Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5502 16. 07. 2014 1Eingegangen: 16. 07. 2014 / Ausgegeben: 18. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass Anwohner von Schulen, wie beispielsweise die Anwohner der Schönbuchschule in Dettenhausen, massiven Lärmbelästigungen ausgesetzt sind, welche durch Jugendliche und andere Personen verursacht werden, die den Schulbereich als (nächtlichen) Aufenthaltsort und Treffpunkt nutzen? 2. Welche Maßnahmen wurden bisher unternommen, um solchen Lärmbelästigungen zu begegnen? 3. Welche Maßnahmen stehen Kommunen oder den Anwohnern generell zur Verfügung , um gegen solche Lärmbelästigungen vorzugehen? 4. Inwieweit erkennt sie Bedarf für die rechtliche Schaffung weiterer Handlungsmöglichkeiten ? 5. Welche Maßnahmen, unter Einbeziehung der entsprechenden Behörden, erachtet sie für eine Lösung der Problematik als erfolgsversprechend? 6. Inwieweit bestünde im Allgemeinen wie auch im konkreten Fall die Möglichkeit , Polizeibeamte in Zivil einzusetzen, um die Ruhestörungen und deren Verursacher festzustellen? 7. Inwieweit werden Polizeibeamte speziell für den Umgang mit Jugendlichen im Falle nächtlicher Ruhestörungen geschult? 8. Inwieweit plant sie den Umgang mit nächtlicher Ruhestörung zu einem besonderen Kompetenzfeld der Polizei fortzuentwickeln? 9. Wie bewertet sie den Einsatz von Sozialarbeitern im Allgemeinen wie auch im konkreten Fall? 15. 07. 2014 Hillebrand CDU Kleine Anfrage des Abg. Dieter Hillebrand CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Möglichkeiten zur effizienten Eindämmung und Verhinderung von Lärmbelästigungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5502 2 B e g r ü n d u n g Anwohner im Bereich von Schulen, wie beispielsweise der Schönbuchschule in Dettenhausen, klagen vermehrt über massive Lärmbelästigungen durch Jugend - liche und andere Personen, die den Schulbereich als (nächtlichen) Aufenthaltsort und Treffpunkt nutzen. Aufgrund der für die Verursacher erkennbaren Anfahrt der Polizei sind diese jedoch beim Eintreffen der Beamten regelmäßig verschwunden , sodass weder die Ruhestörung noch die Verursacher für die Polizei noch feststellbar sind. Um das Problem zu lösen, bedarf es geeigneter Maßnahmen der zuständigen Behörden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. August 2014 Nr. 53-0141.5/112 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Sozialministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, dass Anwohner von Schulen, wie beispielsweise die Anwohner der Schönbuchschule in Dettenhausen, massiven Lärmbelästigungen ausgesetzt sind, welche durch Jugendliche und andere Personen verursacht werden, die den Schulbereich als (nächtlichen) Aufenthaltsort und Treffpunkt nutzen? Bezüglich der Schönbuchschule in Dettenhausen ist der Polizei in jüngerer Vergangenheit nur ein Fall von ruhestörendem Lärm bekannt geworden. 2. Welche Maßnahmen wurden bisher unternommen, um solchen Lärmbelästigungen zu begegnen? 5. Welche Maßnahmen, unter Einbeziehung der entsprechenden Behörden, erachtet sie für eine Lösung der Problematik als erfolgsversprechend? 8. Inwieweit plant sie den Umgang mit nächtlicher Ruhestörung zu einem besonderen Kompetenzfeld der Polizei fortzuentwickeln? Zu 2., 5. und 8.: Die Polizei des Landes Baden-Württemberg leistet durch ihre Arbeit einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung derartiger Problemlagen. Jugendtypische Plätze, beispielsweise Schulhöfe, an welchen sich Kinder und Jugendliche treffen und von denen Störungen der Allgemeinheit ausgehen, waren auch Gegenstand der Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“ des Innenministeriums. Diese ging auf den Runden Tisch „Lebenswerter öffentlicher Raum“ von Herrn Minis terprä - sident Kretschmann zurück und sollte unterschiedliche alkoholbedingte Prob - lemlagen im öffentlichen Raum analysieren sowie wirksame präventive und repressive Lösungsansätze entwickeln. Die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe unterstreichen, dass die polizeiliche Intervention nur ein Teilbeitrag zu einer ganzheitlichen Lösungsstrategie unter Zusammenwirken verschiedener Akteure in einem partnerschaftlichen Kontext sein kann. Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, müssen verschiedene Maßnahmen individuell auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abgestimmt werden. Gerade auf kleinräumige Problemlagen der Jugendszene, beispielsweise auf Schulhöfen, kann – möglichst unter Einbeziehung der Kommunalverwaltung – mit Platzverweisen , Satzungen für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, Kostenverantwortung von Störer/-innen und gezielten Präsenzstreifen der Polizei aber auch von Sicherheits- und Ordnungsbehörden erfolgreich reagiert werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5502 3. Welche Maßnahmen stehen Kommunen oder den Anwohnern generell zur Verfügung , um gegen solche Lärmbelästigungen vorzugehen? 4. Inwieweit erkennt sie Bedarf für die rechtliche Schaffung weiterer Handlungsmöglichkeiten ? Zu 3. und 4.: Den Kommunen als Schulträger ist es unbenommen, Schulhöfe im Rahmen des Widmungszwecks der öffentlichen Einrichtung zu sperren und so das Betreten von und den Aufenthalt auf Schulhöfen auf bestimmte Zeiten zu beschränken, um lärmbedingte Störungen vor allem während der Nachtzeit zu reduzieren. 6. Inwieweit bestünde im Allgemeinen wie auch im konkreten Fall die Möglichkeit , Polizeibeamte in Zivil einzusetzen, um die Ruhestörungen und deren Verursacher festzustellen? Die Polizei setzt ihre Kräfte grundsätzlich lageorientiert und insbesondere an sogenannten Brennpunkten ein. Für die Wahrnehmung bestimmter Dienstaufgaben oder soweit ein besonderes dienstliches Bedürfnis besteht, können auch Beamtinnen und Beamte der Schutzpolizei in Zivil eingesetzt werden. Bei nur einem Fall von ruhestörendem Lärm, welcher der Polizei bekannt ist, liegt aus polizeilicher Sicht jedoch kein Brennpunkt oder Kriminalitätsschwerpunkt vor. 7. Inwieweit werden Polizeibeamte speziell für den Umgang mit Jugendlichen im Falle nächtlicher Ruhestörungen geschult? Die Thematik wird während der Ausbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten im Rahmen der Leitthemenunterrichtung in verschiedenen Bausteinen aufgegriffen und bei situativen Handlungstrainings praxisbezogen angewandt. Hierbei werden auch speziell solche Sachverhalte trainiert. Im Bereich der polizeilichen Fortbildung werden von der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mehrere Seminare angeboten, welche die Thematik beinhalten. 9. Wie bewertet sie den Einsatz von Sozialarbeitern im Allgemeinen wie auch im konkreten Fall? Weder aus dem Bereich Mobile Jugendarbeit, noch aus der Schulsozialarbeit ist bekannt, dass Jugendliche zu den Tagesrandzeiten vermehrt Lärm verursachen. Auch im konkreten Fall liegt nach Kenntnissen der Polizei kein Brennpunkt oder Kriminalitätsschwerpunkt vor, sodass ein spezifischer Einsatz von Sozialarbeiter /-innen nicht zwingend erforderlich erscheint. Das Land Baden-Württemberg fördert seit vielen Jahren die Mobile Jugendarbeit in Problemgebieten und die Schulsozialarbeit aus dem Haushalt des Sozialminis - teriums. Die Mobile Jugendarbeit unterstützt besonders benachteiligte und gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene in sozialen Brennpunkten, die von herkömm - lichen Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden. Die Besonderheit der Mobilen Jugendarbeit ist die aufsuchende Form der Sozialarbeit (Streetwork), die einen niederschwelligen Zugang zu den Jugendlichen an ihren öffentlichen Treffpunkten ermöglicht. Kennzeichen der besonderen Benachteiligung und Gefährdung sind häufig Prob - leme im Übergang von der Schule in den Beruf, Jugendarbeitslosigkeit, Migra - tionshintergrund, Rechtsextremismus und Rechtspopulismus, Konsum legaler und illegaler Drogen, Obdachlosigkeit, Gewalt und Delinquenz. Diesen benachteiligten Jugendlichen soll mit Hilfe der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Mobilen Jugendarbeit eine Chance zur Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens eröffnet und durch individuelle Beratung und Unterstützung Hilfestellung bei der Problembewältigung gegeben werden. Gerade die Stärkung der Persönlichkeit kann oftmals ein Abgleiten in die rechtsextreme bzw. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5502 4 -populistische Szene verhindern oder zu einem Ausstieg verhelfen. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe im günstigsten Fall Beiträge zur präventiven Kriminalprävention leisten kann. Durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können individuelle Prob - lemlagen von Schülerinnen und Schülern erkannt und bewältigt werden. Die sozialpädagogischen Fachkräfte leisten eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs - und Erziehungsauftrag der Schule. Die Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe bewegen sich ausschließlich auf der Freiwilligkeitsebene und sind insofern von ordnungsrechtlichen Maßnahmen abzugrenzen . Zuständige Behörde nach § 8 Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist nach der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem JuSchG die Ortspolizeibehörde und nicht das Jugendamt. Die Ortspolizeibehörde regelt mit der Polizei, wer welchen Aufgaben nachkommt und von wem das Jugendamt in schwierigen Fällen informiert wird. Diese gesetzlich gewollte Aufgabentrennung zwischen ordnungsrechtlichen und sozialarbeiterischen Aufgaben ist sinnvoll und konsequent, damit beide Bereiche unabhängig voneinander ihrem jeweiligen Auftrag nachkommen können und Zuständigkeiten nicht verwischt werden. Die Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten von Jugendhilfe, Jugendschutz, infrastrukturelle Maßnahmen und Polizei sind unterschiedlich in der Zielrichtung und in ihren Methoden voneinander abgrenz- und unterscheidbar. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen müssen für die jungen Menschen, als auch für Fachkräfte, erkennbar bleiben. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice