Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5518 18. 07. 2014 1Eingegangen: 18. 07. 2014 / Ausgegeben: 22. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Mehrkosten, die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes für den Landkreis Emmendingen sowie seine Städte und Gemeinden entstehen? 2. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung im Landkreis Emmendingen zu erwarten? 3. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung in den Städten und Gemeinden des Landkreises Emmendingen zu erwarten? 18. 07. 2014 Schwehr CDU Kleine Anfrage des Abg. Marcel Schwehr CDU und Antwort des Innenministeriums Auswirkungen der Novellierung des Landes personal - vertretungsgesetzes im Landkreis Emmendingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5518 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. August 2014 Nr. 1-0307/330 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Mehrkosten, die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes für den Landkreis Emmendingen sowie seine Städte und Gemeinden entstehen? 2. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung im Landkreis Emmendingen zu erwarten? 3. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung in den Städten und Gemeinden des Landkreises Emmendingen zu erwarten? Zu 1. bis 3.: Die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes bewegt sich normativ in einem Bereich, in den finanziell nicht unmittelbar messbare Gesichtspunkte der Arbeitszufriedenheit und anderer beruflicher Belange der Beschäftigten, die sich auf die Arbeitsqualität und -leistung der Beschäftigten auswirken, in nicht zu vernachlässigender Weise einfließen. So können sich zwar in nicht vorhersehbaren Einzelfällen kostenmäßig belastbare Faktoren einstellen, die etwa durch Inanspruchnahme der erweiterten Informationsrechte, durch Nutzung des verbreiterten Initiativrechts, durch Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, durch Anberaumung einer außerordentlichen Personalversammlung während der Arbeitszeit, durch Erhöhung der Personalratsgröße durch Überschreitung bestimmter Größenschwellen sowie durch Ausschöpfung der Freistellungsstaffel entstehen können. Dies wird jedoch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein, weil die jeweiligen Personalvertretungen in individueller Weise von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Deshalb sind die aufgrund der Neuregelungen des Landespersonalvertretungs - gesetzes verursachten Gesamtkosten unter Einbeziehung sämtlicher denkbarer Regelungsgegenstände nicht mit Allgemeinverbindlichkeit darstellbar. Es könnten allenfalls einzelne Regelungsgegenstände isoliert betrachtet werden, wie etwa Personalratsgrößen, die aber erst nach einer Auswertung der regelmäßigen Personalratswahlen beurteilt werden können. Für die Ausschöpfung der Freistellungsstaffel haben die Kommunalen Landesverbände für alle Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg eine Gesamtmehrbelastung in Höhe von über 16 Mio. Euro pro Jahr angenommen, wie dies in der Begründung zum Gesetzentwurf dargestellt ist. Woraus sich dieser Betrag konkret herleitet, wurde von den Kommunalen Landesverbänden indes nicht dargetan. Vor diesem Hintergrund können auch keine Rückschlüsse auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Emmendingen gezogen werden. Der Landkreis Emmendingen (1.300 Beschäftigte) nimmt für sich an, dass die Novellierung einen Ausgleichsbedarf von 2,3 Stellen zur Folge haben kann. Wie sich die tatsächlichen Verhältnisse nach einer gewissen Zeit der Anwendung des novellierten Gesetzes darstellen werden, ist aufgrund wechselwirkender Faktoren des neuen Rechts freilich noch nicht näher absehbar. Für eine kalkulatorische Ermittlung von Mehrkosten, insbesondere von sächlichen Mehrkosten, die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungs - gesetzes für den Landkreis Emmendingen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entstehen können, fehlt es bereits an einer gesicherten Datengrund - lage zu den angefallenen Kosten, die aufgrund des Landespersonalvertretungs - gesetzes in seiner bis zum 10. Dezember 2013 geltenden Fassung entstanden sind. Aufgrund der Eigenart sämtlicher hier einzubeziehender Faktoren, auch unter Berücksichtigung, dass sich Personalratsarbeit im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Personalräte einer Bewertung grundsätzlich entzieht, stehen derartige Daten nicht zur Verfügung. Sie müssten aufwändig einzeln erhoben werden, wie etwa die Inanspruchnahme von Freistellungsansprüchen in Bezug zu den Beschäftigtenzahlen beziehungsweise zu den Mitgliederzahlen der Personalräte so- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5518 wohl vor als auch nach den Personalratswahlen. Zudem stehen geeignete Kalkulationsverfahren zur Messung der Wirksamkeit von Personalratstätigkeit nicht zur Verfügung. Von einer flächendeckenden Erhebung bei allen Städten und Gemeinden im Landkreis Emmendingen sowie beim Landratsamt Emmendingen wurde abgesehen . Eine entsprechende Erhebung möglicher Kostenfolgen im Enzkreis (vgl. Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP, Drs. 15/4377 und 15/4712) ergab, dass die Mehrzahl der Städte und Gemeinden keine oder nur wenige Städte und Gemeinden allenfalls über ausgewählte Gesichtspunkte Angaben machen konnten. Insofern wurden keine repräsentativen oder zu verallgemeinernde Erkenntnisse gewonnen. Im strukturell ähnlich gegliederten Landkreis Emmendingen sind dementsprechend wenige Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ebenso wenig aussagekräftige Ergebnisse zu erwarten. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice