Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5432 04. 07. 2014 1Eingegangen: 04. 07. 2014 / Ausgegeben: 30. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Worauf zielen die Änderungen im Weingesetz ab? 2. Inwiefern werden durch die Änderungen im Weingesetz die regionalen Unterschiede des Weinbaus stärker als bisher berücksichtigt? 3. Tragen die Änderungen im Weingesetz zu einer Profilierung der sehr guten baden -württembergischen Weine im internationalen Wettbewerb und zu einer besseren Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei? 4. Geht sie davon aus, dass die Änderungen im Weingesetz die Wettbewerbsfähigkeit der Branche in Baden-Württemberg verbessert? 5. Will sie auch Mittel dafür bereitstellen, um die gesundheitsfördernde Wirkung des Weines zukünftig im Rahmen von Aktionen herauszustellen? 6. Wie beabsichtigt sie die Weinabsatzförderung zukünftig zu befördern und wird der Weinabsatz in andere EU-Mitgliedsstaaten zukünftig seitens des Landes gefördert? 25. 06. 2014 von Eyb CDU Kleine Anfrage des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Änderungen im Weingesetz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5432 2 B e g r ü n d u n g Auf Bundesebene wurde eine Änderung des Weingesetzes beschlossen. Welche Auswirkungen dies insbesondere auf die Weinregionen in Baden-Württemberg hat, soll mit dieser Kleinen Anfrage erfragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Juli 2014 Nr. Z-01415/389F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Worauf zielen die Änderungen im Weingesetz ab? Zu 1.: Auf europäischer Ebene sind zum 1. Januar 2014 die Verordnung (EU) Nr. 1308/ 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) sowie zum 21. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse in Kraft getreten. Daraus resultieren sowohl redaktionelle als auch inhaltliche Anpassungen auf nationaler Ebene. Die zentralen inhaltlichen Punkte der Änderungen im Weingesetz sind: • die Erweiterung der Regelungen über die Stützungsprogramme im Weinsektor, wie zum Beispiel die Förderung des Weinabsatzes auch in EU-Mitgliedstaaten; • die Bekanntmachung des Verfahrens zur Beantragung des Schutzes geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse; • die Option der Angabe eines zulässigen Katasternamens. 2. Inwiefern werden durch die Änderungen im Weingesetz die regionalen Unterschiede des Weinbaus stärker als bisher berücksichtigt? 3. Tragen die Änderungen im Weingesetz zu einer Profilierung der sehr guten baden -württembergischen Weine im internationalen Wettbewerb und zu einer besseren Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei? 4. Geht sie davon aus, dass die Änderungen im Weingesetz die Wettbewerbsfähigkeit der Branche in Baden-Württemberg verbessert? Zu 2., 3. und 4.: Mit der Möglichkeit, auch die Katasternamen als Herkunftsangaben bei Wein auf dem Etikett zu führen, können in Zukunft die regionalen Besonderheiten noch differenzierter dargestellt werden. In Bezug auf die aromatisierten Weinerzeugnisse können künftig geografische Angaben im europäischen Recht geschützt werden. Auch hierbei besteht die Mög lichkeit, regionale Produkte herauszustellen. Darüber hinaus können Maßnahmen der Absatzförderung in Zukunft nicht nur in Drittländern, sondern auch im Binnenmarkt genutzt werden. Die aktuellen Änderungen im Weingesetz haben auf die Herausstellung der regionalen Unterschiede, die Profilierung im internationalen Wettbewerb, die Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wettbewerbsfähigkeit nur einen marginalen Einfluss. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5432 5. Will sie auch Mittel dafür bereitstellen, um die gesundheitsfördernde Wirkung des Weines zukünftig im Rahmen von Aktionen herauszustellen? Zu 5.: Die Thematik gesundheitsfördernde Wirkung von Wein wird von der Weinbranche selbst, insbesondere durch entsprechende Projekte des Deutschen Weininstitutes (DWI), bearbeitet. Nähere Infos sind unter http://www.deutscheweine.de aufgeführt. Zu beachten ist, dass Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol (also auch Wein) grundsätzlich keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen dürfen [Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene An gaben bei Lebensmitteln]. Spezifische Aktionen der Landesregierung hierzu sind nicht vorgesehen. 6. Wie beabsichtigt sie die Weinabsatzförderung zukünftig zu befördern und wird der Weinabsatz in andere EU-Mitgliedsstaaten zukünftig seitens des Landes gefördert? Zu 6.: Die deutsche Weinabsatzförderung wird vom Deutschen Weinfonds (Anstalt des öffentlichen Rechts) betrieben, der von der Weinbranche auf der Basis einer bundesrechtlichen Regelung zur Erhebung und Verwendung der Weinabgabe finanziert wird. Darüber hinaus können die baden-württembergischen Betriebe z. B. im Verbund mit Betrieben anderer Bundesländer an dem Förderprogramm „Stützungsmaßnahmen Wein in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte“, das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angeboten wird, teilnehmen. Dabei sind sowohl Maßnahmen in Drittländern als auch im Binnenmarkt möglich. Zukünftig kann auch auf der Basis der „Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über Informations- und Absatzfördermaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländer“ der Absatz von baden-württembergischem Wein von der EU unterstützt werden, sofern diese Absatzförderprogramme neben dem Wein insbesondere weitere baden-württembergische Produkte, wie z. B. Schwarzwälder Schinken (g. g. A.), in den betreffenden Zielmärkten unterstützen . Dazu muss die Initiative von den betreffenden Organisationen ergriffen werden. Des Weiteren unterstützt Baden-Württemberg den Weinabsatz von konventionell und biologisch erzeugten Weinen z. B. im Rahmen der jährlich durchgeführten „BW Classics“, im Rahmen der Verkaufsfördermaßnahmen im LEH und Groß - handel sowie auf Verbrauchermessen (z. B. Internationale Grüne Woche) und mit Projekten mit der regional ausgerichteten Gastronomie (insbesondere „Schmeck den Süden“-Gastronomen). Hinzu kommen die Aktivitäten der Staatsweingüter. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice