Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5279 30. 05. 2014 1Eingegangen: 30. 05. 2014 / Ausgegeben: 07. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist die numerische Reihung in § 9 Absatz 3 LWaldG eine Reihenfolge oder eine gleichberechtigte Aufzählung? 2. Gab es bereits Fälle, in denen die „nachteiligen Wirkungen“ des § 9 Absatz 3 LWaldG nicht haben ausgeglichen werden können und welche waren dies? 3. Sind die sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen landeseinheitlich definiert und wie werden deren Anwendungen in der Praxis gehandhabt? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Unmöglichkeit der Durchführung des § 9 Absatz 3 gegeben und unter welchen Voraussetzungen kommt dann § 9 Absatz 4 zur Anwendung? 30. 05. 2014 Jägel, Wald CDU Kleine Anfrage der Abg. Karl-Wolfgang Jägel und Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz § 9 Absatz 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5279 2 B e g r ü n d u n g Das Landeswaldgesetz spielt bei naturschutzrechtlichem Ausgleich immer wieder eine große Rolle. Derzeit wird die numerische Aufzählung in § 9 Absatz 3 LWaldG bei den Regierungspräsidien zum Teil verschieden ausgelegt. Ohne einen Krite - rienkatalog ist für Unternehmen und Gemeinden eine Vorbereitung der Ausgleichsmaßnahmen oft schwierig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Juni 2014 Nr. Z(52)-0141.5/379 F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist die numerische Reihung in § 9 Absatz 3 LWaldG eine Reihenfolge oder eine gleichberechtigte Aufzählung? Zu 1.: Das Landeswaldgesetz (LWaldG) sieht in § 9 Absatz 3 vor, dass die nachteiligen Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes auszugleichen sind. Geeignete Maßnahmen sind dabei insbesondere Ersatzaufforstungen , die Erhaltung eines schützenden Bestandes sowie sonstige Schutzund Gestaltungsmaßnahmen. Die genannten Maßnahmen sind zunächst als Aufzählung und nicht als Rangfolge zu verstehen, wobei die Aufzählung auch nicht abschließend ist. Grundsätzlich besteht ein begrenztes Auswahlermessen bezüglich der geeigneten Maßnahme, sofern der geforderte Ausgleich der nachteiligen Wirkungen erreicht werden kann. Wichtig ist jedoch bei der Maßnahmenwahl die Sicherstellung des erforderlichen funktionalen Ausgleichs. Eine gewisse faktische Reihenfolge ergibt sich daraus, dass der Verlust von Waldfunktionen mit der Neuschaffung von Wald i. d. R. am ehesten auszugleichen ist und gleichzeitig dem Gebot der Walderhaltung nach § 1 LWaldG Genüge getan wird. Dies gilt insbesondere in Regionen mit einer geringen Waldausstattung und in Verdichtungsräumen. Zudem erfordert die Zielvorgabe des Landesentwicklungsplans (Z 5.3.5) bei Waldeingriffen im Verdichtungsraum und bei Eingriffen in Wäldern mit besonderer Schutz- und Erholungsfunktion einen Ausgleich durch Ersatzaufforstungen. 2. Gab es bereits Fälle, in denen die „nachteiligen Wirkungen“ des § 9 Absatz 3 LWaldG nicht haben ausgeglichen werden können und welche waren dies? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Unmöglichkeit der Durchführung des § 9 Absatz 3 gegeben und unter welchen Voraussetzungen kommt dann § 9 Absatz 4 zur Anwendung? Zu 2. und 4.: Diese Fälle gibt es vorrangig bei Großprojekten, als Beispiel ist der Ausbau der Autobahn A 8 zu nennen. Ist der Antragsteller nachweislich nicht in der Lage naturale Ausgleichsmaßnahmen in ausreichendem Umfang, also zum vollständigen Ausgleich der nachteiligen Wirkungen, umzusetzen, kommt die Walderhaltungsabgabe nach § 9 Absatz 4 zur Anwendung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5279 3. Sind die sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen landeseinheitlich definiert und wie werden deren Anwendungen in der Praxis gehandhabt? Zu 3.: Die sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen sind nicht einheitlich definiert. Die Festsetzung von geeigneten Maßnahmen, die nachteilige Wirkungen einer Waldumwandlung auf die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes ausgleichen , erfolgt angepasst an den Einzelfall. Die Entscheidung setzt voraus, dass die künftig entfallenden Schutz- und Erholungsfunktionen des zu beseitigenden Waldes geprüft werden. Die Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen werden im Rahmen der Umwandlungsgenehmigung festgesetzt. Die Auflagen und Pflegeverpflichtungen können dinglich gesichert werden. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice