Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5519 18. 07. 2014 1Eingegangen: 18. 07. 2014 / Ausgegeben: 19. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern zeichnen sich nach ihren derzeitigen Vorstellungen zur möglichen Novellierung des Landesjagdgesetzes Einschränkungen bei der Verwertung von Fruchtsafttrester für Zwecke der Fütterung ab? 2. Wäre ein möglicher alternativer Einsatz von Fruchtsafttrester in Biogasanlagen de lege lata (nach geltendem Recht) zulässig? 3. Falls Frage 2 verneint wird, stehen aus ihrer Sicht fachliche Einwände einem solchen Einsatz in Biogasanlagen entgegen und wird sie sich, falls erforderlich, für die Ermöglichung dieses Einsatzes engagieren? 4. Falls einer Verwertung in Biogasanlagen nicht nähergetreten werden kann, welche weiteren Möglichkeiten sieht sie zur sinnvollen und wirtschaftlich zumutbaren Verwertung von Fruchtsafttrester? 18. 07. 2014 Locherer CDU Kleine Anfrage des Abg. Paul Locherer CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mögliche Verwertung von Fruchtsafttrester in Biogasanlagen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5519 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. August 2014 Nr. Z(51)-0141.5/403F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern zeichnen sich nach ihren derzeitigen Vorstellungen zur möglichen Novellierung des Landesjagdgesetzes Einschränkungen bei der Verwertung von Fruchtsafttrester für Zwecke der Fütterung ab? Zu 1.: Die genauen Mengen von einheimischen Obsttrestern, die im Rahmen der Jagd und Hege für Kirrung und Fütterung von Schalenwild eingesetzt werden, sind nicht bekannt. Nach derzeitiger Einschätzung werden einheimische Obsttrester von Jägerinnen und Jägern bisher überwiegend zur Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild eingesetzt. In geringerem Umfang findet mit einheimischen Obst - trestern eine Fütterung im Sinne der jagdrechtlichen Bestimmungen statt. Die Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild mit einheimischen Obsttrestern soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz auch künftig zulässig bleiben, da diese im Unterschied zur Fütterung von Schalenwild keinen starken Eingriff in die natürlichen Vorgänge eines Ökosystems darstellt. Die Abgabe von einheimischen Obsttrestern an die örtlichen Jägerinnen und Jäger wird daher als Verwertungsmöglichkeit durch ein im novellierten Landesjagdgesetz vorgesehenes Fütterungsverbot nicht entfallen. 2. Wäre ein möglicher alternativer Einsatz von Fruchtsafttrester in Biogasanlagen de lege lata (nach geltendem Recht) zulässig? Zu 2.: Der Einsatz von Obsttrestern aus der Herstellung von Fruchtsäften als Ausgangsstoff zur Herstellung von Düngemitteln zur Ausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist sowohl nach der Bioabfallverordnung als auch nach der Düngemittelverordnung möglich. Diese Herstellung kann sowohl in Biogasanlagen als auch in Kompostierungsanlagen erfolgen. Die Verwertung von Obst - trestern in Biogasanlagen ist damit nicht nur zulässig, sondern eine sinnvolle Alternative . 3. Falls Frage 2 verneint wird, stehen aus ihrer Sicht fachliche Einwände einem solchen Einsatz in Biogasanlagen entgegen und wird sie sich, falls erforderlich , für die Ermöglichung dieses Einsatzes engagieren? Zu 3.: Für den Einsatz von Obsttrestern in Biogasanlagen sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Maßgeblich für die Verwendung des Obsttresters in Biogasanlagen ist die Frage, ob Trester als Abfall oder als Nebenprodukt i. S. d. § 4 KrWG einzuordnen ist. Für eine Einordnung als Nebenprodukt kann beispielsweise sprechen, dass Trester unter bestimmten Voraussetzungen neben dem Saft als gewolltes Erzeugnis der Obstverarbeitung betrachtet werden kann, wenn mit der anschließenden Verwertung in einer Biogasanlage bewusst ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird. Andererseits fällt Trester bei der Verarbeitung des Obstes in der Regel an, ohne dabei (wenigstens als Nebenzweck) beabsichtigt zu sein, was eine Qualifizierung als Abfall indiziert. Eine Einordnung in die jeweilige Kategorie kann nur anhand einer umfassenden Prüfung im Einzelfall erfolgen. Abhängig von dem Ergebnis einer solchen Einzelfallprüfung ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen bezüglich der Genehmigungspflichtigkeit der Biogasanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), welche dann von dem Anlagenbetreiber zu be- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5519 achten sind. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung werden gegebenenfalls auch Untersuchungs- und Behandlungspflichten nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV ) notwendig. Zu beachten ist, dass das EEG für den anteilig aus Obsttrestern erzeugten Strom über die Grundvergütung hinaus keine weiteren Boni vorsieht. Dies hemmt den Einsatz von Obsttrestern insbesondere in kleinen Biogasanlagen, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden. Diese Anlagen können für den Strom aus Nachwachsenden Rohstoffen zusätzlich zum NawaRo-Bonus gegebenenfalls einen GülleBonus erhalten. Dieser zusätzliche Güllebonus wird jedoch nicht für den Strom aus Obsttrester gewährt, sodass zumindest für diese Anlagen bisher der Einsatz von Obsttrestern aus ökonomischer Sicht nicht interessant war. 4. Falls einer Verwertung in Biogasanlagen nicht nähergetreten werden kann, welche weiteren Möglichkeiten sieht sie zur sinnvollen und wirtschaftlich zumutbaren Verwertung von Fruchtsafttrester? Zu 4.: Obsttrester eignen sich sehr gut für die Verfütterung an Wiederkäuer sowohl in siliertem als auch getrocknetem Zustand. In trockenem Zustand ist der Einsatz auch in der Pferdefütterung, begrenzt auch bei anderen Nutztieren möglich. Aufgrund des niedrigen Proteingehaltes können diese Futtermittel zum Ausgleich eiweißreicher Grundfutterrationen dienen. Im Bereich der Schweinefütterung wird pektinhaltiger Obstrester in getrockneter Form von manchen Futtermittel - firmen zur Steigerung des Rohfasergehaltes eines Futtermittels eingemischt, in seltenen Fällen auch direkt auf den Betrieben verfüttert. Ein nach wie vor bestehender Verwertungsweg ist die Verwendung des getrockneten Tresters zur Gewinnung von Pektin. Hierfür eignen sich pflanzliche Rohstoffe mit hohem Pektingehalt, wie beispielsweise Apfeltrester, besonders. Eine weitere Verwertungsalternative besteht in der Verfeuerung zur Wärmeerzeugung . Über den Bioenergiewettbewerb wurde als Demonstrationsvorhaben ein Projekt eines Fruchtsaftherstellers gefördert, der den anfallenden Obsttrester trocknet, pelletiert und anschließend verbrennt. Die Wärme wird innerbetrieblich für das Pasteurisieren des Fruchtsaftes, das Reinigen der Flaschen und für Heiz - zwecke verwendet. Der Betrieb kann deshalb vollständig auf Zukauf von Heizöl verzichten. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice