unterbringung des Polizeipräsidiums Karlsruhe mit der Leitung, dem Führungs- und Einsatzstab, der Verwaltung, der Direktion Polizeireviere, der Kriminalpolizeidirektion und der Verkehrspolizeidirektion wird gerade durch Ver- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5266 mögen und Bau Baden-Württemberg eine einhäusige Unterbringung in der Dur - lacher Allee bzw. eine zweihäusige Unterbringung in der Durlacher Allee und in der Beiertheimer Allee untersucht. Sowohl bei einer künftigen einhäusigen als auch bei einer zweihäusigen Unterbringung werden am Standort Karlsruhe wei - tere Arbeitsplatzwechsel und Umzüge erforderlich. 2. In welchen Bereichen der Polizei, beispielsweise beim Führungs- und Einsatzstab Verkehr, bei der Kriminalpolizei, beim Autobahnrevier, dem Polizeimusikkorps und der Polizeihundestaffel, kommt bzw. kam es durch die Umzüge zu einer räumlichen Zusammenführung einzelner Organisationseinheiten in eine Liegenschaft? Zu 2.: Der Führungs- und Einsatzstab, die Verwaltung und der Präsidialbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe wurden jeweils zusammenhängend in Liegenschaften untergebracht. Der Sitz des Führungs- und Einsatzstabes befindet sich in der Beiertheimer Allee 16, während der Präsidialbereich sowie die Verwaltung in der Durlacher Allee 31–33 untergebracht sind. Die Autobahnpolizeireviere in Karlsruhe und Pforzheim wurden im Rahmen der Polizeireform in ihrer bisherigen Form aufgelöst. Die verkehrspolizeilichen Aufgaben auf den Bundesautobahnen im Bereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe werden nun durch die Dienstgruppen Bundesautobahn wahrgenommen, die unmit - telbar der Verkehrspolizeidirektion Karlsruhe bzw. dem Verkehrskommissariat Pforz heim angegliedert sind und bis auf Weiteres nach wie vor ihren Sitz in den Liegenschaften der ehemaligen Autobahnpolizeireviere haben. In der Liegenschaft in Karlsruhe sind darüber hinaus noch die Verkehrsgruppe Verkehrsunfallaufnahme und in Pforzheim die Verkehrspolizeilichen Ermittlungen untergebracht. Der Sitz der Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Karlsruhe ist in Karlsruhe , Am Hegwald 25. Ein weiterer Standort befindet sich in Pforzheim in der Karlsruher Straße 54. Bei beiden Liegenschaften handelt es sich um Objekte, die auch vor der Polizeireform durch die Polizeihundeführerstaffeln des ehemaligen Polizeipräsidiums Karlsruhe und der ehemaligen Polizeidirektion Pforzheim genutzt wurden. Der Standort der Polizeihundeführerstaffel der Polizeidirektion Calw wurde mit der Umsetzung der Polizeireform aufgelöst. Die Aufgabenwahrnehmung im dortigen Bereich erfolgt nun schwerpunktmäßig vom Standort Pforzheim aus. Das Polizeipräsidium Karlsruhe verfügt über kein Polizeimusikkorps. Bezüglich der Unterbringung der Kriminalpolizei wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . Bei der angestrebten ein- oder zweihäusigen Unterbringung werden die Organisationseinheiten am Standort Karlsruhe noch weiter zusammengeführt. 3. Zu Einsparungen in welcher Höhe wird es aufgrund eines nun „kürzeren“ Dienstwegs innerhalb der einzelnen Bereiche der Polizei kommen? Zu 3.: Ob und in welcher Höhe es aufgrund eines reformbedingt kürzeren Fahrtweges zu Einsparungen bei einzelnen Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums Karlsruhe kommen wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen oder beziffern. Diesbezügliche Erhebungen sind auch nicht vorgesehen, weil es hierzu keine Vergleichswerte aus der bisherigen Struktur gibt. Zudem sind die mit der Umsetzung der Reform erwarteten Synergieeffekte beim Polizeipräsidium Karlsruhe erst vollständig mit der Realisierung einer einhäusigen bzw. zweihäusigen Unterbringungslösung am Standort Karlsruhe zu erzielen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5266 4 4. In welchen Bereichen der Polizei, beispielsweise beim Führungs- und Einsatzstab Verkehr, bei der Kriminalpolizei, beim Autobahnrevier, dem Polizeimusikkorps und der Polizeihundestaffel, kommt bzw. kam es durch die mit der Polizeireform in Verbindung stehenden Umzüge zu einer räumlichen Trennung einzelner Organisationseinheiten (unter Darstellung, welche Organisationseinheiten in welche Liegenschaften umgezogen sind bzw. umziehen werden)? Zu 4.: Grundsätzlich ist jede Organisationseinheit des Polizeipräsidiums Karlsruhe zusammenhängend in einer Liegenschaft untergebracht. Eine Ausnahme bildet lediglich die Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe. Bei der Kriminalinspektion 7 ist das Dezernat 7.1 (Kriminaldauerdienst und Fahndung) in der Moltkestraße 62 und das Dezernat 7.3 in Ettlingen in der Pforzheimer Straße 18 untergebracht, während die Leitung der Kriminalpolizeidirektion mit den Kriminalinspektionen 1, 5, 6, Dezernat 7.2/Datenstation der Kriminalinspektion 7 und die Kriminalinspektion 8 in der Hertzstr. 8–10 a untergebracht sind. Die übrigen Inspektionen haben ihren Standort in der Neureuter Straße 37 b (K2), Hebelstraße 1–5 (K4) und Beiertheimer Allee 16 (K3). Ziel der einhäusigen bzw. zweihäusigen Unterbringung ist in jedem Fall, alle Organisationseinheiten der Kriminalpolizei, die derzeit auf sechs Liegenschaften verteilt sind, zusammenzuführen und die bisherige Dislozierung aufzulösen. Weiterhin sollen der Führungs- und Einsatzstab, der Präsidialbereich, die Verwaltung, die Direktion Polizeireviere sowie die Verkehrspolizeidirektion auf einem Areal untergebracht werden. 5. Zu Mehraufwendungen (zeitlicher und finanzieller Art) in welcher Höhe wird es aufgrund eines nun „längeren“ Dienstwegs in den unter die Frage 4 zu subsumierenden Fällen kommen? Zu 5.: Bereits vor Umsetzung der Polizeireform gab es beim Polizeipräsidium Karlsruhe eine Dislozierung von Organisationseinheiten im Stadtgebiet Karlsruhe. So waren beispielsweise die Dienststellenleitung mit Führungs- und Einsatzstab in der Beiertheimer Allee 16, die Kriminalpolizei in der Hertzstraße 8/10 a und die Verkehrspolizei auf dem Areal Durlacher Allee 31–33 untergebracht. Im Zusammenhang mit der Polizeireform und den damit verbundenen Umzügen kam es zu keiner weiteren nennenswerten Trennung von einzelnen Organisationseinheiten beim Polizeipräsidium Karlsruhe. Ausnahmen bilden lediglich der Kriminaldauerdienst, der von der Hertzstraße 8–10 a in die nahegelegene Moltkestraße 62 umgezogen ist und die temporäre Trennung des Führungs- und Einsatzstabes (Beiertheimer Allee 16) von der Dienststellenleitung und Verwaltung. Messbare Mehraufwendungen sind bislang nicht festzustellen. Bereits in der Projektphase wurde festgelegt, dass die Vor-Ort-Präsenz einzelner Referate der Verwaltung bzw. der Direktionen erhalten werden muss, sofern dies zur Aufgabenwahrnehmung notwendig ist (bsp. Referat Prävention, Kriminalkommissariate Pforzheim, Calw, Bruchsal usw.). Längere – auf die Trennung von Organisationseinheiten zurückzuführende – Dienstwege sind damit nicht verbunden. Aufgrund der neu geschaffenen großräumigen Dienststellenstruktur müssen bei gemeinsamen Besprechungen die dislozierten Organisationseinheiten partiell längere Anfahrtszeiten und -wege in Kauf nehmen. Bei der Kriminalpolizei werden daher beispielsweise turnusmäßige Besprechungen mit persönlicher Anwesenheit der Inspektions- und Kommissariatsleiter auf einen Termin im Monat beschränkt. Die übrigen Besprechungen werden im Rahmen von Telefonschaltkonferenzen durchgeführt. Durch die ein- oder zweihäusige Unterbringung ist zu erwarten, dass etwaige Mehraufwendung aufgrund der Dislozierung in der bisherigen und in der aktuellen Struktur am Standort Karlsruhe nicht mehr auftreten. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5266 6. Wie hoch werden die Kosten für Büroausstattungen im Bereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe insgesamt sein? Zu 6.: Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat aus Mitteln der Anschubfinanzierung und dezentralen Haushaltsmitteln bislang Büroausstattungen im Wert von 186.053 € beschafft . Eine Prognose zu zukünftig möglicherweise anfallenden Kosten für weitere Büroausstattungen kann momentan nicht gestellt werden, da dies unmittelbar auch von den liegenschaftlichen Entwicklungen am Standort Karlsruhe abhängt. 7. Kosten in welcher Höhe werden dabei auf die Büroausstattung des Präsidenten inkl. seines Vorzimmers entfallen? Zu 7.: Für die Büroausstattung des Präsidenten inkl. dessen Vorzimmers sind Kosten in Höhe von insgesamt 10.017,49 € angefallen, hiervon 5.455,63 € für die Büroausstattung des Präsidentenzimmers und 4.561,86 € für die Büroausstattung des Vorzimmers des Präsidenten. 8. Wie viele Mitarbeiter werden unmittelbar von den Kosten für die Büroausstattung profitieren? Zu 8.: Bei Büroausstattungen handelt es sich grundsätzlich um organisationsbezogene und nicht personenbezogene Ausstattungen, sodass die Zahl der Beschäftigten, die ganz oder teilweise eine neue Büroausstattung erhalten haben, nicht beziffert werden kann. Von den insgesamt 2.735 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Polizeipräsidiums Karlsruhe wurden reformbedingt insbesondere die Beschäftigten der Kriminalpolizeidirektion, der Verkehrspolizeidirektion, des Führungs- und Einsatzstabes, der Verwaltung sowie des Präsidialbereichs mit Stabsstellen neu ausgestattet. 9. Ab welcher Personalstärke wird den Organisationseinheiten der Polizei eine Tee- oder Kaffeeküche zur Verfügung stehen? 10. Welche Organisationseinheiten werden völlig ohne eine Tee- oder Kaffee - küche auskommen müssen? Zu 9. und 10.: Rechtsgrundlage für die Ausstattung von Dienstgebäuden mit Pausenräumen, die auch Tee- oder Kaffeeküchen beinhalten, ist § 6 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV): „Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind (§ 6 Abs. 3, Satz 1, 2).“ Darüber hinaus konkretisieren die technischen Regeln für Arbeitsstätten, Ziffer A4.2 (ASR A4.2), die Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche. Neben der Lage und Ausstattung werden ebenfalls noch Regelbeispiele genannt, bei deren Vorliegen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ein Pausenraum oder Pausenbereich aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen zur Verfügung zu stellen ist. Unter Berücksichtigung dieser Regelungen wurde der Anspruch auf Pausenräume im Musterraumprogramm (MRP) für ein regionales Polizeipräsidium dergestalt umgesetzt. Demnach wir pro Arbeitsplatz (AP) pauschal eine Fläche von 0,3 m2 vorgesehen (0.3 m2/AP). Auch wenn der AP in einem Büroraum liegt, der ggf. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5266 6 gleichwertige Voraussetzungen zur Erholung bietet, wird dieser AP in der Berechnung der Pauschale berücksichtigt. Diese arbeitsplatzorientierte Pauschalberechnung bietet den Dienststellen die Möglichkeit, bedarfsorientiert in der konkreten Belegungsplanung der Gebäude auch organisationsübergreifend größere Pausenräume oder eher mehrere kleinere Tee- und Kaffeeküchen einzurichten und in Bestandsgebäuden die vorhandenen Räumlichkeiten entsprechend zu berücksichtigen. Die Bedarfsanmeldung und Berechnung der Flächen für Pausenräume erfolgt im Rahmen der vom Nutzer zu erstellenden Nutzungsanforderung (NAF), wobei die umfassende Umsetzung der NAF nur für die künftige einhäusige oder zweihäusige Unterbringung am Standort Karlsruhe angewandt wird. Im Rahmen der Unterbringung in einer Interimslösung kann es zu Abweichungen kommen. In Vertretung Dr. Zinell Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice