Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5385 27. 06. 2014 1Eingegangen: 27. 06. 2014 / Ausgegeben: 23. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beamte sind insgesamt in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg in welchen Bereichen tätig? 2. Welche materielle Ausstattung zur Gewährleistung ihrer persönlichen Sicherheit wird den Beamten in den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellt (insbesondere auch bei Fahrten zum Gericht oder in anderen Örtlichkeiten außerhalb der Vollzugsanstalten wie zum Beispiel Krankenhäuser etc.)? 3. Gibt es in Bezug auf die Sicherheitsausstattung unterschiedliche Handhabungen in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten und wenn ja, warum? 4. Gibt es Unterschiede in Bezug auf die Sicherheitsausstattung der in den verschiedenen Bereichen tätigen Beamten? 5. Gibt es verschiedene Gefährdungsstufen oder -lagen, die unterschiedliche Ausstattungen bedingen und wenn ja, welche? 6. Welches Konzept verfolgt sie insgesamt, um die Sicherheit der Beamten in Jus - tizvollzugsanstalten umfassend zu gewährleisten? 25. 06. 2014 Zimmermann CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Zimmermann CDU und Antwort des Justizministeriums Sicherheit der Beamten der Justizvollzugsanstalten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5385 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Juli 2014 Nr. 4434/0647 beantwortet das Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beamte sind insgesamt in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden -Württemberg in welchen Bereichen tätig? Dem Justizvollzug des Landes Baden-Württemberg sind für das Haushaltsjahr 2014 insgesamt 3743 Stellen (ohne Stellen für Anwärterinnen und Anwärter der mittleren Dienste) zugewiesen. Davon entfallen auf den Allgemeinen Vollzugsdienst 2471,5 Stellen, auf den Werkdienst 453 Stellen, auf den Verwaltungsdienst 451 Stellen und auf die Fachdienste 302,5 Stellen. Enthalten sind in der genannten Gesamtsumme weitere 24,5 Stellen im Krankenpflegedienst, eine Stelle im Technischen Dienst sowie 39,5 Stellen für Arbeiterinnen und Arbeiter. Neben den ebenfalls in allen Bereichen des Justizvollzugs tätigen Tarifbeschäftigten werden auf diesen Stellen derzeit 2613 Beamte und 687 Beamtinnen geführt. Innerhalb dieses Personalkörpers sind speziell zur Überwachung und Verbes - serung der Sicherheit in den Anstalten insgesamt 27,5 Stellen für sogenannte Sicherheitsbeauftragte geschaffen. Diese fungieren vor Ort auch als Ansprechpartner in Sicherheitsfragen. Für anstaltsübergreifende Sicherheitsaufgaben und besondere Lagen ist die der Justizvollzugsanstalt Bruchsal angegliederte „Sicherheitsgruppe Justizvollzug“ mit 12,5 Stellen eingerichtet, die auch für die zentrale Beschaffung von Sicherheitstechnik zuständig ist. 2. Welche materielle Ausstattung zur Gewährleistung ihrer persönlichen Sicherheit wird den Beamten in den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellt (insbesondere auch bei Fahrten zum Gericht oder in andere Örtlichkeiten außerhalb der Vollzugsanstalten wie zum Beispiel Krankenhäuser etc.)? Bedeutsamste Sicherheitsausstattung innerhalb der Justizvollzugsanstalten ist die jeweilige Alarmeinrichtung. Weit überwiegend sind die Bediensteten inzwischen mit sogenannten Personennotsignalgeräten ausgestattet, welche neben der Kommunikation verschiedene Alarmierungsarten (manueller Alarm, Lagealarm, Abrissalarm ) bieten und über die zugehörige bauliche Anlage auch eine Ortung des Alarmgebers ermöglichen. Die neben dieser flächendeckend angestrebten bauseitigen Ausstattung vorgehaltene sicherheitstechnische Ausrüstung für die Bediensteten wird zentral durch die Sicherheitsgruppe Justizvollzug geprüft und beschafft. Aus dem dortigen einheitlichen Angebot beziehen die Anstalten benötigte oder zu erneuernde Gegenstände im Rahmen eines zugewiesenen Budgets. An Schutzausrüstung sind dies schuss - hemmende Westen, schnittfeste Handschuhe, Schutzschilder und Schutzhelme. Hinzu kommt Fesselwerkzeug verschiedener Art, sowie die im Justizvollzugsgesetzbuch vorgesehenen Waffen. Neben Schusswaffen wie Maschinenpistolen und Pistolen mit Sicherheitsholster und Munition sind dies als Hiebwaffen ein Einsatzstock und ein Räum- und Abdrängstock, sowie Reizstoffsprühgeräte (Pfefferspray ). 3. Gibt es in Bezug auf die Sicherheitsausstattung unterschiedliche Handhabungen in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten und wenn ja, warum? Zunächst bestehen Unterschiede im Zuschnitt der verschiedenen Justizvollzugsanstalten und ihrer jeweiligen Gefangenenklientel, die sich auch in der Sicherheitsausstattung niederschlagen. So bestehen etwa im Jugendstrafvollzug gegen - über dem Strafvollzug an Erwachsenen gesetzliche Unterschiede zum Schusswaffengebrauch . Auch im Frauenvollzug bestehen andere Herausforderungen in Bezug auf die Sicherheit als im Männervollzug. Maschinenpistolen werden nur in bestimmten Anstalten vorgehalten. Zum Führen von Waffen bestehen anstalts - übergreifende Vorgaben, die dem Geheimschutz unterliegen. In diesem gesteckten Rahmen trifft grundsätzlich die Anstaltsleitung die Entscheidung, etwa ob bei 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5385 einer Aus- und Vorführung Waffen getragen werden, anhand der Umstände des Einzelfalls oder durch nähere Regelung in einem Waffeneinsatzplan. Im Übrigen hat selbstverständlich auch der Beschaffungszeitpunkt Einfluss auf Art und Stand der jeweiligen Technik. 4. Gibt es Unterschiede in Bezug auf die Sicherheitsausstattung der in den verschiedenen Bereichen tätigen Beamten? 5. Gibt es verschiedene Gefährdungsstufen oder -lagen, die unterschiedliche Ausstattungen bedingen und wenn ja, welche? Zu 4. und 5.: Innerhalb der Justizvollzugsanstalten ist die Frage individueller Sicherheitsausstattung von nachrangiger Bedeutung. Schon an der Personalausstattung im Verhältnis zur Gefangenenzahl wird deutlich, dass in einem verfassungsgemäßen Behandlungsvollzug die Verhinderung von Angriffen regelmäßig nicht durch Mitführen von Waffen erfolgen kann. Wenn einzelne Bedienstete einer Vielzahl von Gefangenen bewaffnet gegenüberstünden, würde dies die Gefahr eines Angriffs – etwa um sich zunächst in den Besitz der Waffe zu bringen – unverantwortbar erhöhen . Die Sicherung der Bediensteten gegen Angriffe innerhalb der Anstalt muss daher vorrangig durch anderweitige Maßnahmen gewährleistet sein (siehe Frage 6). Insofern unterscheidet sich die Tätigkeit unabhängig von dem auch abweichenden gesetzlichen Auftrag deutlich von den Aufgaben der Polizei oder des Wachtmeis - terdienstes der Justiz. Auch eine generelle Schutzausstattung innerhalb der Anstalt ist vor diesem Hintergrund nicht angezeigt. Im Ausnahmefall kann es bei der Betreuung einzelner Gefangener oder Gefangenengruppen aber selbstverständlich auch innerhalb der Anstalt sinnvoll sein, Sicherheitsausrüstung mitzuführen. Wie hinsichtlich der Aus- und Vorführung entscheidet insoweit die Anstalt im vorgegebenen Rahmen über die im Einzelfall angemessene Ausstattung. Für Gefangenentransporte gelten ergänzend die Regelungen der bundeseinheit - lichen Gefangenentransportvorschrift. Unterschiede bestehen anstaltsintern auch in der Zuständigkeit zur Bewältigung besonderer Lagen. Teilweise sind hierfür Bedienstetengruppen eingerichtet, denen die erforderliche Schutzausrüstung, etwa zur Öffnung des Haftraums eines aggressiven Gefangenen, zugewiesen ist. Teilweise wird aber auch im Einzelfall bestimmt, welche Bedienstete unter Verwendung der vorgehaltenen Ausrüstung tätig werden. Sowohl innerhalb der Anstalten als auch zur Aus- und Vorführung kommt bei besonderen Lagen ein Einsatz der Sicherheitsgruppe Justizvollzug in Betracht, für die abweichende Bestimmungen zur Sicherheitsausrüstung gelten. 6. Welches Konzept verfolgt sie insgesamt, um die Sicherheit der Beamten in Jus - tizvollzugsanstalten umfassend zu gewährleisten? Das Sicherheitskonzept im Justizvollzug des Landes beruht auch hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit der Justizvollzugsbediensteten auf einem Zusammenspiel von baulich-technischen, administrativen und sozialen Elementen. Zunächst ist durch baulich-technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen , dass Zwecke, die mit einem Angriff auf Bedienstete verbunden werden könnten, insbesondere eine Entweichung als nicht erreichbar erkannt werden. So gewährleisten bauliche Sicherheitszonen, dass der einzelne Bedienstete im Falle seiner Überwältigung nicht in der Lage wäre, den Weg durch die Außensicherung zu eröffnen. Die genannten modernen Alarmeinrichtungen ermöglichen zudem einen raschen und gezielten Zugriff im Falle eines Übergriffs von Gefangenen. Die unmittelbare Eigensicherung der Bediensteten ist überwiegend im Bereich der sozialen Sicherheit anzusiedeln und wird vorrangig durch Aus- und Fortbil- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5385 4 dung gestärkt. Die Anwärterinnen und Anwärter werden im Einführungslehrgang mit dem Sicherheitskonzept vertraut gemacht und in gesonderten Unterrichtseinheiten in Psychologie und sozialer Kompetenz geschult. Neben dem Fach Vollzugsdienstliche Praxis, welches auch die Berufsethik umfasst, erfolgt eine spezielle Ausbildung zu Abwehr- und Zugriffstechniken (AZT), zum Gesundheitswesen und zur Notfallhilfe unter Einbeziehung des Umgangs mit ansteckenden Krankheiten, sowie zum Umgang mit Waffen, mit Reizstoffen und mit technischen Hilfsmitteln. Im Abschlusslehrgang werden die Fachgebiete Psychlologie, Soziale Kompetenz, Vollzugsdienstliche Praxis, AZT und Waffenkunde weiter vertieft. Das anstaltsübergreifende Fortbildungsprogramm enthielt in den ver - gangenen Jahren neben jährlichen Tagungen der Sicherheitsbeauftragten und zum Sicherheitskonzept Veranstaltungen zur Konfliktlösung, zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen, zur waffenlosen Selbstverteidigung, zu Subkulturen , sowie Deeskalationstraining. Die weitere Schulung in Abwehr- und Zugriffstechniken und die Schießfortbildung erfolgt zur Reduzierung des Aufwands sinnvollerweise im Rahmen dezentraler Fortbildung. In einem zeitgemäßen Justizvollzug sollen sich qualifizierte Vollzugsbedienstete innerhalb der Gefangenenbereiche vor allem der Betreuung der Gefangenen widmen und den Gefangenen dementsprechend gegenübertreten. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Umgang nicht nur Hinweise auf drohende Übergriffe generiert, sondern in den bedauerlichen aber seltenen Fällen des Übergriffs auf Bedienstete regelmäßig zu deren Verteidigung durch andere Gefangene führt. Bei dem Waffeneinsatz im Justizvollzug handelt es sich tatsächlich um eine Rand erscheinung. Von Schusswaffen wurde in den vergangenen fünf Jahren im baden-württembergischen Justizvollzug kein Gebrauch gemacht. Reizstoffsprühgeräte mussten von den Vollzugsbediensteten in diesem Zeitraum landesweit in lediglich fünf Fällen eingesetzt werden. Für einen Bedarf an zusätzlicher sächlich und personell aufwändiger Beschaffung von und Schulung mit materieller Sicherheitsausrüstung bestehen gegenwärtig erfreulicherweise keine Anhaltspunkte. Stickelberger Justizminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice