Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5318 05. 06. 2014 1Eingegangen: 05. 06. 2014 / Ausgegeben: 10. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass bei der Umstellung der Finanzierung für die Kleinkindbetreuung von Pauschalmitteln auf eine Betriebskostenfinanzierung (§ 29 c FAG) für das Jahr 2013 bei den Berechnungen der Auswirkungen von einer Betreuungsquote von 34 Prozent ausgegangen wurde und nun, nachdem die Quote lediglich 25 Prozent beträgt, erhebliche Finanzverwerfungen für die Mittelzuweisungen 2014 zu erwarten sind? 2. In welcher Gesamthöhe wurden für den Landkreis Schwäbisch Hall in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Mittel für die Kleinkindbetreuung (Betriebskostenförderung ) bereitgestellt und auf welchen Zuschussbetrag werden sich die Mittel für 2014 belaufen? 3. Bei der Kalkulation von Betriebskosten für laufende und neue Plätze sind die Träger, die Kommunen und die Tageseltern von einer Betriebskostenförderung in gleicher Höhe wie im Jahr 2013 je Kleinkind ausgegangen. Welche Konsequenzen ergeben sich für alle Beteiligten und welche Vorschläge des Landes gibt es, mit den zu erwartenden Einnahmeausfällen um etwa 25 Prozent umzugehen ? Kleine Anfrage des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Auswirkungen der Kürzungen von Betriebskosten - zuschüssen des Jahres 2014 für die Kleinkindbetreuung (§ 29 c Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG) auf den Landkreis Schwäbisch Hall, dessen Kommunen, Träger und Tagesmütter/-eltern und auf die Elternbeiträge Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5318 2 4. In welcher Höhe wurden vom Landkreis Schwäbisch Hall in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Mittel für die Förderung der fachlichen Begleitung von Tagespflegepersonen bereitgestellt, welcher Haushaltsansatz ist für das Jahr 2014 vorgesehen und welche Auswirkungen würden sich im Falle einer Kürzung der Landesmittel um 25 Prozent ergeben? 5. Beabsichtigt der Landkreis Schwäbisch Hall nach ihrer Kenntnis auch bei rückläufigen Mitteln eine Förderung im bisherigen Umfang aus eigenen Haushaltsmitteln vorzunehmen und mit welcher Unterstützung des Landes kann er dabei rechnen? 03. 06. 2014 Rüeck CDU B e g r ü n d u n g Offenbar müssen aufgrund einer Fehleinschätzung der Landesregierung alle an der Kleinkindbetreuung Beteiligten damit rechnen, dass es bei der Auszahlung der Mittel im Sinne des § 29 c FAG für das Jahr 2014 zu erheblichen Kürzungen kommen wird. Eine solche Kürzung dürfte für die Dynamik des weiteren Ausbaus auch im Landkreis Schwäbisch Hall wenig förderlich sein und tangiert damit zudem die Frage des Rechtsanspruchs der Eltern, da immer noch zu wenig Plätze vorhanden sind. Im Bereich der Kleinkindbetreuung bei Tageseltern sind nach dem FAG 15 Prozent der Mittel als Finanzierung für die fachliche Qualifizierung der Tageseltern vorgesehen und die Tagesmütter-/elternvereine im Land haben ihre Angebote auf diese Finanzierungsgrundlage abgestimmt. Auch hier ist bei einer Mittelkürzung mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen, die nicht zu Lasten der Betreuungsqualität gehen darf. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5318 A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Juni 2014 Nr. 2-2236.1-07/13 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass bei der Umstellung der Finanzierung für die Kleinkindbetreuung von Pauschalmitteln auf eine Betriebskostenfinanzierung (§ 29 c FAG) für das Jahr 2013 bei den Berechnungen der Auswirkungen von einer Betreuungsquote von 34 Prozent ausgegangen wurde und nun, nachdem die Quote lediglich 25 Prozent beträgt, erhebliche Finanzverwerfungen für die Mittelzuweisungen 2014 zu erwarten sind? 2. In welcher Gesamthöhe wurden für den Landkreis Schwäbisch Hall in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Mittel für die Kleinkindbetreuung (Betriebskostenförderung ) bereitgestellt und auf welchen Zuschussbetrag werden sich die Mittel für 2014 belaufen? 3. Bei der Kalkulation von Betriebskosten für laufende und neue Plätze sind die Träger, die Kommunen und die Tageseltern von einer Betriebskostenförderung in gleicher Höhe wie im Jahr 2013 je Kleinkind ausgegangen. Welche Konsequenzen ergeben sich für alle Beteiligten und welche Vorschläge des Landes gibt es, mit den zu erwartenden Einnahmeausfällen um etwa 25 Prozent umzugehen ? Zu 1., 2. und 3.: Am 1. Dezember 2011 haben Land und kommunale Landesverbände den Pakt für Familien mit Kindern unterzeichnet. Durch den Pakt wird die Betriebskostenförderung des Landes • im Jahr 2012 von 129 Mio. Euro um 315 Mio. Euro auf 444 Mio. Euro; • im Jahr 2013 von 152 Mio. Euro um 325 Mio. Euro auf 477 Mio. Euro erhöht. Entsprechend einer Forderung der kommunalen Landesverbände wurde die Betriebskostenförderung im Jahr 2014 auf eine neue Grundlage gestellt. Die finan - zielle Beteiligung des Landes wird danach nicht mehr pauschal im Gesetz festgelegt , sondern bemisst sich nach den tatsächlichen Ausgaben der Kommunen. Im Pakt wurde vereinbart, dass sich das Land ab 2014 unter Einbeziehung der Bundesmittel zu 68 Prozent an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung beteiligt . Die kommunalen Landesverbände haben den Pakt als „Meilenstein“ gewürdigt und hervorgehoben, dass die Landesregierung die „Bremsklötze“ beim Ausbau der Kleinkindbetreuung weggeräumt habe. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Betriebsausgaben wurde mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt und im Einzelnen in § 29 c Abs. 2 FAG festgelegt. Danach ist die Jahresrechnungsstatistik des zweitvorangegangenen Jahres maßgeblich. Um die Bemessungsgrundlage so weit wie möglich zu aktualisieren, werden die aus der Jahresrechnungsstatistik abgeleiteten Betriebsausgaben je Kind mit den Kinderzahlen des Vorjahres multipliziert. Dem Ausgleich liegen damit die aktuellsten verfügbaren statistischen Daten zugrunde . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5318 4 Die Betriebskostenförderung nach § 29 c FAG hat sich wie folgt entwickelt: Der Rückgang der Zuweisungen im Jahr 2014 ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen , dass die Zahl der betreuten Kleinkinder deutlich geringer angestiegen ist, als ursprünglich angenommen. Beim Pakt für Familien mit Kindern wurde unterstellt, dass im Jahr 2012 82.500 Kinder und im Jahr 2013 91.800 Kinder betreut werden. Dies hätte unter Berücksichtigung der Entwicklung der prognostizierten Kinderzahl unter 3 Jahren insgesamt landesweit zu Betreuungsquoten von 30,5 Prozent bzw. 34 Prozent geführt. Tatsächlich wurden im Jahr 2012 jedoch nur rd. 63.700 Kinder und im Jahr 2013 nur rd. 68.800 Kinder betreut (einschließlich insbesondere Doppelzählungen von in Kindertagespflege betreuten Kindern, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung besuchen). Durch den geringeren Anstieg der betreuten Kleinkinder ergeben sich gegenüber den beim Pakt getroffenen Annahmen Betreuungsquoten von 23,5 Prozent im Jahr 2012 und 25,5 Prozent im Jahr 2013. Die Zuweisungen des Landes in den Jahren 2012 und 2013 waren damit – gemessen an der 68-prozentigen Beteiligung – deutlich zu hoch. Der Rückgang der Zuweisungen im Jahr 2014 ist damit zwangsläufige Folge des mit den kommunalen Landesverbänden vereinbarten Wechsels von einer pauschalen Festbetragsförderung zu einer prozentualen Beteiligung an den tatsächlichen Kosten der Kommunen. Im Vergleich mit dem Jahr 2011 haben sich die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung verdreifacht. Dies macht deutlich, dass durch den Pakt die Förderung massiv ausgeweitet wurde. 4. In welcher Höhe wurden vom Landkreis Schwäbisch Hall in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Mittel für die Förderung der fachlichen Begleitung von Tages - pflegepersonen bereitgestellt, welcher Haushaltsansatz ist für das Jahr 2014 vorgesehen und welche Auswirkungen würden sich im Falle einer Kürzung der Landesmittel um 25 Prozent ergeben? 5. Beabsichtigt der Landkreis Schwäbisch Hall nach ihrer Kenntnis auch bei rückläufigen Mitteln eine Förderung im bisherigen Umfang aus eigenen Haushaltsmitteln vorzunehmen und mit welcher Unterstützung des Landes kann er dabei rechnen? Zu 4. und 5.: Nach dem gegenwärtigen Stand wurden bzw. werden dem Landkreis Schwäbisch Hall Mittel für die Förderung der Betriebsausgaben der Kindertagespflege in folgender Höhe zugewiesen, wovon nach § 29 c Abs. 3 FAG ein Anteil von jeweils mindestens 15 Prozent für die Förderung der fachlichen Begleitung der Tages - pflegepersonen bestimmt ist: 2011: 100 Tsd. Euro, davon mindestens 15 Prozent = 15,0 Tsd. Euro 2012: 277 Tsd. Euro, davon mindestens 15 Prozent = 41,6 Tsd. Euro 2013: 309 Tsd. Euro, davon mindestens 15 Prozent = 46,4 Tsd. Euro 2014: 268 Tsd. Euro; davon mindestens 15 Prozent = 40,2 Tsd. Euro 2011 2012 2013 2014 Mio. EUR landesweit insgesamt 151 509 568 455 Landkreis Schwäbisch Hall insgesamt 1,7 6,3 6,8 5,7 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5318 Von 2013 auf 2014 werden die Zuweisungen an den Landkreis Schwäbisch Hall für die Kindertagespflege voraussichtlich um rd. 13 Prozent zurückgehen. Nach Auskunft des Landratsamts Schwäbisch Hall beabsichtigt der Landkreis Schwäbisch Hall, trotz der im Jahr 2014 rückläufigen Zuweisungen nach § 29 c FAG eine Förderung der Kindertagespflege im bisherigen Umfang aus eigenen Haushaltsmitteln vorzunehmen. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice