Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5334 11. 06. 2014 1Eingegangen: 11. 06. 2014 / Ausgegeben: 15. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche finanziellen Mittel können Kommunen für die Integration von Migranten vonseiten des Landes erhalten? 2. Welche dieser Mittel hat die Stadt Pforzheim in den letzten fünf Jahren erhalten? 3. Welche Mittel sind gegenwärtig beantragt? 4. Wie hoch sind die Mittel, die die Stadt Pforzheim erhält, im Vergleich zu vergleichbar großen Kommunen mit vergleichbarem Migrantenanteil im Land? 5. Falls hier ein Unterschied festzustellen ist, worin liegt er begründet? 10. 06. 2014 Dr. Engeser CDU Kleine Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Integrationsmittel für die Stadt Pforzheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 2 B e g r ü n d u n g Pforzheim hat den höchsten Migrantenanteil aller Kommunen in Baden-Württemberg . Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die tatsächliche und potenzielle Unterstützung der Stadt bei dieser wichtigen Aufgabe zu erfragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. Juli 2014 Nr. 3-0141.5/15/5334 beantwortet das Ministe - rium für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche finanziellen Mittel können Kommunen für die Integration von Migranten vonseiten des Landes erhalten? Zu 1.: Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen in vielfältiger Weise bei der Aufgabe, Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft zu integrieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Zu den finanziellen Fördermöglichkeiten sind zu rechnen: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) Als spezifisches Angebot ist an erster Stelle das vom Ministerium für Integration im August 2013 gestartete Programm zur Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen zu nennen (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teil - habe und Integration [VwV-Integration] vom 12. August 2013 [GABl. S. 397]). Zur Entstehung und zum Inhalt des Förderprogramms wird auf die Stellungnahme des Ministeriums für Integration zu Nr. 2 des Antrags der Fraktion der SPD, Förderung von Integrationsarbeit in den Kommunen, Drucksache 15/3293, verwiesen . In der Förderrunde 2014 standen dafür über 3,6 Millionen Euro zur Verfügung ; für die nächsten Jahre ist vorbehaltlich der Entscheidung über den Staatshaushaltsplan geplant, den Kommunen Mittel in vergleichbarer Höhe zur Verfügung zu stellen. Daneben besteht eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen, in deren Rahmen Kommunen direkt oder indirekt Landesmittel für die Förderung der Integration von Migranten erhalten können (vgl. dazu bereits die Stellungnahme des Ministeriums für Integration zu Nr. 2 des genannten Antrags auf Drucksache 15/3293 sowie die Antwort der Landesregierung zu Nr. 9 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU, Politik des Landes für die Kommunen, Drucksache 15/4853). Zu ihnen gehören unter anderem: Interkulturelle Fortbildung Durch die Zuwendung des Landes in Höhe von insgesamt 101.000 Euro und die Förderung aus dem Europäischen Integrationsfonds (EIF) in Höhe von insgesamt 126.000 Euro können mit dem Projekt „Kulturen integrieren“ des Landesverbands der Volkshochschulen Baden-Württemberg in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt rund 140 eintägige interkulturelle Qualifizierungen für kommunale Beschäftigte durchgeführt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 Bekämpfung von Zwangsverheiratung und von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ Mit einer Förderung des Ministeriums für Integration bietet Terre des femmes e. V. Multiplikatorinnen- und Multiplikatoren-Workshops zum Thema „Zwangsverheiratung erkennen – richtig handeln“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden an. Bis Januar 2014 wurden insgesamt 20 Fortbildungsveranstaltungen in 17 Städten Baden-Württembergs erfolgreich abgeschlossen. Das Ministerium für Integration fördert auch die mobile Beratungsstelle Yasemin zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung, die Beratungstermine für junge Migrantinnen in Konfliktsituationen anbietet. Das interaktive Theaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ soll Jugendliche in ihrer Suche nach einem selbstbestimmten Weg stärken. Durch die Unterstützung des Ministeriums für Integration (2.300 Euro pro Aufführung) können 20 Aufführungen an baden-württembergischen Schulen stattfinden. Krankenhausseelsorge Das Ministerium für Integration unterstützt auch den Ausbau der islamischen Krankenhausseelsorge, die eine ortsnahe und qualifizierte seelsorgliche Betreuung muslimischer Patientinnen und Patienten im Land sicherstellen soll. Kooperationspartner des Ministeriums ist das Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog e. V. Nachdem 2013 ein Pilotprojekt im Raum Bodensee/ Oberschwaben erfolgreich gestartet ist, wird die Ausbildung in weiteren Regionen angeboten. Ziel ist, bis 2017 landesweit etwa 160 Seelsorger zu qualifizieren. Dafür stellt die Landesregierung – unter anderem über die Nachhaltigkeitsstrategie – rund 370.000 Euro zur Verfügung. Medienerziehung Im Rahmen der Initiative der Landesregierung zur Medienbildung „Kinder - medienland Baden-Württemberg“ werden durch das Programm „Medien! Elternmentoren “ Eltern in Fragen der Medienerziehung geschult und ein Teil der Teilnehmer zu sogenannten Elternmedienmentoren ausgebildet. Diese stehen dann anderen Eltern als Ansprechpartner in Fragen der Medienerziehung zur Verfügung . Das Programm wird mit bis zu 117.000 Euro Landesmitteln im Jahr gefördert und richtet sich schwerpunktmäßig an Eltern mit Migrationshintergrund. Es steht aber grundsätzlich allen Eltern offen. Die Schulungen und Workshops des Programms finden im ganzen Land statt. Europäischer Sozialfonds (ESF) im Förderbereich Wirtschaft Mit dem Ziel, die Zahl türkischer Jugendlicher, die eine berufliche Ausbildung aufnehmen, zu erhöhen, förderte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 2010 bis 2012 mit rund einer Million Euro ESF- und rund 390.000 Euro Landesmitteln elf Projekte aus dem Förderprogramm „Azubi statt ungelernt“ im Land, die türkische Eltern über die Möglichkeiten der Berufsausbildung ihrer Kinder informieren. Gefördert wurden Berufswerberinnen und Berufswerber, deren Muttersprache Türkisch ist und die türkische Eltern in Baden-Württemberg über die Vorteile der beruflichen Ausbildung und die Bandbreite der Berufe informierten. Projektträger von „Azubi statt ungelernt“ können auch Kommunen sein. Im Jahr 2012 wurde das Projekt „Azubi statt ungelernt – mehr Jugendliche mit Migra - tionshintergrund ausbilden“ zusätzlich auf weitere Nationalitäten ausgeweitet. Sprachförderung Dank der EIF- und der Landesförderung können – wie schon im Jahr 2013 – auch im Jahr 2014 an weiteren 20 Standorten Deutschkurse auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen angeboten werden. In der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums „Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ vom 1. August 2008 sind u. a. die Modalitäten zur Einrich- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 4 tung von Vorbereitungskursen und Vorbereitungsklassen geregelt. Vorbereitungsklassen können ab zehn Schülerinnen und Schülern mit bis zu 18 Wochenstunden in Grundschulen bzw. mit bis zu 25 Wochenstunden in Werkreal-/Hauptschulen und Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, Vorbereitungskurse ab vier Schülerinnen und Schüler mit bis zu acht Wochenstunden. Jugendliche Sprachanfänger und -anfängerinnen können an beruflichen Schulen in Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf (vormals Berufsvorbereitungsjahr) mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen beschult werden. Die Mindestschülerzahl für eine solche Klasse beträgt elf; die Schülerinnen und Schüler erhalten 30 bis 31 Wochenstunden Unterricht. Das Land Baden-Württemberg gewährt – ergänzend zu den schulischen Sprachfördermaßnahmen – Zuwendungen an Kommunen wie auch an freie Träger für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL) für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund . Gefördert werden grundsätzlich Kinder (auch Flüchtlingskinder) in Gruppen von zwei bis acht Kindern der Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschulen, der Klassen - stufen 5 und 6 der Werkreal-/Hauptschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule sowie der Förderschulen. Neben diesen Kindern können ausnahmsweise auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen ab Klasse 7 sowie Schülerinnen und Schüler anderer Schularten gefördert werden, wenn es sich um sogenannte „Seiteneinsteiger“ handelt. Darunter sind Kinder und Jugendliche zu verstehen, die aus dem Ausland zugezogen sind und dort die entsprechende Klassenstufe sowie Schulart besucht haben. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 ist mit dem neuen Gesamtkonzept der Sprach - förderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht. Nun können landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt gefördert werden. In das Gesamtkonzept SPATZ sind die „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK), die vorschulische „Hausaufgaben-Sprach- und Lernhilfe“ (HSL) und „Singen-BewegenSprechen “ (SBS) integriert. Für SPATZ ist ausgehend von 30 Prozent an sprachförderbedürftigen Kindern eines Jahrgangs ein Gesamtbedarf von rund 32 Millionen Euro angesetzt. Zuwendungen an die Träger werden im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel gewährt. Die Höhe der Zuwendungen beträgt 2.000 bzw. 2.400 Euro je Sprachfördergruppe. Zusätzlich gibt es 250 Euro als Zuwendung je Gruppe pro anerkannte Fördermaßnahme bei aktiver und kontinuierlicher Beteiligung der Erziehungsberechtigten . Bei Sommerschulen sind die Kommunen nicht die direkten Empfänger der finanziellen Unterstützung, aber die Fördermaßnahme wirkt auf kommunaler Ebene. Das Land Baden-Württemberg initiiert seit 2010 das Förderprogramm „Sommerschulen Baden-Württemberg“ als eine Maßnahme zum Thema „Integration durch Bildung“ mit unterschiedlichen regionalen Kooperationspartnern und Schwerpunktthemen . Seither wurde das Programm stetig ausgebaut, sodass im Jahr 2013 bereits 36 Sommerschulen durchgeführt werden konnten. Auch im Jahr 2014 wird es wieder ein Angebot von insgesamt 36 Sommerschulen in Baden-Württemberg geben. An der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg wird seit Herbst 2012 das berufsbegleitende Kontaktstudium „Interkulturelle Öffnung – Schwerpunkt Sprachförderung “ angeboten. Zielgruppe sind Lehrkräfte aller Schularten, die im Anschluss von der Schulverwaltung in den Themenfeldern „Entwicklung von Konzepten zur Interkulturellen Bildung“, „Sprachförderung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund“, „Beratung von Schulen und Lehrkräften“ und für Fortbildungstätigkeiten eingesetzt werden. Inhalte des Stu - diums sind u. a. Interkulturelle Bildung, Migration, Bildungsbenachteiligung, Spracherwerb, Sprachstandsbeobachtung, Förderung von Sprachkompetenz, Über - gänge im Schulwesen sowie Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Partnern. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Arbeit und Soziales In der Förderperiode 2014 bis 2020, die in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2015 startet, steht den ESF-Arbeitskreisen auf Stadt- und Landkreisebene für die spezifischen Ziele „B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ und „C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit “ ein ESF-Kontingent von 92,54 Millionen Euro für einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung. Davon sind für das Ziel B 1.1, das auch Integrationsprojekte zur Verbesserung der Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten, Personen ausländischer Herkunft, Minderheiten, einschließlich marginalisierten Gemeinschaften, wie z. B. Roma und auch Jesiden vorsieht, allein 53,673 Millionen Euro ESF-Mittel reserviert. Mit diesen vorgesehenen Mittelkontingenten können die Arbeitskreise auf der Grundlage ihrer Arbeitsmarktstrategien regionale ESF-Projekte zur Inklusion dieser Zielgruppen für eine Förderung auswählen. Unterstützung von Jugendlichen Das Land beteiligt sich seit dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Jugendsozialarbeit bis zu einem Betrag von 15 Millionen Euro jährlich, ab dem laufenden Jahr mit 25 Millionen Euro jährlich. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In diesem Zusammenhang ist auch die Mobile Jugendarbeit zu nennen. Sie unterstützt besonders benachteiligte und gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene in sozialen Brennpunkten, die von herkömmlichen Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden. Die Besonderheit der Mobilen Jugendarbeit ist die aufsuchende Form der Sozialarbeit (Streetwork), die einen niederschwelligen Zugang zu den Jugendlichen an ihren öffentlichen Treffpunkten aufweist. Im Rahmen des Bündnisses zur Stärkung der beruflichen Ausbildung in Baden-Württemberg 2007 bis 2010 wurden die Landesmittel für die Mobile Jugendarbeit deutlich aufgestockt – von rund 1 Million auf rund 2,4 Millionen Euro pro Jahr. 2. Welche dieser Mittel hat die Stadt Pforzheim in den letzten fünf Jahren erhalten? Zu 2.: Einen Überblick über die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen bzw. -angebote für die Stadt Pforzheim seit April 2012 enthält bereits die Antwort des Ministe - riums für Integration zur Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP (Drucksache 15/3319), zu Nr. 2. Folgende Landesmittel hat Pforzheim erhalten: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration und Vorläufer-Förderungen) In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 erhielt der Stadtkreis Pforzheim auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Gewährung von Projekt- und Betreuungsmitteln für Spätaussiedler/-innen und Ausländer/-innen einen Betrag in Höhe von 11.000 Euro für die Grundbetreuung zur Eingliederung bzw. zur Integration zugewanderter Menschen sowie weitere 28.500 Euro für sozialpädagogische Projekte für diese Zielgruppe. Am 16. Juli 2012 trat die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen an Stadt- und Landkreise für Vorhaben und Initiativen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Baden -Württemberg in Kraft. Auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift erhielt Pforzheim 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie weitere 34.916 Euro für Integrationsprojekte; von diesem Betrag wurden jedoch nur 23.658,66 Euro in Anspruch genommen. Auf der Grundlage der VwV-Integration bekamen in der Förderrunde 2013 alle Anträge aus dem Gebiet Pforzheims die beantragten Zuschüsse. Die Stadt Pforzheim erhielt 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 6 mit Migrationshintergrund. Außerdem wurden die Projekte „Goldader Sommercamp “ mit 4.035 Euro und „Ankommen in Pforzheim“ mit 3.900 Euro unterstützt. In der Förderrunde 2014 wurden der Stadt Pforzheim 15.000 Euro für die Beratung von Neuzuwanderern bewilligt. Den Antrag „Vielfalt sprechen – Teilhabe ermöglichen“ der Stadt Pforzheim hat das Ministerium für Integration in das Programm „Ehrenamtliche Dolmetscher für Baden-Württemberg“ überführt (siehe dazu sogleich). Dolmetscherpool Das Ministerium für Integration hat gemeinsam mit der Baden-Württemberg Stiftung das Kooperationsprogramm „Ehrenamtliche Dolmetscher für Baden-Württemberg “ initiiert. Modellhaft wird an sechs Standorten mit einer Laufzeit von drei Jahren erprobt, wie Ehrenamtliche als Dolmetscher geschult und eingesetzt werden können, um Menschen mit Migrationshintergrund bei Gesprächen z. B. mit Behörden oder Schulen zu unterstützen. Pforzheim ist einer der sechs ausgewählten Standorte und wird über das Dolmetscherprogramm mehr als 40.000 Euro erhalten. Bekämpfung von Rassismus Das Ministerium für Integration setzt bei der Bekämpfung von Rassismus einen Schwerpunkt auf die Präventionsarbeit an Schulen. So wird die landesweite Verbreitung des internationalen Theaterprojekts „Instant Acts – gegen Gewalt und Rassismus“ unterstützt. Durch integrative und innovative Begegnungsformen verfolgt das Projekt das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren fremde Kulturen und deren Vertreterinnen und Vertreter kennen - lernen, eine stärkere Akzeptanz und Respekt vor anderen Kulturen entwickeln und gegenseitige Achtung aufbauen. Das Ministerium für Integration förderte 2013 sieben Projekttage in Baden-Württemberg mit 15.000 Euro. 2014 wurden dem Träger des Projekts 19.000 Euro für die Durchführung von acht Projekttagen im Land bewilligt. Im Oktober 2013 gastierte das Ensemble in Pforzheim und förderte durch die am Projekttag angebotenen Workshops den Gemeinschaftssinn der Schülerinnen und Schüler der Carlo Schmid Schule. Aufgrund der Vielzahl von interessierten Schulen werden dieses Jahr zwei weitere Projekttage im Kulturtreff „Kupferdächle“ in Pforzheim veranstaltet. Unterstützung in besonderen Lebenslagen Im Rahmen des mit Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung finanzierten Förderprogramms „Integrationsbegleitung in besonderen Lebenslagen“ (IBL) wurde die Stadt Pforzheim mit dem Projekt „Wegbereiter – Hilfe und Unterstützung für irakische Familien und Migrantenfamilien in besonderen Lebenslagen“ unterstützt. Das Projekt lief ab April 2011 für drei Jahre mit einem Fördervolumen von 32.000 Euro. Es wird derzeit abgerechnet; das Fördervolumen wurde einvernehmlich auf 18.850 Euro reduziert, nachdem sich bereits während der Laufzeit abzeichnete, dass die zugesagte Förderung nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden würde. Ein weiteres Projekt im Rahmen des Programms IBL wurde dem Kolpinghaus Pforzheim e. V. bewilligt. „Bildung der Eltern ermöglicht eine stabile Entwicklung der Kinder“ hatte ab Februar 2011 eine Laufzeit von 19 Monaten mit einem Fördervolumen von 25.000 Euro. Vielfalt gefällt! 60 Orte der Integration Pforzheim ist einer der 60 Orte des Kooperationsprogramms „Vielfalt gefällt! 60 Orte der Integration“, das die Baden-Württemberg Stiftung und das Ministe - rium für Integration 2012 gestartet haben. Die gemeinnützige SJR Betriebs GmbH, deren Gesellschafter der Stadtjugendring Pforzheim e. V. und die Stadt Pforzheim sind, erhielt für ihr Projekt „Eltern und Kinder gemeinsam bilden“ eine Förderung von 50.000 Euro. Das Projekt, das sich vor allem an Eltern mit Migrationshintergrund richtet, hat eine Laufzeit von zwei Jahren. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 Bekämpfung von Zwangsverheiratung und von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ 2013 fand ein Workshop der Reihe „Zwangsverheiratung erkennen – richtig handeln “ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden in Pforzheim statt. Die Kosten des Ministeriums für Integration dafür belaufen sich auf 4.000 Euro. Die mobile Beratungsstelle Yasemin zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung, die Beratungstermine für junge Migrantinnen in Konfliktsituationen anbietet, hat 2012 eine Präventionsveranstaltung an einer Förderschule in Pforzheim durchgeführt und dabei ihr Informations- und Beratungsangebot vorgestellt. In Pforzheim sind im Juli 2014 zwei Aufführungen des Theaterstücks „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ an zwei Schulen vorgesehen. Krankenhausseelsorge Ein Pforzheimer Krankenhaus wird voraussichtlich einen islamischen Seelsorger bzw. eine islamische Seelsorgerin nach Ende der Ausbildung, die im September 2014 beginnen wird, aufnehmen. Medienerziehung Im Rahmen des Kindermedienlandprogramms „Medien! Elternmentoren“ fanden auch mehrere Veranstaltungen wie Schulungen und Workshops in Pforzheim statt. Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Wirtschaft Einer der elf Projektträger im Förderprogramm „Azubi statt ungelernt“ war die GBE – Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH, Pforzheim (Laufzeit 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012) mit einem Gesamt - zuschuss von 159.000 Euro. Die GBE ist eine gemeinnützige Tochtergesellschaft der Stadt Pforzheim. Nach der Ausweitung des Projekts auf weitere Nationalitäten erhielt die SJR Betriebs GmbH – Stadtjugendring Pforzheim (Laufzeit 1. August 2012 bis 30. Dezember 2014) für das Projekt „Azubi statt ungelernt“ 111.946,63 Euro Fördermittel aus dem ESF. Sprachförderung Die Deputatsumfänge für Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse an den öffentlichen Grund-, Werkreal- und Hauptschulen im Stadtkreis Pforzheim in den Schuljahren 2009/2010 bis 2013/2014 (jeweils zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik ) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Schuljahr Deputatsumfang 2009/2010 6,2 2010/2011 11,3 2011/2012 11,3 2012/2013 12,7 2013/2014 13,3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 8 Die Deputatsumfänge für Klassen im Berufsvorbereitungsjahr für Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse, im Berufsvorbereitungsjahr mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen sowie im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen an den öffentlichen beruflichen Schulen im Stadtkreis Pforzheim in den Schuljahren 2009/2010 bis 2013/2014 sind in der folgenden Tabelle dargestellt: 1) Incl. rund 1,5 Deputaten für eine Klasse einer einjährigen Sonderberufsfachschule, die als Sprach - anfängerklasse geführt wird. Die Planungen zur Klassenbildung und Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2014/ 2015 sind noch nicht abgeschlossen. Angaben zu den Vorbereitungsklassen und -kursen im kommenden Schuljahr liegen nach Abschluss der amtlichen Schulstatistik 2014 im Frühjahr 2015 vor. Im Bereich der beruflichen Schulen ist geplant, im Schuljahr 2014/2015 das bisherige Angebot so weiterzuführen und durch eine zusätzliche VAB-Klasse speziell für vormalige Sprachanfänger zu erweitern. Für in der Stadt Pforzheim durchgeführte Fördermaßnahmen im Rahmen des HSL-Programms des Kultusministeriums wurden folgende Mittel bewilligt: Für die „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ in den Kindergartenjahren 2008/2009 und 2009/2010 und für SPATZ in den Kindergartenjahren 2010/2011 bis 2013/2014 wurden im Bereich der Stadt Pforzheim folgende Fördermittel bewilligt : Schuljahr Deputatsumfang 2009/2010 1,5 2010/2011 3,0 2011/2012 1,5 2012/2013 3,0 2013/2014 1) 5,9 2009 2010 2011 Januar–Juli 2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 43.461 € 47.166 € 48.039 € 29.110 € 37.600 € 37.280 € Hinweise zur Übersicht: – Die Zahlen beziehen sich auf alle in Pforzheim durchgeführten HSL-Maßnahmen (also sowohl von der Stadt als auch von freien Trägern, z. B. Kirchengemeinden und Schulfördervereinen). – In den Zahlen der Jahre 2009 bis Juli 2012 sind sowohl vorschulische Sprachfördermaßnahmen (mit Kindergartenkindern ) als auch schulbegleitende HSL-Maßnahmen (mit Schulkindern) enthalten. Ab dem Schuljahr 2012/2013 beinhaltet das HSL-Programm nur noch den schulbegleitenden Bereich, da die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen in der SPATZ-Sprachförderung (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen mit Zusatzbedarf) aufgegangen sind. 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 98.300 € 110.300 € 173.100 € 185.700 € 325.900 € 328.050 € 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 In Pforzheim wird im Förderprogramm „Sommerschulen Baden-Württemberg“ seit dem Jahr 2011 eine Sommerschule mit dem Kooperationspartner „Goldader e. V.“ unterstützt. Ganz überwiegend werden bildungsbenachteiligte Kinder mit Migrationshintergrund in den Sommerferien über einen Zeitraum von vier Wochen durch eine besondere Sprachförderung in einem integrierten Gesamtkonzept mit einem Theaterprojekt und freizeitpädagogischem Programm unterstützt. Seit dem Jahr 2012 erhält das Pforzheimer Angebot jährlich einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro seitens des Landes zur Umsetzung der Sommerschule. Ein speziell für Pforzheim konzipiertes und mit Blick auf die dortigen Herausforderungen bewilligtes Projekt ist „Integra – Bildung mit Betreuung und Betreuung mit Bildung“. Das Ministerium für Integration bewilligte der Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis gGmbH im Juli 2013 für dieses Projekt einen Betrag von 197.595 Euro. „Integra“ hat eine Laufzeit von 31 Monaten und wendet sich mit den Bildungsangeboten sowohl an Mütter als auch an deren Kinder in der Grundschule oder im vorschulischen Alter. Die Mütter lernen Deutsch, während ihre Kinder betreut werden. Aus dem Förderprogramm IBL hat das Ministerium für Integration im Dezember 2012 rund 38.000 Euro für fünf Sprachkurse mit sozialpädagogischer Betreuung speziell für irakische Frauen jesidischen Glaubens im Alphabetisierungsprozess bewilligt. Dieses Projekt hatte eine Laufzeit von etwa einem Jahr. Es wurde vom Familienzentrum Au federführend in Zusammenarbeit mit weiteren Pforzheimer Familienzentren durchgeführt, um so ein wohnortnahes Angebot sicherstellen zu können. Die Kurse waren ganz auf die individuellen Bedarfe der Teilnehmerinnen zugeschnitten, um den Teilnehmerinnen erste Hilfestellungen geben zu können und die Orientierung in ihrer neuen Heimat zu erleichtern. Das Projekt wird derzeit abgerechnet. Weil das Fördervolumen nicht ausgeschöpft wurde, zeichnet sich ab, dass die Bewilligung um rund 7.500 Euro reduziert wird. Zwei Lehrkräfte aus Pforzheimer Schulen nahmen am berufsbegleitenden Kontaktstudium „Interkulturelle Öffnung – Schwerpunkt Sprachförderung“ teil. Insgesamt verfügen alle Schulen über qualifizierte Sprachförderlehrkräfte. Für sie wurde in Pforzheim eine Austauschplattform eingerichtet. Dort können alle vier bis sechs Wochen aktuelle Themen besprochen werden. Spezielle Angebote für Pforzheim durch den Verein Lernerfolg e. V. Am 14. November 2012 fand in Pforzheim eine Besprechung statt, an der Vertreter des Staatlichen Schulamts, verschiedener städtischer Stellen, die geschäftsfüh - rende Schulleitung, die Elternstiftung und der Verein Lernerfolg beteiligt waren. Ein Ergebnis dieses Arbeitstreffens war, dass nach Einschätzung der lokalen Akteure weitere Fördermaßnahmen für die (sprachliche) Integration vor allem der Neuzuwanderer dringend notwendig sind. Als eine zentrale Problematik in Pforzheim wurde mehrfach und von verschiedener Seite angegeben, dass es zwar eine Vielzahl an integrativen Projekten gebe, es jedoch an Kontinuität und zentraler Koordination dieser Maßnahmen mangle. Vor diesem Hintergrund bedurfte es einer nicht unwesentlichen Sondierungs- und Vorbereitungsphase, bis ein konkreter Ansatz zur Umsetzung der Fördermaßnahmen gefunden werden konnte. So konnte an eine bestehende Kooperation zwischen vier Schwerpunktschulen in Pforzheim (Weiherberg-Grundschule, Südstadt-Grundschule, Insel-Grundschule und Insel-Werkrealschule) und der Volkshochschule Pforzheim angeknüpft und diese ausgeweitet werden. Im Rahmen der benannten Kooperation wurden sprachliche Gruppenförderangebote für Kinder mit Leistungsberechtigung für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umgesetzt, die fortan weiteren Schülergruppen zugutekamen. Hierfür trat der Verein Lernerfolg in direkten Kontakt mit der Volkshochschule, die durch einen Verzicht auf die Erstattung zusätzlicher Verwaltungskosten eine Ausweitung ermöglichte. Die benannten vier Schwerpunktschulen meldeten insgesamt 72 nicht-BuT-berechtigte Schüler (u. a. EU-Bürger), die für eine zusätzliche sprachliche Förderung unmittelbar in Frage kommen bzw. diese benötigen, genauer: WeiherbergGrundschule (20 Schüler), Südstadt-Grundschule (13 Schüler), Insel-Grundschule (26 Schüler) und Insel-Werkrealschule (13 Schüler, Klassen 5 bis 8). Entspre- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 10 chend der Schülerzahlen wurden mit den Schulen und der Volkshochschule Module vereinbart. Der Weiherberg- und der Inselgrundschule wurden jeweils drei Gruppenförderkurse genehmigt, der Südstadt-Grundschule und der Insel-Werk - realschule jeweils zwei. Die Gruppenförderkurse umfassen eine vierstündige zusätzliche Sprachförderung pro Woche bis zum Schuljahresende. Der Beginn des Förderunterrichts verzögerte sich gegenüber dem im Antrag angestrebten Projektstart aufgrund der Vorbereitungsphase, die den gesamten Dezember 2012 in Anspruch nahm. Die Gelder wurden von den Schulen Ende Januar abgerufen . Für die Gruppenförderkurse wurden, wie in der Konzeption angekündigt, jeweils 2.000 Euro veranschlagt (Gesamtsumme 20.000 Euro). Leider erwies sich die Teilnahme an den Gruppenförderkursen weit unter dem von den Schulen als objektiver Bedarf benannten Niveau. So konnten letztlich nur acht Fördergruppen mit etwas über 50 Schülern gebildet werden, darunter knapp 40 ohne BuT-Berechtigung . Das Ministerium für Integration stellte dafür 6.353,28 Euro zur Verfügung . Diese Kurse wurden bis Juli 2013 durchgeführt und stellten für die teilnehmenden Schüler eine anderweitig nicht zu erreichende wertvolle Unterstützung dar. Angesichts des enormen Arbeitsaufwands der Volkshochschule Pforzheim aufgrund der Mischfinanzierung der Kurse und der Teilnehmergewinnung sowie der fehlenden Rückmeldung seitens der lokalen Kooperationspartner bezüglich weitergehender Förderinitiativen, die auch die Eltern einzubinden vermögen , wurde keine Möglichkeit für eine Weiterführung der Aktivitäten in Pforzheim gesehen. Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Arbeit und Soziales In der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 wurde der Stadt Pforzheim für Projekte für die Erhöhung der Chancen der nachwachsenden Generation und für die Integration von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt sowie zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ein Mittelkontingent von insgesamt über 1,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das entspricht einem Mittelkontingent von rund 247.000 Euro pro Jahr bzw. von über 1,23 Millionen Euro für fünf Jahre. In den bewilligten Projekten in der Förderperiode 2007 bis 2013 betrug der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund rund 53 Prozent (Stand: Mai 2014). In der Förderperiode 2014 bis 2020 sind für Pforzheim ESF-Mittel von jährlich 250.000 Euro vorgesehen. Unterstützung von Jugendlichen Die Stadt Pforzheim hat zur Finanzierung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen seit 2012 folgende Fördersummen erhalten: Für die Mobile Jugendarbeit wurden folgende Zuschüsse gewährt: 01.01.2012–31.07.2012 01.08.2012–31.07.2013 01.08.2013–31.07.2014 163.869 € 276.594 € 308.254 € 2009 2010 2011 2012 2013 77.000 € 71.500 € 63.250 € 79.750 € 83.050 € 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 3. Welche Mittel sind gegenwärtig beantragt? Zu 3.: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) Die Förderrunde 2014 des Förderprogramms auf Grundlage der VwV-Integration ist durch Erlass der Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide abgeschlossen. Die Antragsfrist für die Förderrunde 2015 endet Ende September 2014; dem Ministerium für Integration liegen noch keine Anträge vor. Förderung des Zugangs zur beruflichen Ausbildung Beim Projekt „Azubi statt ungelernt“ reicht die aktuelle Laufzeit noch bis Ende 2014. Sprachförderung Für das HSL-Programm liegen keine nicht bewilligten Zuwendungsanträge vor, da die Antragsfrist für das Schuljahr 2014/2015 erst am 30. November 2014 abläuft . ESF ESF-Projekte für das Jahr 2014 sind bereits bewilligt. ESF-Förderanträge für das Jahr 2015 sind ab 1. August 2014 möglich. Unterstützung von Jugendlichen Für den Bereich der Jugendsozialarbeit liegt für 2014/2015 noch kein Antrag vor. Die Antragsfrist endet am 31. Juli 2014. Für die Finanzierung der Mobilen Jugendarbeit hat die Stadt Pforzheim für 2014 einen Zuschuss von 83.050 Euro beantragt. 4. Wie hoch sind die Mittel, die die Stadt Pforzheim erhält, im Vergleich zu vergleichbar großen Kommunen mit vergleichbarem Migrantenanteil im Land? Zu 4.: Für einen Vergleich mit der Stadt Pforzheim (114.000 Einwohner, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund daran 46,8 Prozent) kommen die Städte Ulm (118.000 Einwohner, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund daran 33,7 Prozent), Heilbronn (116.000 Einwohner, Anteil von Menschen mit Migra - tionshintergrund daran 44,1 Prozent) und Reutlingen (110.000 Einwohner, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund daran 33,0 Prozent) in Betracht (Quelle für die Zahlen: Zensus 2011). Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) 2012 erhielten die Stadtkreise Ulm und Heilbronn auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen an Stadt- und Landkreise für Vorhaben und Initiativen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund jeweils 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie weitere 28.500 Euro für Integrationsprojekte. Die Stadt Reutlingen erhielt als kreisangehörige Stadt keine direkten Mittel des Landes; die Mittel für den Landkreis Reutlingen in Höhe von 8.365 Euro wurden jedoch an zwei Projekte in der Stadt Reutlingen weitergegeben. Zum Vergleich Pforzheim: 2012 erhielt die Stadt 49.916 Euro bewilligt, von denen sie jedoch nur 38.658,66 Euro in Anspruch nahm. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 12 Nach Inkrafttreten der VwV-Integration erhielt der Stadtkreis Ulm in der ersten Förderrunde (2013) 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund; darüber hinaus wurde ein weiteres Projekt in Ulm mit 40.000 Euro bewilligt. Heilbronn erhielt ebenfalls 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Migranten und 28.500 Euro für weitere Projekte mit Laufzeit von einem Jahr. Reutlingen erhielt für drei Projekte mit jeweils dreijähriger Laufzeit insgesamt 88.440 Euro. Zum Vergleich Pforzheim: alle beantragten Maßnahmen wurden mit einer Gesamtsumme von 22.935 Euro bewilligt. In der Förderrunde 2014 erhielt Ulm für zwei Projekte insgesamt 75.000 Euro. Heilbronn erhielt für ebenfalls zwei Projekte insgesamt 69.300 Euro. Die Stadt Reutlingen bekam dagegen in dieser Förderrunde keine Förderung. Allerdings können ihr die Vorteile der Förderung der Stellenaufstockung bei der Integra - tionsbeauftragten des Landkreises Reutlingen zugutekommen (zum Vergleich Pforzheim: 15.000 Euro für ein Projekt). Dolmetscherpool Ebenso kann die Stadt Reutlingen davon profitieren, dass auch der Landkreis Reutlingen im Rahmen des Programms „Ehrenamtliche Dolmetscher für BadenWürttemberg “ einer der sechs Standorte des Modellversuchs sein wird (zum Vergleich : Pforzheim ist ebenfalls einer der Standorte des Modellversuchs). Bekämpfung von Rassismus In den Städten Ulm, Heilbronn und Reutlingen wurde weder 2013 noch 2014 ein Projekttag des Theaterprojekts „Instant Acts – gegen Gewalt und Rassismus“ durchgeführt (in Pforzheim: 2013 ein Projekttag, 2014 zwei Projekttage). Unterstützung in besonderen Lebenslagen Im Rahmen des IBL-Programms wurde in Heilbronn das Diakonische Werk, Kreisdiakonieverband Heilbronn mit dem Projekt „Integrationsbegleitung für Kinder, Jugendliche und deren Eltern“ gefördert. Das Projekt lief ab Januar 2011 für drei Jahre; das abgerechnete Fördervolumen beläuft sich auf 17.366,40 Euro. Der Stadt Reutlingen wurde für das Projekt „Interkultureller Garten Reutlingen, Lernen von der Natur“ eine Förderung von 23.987 Euro bewilligt. Das Projekt lief ab Januar 2011 für drei Jahre. Daneben führte der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V., Caritas Region Fils-Neckar-Alb, in Reutlingen und Umgebung ab Januar 2011 für zwei Jahre das Projekt „Zusammenfinden – Integrationsbegleitung für bleibeberechtigte alleinerziehende Frauen und kinderreiche Familien mit Migrationshintergrund“ durch, das aus dem Förderprogramm IBL eine Unterstützung von 11.371,63 Euro erhielt. Zum Vergleich Pforzheim: Für zwei Projekte wurden der Stadt insgesamt 57.000 Euro bewilligt, die jedoch nur zu einem Teil ausgeschöpft wurden. Vielfalt gefällt! 60 Orte der Integration Ein Projekt in Heilbronn wurde als einer der Orte der Integration gewählt; dieses Kunstprojekt wurde mit 29.000 Euro gefördert. Reutlingen wurde ebenfalls mit einem Projekt, das die Gründung eines Bildungs- und Begegnungszentrums durch Migrantenvereine zum Ziel hat und mit 90.000 Euro unterstützt wird, zu einem der 60 Orte der Integration. Zum Vergleich Pforzheim: Ein Pforzheimer Projekt erhielt 50.000 Euro. Interkulturelle Fortbildung Heilbronn hat 2013 für die Stadtverwaltung eine Schulungsmaßnahme innerhalb des Projekts „Kulturen integrieren“ durchgeführt (zum Vergleich Pforzheim: keine Schulungsmaßnahme). 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 Bekämpfung von Zwangsverheiratung und von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ In Ulm fand 2011 und 2012 jeweils ein Workshop der Reihe „Zwangsverheiratung erkennen – richtig handeln“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden statt. In Heilbronn fanden 2011 bis 2014 drei solcher Workshops statt; in Reutlingen 2012 bis 2014 zwei Workshops. Zum Vergleich Pforzheim: ein Workshop. Die mobile Beratungsstelle Yasemin zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung hat 2014 zwei Präventionsveranstaltungen in Heilbronn und 2013 eine Veranstaltung in Reutlingen durchgeführt. In Ulm fand keine Veranstaltung zur Präsenta - tion ihres Informations- und Beratungsangebots statt. Zum Vergleich Pforzheim: eine Veranstaltung. Geplant ist, das Theaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ in Ulm ein Mal und in Heilbronn drei Mal (an zwei verschiedenen Schulen) aufzuführen. Für Reutlingen ist keine Aufführung vorgesehen. Zum Vergleich Pforzheim: 2014 sind zwei Aufführungen geplant. Krankenhausseelsorge Die ersten Informationsveranstaltungen in der Ausbildungsregion Ulm werden gegen Ende des Jahres beginnen; der Ausbildungsstart ist für April 2015 geplant. Ein Krankenhaus in Heilbronn wird voraussichtlich einen islamischen Seelsorger bzw. eine islamische Seelsorgerin nach Ende der Ausbildung, die im September 2014 beginnen wird, aufnehmen (zum Vergleich Pforzheim: ebenfalls ein Seel - sorger bzw. eine Seelsorgerin). Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Wirtschaft Die Städte Ulm, Heilbronn und Reutlingen haben keine Mittel aus dem Förderprogramm „Azubi statt ungelernt“ erhalten (zum Vergleich Pforzheim: einer der elf Projektträger ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Pforzheim, die dafür 159.000 Euro erhält; nach Ausweitung des Programms 2012 erhielt auch der Stadtjugendring [SJR Betriebs GmbH] rund 112.000 Euro für die Teilnahme an dem Projekt). Sprachförderung Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen und -kursen orientiert sich am regionalen Bedarf und den verfügbaren Lehrerwochenstunden. Die Deputatsumfänge für Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse an den öffentlichen Grund-, Werk - real- und Hauptschulen in den Städten Ulm, Heilbronn und Reutlingen im Schuljahr 2013/2014 (zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Deputatsumfang Ulm 9,9 Heilbronn 9,6 Reutlingen 12,1 zum Vergleich Pforzheim 13,3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 14 Während im Schuljahr 2013/2014 (Stichtag der amtlichen Schulstatistik) an den öffentlichen beruflichen Schulen im Stadtkreis Pforzheim Klassen im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen sowie eine Klasse einer einjährigen Sonderberufsfachschule, die als Sprachanfängerklasse geführt wird, im Umfang von insgesamt 5,9 Deputaten eingerichtet sind, gibt es in Ulm, Heilbronn sowie Reutlingen keine vergleichbaren Klassen. Für Fördermaßnahmen im Rahmen des HSL-Programms des Kultusministeriums wurden für in den Vergleichsstädten durchgeführte HSL-Maßnahmen die in der nachstehenden Übersicht genannten Fördermittel (in Euro) bewilligt: Für die „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ in den Kindergartenjahren 2008/2009 und 2009/2010 und für SPATZ in den Kindergartenjahren 2010/2011 bis 2013/2014 wurden im Bereich der Städte Heilbronn, Reutlingen und Ulm die in der nachstehenden Übersicht genannten Fördermittel (in Euro) bewilligt: Ulm und Heilbronn sind Standorte von Sommerschulen, Reutlingen dagegen nicht. In Ulm wurde die Sommerschule im Jahr 2011 mit 3.400 Euro, im Jahr 2012 mit 16.500 Euro und im Jahr 2013 mit 29.400 Euro für zwei verschiedene Standorte gefördert. Im Jahr 2014 ist eine Förderung von 29.200 Euro ebenfalls für zwei verschiedene Standorte vorgesehen. In Heilbronn förderte das Kultus - ministerium die Sommerschule im Jahr 2011 mit insgesamt 6.000 Euro, im Jahr 2012 mit 5.800 Euro und im Jahr 2013 mit 5.700 Euro. Für 2014 ist eine Förderung von 12.800 Euro (für erstmals zwei Gruppen) geplant. Zum Vergleich Pforzheim : seit 2012 jeweils 10.000 Euro pro Jahr für eine Sommerschule. 2009 2010 2011 Januar–Juli 2012 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Ulm 43.130 43.813 33.519 27.488 37.740 59.520 Heilbronn 101.139 54.827 164.336 66.309 37.308 34.400 Reutlingen 70.586 84.966 80.412 54.321 34.707 27.040 z. Vgl. Pforzheim 43.461 47.166 48.039 29.110 37.600 37.280 Hinweise zur Übersicht: – Die Zahlen beziehen sich auf alle in den Städten durchgeführten HSL-Maßnahmen (also sowohl von den Städten als auch von freien Trägern, z. B. Kirchengemeinden und Schulfördervereinen). – In den Zahlen der Jahre 2009 bis Juli 2012 sind sowohl vorschulische Sprachfördermaßnahmen (mit Kindergartenkindern ) als auch schulbegleitende HSL-Maßnahmen (mit Schulkindern) enthalten. Ab dem Schuljahr 2012/2013 beinhaltet das HSL-Programm nur noch den schulbegleitenden Bereich, da die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen in der SPATZ-Sprachförderung (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen mit Zusatzbedarf) aufgegangen sind. 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Ulm 106.000 84.500 181.200 178.100 512.100 443.300 Heilbronn 91.600 75.900 89.600 83.800 200.400 206.250 Reutlingen 52.800 21.700 54.800 56.400 151.250 166.850 z. Vgl. Pforzheim 98.300 110.300 173.100 185.700 325.900 328.050 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5334 Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Arbeit und Soziales In der Förderperiode 2014 bis 2020 sind für Ulm ESF-Mittel von jährlich 180.000 Euro vorgesehen, für die Stadt Heilbronn 220.000 Euro. Zahlen für die Stadt Reutlingen liegen nicht vor, da die Zuweisung der Landkreis Reutlingen erhält. Bei der Berechnung der Mittelkontingente war neben anderen sozioökonomischen Indikatoren auch der Indikator „Ausländer“ zu berücksichtigen. Zum Vergleich Pforzheim: 250.000 Euro pro Jahr in der Förderperiode 2014 bis 2020. Unterstützung von Jugendlichen Zur Finanzierung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen wurden seit 2012 folgende Fördersummen vergeben: Für die Mobile Jugendarbeit wurden im Gebiet der jeweiligen Stadt (u. U. mehrere Träger) folgende Zuschüsse gewährt: 5. Falls hier ein Unterschied festzustellen ist, worin liegt er begründet? Zu 5.: Bei den Förderentscheidungen sind zunächst zwingend die für das jeweilige Programm bindenden Förderrichtlinien zu beachten. Im Übrigen können Unterschiede bei den Fördermitteln auf eine Vielzahl von jeweils unterschiedlichen Faktoren wie zum Beispiel Rahmenbedingungen, Ausgangslagen, Bedürfnisse, Beachtung von Fördervoraussetzungen, Projektqualitäten oder lokales Engagement zurückgeführt werden. Öney Ministerin für Integration 01.01.2012– 31.07.2012 01.08.2012– 31.07.2013 01.08.2013– 31.07.2014 Ulm 121.284 € 228.442 € 232.687 € Heilbronn 144.578 € 285.415 € 297.389 € Für die Stadt Reutlingen können keine Zahlen genannt werden, da die Fördermittel an den Landkreis Reutlingen gehen. zum Vergleich Pforzheim 163.869 € 276.594 € 308.254 € 2009 2010 2011 2012 2013 Ulm 59.858 € 60.367 € 62.100 € 63.177 € 63.360 € Heilbronn – – 5.500 € 11.000 € 8.021 € Reutlingen 54.083 € 53.013 € 49.638 € 54.230 € 51.219 € z. Vgl. Pforzheim 77.000 € 71.500 € 63.250 € 79.750 € 83.050 € << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice