Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5348 03. 07. 2014 1Eingegangen: 03. 07. 2014 / Ausgegeben: 05. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen haben die einzelnen Studentenwerke ergriffen, um den Studenten und den Geschäftspartnern mitzuteilen, dass sie in „Studierendenwerk “ umbenannt wurden? 2. Welcher personelle Einsatz war hierzu notwendig? 3. Welche Kosten hat die Umfirmierung verursacht und wer trägt diese Kosten? 4. Ist geplant, in den baden-württembergischen Gesetzeswerken auch andere Begriffe zu „gendern“: So z. B. „Autofahrende“ statt „Autofahrer“, „Bewohnende“ statt „Bewohner“ und „Einwohnende“ statt „Einwohner“ und mit welchen Kos - ten ist hierbei zu rechnen? 02. 07. 2014 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Umbenennung Studentenwerk in Studierendenwerk Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5348 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. Juli 2014 Nr. 24-7650.0/20/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen haben die einzelnen Studentenwerke ergriffen, um den Studenten und den Geschäftspartnern mitzuteilen, dass sie in „Studierendenwerk “ umbenannt wurden? Die Studierendenwerke haben den Umstellungsprozess, der zahlreicher Einzelmaßnahmen bedarf, mit Inkrafttreten des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes begonnen. Dabei sind sie bestrebt, diesen mit einem angemessenen personellen und monetären Aufwand kostengünstig umzusetzen. In den Studierendenwerken sind folgende Schritte veranlasst bzw. in Planung und werden sukzessive umgesetzt : Einstiegsphase: • Implementierung der Umbenennung in den Satzungen der Studierendenwerke. • Parallel interne Information durch die Anpassung des Corporate Identity De - signs und Information des Studierendenwerkspersonals. • Externe Information (ggf. durch Informationsbrief an Geschäftspartner und Studierendenschaft, Pressemitteilung, Social Media, Veröffentlichung im Studierendenmagazin , Monitoranzeigen, Website-Veröffentlichung und -Umstellung ). Fortführungsphase: • Sukzessive, nachhaltigkeitsorientierte Hardware-Umstellung wie Beschilderung , Geschäftsausstattung, Messestand, Merchandising, Dienstsiegel etc. 2. Welcher personelle Einsatz war hierzu notwendig? Da die Studierendenwerke die Anpassung an ihre ortsgebundene Struktur unterschiedlich organisieren und sich im laufenden Prozess befinden, können derzeit keine detaillierten Angaben zu aufgewendeten bzw. aufzuwendenden Arbeitsstunden gemacht werden. Vornehmlich ist Personal aus den Bereichen der Geschäftsführung , Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und IT mit der Umstellung beschäftigt . 3. Welche Kosten hat die Umfirmierung verursacht und wer trägt diese Kosten? Wie bei jeder Umstellung des Corporate Designs verursacht dies gewisse Kosten. Da jedoch keine zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung gemacht wurden, kann jedes Studierendenwerk einen vertretbaren Prozess selbst festlegen. Deshalb sind die Kosten der Umfirmierung von den Studierendenwerken derzeit nicht bezifferbar . Die Kosten werden von den Studierendenwerken getragen. 4. Ist geplant, in den baden-württembergischen Gesetzeswerken auch andere Begriffe zu „gendern“: So z. B. „Autofahrende“ statt „Autofahrer“, „Bewohnende “ statt „Bewohner“ und „Einwohnende“ statt „Einwohner“ und mit welchen Kosten ist hierbei zu rechnen? Nach Nr. 1.6.5 der Regelungsrichtlinien – Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen), GAB. 2010, 277 – soll die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch in der Rechtssprache zum Ausdruck kommen. Dies soll vorrangig durch geschlechtsneutrale Formulierungen geschehen, etwa durch die Verwen- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5348 dung geschlechtsneutraler Substantive, eines Adjektivs oder Adverbs, von Substantivierungen im Plural, des Fragepronomens „wer“. An diese Vorgaben der Regelungsrichtlinien hält sich die Landesregierung bei der Erarbeitung von Gesetzeswerken. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice