Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5307 15. Wahlperiode Eingang: 04.06.2014 Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU Verschärfte MPU-Praxis? Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Änderungen in den Regelungen zur Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bzw. zur Begutachtung der Fahreignung, angeordnet durch interne Anweisungen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur? 2. Was wurde konkret geändert? 3. In welcher Form wurden diese Änderungen bekannt gemacht und an wen richten sich diese Änderungen? 4. Worin liegen die Gründe für die vorgenommene Änderung? 5. Welche Behörde/Stelle ordnet in Baden-Württemberg die MPU an und welcher Aufsicht und Qualitätskontrolle unterliegt diese? 6. Welche Verbesserungen mit welchen Konsequenzen für die Betroffenen erwartet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur von diesen Änderungen? 7. Welche Regelungen zum Anwendungsbereich der MPU mit welchem Inhalt sind nach ihrer Kenntnis in anderen Bundesländern maßgeblich? 8. Wie viele Begutachtungen aufgrund welcher Untersuchungsanlässe gab es jeweils in den Jahren 2004 bis 2014 in Baden-Württemberg mit welchen Bestehensquoten? 03.06.2014 Gurr-Hirsch CDU B e g r ü n d u n g In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Medien über eine Verschärfung der Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) berichtet, die auf einer internen Anweisung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur basiere. Diese Kleine Anfrage soll die Hintergründe dieser Berichte näher beleuchten.