Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5482 14. 07. 2014 1Eingegangen: 14. 07. 2014 / Ausgegeben: 12. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Erfüllen die beiden S-Bahn- und Stadtbahnerweiterungen S 2 und U 6 ihrem Kenntnisstand nach die Fördervoraussetzungen des Bundes? 2. Liegt hierzu ein Förderbescheid des Bundes vor? 3. Ist ihr bekannt, in welcher Höhe der Bund das Vorhaben fördert und ist dieser Zuschuss gedeckelt? 4. Wer entscheidet ihrer Kenntnis nach, wie hoch der Bundeszuschuss für diese beiden Vorhaben ausfällt? 5. Wird das Land eine mögliche Finanzierungslücke, die z. B. aus einem geringeren Bundeszuschuss oder aus auftretenden Mehrkosten resultiert, schließen? 6. Haben der Landkreis Esslingen, die Landeshauptstadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart zugesagt, eine mögliche Finanzierungslücke zu schließen? 10. 07. 2014 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Finanzierung der Erweiterung der S 2 und U 6 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5482 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. August 2014 Nr. 32-3895.01-02/247 beantwortet das Mi - nis terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung wird unterstellt, dass sich die Kleine Anfrage auf die geplante Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 zwischen Stuttgart-Fasanenhof Ost und Flughafen Stuttgart und die geplante Verlängerung der S-Bahnlinie S 2 zwischen Bernhausen und Neuhausen bezieht. 1. Erfüllen die beiden S-Bahn- und Stadtbahnerweiterungen S 2 und U 6 ihrem Kenntnisstand nach die Fördervoraussetzungen des Bundes? Bislang liegen keine GVFG-Förderanträge vor, anhand derer die Förderfähigkeit beurteilt werden könnte. 2. Liegt hierzu ein Förderbescheid des Bundes vor? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Ist ihr bekannt, in welcher Höhe der Bund das Vorhaben fördert und ist dieser Zuschuss gedeckelt? Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Auf die Antworten zu Frage 1 und 2 wird im Übrigen verwiesen. 4. Wer entscheidet ihrer Kenntnis nach, wie hoch der Bundeszuschuss für diese beiden Vorhaben ausfällt? Bemessungsgrundlage für den Bundes- und Landeszuschuss sind die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. 5. Wird das Land eine mögliche Finanzierungslücke, die z. B. aus einem geringeren Bundeszuschuss oder aus auftretenden Mehrkosten resultiert, schließen? Die Landesregierung hat im November 2012 entschieden, die für dieses Projekt notwendigen Kofinanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sind im Staatshaushaltsplan 2013/2014 ausgebracht. „Ausfallbürgschaften“ für ggf. im Hinblick auf das Ende des GVFG-Bundesprogramm im Jahr 2019 ausfallenden Bundesmittel sind dagegen bei ÖPNV-Vorhaben in kommunaler Trägerschaft nicht vorgesehen. Grundsätzlich gehen Bund und Land davon aus, dass die Neubaumaßnahmen bei Antragstellung vollständig durchgeplant sind. Kostenerhöhungen können sich demnach nur noch aus Lohnoder Preissteigerungen ergeben. 6. Haben der Landkreis Esslingen, die Landeshauptstadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart zugesagt, eine mögliche Finanzierungslücke zu schließen? Den Vorhabenträgern sind die in der Antwort zu Frage 5 geschilderten Umstände sowie die im Zusammenhang mit dem Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2019 verbundenen Risiken bekannt. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat sie hierauf mehrfach hingewiesen. Die Landesregierung setzt sich mit Nachdruck auf allen Ebenen für eine schnelle, verlässliche und bedarfsgerechte Nachfolgeregelung zum auslaufenden BundesGVFG durch den Bund ein, damit alle Vorhabenträger alsbald Planungs- und Finanzierungssicherheit erhalten. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice