Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5398 02. 07. 2014 1Eingegangen: 02. 07. 2014 / Ausgegeben: 16. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat sie zum Inhalt von Gesprächen zwischen der Deutschen Flugsicherung und Skyguide zur Erarbeitung eines Flugregimes über Süddeutschland? 2. Wie bereitet sie sich auf die notwendigen Abstimmungen mit dem Bundesverkehrsministerium vor (z. B. durch eine Arbeitsgruppe)? 3. Welche Konzepte hat sie erarbeitet oder wird sie erarbeiten, um die Stuttgarter Erklärung auch in Einzelfragen sachgerecht zu vertreten? 4. Welche Gruppierungen und Personenkreise wurden bzw. werden in die Erarbeitung der Konzepte eingebunden? 5. Welche konkreten Zielsetzungen zu Flugrouten, Flughöhen, Flugbewegungen und weiteren Vertragsbedingungen liegen ihr vor und hat sie ggf. Alternativen geprüft? 6. Welche Aspekte der derzeit geltenden 220. Durchführungsverordnung sieht sie als geeignet an, um langfristig eine Entlastung Süddeutschlands vom Fluglärm zu sichern? Kleine Anfrage der Abg. Felix Schreiner und Guido Wolf CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Mögliche Änderungen beim Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5398 2 7. Inwiefern sind nach ihrer Kenntnis laufende Baumaßnahmen am Flughafen Zürich sowie der Inhalt des Sachplans „Infrastruktur Luftblatt/Objektblatt 26. Juni 2013“ zur Vorbereitung eines Schiedsgerichtsverfahrens nach Espoo analysiert worden? 01. 07. 2014 Schreiner, Wolf CDU B e g r ü n d u n g Nach aktuellen Informationen beabsichtigt der Flughafen Zürich ein neues Anflugverfahren vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung genehmigen zu lassen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Gespräche mit dem Bundesverkehrs - ministerium und der Schweiz mit dem Ziel zu suchen, eine Entlastung Südbadens vom Fluglärm auf Basis der Stuttgarter Erklärung herbeizuführen. Zur Sicherstellung der Wahrung der Interessen der südbadischen Bevölkerung ist eine enge Abstimmung zwischen Region, Land und Bund erforderlich, bei der auch eine Zielsetzung bezüglich konkreter Regelungen getroffen werden sollte. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Juli 2014 Nr. 3-3846/Zürich/0158 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Informationen hat sie zum Inhalt von Gesprächen zwischen der Deutschen Flugsicherung und Skyguide zur Erarbeitung eines Flugregimes über Süddeutschland? 2. Wie bereitet sie sich auf die notwendigen Abstimmungen mit dem Bundesverkehrsministerium vor (z. B. durch eine Arbeitsgruppe)? 3. Welche Konzepte hat sie erarbeitet oder wird sie erarbeiten, um die Stuttgarter Erklärung auch in Einzelfragen sachgerecht zu vertreten? 4. Welche Gruppierungen und Personenkreise wurden bzw. werden in die Erarbeitung der Konzepte gebunden? 5. Welche konkreten Zielsetzungen zu Flugrouten, Flughöhen, Flugbewegungen und weiteren Vertragsbedingungen liegen ihr vor und hat sie ggf. Alternativen geprüft? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 und 6 des Grundgesetzes (GG) hat der Bund die aus - schließliche Gesetzgebungskompetenz über die auswärtigen Angelegenheiten sowie den Luftverkehr. Nach Art. 87 d GG wird die Luftverkehrsverwaltung in Bundesverwaltung geführt, soweit nicht den Ländern Aufgaben als Auftragsverwaltung übertragen werden. Im Bereich der Flugsicherung hat der Bund keine Auf - gaben auf die Länder übertragen. Nach dieser grundgesetzlichen Kompetenzverteilung ist ausschließlich der Bund für die Regelung der An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet und ggf. den Abschluss eines Staatsvertrages dazu mit der Schweiz zuständig und damit auch politisch verantwortlich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5398 Die Landesregierung engagiert sich gleichwohl im Interesse der südbadischen Grenzregion für eine deutliche Beschränkung der Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich und unterstützt die in der „Stuttgarter Erklärung“ vom November 2009 festgeschriebenen Positionen. Sie spricht sich deshalb in Über - einstimmung mit dem Landtag und der Region gegen die Ratifizierung des am 4. September 2012 unterzeichneten Fluglärm-Staatsvertrages aus. Auf Drängen der Landesregierung haben sich der damalige Bundesverkehrsminis - ter Dr. Ramsauer und die Schweiz bereit erklärt, weitere Gespräche zu den Forderungen aus Baden-Württemberg zu führen. Bevor diese Gespräche aufgenommen werden können, müssen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums von den beiden Flugsicherungsorganisationen mögliche Flugverfahren (Flugrouten, Flughöhen etc.) auf der Basis des Staatsvertrags konkretisiert werden. Mit Schreiben vom 13. Februar 2014 hat die Landesregierung bei Herrn Bundesverkehrsminister Dobrindt u. a. nach ersten Ergebnissen dieser Fachgespräche sowie den Zeitplan für die Wiederaufnahme der Gespräche mit der Schweiz gebeten. Diese Anfrage ist bis heute unbeantwortet. Die Landesregierung hat deshalb derzeit keine Kenntnis über die genauen Inhalte der Fachgespräche der Flugsicherungen und kann schon deshalb – von der fehlenden Zuständigkeit abgesehen – auch keine Alter - nativen erarbeiten oder prüfen. Die Landesregierung stimmt ihre Positionen zum Fluglärmstreit mit der Schweiz mit dem Deutschen Fluglärm-Beirat für den Flughafen Zürich ab, in dem u. a. vom Fluglärm in Südbaden betroffene Landkreise, Gemeinden und Bürgerinitia - tiven vertreten sind. Das genannte Schreiben vom 13. Februar 2014 ist das Ergebnis einer solchen Abstimmung. Sobald es weiteren Abstimmungsbedarf gibt, wird die Landesregierung den Fluglärm-Beirat erneut einberufen. Mit Schreiben vom 28. Mai 2014 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mitgeteilt, dass auf Bitten des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt eine Änderung der 220. DVO zur LuftVO vorgesehen ist. Die über Südbaden angeflogene Landebahn 14 des Flughafens Zürich soll zusätzlich zu den bestehenden Flugverfahren über satellitengestützte Anflugverfahren angebunden werden. Der Bitte der Landesregierung, die vorgesehene Änderung in einer Sondersitzung des Fluglärm-Beirats zu erläutern, ist das BAF leider nicht gefolgt. Die Landesregierung hat sich daraufhin mit Schreiben vom 24. Juni 2014 gegenüber Herrn Bundesverkehrsminister Dobrindt gegen eine Änderung der 220. DVO ausgesprochen. Erst müssten alle Pläne der Flugsicherungen offen auf den Tisch gelegt und das weitere Schicksal des Staatsvertrags geklärt werden. 6. Welche Aspekte der derzeit geltenden 220. Durchführungsverordnung sieht sie als geeignet an, um langfristig eine Entlastung Süddeutschlands vom Fluglärm zu sichern? Nach Auffassung der Landesregierung wäre die Durchsetzung der Positionen der „Stuttgarter Erklärung“ geeignet, langfristig eine Entlastung Süddeutschlands vom Fluglärm zu erreichen. Die „Stuttgarter Erklärung“ fordert die uneingeschränkte Beibehaltung der Sperrzeiten der derzeit geltenden 220. DVO. Auch die in der 220. DVO festgelegten Mindestflughöhen bei An- und Abflügen vom und zum Flughafen Zürich über deutsches Gebiet dienen dem Schutz vor Fluglärm. 7. Inwiefern sind nach ihrer Kenntnis laufende Baumaßnahmen am Flughafen Zürich sowie der Inhalt des Sachplans „Infrastruktur Luftblatt/Objektblatt 26. Juni 2013“ zur Vorbereitung eines Schiedsgerichtsverfahrens nach Espoo analysiert worden? Nicht jede Baumaßnahme am Flughafen Zürich löst die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauund Reaktorsicherheit Schwarzelühr-Sutter hat auf Anfrage mit Schreiben vom 19. Februar 2014 mitgeteilt, dass Deutschland die Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP nach Art. 3 Abs. 7 der Espoo-Konvention verlangen kann, wenn nach schweizerischem Recht für die im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5398 4 (SIL) vorgesehene Änderung des Flughafens eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht. Zum SIL selbst einschließlich der dazu gehörenden Objektblätter als einem vorgelagerten Plan sei keine UVP nach der Espoo-Konvention durch - zuführen. Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt hat dem für die UVP zuständigen Regierungspräsidium Freiburg am 9. Oktober 2013 mitgeteilt, dass Sachplanungsverfahren zu Pistenverlängerungen keinesfalls vor 2015 durchgeführt werden. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice