Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5533 29. 07. 2014 1Eingegangen: 29. 07. 2014 / Ausgegeben: 29. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind derzeit in welchen Kommunen in den drei oben genannten Landkreisen untergebracht (mit Angabe, aus welchen Staaten diese Menschen jeweils kommen)? 2. Wie hat sich die absolute Zahl der in den drei Landkreisen untergebrachten Asylbewerber in den letzten drei Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Lankreisen)? 3. In welchen Einrichtungen und Immobilien sind die betreffenden Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht? 4. Welches sind die einzelnen Voraussetzungen, damit leerstehende Wohnhäuser/ Wohnräume für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden können? 5. Ist sie als Eigentümer von landeseigenen Immobilien dazu bereit, das Ziel zu unterstützen, zukünftig vermehrt auch leerstehenden Wohnraum für den betreffenden Personenkreis zur Verfügung zu stellen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die derzeitigen Unterbringungskapazitäten oftmals von Fach - leuten als unzureichend charakterisiert werden? 6. Trifft es zu, dass in letzter Zeit verstärkt Personen einen Asylantrag stellen, die aus Ländern stammen, in denen nachweisbar eine systematische Christenverfolgung stattfindet? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Integration Asylbewerber und Flüchtlinge in den Landkreisen Schwäbisch-Hall, Hohenlohe und Main-Tauber Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5533 2 7. Liegen ihr Erkenntnisse vor, in welchem Umfang insbesondere die beiden großen christlichen Kirchen nutzbaren Wohnraum für Asylbewerber besitzen und diesen auch den betroffenen Kommunen vor Ort zur Verfügung stellen? 8. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die aktuell äußerst strittig geführte Diskussion hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern in der Kreisstadt Tauberbischofsheim vor? 9. Welche Haltung nimmt sie im derzeitigen Konflikt zwischen der Kreisstadt Tauberbischofsheim und der Landkreisverwaltung des Main-Tauber-Kreises in Bezug auf die mögliche Unterbringung von Asylbewerbern im ehemaligen Kasernenareal in Tauberbischofsheim ein? 10. Gedenkt sie zeitnah konkrete Maßnahmen in ihrem Regierungshandeln zu ergreifen , um die Kreisstadt Tauberbischofsheim bei der Lösung der Unterbringungsfrage von Asylbewerbern aktiv und wahrnehmbar zu unterstützen? 24. 07. 2014 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. August 2014 Nr. 2-0141.5/15/5533 beantwortet das Minis - terium für Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind derzeit in welchen Kommunen in den drei oben genannten Landkreisen untergebracht (mit Angabe, aus welchen Staaten diese Menschen jeweils kommen)? Zu 1.: Die Anzahl der in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und MainTauber -Kreis in den einzelnen Kommunen am 31. Juli 2014 untergebrachten Asyl bewerber und Flüchtlinge sowie die jeweils 10 Hauptherkunftsländer sind aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich. Landkreis Schwäbisch Hall Gemeinden Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber (Geduldete) Blaufelden 106 Crailsheim 44 Frankenhardt 5 Gaildorf 128 Ilshofen 51 Langenburg 8 Schrozberg 6 Schwäbisch Hall 114 Summe: 462 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5533 Hauptherkunftsländer: Hohenlohekreis Hauptherkunftsländer: Herkunftsland Personenanzahl Pakistan 50 Serbien 48 Russ. Föderation 44 Mazedonien 42 Indien 36 Sri Lanka 33 Kosovo 28 Afghanistan 26 Gambia 25 Syrien 22 Gemeinden Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber (Geduldete) Künzelsau 83 Bretzfeld 31 Öhringen 68 Dörzbach 16 Krautheim 27 Weißbach 8 Summe: 233 Herkunftsland Personenanzahl Pakistan 75 Gambia 34 Syrien 31 Afghanistan 19 Türkei 15 Iran 10 Georgien 9 Sri Lanka 8 Nigeria 8 Kosovo 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5533 4 Main-Tauber-Kreis Hauptherkunftsländer: 2. Wie hat sich die absolute Zahl der in den drei Landkreisen untergebrachten Asylbewerber in den letzten drei Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Landkreisen)? Zu 2.: Die Entwicklung der absoluten Zahlen der in den drei Landkreisen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. 3. In welchen Einrichtungen und Immobilien sind die betreffenden Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht? Zu 3.: Im Landkreis Schwäbisch Hall sind fünf Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet (Blaufelden, Crailsheim, Gaildorf, Ilshofen, Schwäbisch Hall). In den übrigen unter Ziffer 1 genannten Gemeinden sind wenige Personen in Wohnungen untergebracht . Im Hohenlohekreis sind in Künzelsau und in Öhringen Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet. In den übrigen unter Ziffer 1 genannten Gemeinden erfolgt die Unterbringung in zwei Einfamilienhäusern, zwei Zweifamilienhäusern und in zwei Wohnungen. Gemeinden Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber (Geduldete) Bad Mergentheim 162 Külsheim 54 Summe: 216 Herkunftsland Personenanzahl Serbien 26 Pakistan 25 Syrien 21 Kosovo 19 Afghanistan 17 Eritrea 17 Georgien 12 Irak 12 Mazedonien 10 Algerien 9 Somalia 9 Landkreis Untergebrachte Personen 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.07.2014 Schwäbisch Hall 177 212 350 462 Hohenlohekreis 70 131 187 233 Main-Tauber-Kreis 68 90 154 216 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5533 Im Main-Tauber-Kreis gibt es eine Gemeinschaftsunterkunft in Bad Mergentheim , die sich im Eigentum des Landkreises befindet, und eine weitere Gemeinschaftsunterkunft in Külsheim, die angemietet ist. 4. Welches sind die einzelnen Voraussetzungen, damit leerstehende Wohnhäuser/ Wohnräume für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden können? Zu 4.: Hierzu dürfen wir auf die nachfolgend nochmals dargestellte Antwort zu den gleichlautenden Fragen 4. und 5. der Kleinen Anfrage der Abg. Viktoria Schmid CDU (Drucksache 15/4638) verweisen: Grundvoraussetzung dafür, dass leerstehende Wohnhäuser und Wohnräume mit Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen belegt werden können, ist grundsätzlich die Bereitschaft des Eigentümers der in Frage kommenden Liegenschaft, Wohnraum für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die für die vorläufige Unterbringung genutzten Liegenschaften aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sein, den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am gesellschaft - lichen Leben zu ermöglichen. Ferner haben die Liegenschaften die in der Durchführungsverordnung des Integrationsministeriums zum FlüAG genannten Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung sowie die jeweils geltenden bau- und brandschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Bei der Standortwahl und der Belegung derartiger Unterkünfte sind jedoch auch kommunalpolitische Erwägungen und Zwänge zu berücksichtigen, beispielsweise hinsichtlich der Akzeptanz derartiger Unterkünfte bei der Anwohnerschaft. Nicht zuletzt muss der erforderliche Renovierungs-, Einrichtungs- und Betriebsaufwand für die Nutzbarmachung der Liegenschaft wirtschaftlich vertretbar sein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Aufnahme- und Unterbringungssituation sind das Land und die Kommunen darauf angewiesen, gegebenenfalls auch leerstehenden Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen zu nutzen . Dies setzt jedoch neben der Bereitschaft des Eigentümers, diesen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, auch voraus, dass die vorstehend genannten rechtlichen Standards erfüllt werden. 5. Ist sie als Eigentümer von landeseigenen Immobilien dazu bereit, das Ziel zu unterstützen, zukünftig vermehrt auch leerstehenden Wohnraum für den betreffenden Personenkreis zur Verfügung zu stellen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die derzeitigen Unterbringungskapazitäten oftmals von Fachleuten als unzureichend charakterisiert werden? Zu 5.: Das Land ist grundsätzlich bereit, geeignete, bestehende und für eigene Zwecke entbehrliche, insbesondere leerstehende Wohngebäude des Landes den Kommunen zur Unterbringung des betreffenden Personenkreises zur Verfügung zu stellen. 6. Trifft es zu, dass in letzter Zeit verstärkt Personen einen Asylantrag stellen, die aus Ländern stammen, in denen nachweisbar eine systematische Christenverfolgung stattfindet? Zu 6.: Diese Frage kann von der Landesregierung nicht beantwortet werden, da die Durchführung des Asylverfahrens und die Beurteilung der Lage in den Herkunftsländern der Asylsuchenden den zuständigen Bundesbehörden obliegen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5533 6 7. Liegen ihr Erkenntnisse vor, in welchem Umfang insbesondere die beiden großen christlichen Kirchen nutzbaren Wohnraum für Asylbewerber besitzen und diesen auch den betroffenen Kommunen vor Ort zur Verfügung stellen? Zu 7.: Von den Stadt- und Landkreisen werden zum Teil auch kirchliche Einrichtungen für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. So sind beispielsweise im Ortsteil Oggelsbeuren der Gemeinde Attenweiler, dem Standort des „Lebens-, Entwicklungs- und Bildungszentrums Oggelsbeuren“ (LEBZ), einer ehemaligen Klosteranlage, die von der Stiftung „Piuspflege – Heimat geben“ betrieben wird, derzeit 73 syrische Flüchtlinge durch den Landkreis Biberach untergebracht. Auch im ehemaligen Benediktinerkloster Weingarten wurden 39 Flüchtlinge untergebracht, die dem Landkreis Ravensburg zugeteilt worden sind. Im Übrigen hat das Integrationsministerium bereits im Oktober 2012 die beiden großen Landeskirchen um Unterstützung und um Prüfung gebeten, welche Liegenschaften in kirchlichem Besitz für die Unterbringung von Flüchtlingen grundsätzlich geeignet sind und nicht anderweitig benötigt werden und in diesen Fällen unmittelbar mit den für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen zuständigen Stadt- und Landkreisen vor Ort in Kontakt zu treten. 8. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die aktuell äußerst strittig geführte Diskussion hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern in der Kreisstadt Tauberbischofsheim vor? 9. Welche Haltung nimmt sie im derzeitigen Konflikt zwischen der Kreisstadt Tauberbischofsheim und der Landkreisverwaltung des Main-Tauber-Kreises in Bezug auf die mögliche Unterbringung von Asylbewerbern im ehemaligen Kasernenareal in Tauberbischofsheim ein? 10. Gedenkt sie zeitnah konkrete Maßnahmen in ihrem Regierungshandeln zu ergreifen , um die Kreisstadt Tauberbischofsheim bei der Lösung der Unterbringungsfrage von Asylbewerbern aktiv und wahrnehmbar zu unterstützen? Zu 8. bis 10.: Die Landesregierung war bislang mit den Vorgängen rund um die Flüchtlings - unterbringung in dem ehemaligen Kasernenareal in Tauberbischofsheim nicht unmittelbar befasst. Aus Presseberichten ist ihr bekannt, dass das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises ein Gebäude der Kaserne beschlagnahmt hat, um es für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Die Stadt Tauberbischofsheim hat dieses Vorgehen offenbar akzeptiert und zugesagt, sich gegen die Maßnahme nicht zur Wehr zu setzen. Die Landesregierung hat keinen Anlass, sich in dem bereits beigelegten Streit noch nachträglich zu positionieren. Grundsätzlich ist die vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Baden-Württemberg keine kommunale Aufgabe, sondern obliegt den unteren Auf - nahmebehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise). Diese sind jedoch auf die Mitwirkung der kreisangehörigen Gemeinden angewiesen. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 19. Dezember 2013 können die unteren Aufnahmebehörden deshalb von den kreisangehörigen Gemeinden verlangen, dass sie bei der Beschaffung geeigneter Grundstücke und Gebäude mitwirken. Nach der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 8. Januar 2014 haben sie überdies die Möglichkeit, Unterbringungskapazitäten , die in den kreisangehörigen Gemeinden für die vorläufige Unterbringung bestehen, im Rahmen der sogenannten Abschlussunterbringung ganz oder teilweise anzurechnen und auf diese Weise einen Kooperationsanreiz zu setzen sowie einen gewissen Ausgleich für entstehende Belastungen herbeizuführen. Öney Ministerin für Integration << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice