Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6401 26. 01. 2015 1Eingegangen: 26. 01. 2015 / Ausgegeben: 23. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kommunen des Ostalbkreises haben im Rahmen der Breitbandinitiative II Förderanträge in welcher Höhe und für welche Projekte gestellt? 2. Welchen dieser Kommunen wurden Fördermittel in welcher Höhe im Rahmen der Breitbandinitiative II bewilligt? 3. Worin lagen die Gründe für etwaige, ablehnend beschiedene Förderanträge? 4. Wie bewertet sie die Breitbandversorgung im Ostalbkreis generell sowie im Vergleich zu den anderen Landkreisen Baden-Württembergs? 5. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht den interkommunalen Breitbandverbund „Komm.Pakt.net“, insbesondere welche Vorzüge sieht sie in Zusammenschlüssen dieser Art? 6. Ist ihr bekannt, welche Kommunen des Ostalbkreises einen Beitritt zu „Komm.Pakt.net“ beschlossen haben? 7. Welche Breitband-Förderprogramme halten das Land, und nach ihrer Kenntnis der Bund und die Europäische Union aktuell vor (spezifische Breitbandförderung sowie Förderprogramme, die u. a. auch den Breitbandausbau abdecken, unter Angabe der Förderperiode und des Fördervolumens)? 23. 01. 2015 Dr. Scheffold CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Breitbandversorgung im Ostalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6401 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Februar 2015 Nr. Z-0141.5/480F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kommunen des Ostalbkreises haben im Rahmen der Breitbandinitiative II Förderanträge in welcher Höhe und für welche Projekte gestellt? 2. Welchen dieser Kommunen wurden Fördermittel in welcher Höhe im Rahmen der Breitbandinitiative II bewilligt? Zu 1. und 2.: Grundsätzlich wird im Zuge der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes der Breitbandausbau von den Telekommunikationsanbietern nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten vorangetrieben. Nur in den Fällen, wenn ein Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen nicht stattfindet und damit ein Marktversagen vorliegt, kann das Land unter bestimmten , engen Voraussetzungen und unter Beachtung des Wettbewerbs- und Beihilferechts der EU die zuständigen Kommunen beim Breitbandausbau unterstützen . In nachfolgender Tabelle sind die Gemeinden mit dazugehörigen Projekten sowie den beantragten wie auch den bewilligten Förderzuschüssen aufgeführt, die sie im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II erhalten haben. Stadt/Gemeinde Projekte Beantragte Fördermittel Bewilligte Fördermittel Aalen Bau von Hochgeschwindigkeitsnetzen 36.000,– 32.160,– Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke NGA-Netze 6.450,– 6.450,– Bau von Hochgeschwindigkeitsnetzen 145.410,– 145.410,– Planungen 232.020,– 232.020,– Abtsgmünd Mitverlegung von Kabelschutzrohren 87.344,– 87.344,– Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke Grundversorgung 21.900,– 21.900,– Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke NGA-Netze 6.250,– 6.250,– Bopfingen, Stadt Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke NGA-Netze 69.650,– 69.650,– Kirchheim am Ries Bau von Hochgeschwindigkeitsnetzen 56.250,– 56.250,– Neresheim, Stadt Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke NGA-Netze 20.200,– 20.200,– Neuler Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke NGA-Netze 27.100,– 27.100,– Täferrot Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke NGA-Netze 14.900,– 14.900,– Unterschneidheim Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke NGA-Netze 13.650,– 13.650,– Waldstetten Bau von Hochgeschwindigkeitsnetzen 188.550,– 188.550,– 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6401 3. Worin lagen die Gründe für etwaige, ablehnend beschiedene Förderanträge? Zu 3.: Es wurden keine Anträge im Ostalbkreis abgelehnt. 4. Wie bewertet sie die Breitbandversorgung im Ostalbkreis generell sowie im Vergleich zu den anderen Landkreisen Baden-Württembergs? Zu 4.: Die Breitbandgrundversorgung ist im Ostalbkreis sichergestellt. Die Breitbandversorgung mit Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen zeigt hingegen die typi schen Merkmale, wie sie sich in allen Kreisen des Landes darstellen. Meist sind die Städte befriedigend bis gut, Kernstädte mitunter sehr gut erschlossen, während die kleineren Gemeinden und deren Ortsteile noch Defizite aufweisen. 5. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht den interkommunalen Breitbandverbund „Komm.Pakt.net“, insbesondere welche Vorzüge sieht sie in Zusammenschlüssen dieser Art? Zu 5.: Interkommunale Zusammenarbeit von Gemeinden und kreisweite Zusammenschlüsse werden grundsätzlich positiv bewertet. Sie sind wünschenswert und werden bei der Umsetzung von Breitbandmaßnahmen im Rahmen der Fördervorschrift mit einer Erhöhung des Zuschusssatzes gewürdigt. Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit können Synergieeffekte, zum Beispiel bei Baumaßnahmen sowie Ausschreibungen, genutzt und damit Kosten gespart werden. Zudem werden insbesondere die Verwaltungen von kleinen und mittleren Gemeinden bei der Antragsvorbereitung und -stellung, den Ausschreibungen und Umsetzungsmaßnahmen entlastet. Schon heute zeigt sich bei größeren Zusammenschlüssen der Aufbau von Fachkompetenzen im Bereich des Breitbandausbaus, welche von Einzelgemeinden nur in wenigen Fällen erreicht würden. 6. Ist ihr bekannt, welche Kommunen des Ostalbkreises einen Beitritt zu „Komm.Pakt.net“ beschlossen haben? Zu 6.: Nach Kenntnis des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben folgende Kommunen den Beitritt zum Verein „Komm.Pakt.net“ beschlossen: Aalen, Abtsgmünd, Adelmannsfelden, Bartholomä, Böbingen a. d. R., Bopfingen, Durlangen, Ellenberg, Ellwangen/Jagst, Eschach, Essingen, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Hüttlingen, Iggingen, Jagstzell, Kirchheim a. R., Lauchheim , Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Neresheim, Neuler, Obergröningen , Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Stödtlen, Täferrot, Tannhausen, Unterschneidheim , Waldstetten, Westhausen und Wört. Da derzeit viele Städte und Gemeinden über einen Beitritt nachdenken, handelt es sich bei der Aufstellung um eine Momentaufnahme. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6401 4 7. Welche Breitband-Förderprogramme halten das Land, und nach ihrer Kenntnis der Bund und die Europäische Union aktuell vor (spezifische Breitbandförderung sowie Förderprogramme, die u. a. auch den Breitbandausbau abdecken , unter Angabe der Förderperiode und des Fördervolumens)? Zu 7.: Das Land hat mit der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II, vom 22. Mai 2012, ein zukunftsweisendes Förderprogramm aufgelegt, welches aktuell fortgeschrieben wurde und sich derzeit im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission befindet. Die Finanzausstattung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 beträgt jeweils 30 Mio. Euro an Landesfördermitteln. Auf Seiten des Bundes wurde bis heute kein eigenständiges Förderprogramm Breitband initiiert. Dies soll im Laufe des Jahres, im Zuge der Versteigerung von Funkfrequenzen, deren Erlöse in den Breitbandausbau investiert werden sollen, erfolgen. Da die Versteigerung für dieses Frühjahr anberaumt ist, kann derzeitig keine Aussage über die finanzielle Ausstattung gemacht werden. Derzeit ist eine Förderung von Breitbandvorhaben durch den Bund nur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) möglich. Der auf Baden- Württemberg entfallende Anteil beträgt rd. 0,9 Mio. Euro, die das Land gegen - finanzieren muss. Die Europäische Union lässt zur Zeit grundsätzlich die Förderung des Breitbandausbaus mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu. In Bezug auf den EFRE hat bereits in der Vorphase der Partnerschaftsvereinbarung die EU-Kommission im Positionspapier vom Herbst 2013 ausgeschlossen, dass in Deutschland aus diesem Programm der Breitbandausbau gefördert wird. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine Investitionsoffensive für Europa initiiert, die jedoch keine Zuschüsse vorsieht. Auf Drucksache 15/6250 wird verwiesen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz