Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5342 13. 06. 2014 1Eingegangen: 13. 06. 2014 / Ausgegeben: 14. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ein Rauchwarnmelder in einer Wohnung mit einer Brandmeldeanlage gleich - zusetzen? 2. Kann Kostenersatz nach § 34 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 5 Feuerwehrgesetz erhoben werden, wenn ein Rauchwarnmelder Fehlalarm auslöst? 3. Wenn ja, wer ist Gebührenschuldner? Kann dieser z. B. der Mieter sein, der in der Wohnung wohnt, oder ist es der Eigentümer, dem die Wohnung gehört? 4. Wer kommt für die eventuellen Schäden auf, die durch das Zugang verschaffen an Haus- und Wohnungstüren oder sonstigen Einrichtungen entstehen können? 12. 06. 2014 Epple CDU Kleine Anfrage des Abg. Konrad Epple CDU und Antwort des Innenministeriums Wer trägt die Kosten für die durch Rauchwarnmelder verursachten Fehl- bzw. Täuschungsalarme? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5342 2 B e g r ü n d u n g Im Feuerwehrgesetz § 34 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 5 steht: „Die Träger der Gemeindefeuerwehr verlangen Kostenersatz, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag.“ Durch die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht muss eventuell vermehrt mit Fehl- bzw. Täuschungsalarmen gerechnet werden. Beispiel: Ein Rauchwarnmelder in einer Wohnung, in der niemand zugegen ist, hat Alarm ausgelöst. Der Nachbar ruft, nachdem er vergeblich versucht hat, durch Klingeln und Klopfen in die Wohnung zu gelangen über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr. In der Wohnung wird aber von der Feuerwehr kein Schadensfeuer festgestellt, der Rauchwarnmelder hat einen Fehl- bzw. Täuschungsalarm ausgelöst. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Juli 2014 Nr. 4-1541.4/2/125 beantwortet das Innenminis - terium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ein Rauchwarnmelder in einer Wohnung mit einer Brandmeldeanlage gleich - zusetzen? Zu 1.: Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen dienen unterschiedlichen Zwecken und sind nicht gleichzusetzen. Rauchwarnmelder sind regelmäßig autark arbeitende Geräte. Sie dienen dazu, in dem betreffenden Raum Brandrauch zu detektieren und diesen mit einem akustischen Alarmsignal insbesondere schlafenden Personen zu melden, damit sich die Personen aus diesem Raum in Sicherheit bringen können. Eine Weiterleitung des Alarmsignals an die Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Demgegenüber können bei Brandmeldeanlagen unterschiedliche Meldesignale z. B. von automatischen Meldeeinrichtungen oder Druckknopfmeldern ausgewertet und als Folge weitere programmierte Schritte, insbesondere Alarmierung der Feuerwehr, aber auch Einschaltung des Gebäudealarms oder Starten einer automatischen Löscheinrichtung, ausgelöst werden. Brandmeldeanlagen werden daher überwiegend in Sonderbauten wie Flughäfen, Versammlungsstätten, Hochschulen, Schulen, Bürogebäuden, Verkaufsstätten, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern auf bauordnungsrechtliche Anordnung eingerichtet. 2. Kann Kostenersatz nach § 34 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 5 Feuerwehrgesetz erhoben werden, wenn ein Rauchwarnmelder Fehlalarm auslöst? 3. Wenn ja, wer ist Gebührenschuldner? Kann dieser z. B. der Mieter sein, der in der Wohnung wohnt, oder ist es der Eigentümer, dem die Wohnung gehört? Zu 2. und 3.: Gemäß der in der Antwort zu Nummer 1 beschriebenen Funktion als reine Warn - einrichtung können Rauchwarnmelder grundsätzlich keine unmittelbaren Alarmierungen und damit auch keine Fehlalarmierungen der Feuerwehr auslösen. Die Frage der Kostenersatzpflicht nach § 34 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Feuerwehrgesetzes (FwG) stellt sich damit nicht. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt in der Regel durch eine Person, die das Signal eines Rauchwarnmelders wahrnimmt. Kommt es dabei zu einer Fehlalarmierung, richtet sich der Kosten - ersatz nicht nach § 34 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 5 FwG. Die alarmierende Person ist nur dann kostenersatzpflichtig, 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5342 wenn ihr für die Fehlalarmierung Vorsatz oder grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen vorgeworfen werden kann (§ 34 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 FwG). 4. Wer kommt für die eventuellen Schäden auf, die durch das Zugang verschaffen an Haus- und Wohnungstüren oder sonstigen Einrichtungen entstehen können? Zu 4.: Nach § 31 Absatz 1 Satz 2 FwG sind die vom Technischen Einsatzleiter der Feuer - wehr angeordneten und für den Feuerwehreinsatz erforderlichen Maßnahmen vom Eigentümer und Besitzer des betroffenen Grundstücks zu dulden. Hierzu gehört auch die Beschädigung von Türen oder anderen Gebäudeteilen, wenn die Feuerwehr bei einer Alarmierung aufgrund der Warnsignale des Rauchwarnmelders und aufgrund der vor Ort nach Eintreffen bewerteten Gesamtlage davon ausgehen durfte, dass eine Gefahr vorlag. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr besteht nicht. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice